# taz.de -- Meinungsfreiheit in Deutschland: Kritik an hessischem Vorstoß
> Hessen will über den Bundesrat die „Leugnung des Existenzrechts Israels“
> unter Strafe stellen. Dagegen protestieren rund 30 Rechtsprofessor:innen.
(IMG) Bild: Hat den Gesetzentwurf zum Schutz des Existenzrechts Israels in den Bundesrat eingebracht: Hessens Justizminister Christian Heinz
Am geschichtsträchtigen 8. Mai brachte der hessische Justizminister
Christian Heinz (CDU) einen Gesetzentwurf zum Schutz des Existenzrechts
Israels in den Bundesrat ein. Zeitgleich erklärten an diesem Freitag rund
30 Rechtswissenschaftler:innen, dass sie diesen Gesetzentwurf für
verfassungswidrig halten, weil er die Meinungsfreiheit verletze.
Mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu fünf Jahren soll nach dem hessischen
Gesetzentwurf bestraft werden, wer künftig das Existenzrecht Israels „in
einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt-
oder Willkürmaßnahmen zu fördern“, leugnet, so der [1][Antrag für eine neue
Strafvorschrift im Strafgesetzbuch].
Hessen habe den Antrag bewusst am „Tag der Befreiung vom Faschismus“ in den
Bundesrat eingebracht, sagte Heinz. Die Shoah sei ein „einzigartiger
Zivilisationsbruch ohne Vergleich in der Menschheitsgeschichte“ gewesen.
Und weil danach der Staat Israel entstanden sei, sei Deutschland „auf das
Engste mit diesem Staat Israel verbunden und auch für seine Sicherheit
verantwortlich“, so Heinz. Von deutschem Boden dürfe „nie wieder ein Aufruf
zur Vernichtung des jüdischen Staates und jüdischen Lebens ausgehen“, sagte
der hessische Justizminister. Kritik am Handeln der israelischen Regierung
und am Handeln des Staats Israel sei aber „selbstverständlich legitim“.
Daran wolle auch der hessische Gesetzentwurf nichts ändern.
## Unterstützung aus Baden-Württemberg
In der kurzen Debatte im Bundesrat erhielt Hessen nur Unterstützung vom
[2][baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU)]. Der Staat
dürfe nicht hinnehmen, dass zur Vernichtung Israels aufgerufen oder sein
Existenzrecht öffentlich bestritten wird. „Es gibt keinen guten
Antisemitismus unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit“, sagte Strobl.
Wenn der hessische Antrag dazu beitrage, dass sich Jüdinnen und Juden in
Deutschland willkommen und sicher fühlen, dann habe er sich schon gelohnt,
so Strobl.
Kritik am hessischen Gesetzentwurf wurde im Bundesrat nicht geäußert. Es
gab auch keine Abstimmung über den Antrag, der zunächst in die Ausschüsse
der Länderkammer überwiesen wurde.
Umso deutlicher ist die Kritik von rund 30 Verfassungs- und
Strafrechtsprofessor:innen in einem offenen Brief an den Bundesrat.
„Wir teilen die Sorge über eine Zunahme von Antisemitismus und
antisemitischer Gewalt, halten aber den Gesetzentwurf für unvereinbar mit
dem Grundgesetz“, heißt es dort. Unterzeichnet wurde der Protestbrief unter
anderem von den Rechtsprofessor:innen Anna-Katharina Mangold, [3][Kai
Ambos] und Alexander Thiele.
Schon der Begriff „Leugnung“ führe in die Irre, argumentieren die
Professor:innen. Bei der Frage nach einem Existenzrecht Israels gehe es
nicht um eine Tatsache, sondern um eine Meinung. Und konkrete Meinungen
dürfen laut Grundgesetz nicht verboten werden. Erforderlich sei vielmehr
ein „allgemeines Gesetz“.
Hessen beruft sich zwar auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
von 2009, [4][den sogenannten Wunsiedel-Beschluss]. Dort hatte das Gericht
ausnahmsweise Sondergesetze gegen konkrete Meinungen gebilligt, wenn sie
sich gegen die Verherrlichung und Billigung des Nationalsozialismus
richten. Die Professor:innen erinnern nun aber daran, dass diese
Entscheidung eng ausgelegt werden müsse. Das Bundesverfassungsgericht habe
sich ausdrücklich gegen eine Verallgemeinerung dieser Ausnahme
ausgesprochen.
So könne der Staat auch nicht per Gesetz festlegen, welche Konsequenzen aus
der NS-Zeit folgen, argumentieren die Professor:innen, dies unterliege der
politischen „Meinungskonkurrenz“. Die sogenannte „Staatsräson“, wonach die
Bewahrung des Staates Israel für Deutschland identitätsprägend ist, sei nur
eine „politische Absichtsbekundung“ und könne als solche keine
Einschränkung der Meinungsfreiheit rechtfertigen.
Sollte der hessische Antrag im Bundesrat eine Mehrheit erhalten, was noch
offen ist, würde der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Dort würde
dann über die vorgeschlagene Änderung des Strafrechts entschieden.
8 May 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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