# taz.de -- Arbeiten im Staatsdienst: Unter Verdacht
       
       > Immer mehr Behörden fragen beim Verfassungsschutz ab, was dieser über
       > Bewerber:innen weiß. Das kann Karrieren beenden – ohne gerichtliche
       > Prüfung.
       
 (IMG) Bild: Nur in fünf Bundesländern sind Regelanfragen beim Verfassungsschutz aktuell weder gängige Praxis noch geplant
       
       November 2013: Maik B., Jurist aus Brandenburg, wird Richter im bayerischen
       Lichtenfels. Erst ein Jahr später kommt durch einen Zufall ans Licht, dass
       es sich dabei um den Sänger der offen nationalsozialistischen Band
       Hassgesang handelt, der seit Jahren vom Brandenburger Verfassungsschutz
       beobachtet wird.
       
       September 2020: In Essen fliegt eine rechtsextreme Chatgruppe von 29
       Polizist:innen auf, ihre Mitglieder werden suspendiert. Der Fall reiht
       sich ein in ähnliche Vorkommnisse bei der Polizei in anderen Bundesländern.
       Auch bei der Bundeswehr, der Justiz und in der Verwaltung werden rechte
       Netzwerke offengelegt.
       
       April 2024: „Kalifat ist die Lösung“ steht auf Plakaten einer
       radikalislamistischen Demonstration, die durch die Hamburger Innenstadt
       zieht. Aufgerufen hatte eine vom Verfassungsschutz beobachtete
       Organisation. Nach der Demonstration wird öffentlich, dass Joe B., der Chef
       dieser Organisation, in Hamburg auf Lehramt studiert.
       
       Drei Fälle, ähnliche Reaktionen: Wie kann es sein, dass Menschen mit einer
       solchen Gesinnung Staatsdiener werden können? Wie kann sich der Staat, wie
       können sich Behörden davor schützen? Müsste die Verfassungstreue von
       Menschen in solchen Positionen nicht überprüft werden, am besten schon bei
       der Einstellung?
       
       ## Das Comeback der Regelanfragen
       
       Heute geschieht genau das immer öfter. Die sogenannten Regelanfragen beim
       Verfassungsschutz, mit denen in den 1970er und 1980er Jahren bereits
       Millionen Bewerber:innen für den öffentlichen Dienst überprüft wurden,
       sind zurück.
       
       Dabei wird vor einer Job-Einstellung abgefragt, ob der Verfassungsschutz
       Informationen zu der jeweiligen Person gespeichert hat.
       „Verfassungstreue-Check“ nennt die [1][Brandenburger Landesregierung]
       dieses Instrument. Theoretisch kann sich der jeweilige Arbeitgeber
       entscheiden, eine Person, die bei diesem Check durchgefallen ist, trotzdem
       einzustellen – in der Praxis geschieht das nur sehr selten.
       
       Als erstes Bundesland führt Bayern solche Abfragen 2016 für die Justiz
       wieder ein, als Reaktion auf den Fall Maik B. Vor dem Hintergrund der
       vielen Rechtsextremismusskandale beschließen mehrere Bundesländer die
       Rückkehr der Regelanfragen für Polizisten, Richter, Staatsanwälte. In
       Brandenburg und Sachsen-Anhalt gibt es sie seit zwei Jahren für alle
       Beamten.
       
       [2][Das Bundesland, das am weitesten geht, ist Hamburg.] Infolge der
       Debatte um den Lehramtsstudenten Joe B. soll künftig bei Einstellungen im
       gesamten öffentlichen Dienst abgefragt werden, ob beim Verfassungsschutz
       etwas gegen die jeweilige Person vorliegt. Die Verabschiedung des
       entsprechenden Gesetzes Ende März gilt als reine Formsache.
       
       Rechtsextreme und Islamisten, zu denen der Verfassungsschutz Daten
       gespeichert hat, haben es nun schwerer, in die entsprechenden Positionen zu
       kommen. Doch ist dieses Instrument wirklich geeignet, um solchen Menschen
       den Zugang zum Staatsdienst zu verwehren? Und welche Folgen kann es haben,
       den Informationen, die der Verfassungsschutz über Menschen sammelt, eine
       solche Relevanz zu geben?
       
       Klar ist: Nicht nur Rechtsextreme und Islamisten müssen fürchten, den
       Verfassungstreue-Check nicht zu bestehen, sondern auch Linke. So wie
       [3][Benjamin Ruß]. Der Geoinformatiker wollte 2022 wissenschaftlicher
       Mitarbeiter an der Technischen Universität München werden.
       
