# taz.de -- Kürzungen bei Menschen mit Behinderung: „Ein Kahlschlag bei Alltagshilfen“
       
       > Bund, Länder und Gemeinden wollen Geld sparen. Jetzt ist eine Liste mit
       > Kürzungsvorschlägen aufgetaucht, die Menschen mit Behinderung und Kinder
       > treffen.
       
 (IMG) Bild: Integrationshilfen und Schulassistenzen für Kinder mit Behinderung sollen gestrichen werden
       
       Als „Vorschlagsbuch“ wird ein internes Papier einer Arbeitsgruppe von Bund,
       Ländern und Gemeinden bezeichnet. Vorgeschlagen werden auf 108 Seiten eine
       Menge Maßnahmen, die Geld einsparen sollen – und zwar bei Leistungen für
       Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen.
       
       Das Papier war eigentlich nicht für die Öffentlichkeit gedacht. Aber am
       Donnerstag entschied der Paritätische Gesamtverband, das ihm zugespielte
       Dokument [1][zu veröffentlichen], gemeinsam mit einer fachlichen
       Einordnung. Der Verband zeigte sich angesichts der Kürzungspläne entsetzt.
       Die Öffentlichkeit solle sich ein eigenes Bild machen, erklärte Joachim
       Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
       
       Das Papier enthalte 70 Kürzungsvorschläge. „Individuelle Rechtsansprüche
       auf Schulbegleitung sollen gestrichen, das Wunsch- und Wahlrecht von
       Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Nachbetreuung junger
       Erwachsener aus der Jugendhilfe abgeschafft, der Unterhaltsvorschuss für
       Alleinerziehende zusammengestrichen werden“, warnt der Verband.
       
       Es drohe „ein Kahlschlag bei Alltagshilfen, mit einschneidenden Folgen für
       Betroffene und ihre Familien“, kritisierte Joachim Rock. Einige Vorschläge
       widersprächen laut Verband „offen der UN-Behindertenrechtskonvention und
       der UN-Kinderrechtskonvention“.
       
       ## Initiative aus dem Kanzleramt
       
       Das Papier, über das zuerst unter anderem die [2][Tagesschau berichtete],
       ist auf den 25. März datiert und stammt aus einem Abstimmungsprozess, der
       im Kanzleramt initiiert wurde. Auf einer [3][Pressekonferenz am 4. Dezember
       2025] erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), dass Bund, Länder und
       Gemeinden gemeinsam Vorschläge erarbeiten werden, um künftig dafür zu
       sorgen, „dass die Leistungsgesetze gezielt angewendet werden können“.
       
       Damit sollen laut Merz die Ausgaben, „die insbesondere auf der kommunalen
       Ebene in den letzten Jahren wirklich im zweistelligen Prozentbereich pro
       Jahr in die Höhe geschnellt sind, unter Kontrolle gebracht werden“. An der
       Arbeitsgruppe sind verschiedene Bundesländer, Bundesministerien und
       kommunale Spitzenverbände beteiligt. Die Gemeinden klagen schon länger,
       dass sie Bundesgesetze umsetzen müssen, ohne dass der Bund die
       vollständigen Kosten dafür übernimmt.
       
       Ob und welche Vorschläge wirklich umgesetzt werden, ist offen. Nicht alle
       betreffen Leistungskürzungen. Das veröffentlichte Papier mit dem Titel
       „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ ist als Entwurf
       gekennzeichnet und liest sich wie eine erste Sammlung. Die Vorschläge
       wurden jeweils von unterschiedlichen beteiligten Akteuren gemacht, teils
       gibt es auch zu einem Thema mehrere Vorschläge. Laut Tagesschau könnten
       Ergebnisse der Arbeitsgruppe bis zum Sommer vorliegen.
       
       Weniger Hilfe für Alleinerziehende 
       
       Für Aufregung sorgt unter anderem ein Vorschlag vom Deutschen Städtetag,
       Deutschen Landkreistag und Deutschen Städte- und Gemeindebund. Sie wollen
       den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende deutlich einschränken. Diese
       staatliche Unterstützungsleistung können Alleinerziehende bekommen, wenn
       das andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Der Staat
       versucht dann, das Geld vom nicht-zahlenden Elternteil wieder einzuholen.
       
       Konkret fordern die kommunalen Spitzenverbände nun, dass eine [4][Reform
       von 2017, bei der der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert wurde],
       wieder rückgängig gemacht wird. Damit soll schätzungsweise 1 Milliarde Euro
       eingespart werden. Bis zur Reform 2017 wurde der Unterhaltsvorschuss nur
       für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr gezahlt, und maximal sechs Jahre
       lang. Seit der Reform kann der Unterhaltsvorschuss dauerhaft zwischen 0 und
       18 Jahren geleistet werden.
       
