# taz.de -- Kritik am Haber-Verfahren: Mit freundlicher Hilfe des Verfassungsschutzes
       
       > Das Vorgehen von Wolfram Weimer gegen drei Buchläden wirft ein
       > Schlaglicht auf das „Haber-Verfahren“ der Bundesregierung. Kann das so
       > weitergehen?
       
 (IMG) Bild: Das Haber-Verfahren ist für die Betroffenen undurchsichtig: Es reicht, dass der VS meldet, es liege „etwas Ernsthaftes“ vor
       
       Tobias Burdukat bemerkte früh, das was nicht stimmte. Seit mehr als 20
       Jahren macht [1][der 43-Jährige Sozialarbeit im sächsischen Grimma], heute
       mit dem Yope Projekt, das aus dem „Dorf der Jugend“ entstanden ist,
       einquartiert in einer alten Spitzenfabrik. 2017 aber wurde seinem damaligen
       Verein die Anerkennung als freier Träger versagt, der Vorwurf:
       Linksextremismus. „Da hab ich das erste Mal alles abgefragt, was von mir
       beim Verfassungsschutz gespeichert ist“, erzählt Burdukat. Und siehe da: Er
       war als Linksextremist abgespeichert.
       
       Vermerkt gewesen sei etwa, dass er bei den Protesten 2007 gegen den
       G8-Gipfel in Heiligendamm dabei gewesen sei, erinnert sich Burdukat. Später
       wurde aufgeführt, welche Vorträge er wo hielt. „Mit extremistisch hatte das
       alles gar nichts zu tun.“ Aber er habe die Konsequenz gezogen: Er halte
       sich bei Bewerbungen für staatliche Fördermittel zurück, wenn dann der
       Verfassungsschutz involviert sei. „Das muss ich mir nicht mehr antun.“
       Burdukat setzt seitdem lieber auf Crowdfunding, Spenden und
       Dienstleistungen in der Jugendhilfe, um seine Sozialarbeit zu finanzieren.
       
       Die Verbitterung von Burdukat teilen inzwischen auch andere. Umso mehr,
       seit publik wurde, dass inzwischen auch drei linke Buchläden – The Golden
       Shop in Bremen, Rote Straße in Göttingen und Schwankende Weltkugel in
       Berlin – [2][im Auftrag des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer vom
       Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft und darauf von der
       Preisträgerliste des Buchhandelspreises gestrichen wurden]. Seitdem:
       kollektive Empörung in der Kulturszene – und breite Solidarität mit den
       Buchläden. Bei der Eröffnung der Leipziger Buchmesse am Mittwoch [3][wurde
       Weimer ausgebuht]. Die Verleihung des Buchhandelspreises sagte er ganz ab,
       einen Rundgang auf der Messe ebenso.
       
       Aber: Weimer ist nicht der einzige in der Bundesregierung, der den
       Verfassungsschutz nutzt, um Initiativen und Einzelpersonen einer
       Extremismusprüfung zu unterziehen – mittels eines Verfahrens, das bis dahin
       nur wenigen bekannt war: das sogenannte Haber-Verfahren. Und das nun ins
       Scheinwerferlicht und in die Kritik gerät.
       
       ## Haber appellierte, das Verfahren „ausgiebig“ zu nutzen
       
       [4][Der Erlass stammt bereits aus dem Jahr 2017], verfasst von Emily Haber,
       damals Staatssekretärin unter Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU),
       später deutsche US-Botschafterin. Mit dem Erlass verschärfte sie eine
       Regelung von 2004 – um die Vergabe von staatlichen Fördergeldern an
       Extremisten zu verhindern. Allen Ministerien schrieb Haber, vor
       Fördervergaben zunächst die Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern
       auszuschöpfen. Im zweiten Schritt könne dann, unkompliziert per E-Mail, mit
       Kopie ans Innenministerium, beim Bundesamt für Verfassungsschutz
       nachgefragt werden, ob weitere „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ in
       deren Datenbank „Nadis“ vorliegen. Haber appellierte, davon „ausgiebig“
       Gebrauch zu machen.
       