       In Bayern müssen Bewerber:innen im öffentlichen Dienst schon seit 2016
       einen Fragebogen ausfüllen, mit dem ihre Verfassungstreue überprüft werden
       soll. Dazu gehört die Frage nach Mitgliedschaft in einer „extremistischen
       oder extremistisch beeinflussten“ Organisation, mehr als 40 sind im Anhang
       des Fragebogens unter dem Stichwort Linksextremismus aufgeführt.
       
       Ruß nennt damals wahrheitsgemäß seine Mitgliedschaften in zwei dieser
       Organisationen: Als Student hat er sich bei Die Linke.SDS engagiert, dem
       der Linkspartei nahestehenden Studierendenverband, außerdem ist er seit
       2015 Mitglied der [4][Roten Hilfe], einem Verein zur Unterstützung linker
       Aktivist:innen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
       
       Die Personalabteilung der Universität fragt daraufhin beim bayerischen
       Verfassungsschutz nach Informationen über Ruß – und erhält umfangreiche
       Auskunft. Dazu gehören nicht nur die von ihm angegebenen Mitgliedschaften,
       sondern auch weiteres politisches Engagement, etwa als Mitorganisator der
       Proteste gegen den G7-Gipfel 2015 auf Schloss Elmau oder als Autor mehrerer
       Artikel auf einer trotzkistischen Website.
       
       Aber auch die Angabe, Ruß habe 2016 am Rand einer Demonstration einen
       Polizisten tätlich angegriffen. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung
       wird dieser Vorwurf fallen gelassen, weil Ruß mithilfe seiner Anwältin
       belegen kann, dass in Wirklichkeit er an diesem Tag Polizeigewalt erfahren
       hat.
       
       Nach einigen Monaten erhält Ruß die endgültige Absage der Universität. Ruß
       bediene sich, so heißt es dort, „klassischer Begriffe wie Faschismus,
       Rassismus, Kapitalismus, Polizeigewalt/-willkür, mittels derer auch die
       Gegnerschaft zur bestehenden Ordnung betont und begründet wird“. Man müsse
       davon ausgehen, dass Ruß seine Tätigkeit an der Universität „auch im Sinne
       marxistischer Agitation gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“
       nutzen werde.
       
       Fälle wie den von Benjamin Ruß wird es in den nächsten Jahren immer öfter
       geben. Nur in fünf Bundesländern sind Regelanfragen aktuell weder gängige
       Praxis noch geplant. Darunter Berlin, Thüringen und Bremen.
       
       ## Keine Kontrolle, keine Transparenz
       
       Eins der zentralen Probleme der Regelanfragen ist: Die Informationen, die
       der Verfassungsschutz speichert, werden nicht gerichtlich überprüft. Der
       Verfassungsschutz muss für diese Informationen auch keine Belege angeben.
       Er kann es in vielen Fällen gar nicht, wenn er gleichzeitig seine
       Informanten schützen will.
       
       Schon die Frage, ob eine Organisation vom Verfassungsschutz beobachtet
       werden sollte, ist immer wieder umstritten, etwa die Einstufung der
       Klimaaktivist:innen von [5][Ende Gelände als linksextremer
       Verdachtsfall]. Der Verfassungsschutz begründete die Einstufung auch mit
       den antikapitalistischen Einstellungen der Gruppe, obwohl Antikapitalismus
       selbst nicht verfassungsfeindlich ist, und zog damit viel Kritik auf sich.
       
       Die Entscheidung der Behörde, eine bestimmte Person zu beobachten, ist oft
       noch undurchsichtiger. Neben den Versäumnissen bei der Verhinderung und
       Aufklärung rechtsextremer Straftaten, etwa im NSU-Komplex, ist auch diese
       intransparente Datensammelei der Behörde Anlass dafür, dass der
       Verfassungsschutz aus dem progressiven politischen Spektrum immer wieder
       kritisiert wird. Doch für die aktuelle Rückkehr der Regelanfragen gibt es
       vor allem von dieser Seite Zustimmung.
       
       Das ist ein Unterschied zu der Debatte um die Regelanfragen, die 1972 mit
       dem [6][sogenannten Radikalenerlass] der Willy-Brandt-Regierung eingeführt
       wurden. Um Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst zu verhindern, wurden
       infolge dieses Erlasses rund 3,5 Millionen Regelanfragen beim
       Verfassungsschutz gestellt.
       
       Im Fokus standen dabei vor allem Linke, etwa Mitglieder der vom
       Verfassungsschutz beobachteten DKP, insbesondere angehende Lehrer:innen
       waren betroffen. Gegen diese sogenannten Berufsverbote gab es massive
       Proteste. Ab Anfang der 1980er Jahre wurden sie schließlich Bundesland für
       Bundesland wieder abgeschafft, zuletzt 1991 in Bayern.
       
