# taz.de -- Kritik am Haber-Verfahren: Mit freundlicher Hilfe des Verfassungsschutzes
> Das Vorgehen von Wolfram Weimer gegen drei Buchläden wirft ein
> Schlaglicht auf das „Haber-Verfahren“ der Bundesregierung. Kann das so
> weitergehen?
(IMG) Bild: Das Haber-Verfahren ist für die Betroffenen undurchsichtig: Es reicht, dass der VS meldet, es liege „etwas Ernsthaftes“ vor
Tobias Burdukat bemerkte früh, das was nicht stimmte. Seit mehr als 20
Jahren macht [1][der 43-Jährige Sozialarbeit im sächsischen Grimma], heute
mit dem Yope Projekt, das aus dem „Dorf der Jugend“ entstanden ist,
einquartiert in einer alten Spitzenfabrik. 2017 aber wurde seinem damaligen
Verein die Anerkennung als freier Träger versagt, der Vorwurf:
Linksextremismus. „Da hab ich das erste Mal alles abgefragt, was von mir
beim Verfassungsschutz gespeichert ist“, erzählt Burdukat. Und siehe da: Er
war als Linksextremist abgespeichert.
Vermerkt gewesen sei etwa, dass er bei den Protesten 2007 gegen den
G8-Gipfel in Heiligendamm dabei gewesen sei, erinnert sich Burdukat. Später
wurde aufgeführt, welche Vorträge er wo hielt. „Mit extremistisch hatte das
alles gar nichts zu tun.“ Aber er habe die Konsequenz gezogen: Er halte
sich bei Bewerbungen für staatliche Fördermittel zurück, wenn dann der
Verfassungsschutz involviert sei. „Das muss ich mir nicht mehr antun.“
Burdukat setzt seitdem lieber auf Crowdfunding, Spenden und
Dienstleistungen in der Jugendhilfe, um seine Sozialarbeit zu finanzieren.
Die Verbitterung von Burdukat teilen inzwischen auch andere. Umso mehr,
seit publik wurde, dass inzwischen auch drei linke Buchläden – The Golden
Shop in Bremen, Rote Straße in Göttingen und Schwankende Weltkugel in
Berlin – [2][im Auftrag des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer vom
Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft und darauf von der
Preisträgerliste des Buchhandelspreises gestrichen wurden]. Seitdem:
kollektive Empörung in der Kulturszene – und breite Solidarität mit den
Buchläden. Bei der Eröffnung der Leipziger Buchmesse am Mittwoch [3][wurde
Weimer ausgebuht]. Die Verleihung des Buchhandelspreises sagte er ganz ab,
einen Rundgang auf der Messe ebenso.
Aber: Weimer ist nicht der einzige in der Bundesregierung, der den
Verfassungsschutz nutzt, um Initiativen und Einzelpersonen einer
Extremismusprüfung zu unterziehen – mittels eines Verfahrens, das bis dahin
nur wenigen bekannt war: das sogenannte Haber-Verfahren. Und das nun ins
Scheinwerferlicht und in die Kritik gerät.
## Haber appellierte, das Verfahren „ausgiebig“ zu nutzen
[4][Der Erlass stammt bereits aus dem Jahr 2017], verfasst von Emily Haber,
damals Staatssekretärin unter Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU),
später deutsche US-Botschafterin. Mit dem Erlass verschärfte sie eine
Regelung von 2004 – um die Vergabe von staatlichen Fördergeldern an
Extremisten zu verhindern. Allen Ministerien schrieb Haber, vor
Fördervergaben zunächst die Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern
auszuschöpfen. Im zweiten Schritt könne dann, unkompliziert per E-Mail, mit
Kopie ans Innenministerium, beim Bundesamt für Verfassungsschutz
nachgefragt werden, ob weitere „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ in
deren Datenbank „Nadis“ vorliegen. Haber appellierte, davon „ausgiebig“
Gebrauch zu machen.
Tatsächlich folgten dem die Ministerien – wenn auch sehr unterschiedlich.
Weit vorne lag das Bundesinnenministerium, dass laut Antwort auf eine
Linken-Anfrage zwischen 2020 und 2024 – unter den Regierungen von
Schwarz-Rot und der Ampel – insgesamt 670 Initiativen und 713 Personen mit
dem Haber-Verfahren überprüfte. Beim unterstellten Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (Bamf) waren es nochmal 107 Projekte und 53 Personen. Auch
das Kanzleramt prüfte 453 Projekte und 523 Personen.
Das Familienministerium fragte in der Zeit dagegen nur 10 Projekte und eine
Person ab, das Forschungsministerium 8, das Verteidigungsministerium sowie
Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) jeweils ein Projekt. In
letzterem Fall ging es um ein rechtes Buchprojekt.
In insgesamt 210 Fällen übermittelte der Geheimdienst tatsächlich
„verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ zurück – was in der Regel ein
Ausschluss aus der Förderung bedeutet. Alle anderen Ministerien meldeten
keine Anwendungsfälle.
