# taz.de -- Umstrittenes Verfahren: Innenminister Dobrindt lässt Verfassungsschutz schnüffeln
       
       > Kulturstaatsminister Weimer veranlasste den Verfassungsschutz, linke
       > Buchläden zu überprüfen. Das löste Empörung aus. Ein Regierungskollege
       > jedoch nutzte das Haber-Verfahren häufiger.
       
 (IMG) Bild: Er mauert öffentlich zum Haber-Verfahren, nun aber ist klar: Bundesinnenminister Dobrindt ist Spitzenreiter bei der Praxis
       
       Es verursachte einen großen Aufruhr, als das [1][sogenannte
       Haber-Verfahren] vor einigen Wochen plötzlich in die breite Öffentlichkeit
       rückte. Da war publik geworden, dass Kulturstaatsminister [2][Wolfram
       Weimer mit diesem Verfahren drei linke Buchläden durch das Bundesamt für
       Verfassungsschutz prüfen ließ] – und sie darauf von der Preisträgerliste
       des diesjährigen Buchhandlungspreises strich. Weimer erntete darauf breite
       Kritik, die Buchläden breite Solidarität. Nun aber ist klar: Spitzenreiter
       bei dem umstrittenen Verfahren ist nicht Weimer, sondern ein
       Kabinettskollege – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
       
       Bereits nach der Diskussion im März hatte die taz [3][bei allen Ministerien
       nachgefragt, wie oft sie das Verfahren anwenden]. Einige Häuser antworteten
       sofort, andere verzögert. Fast alle beteuerten, das Verfahren zuletzt gar
       nicht oder nur in Einzelfällen angewendet zu haben. Auch das
       Kulturstaatsministerium von Weimer erklärte, neben den drei Buchläden
       zuletzt nur noch in einem weiteren Fall das Haber-Verfahren angewandt zu
       haben – über den man wegen Geheimschutzes nichts sagen könne.
       
       Einer aber schwieg zu der Praxis, auch auf wiederholte Nachfrage,
       beharrlich: Alexander Dobrindt.
       
       Das hat wohl Gründe. Denn das Bundesinnenministerium lag schon in der
       Vergangenheit bei der Anwendung des Haber-Verfahrens weit vorn. Allein
       zwischen 2020 und 2024 – unter den Regierungen von Schwarz-Rot und der
       Ampel – [4][wurden dort 670 Initiativen und 713 Personen mit dem Verfahren
       überprüft]. Beim unterstellten Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
       (Bamf) waren es nochmal 107 Projekte und 53 Personen. Das geht auf eine
       frühere Antwort auf eine Linken-Anfrage hervor. Und: Dobrindt soll zuletzt
       in den Ministerien nochmal für die Anwendung des Haber-Verfahrens bei
       Fördervergaben geworben haben.
       
       ## 51 Anfragen im Jahr 2025
       
       Die taz hakte deshalb seit März im Innenministerium weiter nach. Und nun
       legte dieses doch noch eine Antwort vor: Demnach stellte Dobrindts Haus im
       Jahr 2025 insgesamt 51 Anfragen nach dem Haber-Verfahren. Welche
       Organisationen dies betraf und welche Ergebnisse die Überprüfungen
       erbrachten, lässt das Ministerium offen. Genauso, wie die Zahlen beim Bamf
       aussehen.
       
       Offenbar aber sind die 51 Anfragen nicht alles. Denn in einer aktuellen
       Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag antwortete das
       Innenministerium nun wiederum, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz von
       2017 bis 2025 allen Ministerien nach Anfragen im Haber-Verfahren mitteilte,
       dass zu 302 Organisationen und Personen „verfassungsschutzrelevante
       Erkenntnisse“ vorlagen. In 165 Fällen seien danach auch noch „schriftlich
       weitergehende Informationen“ von den Nachrichtendiensten übermittelt
       worden.
       
       Offen lässt das Ministerium auch hier, wie oft insgesamt Anfragen im
       Haber-Verfahren gestellt wurden – also auch Fälle, in denen es dann die
       Antwort des Verfassungsschutzes gab, dass keine Erkenntnisse vorliegen. In
       der Antwort auf die Grünen-Anfrage heißt es dazu allerdings, dass zu
       lediglich 4,6 Prozent aller Anfragen Hintergründe zu
       „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“ übermittelt wurden, also die
       erwähnten 165 Fälle – und damit ein verschwindend geringer Anteil. Rechnet
       man das hoch, beträgt die Gesamtzahl der Anfragen demnach knapp 3.600
       Fälle. Die Süddeutsche Zeitung hatte zuerst darüber berichtet.
       
       In der Opposition ist der Ärger über das Mauern des Bundesinnenministeriums
       groß. „Die Bundesregierung versucht offensichtlich, die genauen Zahlen zu
       verschleiern“, kritisiert Konstantin von Notz, Grünen-Fraktionsvize und
       Vizevorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums der
       Nachrichtendienste. „Bewusst spricht sie immer wieder von vermeintlichen
       Einzelfällen. Offenbar wurde das hochumstrittene Verfahren jedoch in
       Tausenden Fällen angewandt. Das ist eine deutliche Abweichung von allen
       bisherigen Darstellungen der Bundesregierung.“ Von Notz nannte die hohen
       Zahlen angesichts des „völlig intransparenten“ Verfahrens „irritierend und
       auch beunruhigend“.
       