       ## Grüne drängen auf Verfassungstreuecheck
       
       Heute, nach einer jahrelangen Debatte über Rechtsextreme im Staatsdienst,
       geschieht die Rückkehr der Verfassungsschutzabfragen vor einem anderen
       politischen Hintergrund. Die Wiedereinführung der Regelanfragen für den
       gesamten öffentlichen Dienst in Hamburg haben SPD und Grüne zu
       verantworten.
       
       Auch in anderen Bundesländern setzen sich die Grünen für den
       Verfassungstreuecheck ein. Die Ampelregierung [7][entwarf ein Gesetz,] das
       der Bundestagspolizei erlauben soll, bei der Ausstellung von Hausausweisen
       auch Informationen des Verfassungsschutzes abzufragen.
       
       [8][Sina Imhof] ist Fraktionschefin der Grünen in Hamburg und damit eine
       der Befürworter:innen von Regelanfragen. „Die Gefahr durch politischen
       Extremismus wächst seit Jahren stetig, das zeigen nicht zuletzt die
       Verfassungsschutzberichte“, begründet sie ihre Haltung gegenüber der taz.
       Bei der Regelanfrage gehe es darum, „bereits vorhandene, unter strengen
       Voraussetzungen gewonnene Informationen zum Schutz unserer Demokratie und
       der Bevölkerung zu berücksichtigen“.
       
       Die Befürchtung, dass die geplante Regelanfrage Menschen von politischem
       Engagement abschrecken könne, teilt sie nicht. Das sei auch nicht
       wünschenswert: „Politisches Engagement ist für unsere Demokratie zentral,
       gerade heute, da die Extreme erstarken“, sagt Imhof. Wie der
       Verfassungsschutz Informationen erhebt, speichert und auswertet, sei heute
       deutlich strenger geregelt als vor 50 Jahren, weshalb die Situation nicht
       mit den damaligen Berufsverboten vergleichbar sei.
       
       ## Gewerkschaften sehen Angriff auf Arbeitnehmerrechte
       
       Scharfe Kritik an den neuen Regelungen kommt hingegen [9][von den
       Gewerkschaften], die darin einen Angriff auf Arbeitnehmerrechte sehen.
       „Erkennbar zu weit“ gehe die Neuregelung in Hamburg, heißt es in einer
       Stellungnahme des DGB, „vor allem gesellschaftlich engagierte und kritische
       Menschen“ würden so von einer Bewerbung im öffentlichen Dienst
       abgeschreckt. Der DGB fordert stattdessen ein Konzept dazu, wie
       demokratische Strukturen im öffentlichen Dienst gestärkt werden können.
       
       Auch Datenschützer:innen und Verfassungsrechtler:innen sehen die
       Rückkehr der Regelanfragen kritisch. Der bayerische Landesbeauftragte für
       Datenschutz, Thomas Petri, wies etwa bei der Wiedereinführung der Anfragen
       für bayerische Polizeianwärter darauf hin, dass der Verfassungsschutz
       sensible Daten speichere, ohne dass diese gerichtlich überprüft werden.
       
       Die Abfrage schränke das Persönlichkeitsrecht und die freie Berufswahl ein,
       ein solcher Grundrechtseingriff müsse gerechtfertigt werden. Christiane
       Schmaltz, Richterin am Bundesgerichtshof, hält diesen Eingriff ebenfalls
       für nicht gerechtfertigt, weil die Anfrage alle Bewerber:innen unter
       Generalverdacht stelle.
       
       Neben den Regelanfragen, die immer pauschal für eine ganze Berufsgruppe
       gelten, gibt es noch ein zweites, ähnliches Instrument, bei dem der
       Verfassungsschutz eine zentrale Rolle spielt und das ebenfalls an Bedeutung
       gewinnt: die Sicherheitsüberprüfung.
       
       Diese müssen Personen durchlaufen, die mit einer sicherheitsempfindlichen
       Tätigkeit betraut werden sollen. Das sind Aufgaben, bei denen man Zugang zu
       Verschlusssachen bekommt, oder Tätigkeiten in der [10][kritischen
       Infrastruktur], wozu etwa auch Energieversorger oder
       Telekommunikationsunternehmen zählen. Wer in einer solchen Position
       arbeitet, wird vom Verfassungsschutz überprüft.
       