## Innenministerium und Kanzleramt lagen zuletzt vorn
Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz scheint indes weit stärker
auf das Verfahren setzen zu wollen. Schon vergangenes Jahr schrieb
Familienministerin Karin Prien (CDU) an die Unions-Fraktion, dass man – in
Absprache mit dem Innenministerium und „nach wochenlanger Arbeit“ – [5][bei
geförderten Demokratieprojekten eine „breit angelegte
Verfassungsschutzprüfung im sogenannten Haber-Verfahren eingeleitet“ habe].
Sie reagierte damit vor allem auf Antisemitismusvorwürfe gegen einzelne
Projekte. Die Süddeutsche berichtete zuletzt, dass auch Innenminister
Alexander Dobrindt (CSU) zuletzt bei anderen Ministerien warb, das
Haber-Verfahren viel häufiger anzuwenden als bisher. Nach taz-Informationen
soll das Ministerium das Verfahren zumindest in Erinnerung gerufen haben.
Ein Sprecher sagte dazu, es gebe keinen Plan zur „flächendeckenden
Anwendung“. Das Verfahren stehe aber „regulär“ allen Ministerien zu
Verfügung.
Wie oft das Verfahren aktuell angewendet wird, legen nicht alle Ministerien
offen. Dobrindts Innenministerium ließ dazu wiederholte taz-Anfragen
unbeantwortet, ebenso das Kanzleramt. Das Bamf erklärte, man solle beim
Verfassungsschutz nachfragen. Eine taz-Anfrage auch an alle weiteren
Ministerien ergab, dass die meisten weiterhin nicht auf das Haber-Verfahren
zurückgreifen – anders als Weimer zuletzt insinuierte, als er von einem
ganz normalen Vorgang sprach.
Das Forschungsministerium von Dorothee Bär (CSU) spricht von „seltenen
Fällen“ in den vergangenen Jahren – mangels zentraler Dokumentation und
wegen des Geheimschutzes könne man das nicht genauer benennen. Im
Familienministerium von Prien und im Entwicklungsministerium von Reem
Alabali Radovan (SPD) heißt es, geförderte Projekte seien zuletzt in der
ersten Stufe geprüft worden, über das Gegenchecken der
Verfassungsschutzberichte.
Und auch das Haus von Weimer beteuert, neben den drei Buchläden nur noch in
einem weiteren Fall zuletzt das Haber-Verfahren angewandt zu haben – über
den man wegen Geheimschutzes nichts sagen könne. Wie man auf die drei
Buchläden kam, bei 118 Geschäften, die auf der Preisträgerliste standen?
Fachbeamte seines Hauses, die sich gut auskennen, hätten von sich aus
„Zweifel an der Preiswürdigkeit“ der drei Läden gehabt, sagte Weimer der
Zeit. Darauf habe man beim Verfassungsschutz angefragt – und erfahren, dass
dort tatsächlich „etwas Ernsthaftes“ vorliege.
Was das ist, lassen bisher sowohl Weimer als auch der Verfassungsschutz
offen. In Sicherheitskreisen heißt es, dass bei solchen Fällen
extremistische Publikationen, ausgelegtes Infomaterial oder Postfächer
eingestufter Gruppen in Betracht kämen. Die Buchläden selbst sehen sich
dagegen diffamiert und riefen dazu auf, die „Freiheit der Kultur und die
Grundrechte zu verteidigen“. Das Haber-Verfahren öffne „der politischen
Instrumentalisierung Tür und Tor“.
## Unruhe unter Demokratieprojekten
Und die Unruhe ist nicht nur in der Kultur groß, sondern auch unter
Demokratieprojekten – nach der Ankündigung von Prien zum Haber-Verfahren.
Zudem müssen schon seit der aktuellen Förderperiode die Projekte [6][mit
einer neuen Auflage sicherstellen], dass ihre Fördermittel keine
extremistischen Strukturen unterstützen, auch nicht durch „immaterielle
Leistungen“, etwa aktive Teilnahmen von Extremisten an Veranstaltungen. Als
„völlig unbestimmt“ wird das in den Projekten kritisiert. Mit dieser neuen
„Extremismusklausel“ liefen Demokratieprojekte nun jederzeit Gefahr, gegen
die Auflagen zu verstoßen und ihre Mittel zu verlieren, sagte [7][Andrea
Hübler der taz], Geschäftsführererin von Support, der Beratungsstelle für
Opfer rechter Gewalt in Sachsen.
Inzwischen berät das Projekt „Gegenrechtsschutz“ von Frag Den Staat und der
Gesellschaft für Freiheitsrechte einige Demokratieprojekte. „Der Versuch
der Einflussnahmen auf die Projekte über die Förderung ist momentan
massiv“, sagt dort Koordinator Jannik Jaschinski. „Wir haben im Wochentakt
neue Fälle und Beschwerden.“ Das Projekt bietet nun [8][Musteranträge für
Auskunftsanfragen beim Verfassungsschutz], Innenministerium und anderen
Behörden an, mit denen Betroffene erfragen können, ob und wie sie beim
Haber-Verfahren überprüft wurden.
