# taz.de -- Neue Grundsicherung und Jobcenter: „Es gibt viele Wege, sich zu entziehen“
> Harte Sanktionen nützen kaum, wenn jemand gar nicht arbeiten will. Aber
> sie könnten die Falschen treffen, sagt Jana Sieberg,
> Jobcenter-Personalrätin.
(IMG) Bild: Für eine bessere Vermittlung in die Arbeit braucht es ausreichendes Personal
taz: Am 1. Juli soll das [1][neue Gesetz zur Grundsicherung] in Kraft
treten. Begrüßen die Mitarbeiter:innen in den Jobcentern die neuen
Regelungen oder nicht?
Jana Sieberg: Die Reaktionen sind gemischt. Klar ist aber, dass sich wieder
die Rechtsgrundlage ändert, was zu Mehrarbeit bei den Beschäftigten im
Jobcenter führen wird. Das Gesetz sieht unter anderem strengere
Mitwirkungspflichten und mehr Sanktionen vor. Wir müssen voraussichtlich
mehr Termine machen, und der Verwaltungsaufwand wird ebenso steigen. Aber
wir bekommen nicht mehr Personal. Wir haben Kolleg:innen, die betreuen 400
bis 500 Kund:innen. Die schaffen das gar nicht, die Menschen häufiger
einzuladen.
taz: Künftig soll es schon möglich sein, [2][30 Prozent vom Regelsatz zu
streichen], wenn eine Klient:in zweimal nicht zum Termin erschienen ist.
Kommt er oder sie auch zum dritten Mal nicht, kann der Regelsatz ganz
gestrichen werden und nach einem weiteren Monat des Nichterscheinens wird
keine Miete mehr gezahlt vom Jobcenter. Welche Folgen erwarten Sie?
Sieberg: Für unsere Arbeit bedeutet das einen verwaltungstechnischen
Mehraufwand. Wir kennen diese kompletten Streichungen noch von früher, bei
den unter 25-Jährigen. Wenn die mehrfach nicht im Jobcenter erschienen sind
und nicht kooperierten, ist alles gestrichen worden, auch die Miete. Am
Ende ist es darauf hinausgelaufen, dass manche Menschen wohnungslos wurden.
taz: Befürworter des neuen Gesetzes sagen, dass die verschärften Sanktionen
womöglich präventiv wirken könnten, also einige Menschen dann eine Arbeit
aufnehmen, weil sie Kürzungen befürchten.
Sieberg: Das kann sein. Ob es durch diesen Druck zu langfristigen
Arbeitsaufnahmen kommt, wage ich allerdings zu bezweifeln. Die Gefahr
besteht, dass die Sanktionen die Falschen treffen. Wer heute schon eine
Arbeit nicht annehmen will, der stellt sich ja nicht hin und sagt der
Sachbearbeiter:in im Jobcenter, die ihn auf Stellenanzeigen in der
Zeitarbeit hingewiesen hat: „Ich verweigere die Aufnahme dieser Arbeit!“
Diese Verweigerung dürfte so kaum vorkommen. Wer nicht will, der kann sich
auf andere Weise entziehen. Wer aber nicht kann, könnte durch die
Sanktionen weitere Schwierigkeiten bekommen.
taz: In den sozialen Netzwerken liest man Tipps, wie man sich ungünstig
präsentiert, wenn man einen Job nicht will – etwa indem man im
Bewerbungsgespräch die eigenen Depressionen oder Krankschreibungen erwähnt.
Um eine nachweisliche Arbeitsverweigerung der Bewerber:in handelt es
sich dann nicht.
Sieberg: Wenn jemand nicht will, gibt es viele Möglichkeiten, sich zu
entziehen, daran wird auch das neue Gesetz mit den strengeren Regeln nichts
ändern. Nur sieht die Realität in den Jobcentern eben ganz anders aus, als
in der Politik häufig dargestellt. Die meisten Kund:innen dort haben
mehrere Vermittlungshemmnisse, sie besitzen keine oder nur geringe
Qualifikationen, haben gesundheitliche Einschränkungen, können nicht
ausreichend Deutsch, sind schon älter. Ich würde sagen, bei einer Vielzahl
der arbeitslosen Menschen in den Jobcentern besteht ein besonderer
Handlungsbedarf. Darum geht es erst mal, bevor es um die Integration in
Arbeit geht. Eine bessere Integrationsarbeit und somit auch die Vermittlung
in Arbeit kann aber nur mit ausreichendem Personal und entsprechender
finanzieller Ausstattung der Jobcenter funktionieren.
taz: Das klingt, als hätten die Sachbearbeiter:innen auch eine
soziale Aufgabe …
Sieberg: Wir sind auch Sozialarbeiter:innen. Es gibt viele, die unsere
Unterstützung brauchen und diese auch annehmen, und die sind dann auch
dankbar, wenn sie eine Arbeitgeber:in finden, die ihnen eine Chance
gibt. Denn das gehört auch zur Wahrheit dazu: Es muss auch den passenden
Arbeitsmarkt geben.
taz: Werden die Mitarbeiter:innen in den Jobcentern denn Hausbesuche
machen, bevor sie Leistungen streichen? Um zu sehen, ob jemand vielleicht
in einer zu schlechten Verfassung oder psychisch zu krank ist, um auf eine
Einladung zu reagieren?
Sieberg: Für Hausbesuche in solchen Fällen der Terminversäumnisse ist
bisher kein Personal vorgesehen. Es gibt Jobcenter, die haben einen
sozialen Dienst, der könnte das machen. Aber in der Regel gibt es dafür
keine Kapazitäten.
taz: Im Gesetz steht, die Jobcenter sollen Rücksicht nehmen, wenn Menschen
psychisch erkrankt sind. Wie soll das denn umgesetzt werden?
Sieberg: Es gibt Schulungen zum Thema der psychischen Erkrankungen, aber
auch hier ist es so, dass die Mitarbeiter:innen in der Regel viel zu
viele Kund:innen haben, um individuell auf sie eingehen zu können. Die
Kolleg:innen verlassen sich dann eher auf ärztliche Atteste, die eine
psychische Erkrankung dokumentieren.
taz: Gibt es eigentlich auch Sachbearbeiter:innen, die verschärfte
Sanktionen gutheißen, weil sie sich über unwillige Klient:innen ärgern?
Sieberg: Ja, die gibt es auch. Wir hatten durchaus Kund:innen im
Bürgergeld, die der Sachbearbeiter:in ins Gesicht gesagt haben: „Du
kannst mir gar nichts!“ Einige Sachbearbeiter:innen haben
Enttäuschungen erlebt, weil die Haltung im Bürgergeld von einigen
Kund:innen ausgenutzt wurde. Solche negativen Beispiele bleiben im Kopf
mehr hängen als die positiven Fälle, obwohl sie in der Minderzahl sind.
6 Feb 2026
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(DIR) Barbara Dribbusch
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