# taz.de -- Reform des Sozialstaats: „Mit einem System, das keiner durchschaut, steigt nur der Frust“
       
       > Der Sozialstaat ist bürokratisch und ineffizient. Eine Kommission soll
       > nun Reformpläne vorstellen. Juristin Franziska Vollmer hat dafür eine
       > Vision.
       
 (IMG) Bild: Jobcenter, hier könnten alle Sozialleistungen zusammengefasst werden
       
       taz: Frau Vollmer, die Sozialstaatskommission der Bundesregierung wird bald
       ihre Reformvorschläge vorstellen. Haben Sie den Eindruck, es gibt eine
       Vision, die diese Kommission antreibt? 
       
       Franziska Vollmer: Die Probleme in den Sozialsystemen sind groß. Vor allem
       einkommensschwache Familien sind häufig mit einem Aufwand konfrontiert, der
       eigentlich inakzeptabel ist. Wenn sie mehrere Sozialleistungen parallel
       beziehen, also beispielsweise Kinderzuschlag und Wohngeld, müssen sie zu
       unterschiedlichen Stellen gehen und jedes Mal aufs Neue ihre
       Bedarfssituation darlegen. Das will man verständlicherweise ändern. Aber
       von einer konkreten Vision, wie das Problem angegangen werden soll, habe
       ich bisher nicht gehört.
       
       taz: Wenn es nach Ihnen ginge: Was sollte eine Reform leisten? 
       
       Vollmer: [1][Sozialleistungen zusammenzufassen] ist immer schwierig. Ich
       war lange im Familienministerium tätig und [2][sollte dort am Ende die
       Kindergrundsicherung ausarbeiten]. Auch bei dem Projekt ging es
       vordergründig darum, Leistungen zusammenzufassen – was im Grunde richtig
       ist. Das Problem war aber: Es ging nur um die Leistungen für die Kinder und
       nicht um die für die Familie insgesamt. Für die Kinder hätten Eltern also
       zu einer Behörde gehen müssen, für ihre eigenen Bedarfe zu einer anderen.
       Das hätte die Bürokratie für die Familien im Bürgergeld noch aufwändiger
       gemacht. Mein Gegenvorschlag ist, Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und
       möglichst auch noch weitere Leistungen konsequent zu einer einzigen
       Leistung zusammenzufassen.
       
       taz: Wie würde das gegen das Bürokratiechaos helfen? 
       
       Vollmer: Es käme nur noch eine steuerfinanzierte Leistung in Betracht, wenn
       das Geld für Eltern, Kinder und Wohnen knapp ist. Dementsprechend wären nur
       noch eine Behörde und ein Bundesressort zuständig und auch die Finanzierung
       wäre einheitlich. Menschen mit knappem Einkommen müssten nicht mehr zu
       verschiedenen Leistungsträgern gehen. Sie würden ihre Daten einmal angeben
       und die Informationen wären automatisch in der richtigen Akte –
       Schnittstellenprobleme zwischen den IT-Systemen verschiedener Behörden
       wären so kein Thema mehr. Und: Wenn ich ein einziges Leistungssystem
       schaffe, kann ich das Problem der hohen Transferentzugsraten leichter
       lösen.
       
       taz: Die Transferentzugsraten drücken aus, in welchem Umfang die
       Sozialleistungen für eine Person sinken, wenn ihr Arbeitseinkommen steigt.
       Die Entzugsraten verschiedener Sozialleistungen werden teilweise addiert. 
       
       Vollmer: Genau, im Moment gibt es dadurch Konstellationen, in denen von 100
       oder sogar 1.000 Euro, die eine Person zusätzlich brutto verdient, während
       sie Sozialleistungen bezieht, [3][nicht ein einziger Euro bei ihr ankommt].
       Leistung lohnt sich in diesen Fällen gar nicht. Das halte ich für ungerecht
       und das ist meines Erachtens auch verfassungsrechtlich bedenklich. Gibt es
       nur ein einziges System, lässt sich das Problem viel einfacher lösen als
       bei mehreren Systemen, die nebeneinander laufen.
       
       taz: In [4][einer Studie von Ihnen] sagen Sie, ein Zusammenlegen von
       Wohngeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld könnte auch die Stigmatisierung von
       Bürgergeldempfänger:innen reduzieren. Wie stellen Sie sich das vor?
       