       Tatsächlich folgten dem die Ministerien – wenn auch sehr unterschiedlich.
       Weit vorne lag das Bundesinnenministerium, dass laut Antwort auf eine
       Linken-Anfrage zwischen 2020 und 2024 – unter den Regierungen von
       Schwarz-Rot und der Ampel – insgesamt 670 Initiativen und 713 Personen mit
       dem Haber-Verfahren überprüfte. Beim unterstellten Bundesamt für Migration
       und Flüchtlinge (Bamf) waren es nochmal 107 Projekte und 53 Personen. Auch
       das Kanzleramt prüfte 453 Projekte und 523 Personen.
       
       Das Familienministerium fragte in der Zeit dagegen nur 10 Projekte und eine
       Person ab, das Forschungsministerium 8, das Verteidigungsministerium sowie
       Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) jeweils ein Projekt. In
       letzterem Fall ging es um ein rechtes Buchprojekt.
       
       In insgesamt 210 Fällen übermittelte der Geheimdienst tatsächlich
       „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ zurück – was in der Regel ein
       Ausschluss aus der Förderung bedeutet. Alle anderen Ministerien meldeten
       keine Anwendungsfälle.
       
       ## Innenministerium und Kanzleramt lagen zuletzt vorn
       
       Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz scheint indes weit stärker
       auf das Verfahren setzen zu wollen. Schon vergangenes Jahr schrieb
       Familienministerin Karin Prien (CDU) an die Unions-Fraktion, dass man – in
       Absprache mit dem Innenministerium und „nach wochenlanger Arbeit“ – [5][bei
       geförderten Demokratieprojekten eine „breit angelegte
       Verfassungsschutzprüfung im sogenannten Haber-Verfahren eingeleitet“ habe].
       Sie reagierte damit vor allem auf Antisemitismusvorwürfe gegen einzelne
       Projekte. Die Süddeutsche berichtete zuletzt, dass auch Innenminister
       Alexander Dobrindt (CSU) zuletzt bei anderen Ministerien warb, das
       Haber-Verfahren viel häufiger anzuwenden als bisher. Nach taz-Informationen
       soll das Ministerium das Verfahren zumindest in Erinnerung gerufen haben.
       Ein Sprecher sagte dazu, es gebe keinen Plan zur „flächendeckenden
       Anwendung“. Das Verfahren stehe aber „regulär“ allen Ministerien zu
       Verfügung.
       
       Wie oft das Verfahren aktuell angewendet wird, legen nicht alle Ministerien
       offen. Dobrindts Innenministerium ließ dazu wiederholte taz-Anfragen
       unbeantwortet, ebenso das Kanzleramt. Das Bamf erklärte, man solle beim
       Verfassungsschutz nachfragen. Eine taz-Anfrage auch an alle weiteren
       Ministerien ergab, dass die meisten weiterhin nicht auf das Haber-Verfahren
       zurückgreifen – anders als Weimer zuletzt insinuierte, als er von einem
       ganz normalen Vorgang sprach.
       
       Das Forschungsministerium von Dorothee Bär (CSU) spricht von „seltenen
       Fällen“ in den vergangenen Jahren – mangels zentraler Dokumentation und
       wegen des Geheimschutzes könne man das nicht genauer benennen. Im
       Familienministerium von Prien und im Entwicklungsministerium von Reem
       Alabali Radovan (SPD) heißt es, geförderte Projekte seien zuletzt in der
       ersten Stufe geprüft worden, über das Gegenchecken der
       Verfassungsschutzberichte.
       