       ## Frist fünf Mal verlängert
       
       Auch die Linken-Fraktionsvizechefin Clara Bünger ist empört. Auch sie
       stellte schon am 12. März eine Anfrage dazu an das Innenministerium, wie
       oft das Haber-Verfahren im Jahr 2025 in allen Ministerien angewandt wurde –
       mit einer einwöchigen Antwortfrist. Die Frist wurde inzwischen fünf Mal
       verlängert – eine Antwort liegt bis heute nicht vor.
       
       Dass durch die taz-Anfrage nun bekannt wird, dass das Innenministerium 2025
       selbst Spitzenreiter bei den Anfragen war und gleichzeitig weitergehenden
       Antworten seit Wochen verschleppe, „sagt eigentlich schon alles“, sagte
       Bünger der taz. „Offenbar soll vertuscht werden, wie tief der
       Verfassungsschutz inzwischen in Förderentscheidungen und Preisvergaben
       eingreift. Das ist ein Angriff auf parlamentarische Kontrolle und ein
       weiterer Beleg dafür, dass das Haber-Verfahren abgeschafft werden muss.“
       Man werde die „Geheimniskrämerei nicht hinnehmen“.
       
       Dobrindt und sein Ministerium, aber auch Wolfram Weimer oder
       [5][Familienministerin Karin Prien], verteidigen dagegen das Verfahren: Der
       Staat sei verpflichtet, Verfassungsfeinde keine Fördergelder zukommen zu
       lassen. Dass es einen Aufruf Dobrindts gebe, das Verfahren „flächendeckend“
       anzuwenden, wies das Ministerium zuletzt zurück: Eine solche Aufforderung
       bestehe nicht. Allen Ministerien stehe das Haber-Verfahren aber weiter
       „regulär“ zur Verfügung. Auch Familienministerin Prien hatte vergangenes
       Jahr indes erklärt, [6][in ihrem Haus eine „breit angelegte
       Verfassungsschutzprüfung im sogenannten Haber-Verfahren eingeleitet“ zu
       haben].
       
       Das Verfahren basiert auf einem Erlass aus dem Jahr 2017, verfasst von
       Emily Haber, damals Staatssekretärin im Bundesinnenministerium – mit eben
       dem Ziel, die Vergabe von staatlichen Fördergeldern an Extremisten zu
       verhindern. Vor Fördervergaben sollen Ministerien Projektträger zunächst
       über die Verfassungsschutzberichte prüfen. In einem zweiten Schritt kann
       dann beim Bundesamt für Verfassungsschutz nachgefragt werden, ob und welche
       „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ dort gespeichert sind.
       
       ## Haber-Verfahren wird unterschiedlich oft angewendet
       
       Längst nicht alle Ministerien wenden das Verfahren allerdings so intensiv
       wie Dobrindts Innenministerium an. Das Forschungsministerium von Dorothee
       Bär (CSU) sprach [7][in der taz-Umfrage] von „seltenen Fällen“ in den
       vergangenen Jahren, ohne dies genauer zu benennen, mangels zentraler
       Dokumentation und wegen des Geheimschutzes.
       
       In Priens Familienministerium und im Entwicklungsministerium von Reem
       Alabali Radovan (SPD) hieß es, geförderte Projekte seien zuletzt nur in der
       ersten Stufe geprüft worden, über das Nachschlagen in den
       Verfassungsschutzberichten. Andere Ministerien erklärten, das Verfahren
       zuletzt gar nicht angewandt zu haben. Dazu gehörte auch das Kanzleramt –
       was erstaunlich ist. Denn früher war das Kanzleramt vorne mit dabei,
       überprüfte von 2020 bis 2024 vor Fördervergaben insgesamt 453 Projekte und
       523 Personen.
       
       Der Grünen-Fraktionsvize von Notz sagte, die „gravierenden Bedenken“ gegen
       das Verfahren hätten sich durch die aktuellen Auskünfte aus dem
       Innenministerium vertieft. „Diese Praxis muss in der jetzigen Form umgehend
       beendet werden.“ Um sicherzustellen, dass Extremisten keine Fördergelder
       bekommen, brauche es ein verhältnismäßiges Verfahren – mit „sauberen
       Rechtsgrundlagen, gesetzlichen Vorgaben, wann der Verfassungsschutz
       eingeschaltet werden darf und der Möglichkeit, sich gerichtlich dagegen zur
       Wehr zu setzen“, so von Notz. Aktuell aber sei das Verfahren „extrem
       anfällig für intransparente und willkürliche Entscheidungen“.
       
       Auch Clara Bünger fordert das Haber-Verfahren abzuschaffen und dieses
       „durch transparente, nachvollziehbare und überprüfbare Prozesse zu
       ersetzen“.
       
       16 Apr 2026
       
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