       Vollmer: Meine Hoffnung wäre, dass durch ein einheitliches System die
       Hierarchisierung zwischen den sozialen Leistungen aufhört und die
       Berechtigten nicht weiter gegeneinander ausgespielt werden. [5][Häufig wird
       ein Bild gezeichnet], in dem Bürgergeldempfänger einfach keine Briefe
       öffnen, gezielt versuchen, allen Anstrengungen aus dem Weg zu gehen und nur
       unbehelligt Geld beziehen wollen. Diese Stigmatisierung wird vielerorts
       aktiv betrieben. Daneben werden die vermeintlich guten Sozialleistungen
       gestellt, also der Kinderzuschlag und das Wohngeld. Fragen der
       Stigmatisierung lassen sich durch ein Gesetz zwar schlecht steuern. Wenn
       der Grundgedanke aber ist, keinen abzuhängen, vor allem auch kein Kind
       abzuhängen, finde ich es richtig, die Gruppen derjenigen, die einen
       sozialen Ausgleich brauchen, zusammenzudenken.
       
       taz: Welche Stelle sollte für so eine neue, einheitliche Leistung denn
       zuständig sein? 
       
       Vollmer: Am naheliegendsten wären die Jobcenter, das sind insgesamt
       leistungsfähige Behörden. Damit wären aber auch Herausforderungen
       verbunden. Es fängt damit an, dass viele Jobcenter von der Bundesagentur
       für Arbeit zusammen mit den Kommunen betrieben werden. Das Grundgesetz
       lässt solche gemeinsamen Einrichtungen nur für erwerbsfähige Personen zu –
       also im Grunde nur für das Bürgergeld. Bezieht man das Wohngeld ein, kämen
       aber auch Nicht-Erwerbsfähige, insbesondere Rentner*innen, dazu. Man müsste
       also die Verfassung ändern – dafür ist eine breite politische Mehrheit
       nötig.
       
       Taz: Ließe sich das denn grundsätzlich bis zur nächsten Bundestagswahl
       umsetzen? 
       
       Vollmer: Dafür braucht man länger Zeit. Aber es lohnt sich, den Weg
       einzuschlagen.
       
       taz: Wären Zwischenschritte denkbar, die leichter umzusetzen sind? 
       
       Vollmer: Man könnte zum einen den Kinderzuschlag ins Bürgergeld
       integrieren. Beide Leistungen werden nur erwerbsfähigen Menschen gewährt,
       deswegen ließe sich das relativ leicht zusammenfassen. Außerdem könnte man
       für erwerbsfähige Personen das Wohngeld durch ausgewogene Regelungen im
       Bürgergeld ablösen. Für diese Gruppe würden die Bedarfe für Eltern, Kinder
       und Wohnkosten dann komplett über das Bürgergeld beziehungsweise die
       Grundsicherung abgedeckt. Das separate Wohngeld bliebe nur noch für die
       Nicht-Erwerbsfähigen erhalten.
       
       taz: Und so eine Teil-Reform wäre noch in dieser Legislaturperiode
       umsetzbar? 
       
       Vollmer: Theoretisch ja. Praktisch tun sich alle Institutionen,
       Ministerien, Parteien, auch Verbände, wahnsinnig schwer, etwas aus dem
       eigenen Bereich abzugeben. Den Kinderzuschlag aufzugeben, bedeutet für das
       Familienressort einen echten Einschnitt, es müsste Geld und Einfluss
       abgeben. Wird das Wohngeld abgeschafft, könnten sich die Bundesländer
       einerseits freuen, weil sie es bislang mitfinanzieren müssen. Andererseits
       geht mit der bisherigen Finanzverantwortung der Bauressorts in den Ländern
       ja auch wieder Einfluss einher. Und viele Leiter von Wohngeldstellen in den
       Kommunen werden vermutlich sagen: Wir haben den Vollzug des Wohngeldes und
       auch der jüngsten Reform gestemmt, das können wir jetzt auf keinen Fall
       aufgeben.
       
       taz: Schwarz-Rot hat im Koalitionsvertrag eine andere Teilzusammenlegung
       ins Spiel gebracht: Wohngeld und Kinderzuschlag fusionieren, die
       Grundsicherung aber außen vorlassen. Wäre das ein Schritt nach vorne? 
       