       Und auch das Haus von Weimer beteuert, neben den drei Buchläden nur noch in
       einem weiteren Fall zuletzt das Haber-Verfahren angewandt zu haben – über
       den man wegen Geheimschutzes nichts sagen könne. Wie man auf die drei
       Buchläden kam, bei 118 Geschäften, die auf der Preisträgerliste standen?
       Fachbeamte seines Hauses, die sich gut auskennen, hätten von sich aus
       „Zweifel an der Preiswürdigkeit“ der drei Läden gehabt, sagte Weimer der
       Zeit. Darauf habe man beim Verfassungsschutz angefragt – und erfahren, dass
       dort tatsächlich „etwas Ernsthaftes“ vorliege.
       
       Was das ist, lassen bisher sowohl Weimer als auch der Verfassungsschutz
       offen. In Sicherheitskreisen heißt es, dass bei solchen Fällen
       extremistische Publikationen, ausgelegtes Infomaterial oder Postfächer
       eingestufter Gruppen in Betracht kämen. Die Buchläden selbst sehen sich
       dagegen diffamiert und riefen dazu auf, die „Freiheit der Kultur und die
       Grundrechte zu verteidigen“. Das Haber-Verfahren öffne „der politischen
       Instrumentalisierung Tür und Tor“.
       
       ## Unruhe unter Demokratieprojekten
       
       Und die Unruhe ist nicht nur in der Kultur groß, sondern auch unter
       Demokratieprojekten – nach der Ankündigung von Prien zum Haber-Verfahren.
       Zudem müssen schon seit der aktuellen Förderperiode die Projekte [6][mit
       einer neuen Auflage sicherstellen], dass ihre Fördermittel keine
       extremistischen Strukturen unterstützen, auch nicht durch „immaterielle
       Leistungen“, etwa aktive Teilnahmen von Extremisten an Veranstaltungen. Als
       „völlig unbestimmt“ wird das in den Projekten kritisiert. Mit dieser neuen
       „Extremismusklausel“ liefen Demokratieprojekte nun jederzeit Gefahr, gegen
       die Auflagen zu verstoßen und ihre Mittel zu verlieren, sagte [7][Andrea
       Hübler der taz], Geschäftsführererin von Support, der Beratungsstelle für
       Opfer rechter Gewalt in Sachsen.
       
       Inzwischen berät das Projekt „Gegenrechtsschutz“ von Frag Den Staat und der
       Gesellschaft für Freiheitsrechte einige Demokratieprojekte. „Der Versuch
       der Einflussnahmen auf die Projekte über die Förderung ist momentan
       massiv“, sagt dort Koordinator Jannik Jaschinski. „Wir haben im Wochentakt
       neue Fälle und Beschwerden.“ Das Projekt bietet nun [8][Musteranträge für
       Auskunftsanfragen beim Verfassungsschutz], Innenministerium und anderen
       Behörden an, mit denen Betroffene erfragen können, ob und wie sie beim
       Haber-Verfahren überprüft wurden.
       
       Denn: Bisher erfahren die Projekte gar nicht, dass sie geprüft wurden und
       mit welchem Ergebnis. „Eine Information der Projektträger mit Gelegenheit
       zur Stellungnahme findet nicht statt“, heißt es von der Bundesregierung.
       Damit gibt es auch keine Möglichkeit, sich rechtlich zu wehren. Die
       Projekte erhalten schlicht eine Ablehnung, dass sie nicht gefördert werden
       – so wie die drei Buchläden. In ihrem Fall ist es nur einem Hinweisgeber zu
       verdanken, der sich an die Süddeutsche wandte, dass der wahre Hintergrund
       bekannt wurde.
       
       ## Kritik der Datenschutzbeauftragten
       
       An dem Haber-Verfahren wurde denn auch früh rechtliche Kritik laut. Schon
       2020 bemängelte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber das
       Fehlen einer Rechtsgrundlage für die Datenweitergabe des
       Verfassungsschutzes an die Ministerien. Später wurde mit einer
       Gesetzesänderung nachgebessert. Nun ist die Datenweitergabe zur
       „Vorbereitung, Durchführung oder Überprüfung einer begünstigenden Maßnahme“
       erlaubt. Doch auch das kritisiert die amtierende
       Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider. Der Begriff
       „begünstigende Maßnahme“ sei zu weit zu verstehen, eine engere Formulierung
       zu begrüßen, so ein Sprecher.
       
