# taz.de -- Schwarz-rote Sozialstaatskommission: Sozialstaat soll halbe-halbe machen
       
       > Die Reformkommission schlägt eine massive Vereinfachung des Systems vor.
       > Sozialministerin Bas zeigt sich euphorisch, die Detailarbeit folgt aber
       > erst noch.
       
 (IMG) Bild: Bürokratie, die sicher nicht abgebaut wird: der Wartebereich eines Jobcenters in Duisburg
       
       Bärbel Bas ist demonstrativ beeindruckt. Sie habe so etwas in ihrer
       politischen Laufbahn „so noch nicht erlebt“, sagt die Sozialministerin am
       Dienstagmittag vor Journalist*innen in Berlin. Eine „Besonderheit“ sei
       das, was sie da gerade vorstelle. Dass sich Vertreter*innen aller
       Ebenen in nur fünf Monaten auf ein Bündel von 26 Reformvorschlägen einigen,
       ohne ein einziges abweichendes Sondervotum: „Ich will das noch mal betonen
       – das ist eine Besonderheit.“
       
       Was die SPD-Ministerin so sehr fasziniert: der Abschlussbericht der
       [1][Regierungskommission zu einer Sozialstaatsreform]. Ministerialbeamte
       aus Bund und Ländern diskutierten seit September zusammen mit kommunalen
       Spitzenverbänden und Abgeordneten der Regierungsfraktionen über eine
       Strukturreform.
       
       Das Ergebnis beinhaltet tatsächlich viel [2][mehr, als viele erwartet
       haben]: Die Beteiligten bekunden zumindest ihre Absicht, die über
       Jahrzehnte ziemlich krumm gewachsenen Sozialsysteme zu vereinfachen. So
       eine Reform galt bislang als unmöglich – allein schon, weil für ein
       übersichtlicheres System zahlreiche Stellen Zuständigkeiten, Einfluss und
       Mittel abgeben müssten.
       
       Trotzdem hat die Kommission jetzt im Konsens skizziert, wie ein neues
       System aussehen könnte. Kern des Vorschlags ist die Abschaffung von zwei
       Leistungen in ihrer jetzigen Form: erstens das Wohngeld (ausgezahlt bislang
       von den kommunalen Wohngeldstellen für Menschen, die für andere
       Transferleistungen zu viel Einkommen haben, aber ihre Wohnkosten nicht
       allein stemmen können). Zweitens der Kinderzuschlag (ausgezahlt von den
       Familienkassen an Menschen, die genug für den eigenen Lebensunterhalt
       verdienen aber zu wenig für den ihrer Kinder).
       
       ## Keine Verfassungsänderung nötig
       
       Für erwerbsfähige Personen sollen diese Leistungen im bisherigen Bürgergeld
       aufgehen, für sie wären dann die heutigen Jobcenter zuständig. Für nicht
       Erwerbsfähige wie Rentner*innen wie bei der jetzigen Grundsicherung im
       Alter die örtlichen Sozialämter. Nach Auffassung von Kommission und
       Ministerium wäre eine solche Zusammenlegung, bei der statt vier nur noch
       zwei Behörden zuständig sind, ohne eine Verfassungsänderung machbar.
       
       Als Sternchenlösung wird im Bericht darüber hinaus aufgeführt, alles davon
       in einer einzigen Behörde und Leistung aufgehen zu lassen. Weil die
       Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen damit aber neu sortiert
       würden, wäre auf jeden Fall eine Verfassungsänderung möglich. „Und das
       wissen wir noch nicht, ob sie am Ende durchsetzungsfähig ist. Sie kennen
       die politischen Verhältnisse“, sagt Bas auf ihrer Pressekonferenz und muss
       dabei schmunzeln: Für eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag ohne die AfD
       müssten von Union bis Linke alle mitmachen.
       
       Neben der Zusammenlegung schlägt die Kommission noch mehr als zwei Dutzend
       Maßnahmen vor. Eine davon zielt auf das Problem ab, dass es sich für
       Leistungsempfänger*innen derzeit oft nicht lohnt, mehr
       hinzuzuverdienen – weil bei zusätzlichem Einkommen der Leistungsanspruch zu
       schnell sinkt.
       
       ## Keine Leistungskürzungen?
       
       Es gehe bei den Reformvorschlägen nicht um Leistungskürzungen, betont Bas.
       Dennoch empfiehlt die Kommission an dieser Stelle, dass Betroffene mit sehr
       kleinen Zusatzverdiensten weniger behalten dürfen als heute. Im Gegenzug
       bliebe Betroffenen mit relativ gesehen höherem Einkommen mehr im
       Geldbeutel.
       
       Die Umsetzung des gesamten Maßnahmenkatalogs ist komplex. Bis 2027, so der
       ehrgeizige Plan, sollen viele der nötigen Gesetzesänderungen über die Bühne
       gehen. Der Umbau in den Behörden zöge sich danach noch deutlich länger hin.
       Und bis dahin gibt es noch etliche Fallstricke. Zum Beispiel beim Geld:
       Ausdrücklich stehen die Pläne unter einem Finanzierungsvorbehalt.
       
       An manchen Stellen, etwas bei den Verwaltungskosten, sind zwar Einsparungen
       zu erwarten. An anderen Stellen könnte es teurer werden. Etwa dann, wenn
       durch ein übersichtlicheres System mehr Menschen als bislang alle
       Leistungen in Anspruch nehmen, auf die sie einen Anspruch haben. Eine
       Schätzung, was die Vorschläge finanziell unterm Strich bedeuten, gibt es
       vom Ministerium nicht.
       
       ## Widerstand aus der Jungen Union
       
       Mögliche Widerstände deuten sich an dieser Stelle jetzt schon an. „Reformen
       ohne Einschnitte werden am Ende des Tages nicht funktionieren“, sagte
       Johannes Winkel, Vorsitzender der Jungen Union auf RTL.
       
       Aus der Opposition klingen da die Grünen beinahe offener: Details wirkten
       noch unausgegoren und Sozialabbau dürfe es bei der Ausgestaltung nicht
       geben, sagte der Abgeordnete Armin Grau. Die Grünen seien aber bereit, sich
       „konstruktiv zu beteiligen“ – auch bei einer möglichen Grundgesetzänderung.
       Die Linke würde dabei Stand jetzt dagegen eher nicht mitmachen.
       Parteichefin Ines Schwerdtner kritisierte in der Rheinischen Post, dass
       durch die Pläne die Bezieher*innen von Kinderzuschlag und Wohngeld „in
       Jobcenter oder Sozialämter gedrängt“ und damit sozial abgewertet würden.
       
       27 Jan 2026
       
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