       Vollmer: Kinderzuschlag und Wohngeld sind sehr verschieden konstruiert. Die
       Einkommen werden unterschiedlich berechnet, die Wohnkosten unterschiedlich
       ermittelt, die Berechtigten sind unterschiedlich definiert. Der
       Kinderzuschlag passt von der Struktur her viel besser zur Grundsicherung –
       integriert man ihn jetzt ins Wohngeld, würde man ihn von ihr wegentwickeln.
       Das ist also kein sinnvoller Zwischenschritt zum Ziel, alles
       zusammenzulegen, zumal viele Wohngeldstellen extrem überlastet sind. Das
       Wohngeld in den Kinderzuschlag zu integrieren, wäre andersherum auch
       seltsam: Dann müssten leistungsberechtigte Rentnerinnen und Rentner zur
       Familienkasse gehen, mit der sie bislang gar nichts zu tun haben. Ich kann
       mir das schlechterdings nicht vorstellen.
       
       taz: Angenommen also, eine Vereinfachung führt dazu, dass mehr Menschen die
       Leistungen in Anspruch nehmen. Dadurch würden die Kosten steigen – Sie
       selbst schreiben hierzu von Kosten in Höhe von 4 Milliarden Euro. In der
       aktuellen Lage erscheint das politisch kaum durchsetzbar. 
       
       Vollmer: Meine Hoffnung ist tatsächlich, dass nach einer Reform oder auch
       nach einer breit getragenen Kampagne zum geltenden Recht mehr Menschen die
       Leistungen in Anspruch nehmen. Jetzt scheuen sie häufig den Aufwand oder
       die Stigmatisierung oder verlieren sich im Leistungsdschungel und wissen
       gar nicht, dass sie einen Anspruch haben. Durch eine höhere Inanspruchnahme
       entstehen mehr Kosten, aber die könnten wir tragen. Gegebenenfalls könnten
       wir auch noch mehr Einnahmen realisieren – das wäre zum Beispiel bei der
       Erbschaftsteuer ohne weiteres möglich.
       
       taz: Das erscheint politisch nicht realistischer. Friedrich Merz kann nicht
       noch mehr Wahlkampfversprechen einkassieren. 
       
       Vollmer: Es ist politisch nicht einfach. Aber wenn die zusätzlichen Kosten
       allein darin liegen, dass die Menschen wieder wissen, was ihnen zusteht,
       und ihre Ansprüche geltend machen, muss sich dem auch die CDU stellen.
       
       taz: Der Union könnte eher daran gelegen sein, die Vereinfachung von
       Leistungen mit der Kürzung von Leistungen zu verbinden. Die Befürchtung
       vernimmt man zumindest aus der SPD. Ist der aktuelle Leistungsdschungel
       also gerade ein Bollwerk gegen den Sozialabbau? 
       
       Vollmer: Zu sagen, man macht keine Vereinfachung, weil dieser Dschungel die
       eine oder andere Begünstigung versteckt, halte ich für kontraproduktiv. Mit
       einem System, das kein Mensch durchschaut, steigt nur der Frust, auch bei
       der SPD. Da wünsche ich mir auch, dass die Sozialverbände den Sprung machen
       und nicht sagen: Es darf in keinem einzigen Fall eine Schlechterstellung
       geben. Das werden wir kaum schaffen. Der Kinderzuschlag ist zum Beispiel
       über alle Altersgruppen hinweg einheitlich. In der Grundsicherung werden
       dagegen ältere Kinder ein wenig stärker unterstützt als jüngere. Wenn ich
       jetzt den Kinderzuschlag integriere in die Grundsicherung, dann muss ich
       auch diese Altersstaffelung übernehmen. Dadurch wird es für junge Kinder
       tendenziell zu Leistungskürzungen kommen – für ältere Kinder dagegen zu
       einer Erhöhung. Entscheidend ist am Ende, dass die existenzsichernden
       Leistungen in jedem Fall auskömmlich sind, also nicht künstlich
       kleingerechnet werden, und dass sich gleichzeitig Erwerbseinkommen in jedem
       Fall lohnt.
       
       taz: Sehen Sie denn Punkte, über die sich alle Akteure in der Debatte einig
       sind – und in denen die Sozialstaatskommission auch wirklich zu einer
       sinnvollen Einigung kommen könnte? 
       
       Vollmer: Ich kann mir vorstellen, dass sich inzwischen auch in der
       Kommission die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass sich die Probleme nicht an
       der Oberfläche lösen lassen, etwa durch reine IT-Lösungen, sondern dass man
       Leistungen wirklich zusammenlegen muss – vielleicht sogar so weitgehend,
       wie ich es hier vertrete. Die [6][leidvolle Debatte zur
       Kindergrundsicherung] hat jedenfalls insgesamt zum Problembewusstsein
       beigetragen.
       
       25 Jan 2026
       
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