       Und Kritik kommt auch aus der Opposition. „Natürlich ist es wichtig, dass
       mit öffentlichem Geld kein Extremismus gefördert wird“, sagt der
       Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz der taz, der auch Vizevorsitzender
       des Kontrollgremiums der Nachrichtendienste im Bundestag ist. „In einem
       Rechtsstaat braucht es dafür aber ein transparentes, verhältnismäßiges und
       rechtsstaatliches Verfahren.“ Genau das sei das Haber-Verfahren aber, so
       wie es derzeit angewendet werde, nicht. „Die bewusste Ausweitung des
       Verfahrens ist viel mehr in seiner autokratischen und willkürlichen
       Anmutung dazu geeignet, die Nadis-Datei und das Bundesamt für
       Verfassungsschutz in Misskredit zu bringen“, so von Notz. „Das kann in
       diesen Zeiten niemand gebrauchen.“ Er fordert das Innenministerium auf,
       „eine ordnungsgemäße Rechtsgrundlage vorzulegen, die das verständliche Ziel
       rechtsstaatlich und transparent gewährleistet“. Die Grünen würden sich
       daran „konstruktiv begleiten“.
       
       Die Linken-Fraktionsvize Clara Bünger geht noch weiter. „Das
       Haber-Verfahren muss beendet werden“, sagte sie der taz. „Es darf nicht
       dazu dienen, kritische Projekte, die politisch gerade nicht passen, ins
       Visier zu nehmen.“ Dass zivilgesellschaftliche Initiativen heimlich vom
       Verfassungsschutz überprüft werden, sei „Ausdruck staatlichen Misstrauens
       gegenüber genau denjenigen, die unsere demokratische Kultur in ihrer
       Pluralität und Diversität tagtäglich verteidigen“.
       
       ## Buchläden mahnen Weimer ab
       
       Die drei linken Buchläden klagen inzwischen gegen Weimers Ministerium und
       den Verfassungsschutz. Das könnte das ganze Haber-Verfahren auf den
       Prüfstand stellen: Denn die Richter dürften sich genau anschauen, auf
       welcher Grundlage hier Daten weitergegeben werden – und was der
       Verfassungsschutz so alles speichert. Weimer schickten die Anwälte der
       Buchläden inzwischen auch eine Abmahnung, weil dieser den Läden in der Zeit
       vorwarf, „politische Extremisten“ zu sein. Das, so Anwalt Jasper Prigge,
       bleibe eine unbelegte Diffamierung. Nehme Weimer das nicht zurück, werde er
       vor Gericht darlegen müssen, was denn nun gegen die Buchläden vorliege.
       
       Sozialarbeiter Tobias Burdukat kommt all das nur allzu bekannt vor. „Die
       Sache mit den Buchläden zeigt doch, wie schräg diese
       Verfassungsschutzprüfungen laufen“, sagt der Sachse. „Ich glaub zwar nicht
       daran, aber es wäre überfällig, dass sich hieran etwas ändert.“
       
       Burdukat ist derweil bis heute beim Verfassungsschutz abgespeichert. „Was
       genau da noch über mich steht, weiß ich gar nicht – aber der Eintrag wird
       einfach nicht gelöscht. Da hab ich keine Chance.“ Und es hat Folgen für
       Burdukat bis heute. Erst am Mittwoch verhinderte in seiner Heimat der
       Kreistag seine Wahl in den Jugendhilfeausschuss – obwohl Burdukat
       Vorsitzender des Kinder- und Jugendrings im Landkreis ist. Die Begründung:
       Er sei Linksextremist.
       
       20 Mar 2026
       
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