Denn: Bisher erfahren die Projekte gar nicht, dass sie geprüft wurden und
mit welchem Ergebnis. „Eine Information der Projektträger mit Gelegenheit
zur Stellungnahme findet nicht statt“, heißt es von der Bundesregierung.
Damit gibt es auch keine Möglichkeit, sich rechtlich zu wehren. Die
Projekte erhalten schlicht eine Ablehnung, dass sie nicht gefördert werden
– so wie die drei Buchläden. In ihrem Fall ist es nur einem Hinweisgeber zu
verdanken, der sich an die Süddeutsche wandte, dass der wahre Hintergrund
bekannt wurde.
## Kritik der Datenschutzbeauftragten
An dem Haber-Verfahren wurde denn auch früh rechtliche Kritik laut. Schon
2020 bemängelte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber das
Fehlen einer Rechtsgrundlage für die Datenweitergabe des
Verfassungsschutzes an die Ministerien. Später wurde mit einer
Gesetzesänderung nachgebessert. Nun ist die Datenweitergabe zur
„Vorbereitung, Durchführung oder Überprüfung einer begünstigenden Maßnahme“
erlaubt. Doch auch das kritisiert die amtierende
Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider. Der Begriff
„begünstigende Maßnahme“ sei zu weit zu verstehen, eine engere Formulierung
zu begrüßen, so ein Sprecher.
Und Kritik kommt auch aus der Opposition. „Natürlich ist es wichtig, dass
mit öffentlichem Geld kein Extremismus gefördert wird“, sagt der
Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz der taz, der auch Vizevorsitzender
des Kontrollgremiums der Nachrichtendienste im Bundestag ist. „In einem
Rechtsstaat braucht es dafür aber ein transparentes, verhältnismäßiges und
rechtsstaatliches Verfahren.“ Genau das sei das Haber-Verfahren aber, so
wie es derzeit angewendet werde, nicht. „Die bewusste Ausweitung des
Verfahrens ist viel mehr in seiner autokratischen und willkürlichen
Anmutung dazu geeignet, die Nadis-Datei und das Bundesamt für
Verfassungsschutz in Misskredit zu bringen“, so von Notz. „Das kann in
diesen Zeiten niemand gebrauchen.“ Er fordert das Innenministerium auf,
„eine ordnungsgemäße Rechtsgrundlage vorzulegen, die das verständliche Ziel
rechtsstaatlich und transparent gewährleistet“. Die Grünen würden sich
daran „konstruktiv begleiten“.
Die Linken-Fraktionsvize Clara Bünger geht noch weiter. „Das
Haber-Verfahren muss beendet werden“, sagte sie der taz. „Es darf nicht
dazu dienen, kritische Projekte, die politisch gerade nicht passen, ins
Visier zu nehmen.“ Dass zivilgesellschaftliche Initiativen heimlich vom
Verfassungsschutz überprüft werden, sei „Ausdruck staatlichen Misstrauens
gegenüber genau denjenigen, die unsere demokratische Kultur in ihrer
Pluralität und Diversität tagtäglich verteidigen“.
## Buchläden mahnen Weimer ab
Die drei linken Buchläden klagen inzwischen gegen Weimers Ministerium und
den Verfassungsschutz. Das könnte das ganze Haber-Verfahren auf den
Prüfstand stellen: Denn die Richter dürften sich genau anschauen, auf
welcher Grundlage hier Daten weitergegeben werden – und was der
Verfassungsschutz so alles speichert. Weimer schickten die Anwälte der
Buchläden inzwischen auch eine Abmahnung, weil dieser den Läden in der Zeit
vorwarf, „politische Extremisten“ zu sein. Das, so Anwalt Jasper Prigge,
bleibe eine unbelegte Diffamierung. Nehme Weimer das nicht zurück, werde er
vor Gericht darlegen müssen, was denn nun gegen die Buchläden vorliege.
Sozialarbeiter Tobias Burdukat kommt all das nur allzu bekannt vor. „Die
Sache mit den Buchläden zeigt doch, wie schräg diese
Verfassungsschutzprüfungen laufen“, sagt der Sachse. „Ich glaub zwar nicht
daran, aber es wäre überfällig, dass sich hieran etwas ändert.“
Burdukat ist derweil bis heute beim Verfassungsschutz abgespeichert. „Was
genau da noch über mich steht, weiß ich gar nicht – aber der Eintrag wird
einfach nicht gelöscht. Da hab ich keine Chance.“ Und es hat Folgen für
Burdukat bis heute. Erst am Mittwoch verhinderte in seiner Heimat der
Kreistag seine Wahl in den Jugendhilfeausschuss – obwohl Burdukat
Vorsitzender des Kinder- und Jugendrings im Landkreis ist. Die Begründung:
Er sei Linksextremist.
20 Mar 2026
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