       Etwa 60.000 solcher Prüfungen führt die Behörde nach eigenen Angaben
       derzeit jährlich durch, Tendenz steigend. Im vorigen Jahr wurde
       beschlossen, dass künftig auch die Mitarbeiter:innen von
       Zulieferbetrieben der kritischen Infrastruktur – beispielsweise
       IT-Unternehmen – überprüft werden sollen. Das bedeutet, dass sehr viel mehr
       Menschen eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen als bisher.
       
       Außerdem darf der Verfassungsschutz künftig nicht nur die Onlineaktivitäten
       der zu überprüfenden Person einbeziehen, sondern auch die ihres Umfelds –
       etwa Lebenspartner:innen oder Mitbewohner:innen. Eine Erweiterung, die
       es trotz deutlicher Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten in das Gesetz
       schaffte.
       
       Zu den Kritiker:innen der Neuregelung gehört auch Sebastian Baunack.
       Der Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht ist Spezialist für
       Sicherheitsüberprüfungen. Baunack weiß aus der Praxis, wie umfangreich die
       Informationen sind, die in eine Sicherheitsüberprüfung einfließen können.
       Denn dabei geht es nicht nur um Zweifel an der Verfassungstreue, die sich,
       so sagt er, schon einstellen können, wenn jemand Ende Gelände bei Facebook
       folgt. Es geht auch um die allgemeine Zuverlässigkeit der Person.
       
       „Schulden sind da oft ein Ausschlusskriterium, aber ich hatte auch schon
       Fälle, in denen der Verfassungsschutz ihm bekannt gewordene Hinweise auf
       eine psychische Erkrankung als Indiz für die Unzuverlässigkeit der Person
       anführte“.
       
       ## Sich juristisch zu wehren, ist wenig aussichtsreich
       
       Weil es bei den Sicherheitsüberprüfungen nicht nur um die Angst vor einer
       extremistischen Unterwanderung des Staates geht, sondern auch um die Angst
       vor Sabotage und Einflussnahme aus dem Ausland, wird auch geprüft, ob eine
       Person erpressbar durch ausländische Geheimdienste sein könnte. 26 Länder
       sind dafür als Risikostaaten definiert, darunter Afghanistan, Vietnam und
       Russland, auch die Ukraine.
       
       Wer Verwandte in diesen Ländern hat oder dort etwa ein Haus besitzt, wird
       die Sicherheitsüberprüfung sehr wahrscheinlich nicht bestehen. „In vielen
       Fällen reicht das schon dafür, dass eine Erpressbarkeit durch ausländische
       Geheimdienste attestiert wird“, sagt Baunack. Hier geht es also endgültig
       nicht mehr darum, was die jeweilige Person getan hat. Und: Fast alle
       wichtigen Herkunftsländer von Menschen, die in den vergangenen Jahren nach
       Deutschland migriert sind, stehen auf dieser Liste.
       
       Sich juristisch gegen eine nicht bestandene Sicherheitsüberprüfung zu
       wehren, sei wenig aussichtsreich, sagt Baunack. „Man muss dann vor das
       Verwaltungsgericht ziehen und dort selbst beweisen, dass man kein
       Sicherheitsrisiko darstellt – ein solcher Beweis ist rechtlich sehr
       schwierig.“ Sein Rat an Mandant:innen ist, zu versuchen, die Zweifel bei
       der persönlichen Anhörung beim potenziellen Arbeitgeber zu entkräften, auf
       die jeder im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung ein Recht hat.
       
       Auch die Regelanfragen hält Baunack zumindest für rechtssicherer als in den
       1970er Jahren. Denn damals waren sie nicht durch ein eigenes Gesetz
       abgesichert, weshalb das Bundesverfassungsgericht und später auch der
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Praxis aufgrund ihres
       massiven Eingriffs in die Grundrechte als rechtswidrig erklärten. Das ist
       heute anders, die Wiedereinführung der Regelanfragen geht in allen
       Bundesländern mit entsprechenden Gesetzen einher.
       
       ## Begründete Zweifel an der Verfassungstreue reichen für Ablehnung
       
       Dass es schwierig ist, juristisch gegen eine mit Angaben des
       Verfassungsschutzes begründete Nicht-Einstellung vorzugehen, erfuhr auch
       Geoinformatiker Benjamin Ruß. Er klagte gegen den Freistaat Bayern und
       verlor, trotz prominenter anwaltlicher Unterstützung durch die ehemalige
       Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, den Prozess vor dem
       Arbeitsgericht München.
       
       Um eine Einstellung abzulehnen, reicht es, Zweifel an der Verfassungstreue
       begründen zu können. Das bedeutet umgekehrt, dass Ruß diese Zweifel
       vollständig hätte ausräumen müssen, was ihm nicht gelang.
       
