# taz.de -- Meinungsfreiheit in Deutschland: Ein gefährlicher Gesetzentwurf
       
       > Hessen will es strafbar machen, das Existenzrecht Israels zu leugnen.
       > Dabei ist schon die Behauptung, Staaten hätten ein Existenzrecht, sehr
       > fragwürdig.
       
 (IMG) Bild: Wer das Existenzrecht Israels leugnet, dem soll laut einem hessischen Gesetzentwurf künftig eine Gefängnisstrafe drohen können
       
       Die Sicherheit Israels zur deutschen Staatsräson zu erklären, wie es Angela
       Merkel als Bundeskanzlerin getan hat, ist das eine: Das ist ein politisches
       Postulat, das man auf unterschiedliche Weise auslegen kann. Es ist etwas
       völlig anderes, Israels „Existenzrecht“ außerhalb jeder Debatte stellen und
       jeden bestrafen zu wollen, der dazu eine andere Meinung hat. Genau das aber
       [1][will die hessische Landesregierung mit einem Gesetzentwurf], für den
       sie im Bundesrat jetzt eine Mehrheit sucht.
       
       Hatte die Sowjetunion ein Existenzrecht? Oder die DDR? Nein, denn im
       Völkerrecht gibt es kein „Existenzrecht“, das Staaten eine Bestandsgarantie
       einräumt. Grenzen können sich ändern, Staaten verschwinden.
       
       Aber: Existierende Staaten haben laut Völkerrecht ein Recht auf Sicherheit
       und die Achtung ihrer territorialen Integrität, und Völker ein Recht auf
       nationale Selbstbestimmung. Das gilt auch für Israel, das ein weltweit
       anerkannter Staat ist – allerdings nur in den Grenzen von 1949. Alle
       anderen Gebiete, insbesondere die Westbank und der Gazastreifen, gelten
       nach internationalem Recht als von Israel völkerrechtswidrig besetzt. Das
       Beharren auf einem exklusiven Existenzrecht Israels, das angeblich
       gefährdet sei, ist ein Ablenkungsmanöver: Es lenkt davon ab, dass Israel
       seit Jahrzehnten die Existenz eines palästinensischen Staats verhindert.
       
       ## Unliebsame Meinungen werden kriminalisiert
       
       Ein Verbot, wie es Hessen jetzt fordert, würde sich nicht nur gegen
       Menschen richten, die den Staat Israel aus antisemitischen Motiven
       ablehnen. Es könnte auch gegen alle gewendet werden, die seine Staatsform
       als exklusiv jüdischen Staat kritisieren, weil damit eine
       Religionsgemeinschaft bevorzugt und eine Hierarchie zementiert wird. Ein
       Verbot würde sich auch gegen all jene richten, [2][die für einen
       binationalen Staat] und eine Einstaaten-Lösung eintreten, in der jeder
       Bürger vom Jordan bis zum Mittelmeer gleiche Rechte hätte: eine legitime
       Utopie.
       
       Diese Debatte um eine tragfähige Zukunft für alle Menschen im Nahen Osten
       wird längst geführt. Der hessische Vorstoß aber fügt sich in einen
       beunruhigenden Trend, solche Debatten zu unterbinden, Tabus zu errichten
       und unliebsame Meinungen zu kriminalisieren.
       
       10 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Meinungsfreiheit-in-Deutschland/!6177455
 (DIR) [2] /Entscheidung-von-Verwaltungsgericht/!6174366
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Bax
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Nahost-Debatten
 (DIR) Existenzrecht Israels
 (DIR) Gaza
 (DIR) Westjordanland
 (DIR) Meinungsfreiheit
 (DIR) Hessen
 (DIR) Israel
 (DIR) Reden wir darüber
 (DIR) Schwerpunkt Nahost-Konflikt
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Meinungsfreiheit
 (DIR) Nahost-Debatten
 (DIR) Jüdische Stimme
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Meinungsfreiheit in Deutschland: Kritik an hessischem Vorstoß
       
       Hessen will über den Bundesrat die „Leugnung des Existenzrechts Israels“
       unter Strafe stellen. Dagegen protestieren rund 30 Rechtsprofessor:innen.
       
 (DIR) Deutsch-israelische Beziehungen: Nein, Israel hat kein Recht, im Libanon zu sein
       
       Außenminister Wadephul behauptet, Israel habe ein Recht auf die Invasion
       des Libanons. Das stimmt nicht – dient aber den deutschen Machtinteressen.
       
 (DIR) Entscheidung von Verwaltungsgericht: Jüdische Stimme ist nicht mehr extremistisch
       
       Der Verein „Jüdische Stimme“ stellt das Existenzrecht Israels relativ offen
       in Frage. Extremistisch ist er damit dennoch nicht, urteilte nun ein
       Gericht.