# taz.de -- Umstrittenes Verfahren: Innenminister Dobrindt lässt Verfassungsschutz schnüffeln
> Kulturstaatsminister Weimer veranlasste den Verfassungsschutz, linke
> Buchläden zu überprüfen. Das löste Empörung aus. Ein Regierungskollege
> jedoch nutzte das Haber-Verfahren häufiger.
(IMG) Bild: Er mauert öffentlich zum Haber-Verfahren, nun aber ist klar: Bundesinnenminister Dobrindt ist Spitzenreiter bei der Praxis
Es verursachte einen großen Aufruhr, als das [1][sogenannte
Haber-Verfahren] vor einigen Wochen plötzlich in die breite Öffentlichkeit
rückte. Da war publik geworden, dass Kulturstaatsminister [2][Wolfram
Weimer mit diesem Verfahren drei linke Buchläden durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz prüfen ließ] – und sie darauf von der Preisträgerliste
des diesjährigen Buchhandlungspreises strich. Weimer erntete darauf breite
Kritik, die Buchläden breite Solidarität. Nun aber ist klar: Spitzenreiter
bei dem umstrittenen Verfahren ist nicht Weimer, sondern ein
Kabinettskollege – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Bereits nach der Diskussion im März hatte die taz [3][bei allen Ministerien
nachgefragt, wie oft sie das Verfahren anwenden]. Einige Häuser antworteten
sofort, andere verzögert. Fast alle beteuerten, das Verfahren zuletzt gar
nicht oder nur in Einzelfällen angewendet zu haben. Auch das
Kulturstaatsministerium von Weimer erklärte, neben den drei Buchläden
zuletzt nur noch in einem weiteren Fall das Haber-Verfahren angewandt zu
haben – über den man wegen Geheimschutzes nichts sagen könne.
Einer aber schwieg zu der Praxis, auch auf wiederholte Nachfrage,
beharrlich: Alexander Dobrindt.
Das hat wohl Gründe. Denn das Bundesinnenministerium lag schon in der
Vergangenheit bei der Anwendung des Haber-Verfahrens weit vorn. Allein
zwischen 2020 und 2024 – unter den Regierungen von Schwarz-Rot und der
Ampel – [4][wurden dort 670 Initiativen und 713 Personen mit dem Verfahren
überprüft]. Beim unterstellten Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(Bamf) waren es nochmal 107 Projekte und 53 Personen. Das geht auf eine
frühere Antwort auf eine Linken-Anfrage hervor. Und: Dobrindt soll zuletzt
in den Ministerien nochmal für die Anwendung des Haber-Verfahrens bei
Fördervergaben geworben haben.
## 51 Anfragen im Jahr 2025
Die taz hakte deshalb seit März im Innenministerium weiter nach. Und nun
legte dieses doch noch eine Antwort vor: Demnach stellte Dobrindts Haus im
Jahr 2025 insgesamt 51 Anfragen nach dem Haber-Verfahren. Welche
Organisationen dies betraf und welche Ergebnisse die Überprüfungen
erbrachten, lässt das Ministerium offen. Genauso, wie die Zahlen beim Bamf
aussehen.
Offenbar aber sind die 51 Anfragen nicht alles. Denn in einer aktuellen
Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag antwortete das
Innenministerium nun wiederum, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz von
2017 bis 2025 allen Ministerien nach Anfragen im Haber-Verfahren mitteilte,
dass zu 302 Organisationen und Personen „verfassungsschutzrelevante
Erkenntnisse“ vorlagen. In 165 Fällen seien danach auch noch „schriftlich
weitergehende Informationen“ von den Nachrichtendiensten übermittelt
worden.
Offen lässt das Ministerium auch hier, wie oft insgesamt Anfragen im
Haber-Verfahren gestellt wurden – also auch Fälle, in denen es dann die
Antwort des Verfassungsschutzes gab, dass keine Erkenntnisse vorliegen. In
der Antwort auf die Grünen-Anfrage heißt es dazu allerdings, dass zu
lediglich 4,6 Prozent aller Anfragen Hintergründe zu
„verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“ übermittelt wurden, also die
erwähnten 165 Fälle – und damit ein verschwindend geringer Anteil. Rechnet
man das hoch, beträgt die Gesamtzahl der Anfragen demnach knapp 3.600
Fälle. Die Süddeutsche Zeitung hatte zuerst darüber berichtet.
In der Opposition ist der Ärger über das Mauern des Bundesinnenministeriums
groß. „Die Bundesregierung versucht offensichtlich, die genauen Zahlen zu
verschleiern“, kritisiert Konstantin von Notz, Grünen-Fraktionsvize und
Vizevorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums der
Nachrichtendienste. „Bewusst spricht sie immer wieder von vermeintlichen
Einzelfällen. Offenbar wurde das hochumstrittene Verfahren jedoch in
Tausenden Fällen angewandt. Das ist eine deutliche Abweichung von allen
bisherigen Darstellungen der Bundesregierung.“ Von Notz nannte die hohen
Zahlen angesichts des „völlig intransparenten“ Verfahrens „irritierend und
auch beunruhigend“.
