# taz.de -- Entscheidung von Verwaltungsgericht: Jüdische Stimme ist nicht mehr extremistisch
       
       > Der Verein „Jüdische Stimme“ stellt das Existenzrecht Israels relativ
       > offen in Frage. Extremistisch ist er damit dennoch nicht, urteilte nun
       > ein Gericht.
       
 (IMG) Bild: Das Verwaltungsgericht Berlin
       
       Der Verein [1][„Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“]
       darf vom Verfassungsschutz bis auf Weiteres nicht mehr als extremistisch
       eingestuft werden. Das entschied an diesem Montag das Verwaltungsgericht
       (VG) Berlin in einem Eilbeschlusss.
       
       Die Jüdische Stimme, ein 2003 gegründeter kleiner aktivistischer Verein,
       bezeichnet Israel als „Apartheidsystem“ und „Kolonisator“. Er solidarisiert
       sich mit dem palästinensischen Widerstand gegen die israelische Besatzung
       und distanziert sich dabei nicht von Terrorgruppen wie der Hamas. Relativ
       offen wird das Existenzrecht Israels in Frage gestellt.
       
       Im [2][Verfassungsschutzbericht 2024] tauchte die Jüdische Stimme erstmals
       auf und wurde direkt als „gesichert extremistisch“ eingestuft. In der Folge
       wurden Vertreter:innen des Vereins von Veranstaltungen ausgeladen, und
       das Finanzamt prüft die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.
       
       Auf Eilantrag der Jüdischen Stimme stoppte nun das VG Berlin die Einstufung
       der Gruppe als „extremistisch“. Der Verfassungsschutz muss bis zur
       Entscheidung in der Hauptsache zumindest die Online-Version des
       Verfassungsschutzberichts von 2024 korrigieren. Die Aktivitäten des Vereins
       seien weder eindeutig gegen die Völkerverständigung gerichtet, noch
       gefährdeten sie auswärtige Belange Deutschlands durch Anwendung von Gewalt
       oder entsprechende Vorbereitungshandlungen.
       
       ## Nennung im VS-Bericht 2025 weiter möglich
       
       Wolfgang Roth, der Anwalt des Bundesinnenministeriums, hatte argumentiert,
       schon der Aufruf zum Hass gegen Israel sei eine „Gewaltvorbereitung“, weil
       potenzielle Täter emotionalisiert und gewaltgeneigte Organisationen
       bestärkt werden. Das ging den Richterinnen aber zu weit. „Eine
       Vorbereitungshandlung muss deutlich mehr sein als eine bloße
       Meinungsäußerung“, sagte der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier.
       
       Auch Gewaltaufrufe, die die Völkerverständigung gefährden, konnte das
       Gericht nicht erkennen, obwohl sich die Gruppe manchmal an der Grenze dazu
       bewegte, so Richter Tegtmeier. Die Ablehnung des Existenzrechts Israels
       genüge nicht. Die Haltung der Gruppe zu Terroranschlägen fasste Tegtmeier
       mit den Worten zusammen: „Das geschieht dem Staat Israel recht.“ Es komme
       rechtlich aber nicht darauf an, ob das geschmacklos und einseitig sei – es
       sei jedenfalls „kein eindeutiger Gewaltaufruf“. Tegtmeier konnte sich auch
       schwer vorstellen, dass gerade eine jüdische Gruppe zu Gewalt gegen Israel
       aufrufe.
       
       Der Gerichtsbeschluss war aber kein voller Erfolg der Jüdischen Stimme. Das
       Gericht lehnte ausdrücklich ab, dem Innenministerium auch für den
       Verfassungsschutzbericht 2025, der im kommenden Juni vorgestellt wird, eine
       Erwähnung der Gruppe zu verbieten. Die Jüdische Stimme muss daher die
       Hälfte der Verfahrenskosten zahlen.
       
       Mehrfach betonte Richter Tegtmeier, dass dem Eilbeschluss nur die
       Erkenntnisse des Jahres 2024 zugrunde lagen. Wie in der Verhandlung zur
       Sprache kam, hat der Verfassungsschutz wohl mehr Extremismus-Indizien für
       das Jahr 2025 als für das Jahr 2024. Es wäre also keine Missachtung des
       VG-Beschlusses, wenn [3][Innenminister Alexander Dobrindt (CSU)] im Juni
       die Jüdische Stimme – mit neuen und qualitativ schwerer wiegenden Belegen –
       erneut als extremistisch einstuft.
       
       Gegen die aktuelle Entscheidung kann das Bundesinnenministerium noch
       Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
       
       27 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Juedische-Stimme/!t5564657
 (DIR) [2] https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024-startseitenmodul.pdf?__blob=publicationFile&v=5
 (DIR) [3] /Alexander-Dobrindt/!t5009449
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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