       Doch sind die Regelanfragen zumindest das schärfere Schwert gegen
       Rechtsextreme im Staatsdienst, das sich die Befürworter:innen davon
       erhoffen? Diese Frage ist nicht ganz eindeutig zu beantworten.
       
       Eine Mitgliedschaft in der AfD genügt jedenfalls nicht, selbst wenn die
       Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem [11][gerichtlich bestätigt
       werden würde]. Denn auch für die AfD gilt das Parteienprivileg.
       
       Schon 1975 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine bloße
       Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen
       Partei nicht ausreiche, um einen Bewerber abzulehnen, auch wenn dieser sich
       nicht von seiner Partei distanziere. Stattdessen muss ihm nachgewiesen
       werden, dass er individuell für verfassungsfeindliche Ziele eintrete.
       
       Ein vom Verfassungsschutz beobachteter Neonazi, auf den das zutrifft, wird
       es also tatsächlich schwer haben, eingestellt zu werden, wenn vorher
       Informationen über ihn beim Verfassungsschutz abgefragt werden. Dass der
       vom Verfassungsschutz beobachtete Neonazi Maik B. in Lichtenfels Richter
       wurde, wäre mit einer Regelanfrage vermutlich nicht möglich gewesen.
       
       Trotzdem bleibt die Frage, ob es nicht auch andere Mittel gäbe, um zu
       verhindern, dass solche Menschen den Staat unterwandern. Mittel, die
       weniger extrem in das Persönlichkeitsrecht aller anderen Bewerber:innen
       eingreifen würden.
       
       „Statt der Regelanfrage würde ich es sinnvoll finden, im öffentlichen
       Dienst, gerade in der Probezeit, sensibel auf verfassungsfeindliche
       Äußerungen zu reagieren“, sagt Sebastian Baunack. Eine Probezeit, die bei
       Beamten und Richtern immerhin drei Jahre dauert.
       
       Dazu gehöre auch, anonyme Meldestellen für solche Äußerungen einzurichten –
       dafür gebe es bereits eine Rechtsgrundlage, doch umgesetzt werde das bisher
       nur selten. Außerdem müsse politische Bildung als Teil der Ausbildung
       gestärkt werden, etwa als verpflichtende Inhalte der Verwaltungs- und
       Polizeiakademien.
       
       ## Nicht beobachtete Rechtsextreme könnten auffallen
       
       Solche Maßnahmen hätten zudem den Vorteil, dass dabei auch Rechtsextreme
       ins Visier gerieten, zu denen der Verfassungsschutz keine Erkenntnisse hat,
       weil er sie gar nicht beobachtet – etwa, weil sie keiner als
       verfassungsfeindlich eingestuften Organisation angehören.
       
       Die Polizisten zum Beispiel, die sich in Hessen, Nordrhein-Westfalen oder
       Berlin in rechtsextremen Chatgruppen austauschten, gehörten, soweit
       bekannt, keinen vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen an. Gut möglich
       also, dass gegen sie bei einer Regelanfrage gar nichts vorgelegen hätte.
       
       Auch bei Menschen, die während ihres Berufslebens zu Rechtsextremen werden,
       hilft die Regelanfrage bei der Einstellung nicht weiter. Der AfD-Politiker
       [12][Jens Maier] aus Sachsen etwa, der wegen rassistischer Äußerungen in
       den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde, war schon 15 Jahre Richter, bevor
       er der AfD beitrat, und hatte als junger Mensch ein SPD-Parteibuch. Auch
       Forschungen zu rechtsextremen Einstellungen in der Polizei haben ergeben,
       dass sich diese häufig erst während des Berufslebens bilden oder
       verstärken.
       
       Eine Folge der Ausweitung von Regelanfragen und Sicherheitsüberprüfungen
       erscheint gewiss: der weitere Ausbau des Verfassungsschutzes. Eine
       „erhebliche personelle Verstärkung“ sei notwendig, merkte die Behörde an,
       als im vorigen Jahr die Gesetzesgrundlage für die Sicherheitsüberprüfungen
       überarbeitet wurde.
       
       Auch in Hamburg weist Sina Imhof auf taz-Anfrage bereits darauf hin, dass
       sich durch die geplante Regelanfrage „an einzelnen Stellen ein Mehrbedarf
       an Personal und Sachmitteln“ im Verfassungsschutz ergeben könne. Eine
       Parallele zu den 1970er Jahren, als die Behörde, auch in Folge des
       Radikalenerlasses, sprunghaft nicht nur an Bedeutung, sondern auch an
       Personal und Mitteln gewann.
       
       Mitarbeit: Kaija Kutter
       
       21 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
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