# taz.de -- Entscheidung von Verwaltungsgericht: Jüdische Stimme ist nicht mehr extremistisch
> Der Verein „Jüdische Stimme“ stellt das Existenzrecht Israels relativ
> offen in Frage. Extremistisch ist er damit dennoch nicht, urteilte nun
> ein Gericht.
(IMG) Bild: Das Verwaltungsgericht Berlin
Der Verein [1][„Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“]
darf vom Verfassungsschutz bis auf Weiteres nicht mehr als extremistisch
eingestuft werden. Das entschied an diesem Montag das Verwaltungsgericht
(VG) Berlin in einem Eilbeschlusss.
Die Jüdische Stimme, ein 2003 gegründeter kleiner aktivistischer Verein,
bezeichnet Israel als „Apartheidsystem“ und „Kolonisator“. Er solidarisiert
sich mit dem palästinensischen Widerstand gegen die israelische Besatzung
und distanziert sich dabei nicht von Terrorgruppen wie der Hamas. Relativ
offen wird das Existenzrecht Israels in Frage gestellt.
Im [2][Verfassungsschutzbericht 2024] tauchte die Jüdische Stimme erstmals
auf und wurde direkt als „gesichert extremistisch“ eingestuft. In der Folge
wurden Vertreter:innen des Vereins von Veranstaltungen ausgeladen, und
das Finanzamt prüft die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.
Auf Eilantrag der Jüdischen Stimme stoppte nun das VG Berlin die Einstufung
der Gruppe als „extremistisch“. Der Verfassungsschutz muss bis zur
Entscheidung in der Hauptsache zumindest die Online-Version des
Verfassungsschutzberichts von 2024 korrigieren. Die Aktivitäten des Vereins
seien weder eindeutig gegen die Völkerverständigung gerichtet, noch
gefährdeten sie auswärtige Belange Deutschlands durch Anwendung von Gewalt
oder entsprechende Vorbereitungshandlungen.
## Nennung im VS-Bericht 2025 weiter möglich
Wolfgang Roth, der Anwalt des Bundesinnenministeriums, hatte argumentiert,
schon der Aufruf zum Hass gegen Israel sei eine „Gewaltvorbereitung“, weil
potenzielle Täter emotionalisiert und gewaltgeneigte Organisationen
bestärkt werden. Das ging den Richterinnen aber zu weit. „Eine
Vorbereitungshandlung muss deutlich mehr sein als eine bloße
Meinungsäußerung“, sagte der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier.
Auch Gewaltaufrufe, die die Völkerverständigung gefährden, konnte das
Gericht nicht erkennen, obwohl sich die Gruppe manchmal an der Grenze dazu
bewegte, so Richter Tegtmeier. Die Ablehnung des Existenzrechts Israels
genüge nicht. Die Haltung der Gruppe zu Terroranschlägen fasste Tegtmeier
mit den Worten zusammen: „Das geschieht dem Staat Israel recht.“ Es komme
rechtlich aber nicht darauf an, ob das geschmacklos und einseitig sei – es
sei jedenfalls „kein eindeutiger Gewaltaufruf“. Tegtmeier konnte sich auch
schwer vorstellen, dass gerade eine jüdische Gruppe zu Gewalt gegen Israel
aufrufe.
Der Gerichtsbeschluss war aber kein voller Erfolg der Jüdischen Stimme. Das
Gericht lehnte ausdrücklich ab, dem Innenministerium auch für den
Verfassungsschutzbericht 2025, der im kommenden Juni vorgestellt wird, eine
Erwähnung der Gruppe zu verbieten. Die Jüdische Stimme muss daher die
Hälfte der Verfahrenskosten zahlen.
Mehrfach betonte Richter Tegtmeier, dass dem Eilbeschluss nur die
Erkenntnisse des Jahres 2024 zugrunde lagen. Wie in der Verhandlung zur
Sprache kam, hat der Verfassungsschutz wohl mehr Extremismus-Indizien für
das Jahr 2025 als für das Jahr 2024. Es wäre also keine Missachtung des
VG-Beschlusses, wenn [3][Innenminister Alexander Dobrindt (CSU)] im Juni
die Jüdische Stimme – mit neuen und qualitativ schwerer wiegenden Belegen –
erneut als extremistisch einstuft.
Gegen die aktuelle Entscheidung kann das Bundesinnenministerium noch
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
27 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Juedische-Stimme/!t5564657
(DIR) [2] https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024-startseitenmodul.pdf?__blob=publicationFile&v=5
(DIR) [3] /Alexander-Dobrindt/!t5009449
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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