## Frist fünf Mal verlängert
Auch die Linken-Fraktionsvizechefin Clara Bünger ist empört. Auch sie
stellte schon am 12. März eine Anfrage dazu an das Innenministerium, wie
oft das Haber-Verfahren im Jahr 2025 in allen Ministerien angewandt wurde –
mit einer einwöchigen Antwortfrist. Die Frist wurde inzwischen fünf Mal
verlängert – eine Antwort liegt bis heute nicht vor.
Dass durch die taz-Anfrage nun bekannt wird, dass das Innenministerium 2025
selbst Spitzenreiter bei den Anfragen war und gleichzeitig weitergehenden
Antworten seit Wochen verschleppe, „sagt eigentlich schon alles“, sagte
Bünger der taz. „Offenbar soll vertuscht werden, wie tief der
Verfassungsschutz inzwischen in Förderentscheidungen und Preisvergaben
eingreift. Das ist ein Angriff auf parlamentarische Kontrolle und ein
weiterer Beleg dafür, dass das Haber-Verfahren abgeschafft werden muss.“
Man werde die „Geheimniskrämerei nicht hinnehmen“.
Dobrindt und sein Ministerium, aber auch Wolfram Weimer oder
[5][Familienministerin Karin Prien], verteidigen dagegen das Verfahren: Der
Staat sei verpflichtet, Verfassungsfeinde keine Fördergelder zukommen zu
lassen. Dass es einen Aufruf Dobrindts gebe, das Verfahren „flächendeckend“
anzuwenden, wies das Ministerium zuletzt zurück: Eine solche Aufforderung
bestehe nicht. Allen Ministerien stehe das Haber-Verfahren aber weiter
„regulär“ zur Verfügung. Auch Familienministerin Prien hatte vergangenes
Jahr indes erklärt, [6][in ihrem Haus eine „breit angelegte
Verfassungsschutzprüfung im sogenannten Haber-Verfahren eingeleitet“ zu
haben].
Das Verfahren basiert auf einem Erlass aus dem Jahr 2017, verfasst von
Emily Haber, damals Staatssekretärin im Bundesinnenministerium – mit eben
dem Ziel, die Vergabe von staatlichen Fördergeldern an Extremisten zu
verhindern. Vor Fördervergaben sollen Ministerien Projektträger zunächst
über die Verfassungsschutzberichte prüfen. In einem zweiten Schritt kann
dann beim Bundesamt für Verfassungsschutz nachgefragt werden, ob und welche
„verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ dort gespeichert sind.
## Haber-Verfahren wird unterschiedlich oft angewendet
Längst nicht alle Ministerien wenden das Verfahren allerdings so intensiv
wie Dobrindts Innenministerium an. Das Forschungsministerium von Dorothee
Bär (CSU) sprach [7][in der taz-Umfrage] von „seltenen Fällen“ in den
vergangenen Jahren, ohne dies genauer zu benennen, mangels zentraler
Dokumentation und wegen des Geheimschutzes.
In Priens Familienministerium und im Entwicklungsministerium von Reem
Alabali Radovan (SPD) hieß es, geförderte Projekte seien zuletzt nur in der
ersten Stufe geprüft worden, über das Nachschlagen in den
Verfassungsschutzberichten. Andere Ministerien erklärten, das Verfahren
zuletzt gar nicht angewandt zu haben. Dazu gehörte auch das Kanzleramt –
was erstaunlich ist. Denn früher war das Kanzleramt vorne mit dabei,
überprüfte von 2020 bis 2024 vor Fördervergaben insgesamt 453 Projekte und
523 Personen.
Der Grünen-Fraktionsvize von Notz sagte, die „gravierenden Bedenken“ gegen
das Verfahren hätten sich durch die aktuellen Auskünfte aus dem
Innenministerium vertieft. „Diese Praxis muss in der jetzigen Form umgehend
beendet werden.“ Um sicherzustellen, dass Extremisten keine Fördergelder
bekommen, brauche es ein verhältnismäßiges Verfahren – mit „sauberen
Rechtsgrundlagen, gesetzlichen Vorgaben, wann der Verfassungsschutz
eingeschaltet werden darf und der Möglichkeit, sich gerichtlich dagegen zur
Wehr zu setzen“, so von Notz. Aktuell aber sei das Verfahren „extrem
anfällig für intransparente und willkürliche Entscheidungen“.
Auch Clara Bünger fordert das Haber-Verfahren abzuschaffen und dieses
„durch transparente, nachvollziehbare und überprüfbare Prozesse zu
ersetzen“.
16 Apr 2026
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