# taz.de -- Neue Grundsicherung und Jobcenter: „Es gibt viele Wege, sich zu entziehen“
       
       > Harte Sanktionen nützen kaum, wenn jemand gar nicht arbeiten will. Aber
       > sie könnten die Falschen treffen, sagt Jana Sieberg,
       > Jobcenter-Personalrätin.
       
 (IMG) Bild: Für eine bessere Vermittlung in die Arbeit braucht es ausreichendes Personal
       
       taz: Am 1. Juli soll das [1][neue Gesetz zur Grundsicherung] in Kraft
       treten. Begrüßen die Mitarbeiter:innen in den Jobcentern die neuen
       Regelungen oder nicht? 
       
       Jana Sieberg: Die Reaktionen sind gemischt. Klar ist aber, dass sich wieder
       die Rechtsgrundlage ändert, was zu Mehrarbeit bei den Beschäftigten im
       Jobcenter führen wird. Das Gesetz sieht unter anderem strengere
       Mitwirkungspflichten und mehr Sanktionen vor. Wir müssen voraussichtlich
       mehr Termine machen, und der Verwaltungsaufwand wird ebenso steigen. Aber
       wir bekommen nicht mehr Personal. Wir haben Kolleg:innen, die betreuen 400
       bis 500 Kund:innen. Die schaffen das gar nicht, die Menschen häufiger
       einzuladen.
       
       taz: Künftig soll es schon möglich sein, [2][30 Prozent vom Regelsatz zu
       streichen], wenn eine Klient:in zweimal nicht zum Termin erschienen ist.
       Kommt er oder sie auch zum dritten Mal nicht, kann der Regelsatz ganz
       gestrichen werden und nach einem weiteren Monat des Nichterscheinens wird
       keine Miete mehr gezahlt vom Jobcenter. Welche Folgen erwarten Sie? 
       
       Sieberg: Für unsere Arbeit bedeutet das einen verwaltungstechnischen
       Mehraufwand. Wir kennen diese kompletten Streichungen noch von früher, bei
       den unter 25-Jährigen. Wenn die mehrfach nicht im Jobcenter erschienen sind
       und nicht kooperierten, ist alles gestrichen worden, auch die Miete. Am
       Ende ist es darauf hinausgelaufen, dass manche Menschen wohnungslos wurden.
       
       taz: Befürworter des neuen Gesetzes sagen, dass die verschärften Sanktionen
       womöglich präventiv wirken könnten, also einige Menschen dann eine Arbeit
       aufnehmen, weil sie Kürzungen befürchten. 
       
       Sieberg: Das kann sein. Ob es durch diesen Druck zu langfristigen
       Arbeitsaufnahmen kommt, wage ich allerdings zu bezweifeln. Die Gefahr
       besteht, dass die Sanktionen die Falschen treffen. Wer heute schon eine
       Arbeit nicht annehmen will, der stellt sich ja nicht hin und sagt der
       Sachbearbeiter:in im Jobcenter, die ihn auf Stellenanzeigen in der
       Zeitarbeit hingewiesen hat: „Ich verweigere die Aufnahme dieser Arbeit!“
       Diese Verweigerung dürfte so kaum vorkommen. Wer nicht will, der kann sich
       auf andere Weise entziehen. Wer aber nicht kann, könnte durch die
       Sanktionen weitere Schwierigkeiten bekommen.
       
       taz: In den sozialen Netzwerken liest man Tipps, wie man sich ungünstig
       präsentiert, wenn man einen Job nicht will – etwa indem man im
       Bewerbungsgespräch die eigenen Depressionen oder Krankschreibungen erwähnt.
       Um eine nachweisliche Arbeitsverweigerung der Bewerber:in handelt es
       sich dann nicht. 
       
       Sieberg: Wenn jemand nicht will, gibt es viele Möglichkeiten, sich zu
       entziehen, daran wird auch das neue Gesetz mit den strengeren Regeln nichts
       ändern. Nur sieht die Realität in den Jobcentern eben ganz anders aus, als
       in der Politik häufig dargestellt. Die meisten Kund:innen dort haben
       mehrere Vermittlungshemmnisse, sie besitzen keine oder nur geringe
       Qualifikationen, haben gesundheitliche Einschränkungen, können nicht
       ausreichend Deutsch, sind schon älter. Ich würde sagen, bei einer Vielzahl
       der arbeitslosen Menschen in den Jobcentern besteht ein besonderer
       Handlungsbedarf. Darum geht es erst mal, bevor es um die Integration in
       Arbeit geht. Eine bessere Integrationsarbeit und somit auch die Vermittlung
       in Arbeit kann aber nur mit ausreichendem Personal und entsprechender
       finanzieller Ausstattung der Jobcenter funktionieren.
       
       taz: Das klingt, als hätten die Sachbearbeiter:innen auch eine
       soziale Aufgabe … 
       
       Sieberg: Wir sind auch Sozialarbeiter:innen. Es gibt viele, die unsere
       Unterstützung brauchen und diese auch annehmen, und die sind dann auch
       dankbar, wenn sie eine Arbeitgeber:in finden, die ihnen eine Chance
       gibt. Denn das gehört auch zur Wahrheit dazu: Es muss auch den passenden
       Arbeitsmarkt geben.
       
       taz: Werden die Mitarbeiter:innen in den Jobcentern denn Hausbesuche
       machen, bevor sie Leistungen streichen? Um zu sehen, ob jemand vielleicht
       in einer zu schlechten Verfassung oder psychisch zu krank ist, um auf eine
       Einladung zu reagieren? 
       
       Sieberg: Für Hausbesuche in solchen Fällen der Terminversäumnisse ist
       bisher kein Personal vorgesehen. Es gibt Jobcenter, die haben einen
       sozialen Dienst, der könnte das machen. Aber in der Regel gibt es dafür
       keine Kapazitäten.
       
       taz: Im Gesetz steht, die Jobcenter sollen Rücksicht nehmen, wenn Menschen
       psychisch erkrankt sind. Wie soll das denn umgesetzt werden? 
       
       Sieberg: Es gibt Schulungen zum Thema der psychischen Erkrankungen, aber
       auch hier ist es so, dass die Mitarbeiter:innen in der Regel viel zu
       viele Kund:innen haben, um individuell auf sie eingehen zu können. Die
       Kolleg:innen verlassen sich dann eher auf ärztliche Atteste, die eine
       psychische Erkrankung dokumentieren.
       
       taz: Gibt es eigentlich auch Sachbearbeiter:innen, die verschärfte
       Sanktionen gutheißen, weil sie sich über unwillige Klient:innen ärgern? 
       
       Sieberg: Ja, die gibt es auch. Wir hatten durchaus Kund:innen im
       Bürgergeld, die der Sachbearbeiter:in ins Gesicht gesagt haben: „Du
       kannst mir gar nichts!“ Einige Sachbearbeiter:innen haben
       Enttäuschungen erlebt, weil die Haltung im Bürgergeld von einigen
       Kund:innen ausgenutzt wurde. Solche negativen Beispiele bleiben im Kopf
       mehr hängen als die positiven Fälle, obwohl sie in der Minderzahl sind.
       
       6 Feb 2026
       
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