       Die Zahl der leistungsbeziehenden Kinder und Jugendlichen sei „durch diese
       Reform von 427.031 im Jahr 2016 auf 855.642 im Jahr 2024 angestiegen“,
       beklagen die kommunalen Spitzenverbände. Die Ausgaben hätten sich dadurch
       im genannten Zeitraum von 861 Millionen Euro auf 3,24 Milliarden Euro fast
       vervierfacht, heißt es in dem Papier. Der Rückgriff auf die
       Unterhaltsschuldner sei aber „nur von 197 Millionen Euro im Jahr 2016 auf
       544 Millionen Euro im Jahr 2024 gestiegen“.
       
       Das Bundesfamilienministerium und das Bundesarbeitsministerium wollten sich
       auf taz-Nachfrage grundsätzlich nicht zu dem Papier und einzelnen
       Vorschlägen äußern.
       
       Wegfall von Schulassistenzen 
       
       Die kommunalen Spitzenverbände wollen zudem Integrationshilfen und
       Schulassistenzen für Kinder mit Behinderung streichen – sie sehen die
       Schulen selbst in der Verantwortung. Die Unterstützung in Schule und
       Hochschule sollte „ohne ergänzende Hilfe der Eingliederungshilfe
       vollständig aus der Hand der Schule erbracht werden“, heißt es in dem
       Papier. Das Einsparungspotenzial wird auf 3 Milliarden Euro beziffert.
       
       Als Alternative dazu wird noch vorgeschlagen, stärker auf Gruppenlösungen
       zu setzen. „Leistungen zur Sozialen Teilhabe sollten soweit möglich
       gemeinsam in Anspruch genommen werden“, heißt es weiter. Konkret heißt das,
       dass Schulbegleiter*innen künftig – anders als bisher – mehrere Kinder
       und Jugendliche mit Behinderungen betreuen sollen. Den Ansatz, verstärkt
       auf Gruppenlösungen statt auf Einzelfallhilfe und mehr pauschale Leistungen
       zu setzen, verfolgt auch [5][das Bundesfamilienministerium unter Ministerin
       Karin Prien (CDU).]
       
       Der Paritätische Gesamtverband sieht darin einen Verstoß gegen die
       UN-Behindertenrechtskonvention. Kinder in Regelschulen hätten Anspruch auf
       „bedarfsgerechte Unterstützung“.
       
       Gleich mehrere Vorschläge betreffen das Leben von Menschen mit Behinderung.
       So wird gefordert, eine Liste von Hilfsmitteln zu erstellen, die bewilligt
       werden dürfen, oder dafür Kostengrenzen festzulegen. Laut einem weiteren
       Vorschlag soll geprüft werden, ob Vermögensgrenzen abgesenkt oder
       anfallende Fahrtkosten gedeckelt werden können.
       
       Das Bundesarbeitsministerium schlägt hingegen vor, den ÖPNV inklusiver zu
       gestalten. „Eine verstärkte Inanspruchnahme von öffentlichem Nahverkehr
       könnte zu Einsparung von Fahrtkosten aufseiten der Träger der
       Eingliederungshilfe (EGH) und zu einer Stärkung der Teilhabe insgesamt
       führen“, heißt es in dem Papier.
       
       Der Paritätische Gesamtverband kritisiert auch diesen Vorschlag, in dem
       Fall als nicht flächendeckend umsetzbar „solange der ÖPNV nicht
       barrierefrei ist“.
       
       Junge Geflüchtete schlechter stellen 
       
       Das Bundesland Sachsen fordert zudem schlechtere Standards für
       minderjährige Geflüchtete. Demnach soll für Geflüchtete ab 16 Jahren „eine
       Unterbringung in gesonderten Bereichen von Erstaufnahmeeinrichtungen und
       kommunalen Gemeinschaftsunterkünften möglich sein, in denen reduzierte
       Standards für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung gelten“. Ab 18
       Jahren sollen sie in Erwachsenenunterkünfte, auch sollen ambulante Hilfen
       reduziert werden.
       
       Der Paritätische Gesamtverband bewertet diesen Vorschlag als
       „Zweiklassen-Jugendhilfe“, er widerspreche der UN-Kinderrechtskonvention.
       Gerade junge geflüchtete Menschen bräuchten Unterstützung „besonders
       dringend“. Eine solche Regelung könne „langfristig größere und
       kostenintensivere Probleme“ erzeugen.
       
       Kritik an dem Papier kommt von unterschiedlichen Seiten. „Uns fehlen die
       Worte“, erklärt der Präsident der Arbeiterwohlfahrt, Michael Groß. „Wer
       Kindern Chancen nimmt und bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
       sparen will, handelt sozialpolitisch zutiefst verantwortungslos“, so Groß.
       
       Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag,
       Corinna Rüffer, spricht von einem Frontalangriff auf Inklusion und
       Kinderrechte. Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Heidi Reichinnek,
       erklärte: „Diese Liste ist eine Schande, die Regierung sollte sich in Grund
       und Boden schämen.“
       
       17 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/enthuellung-kahlschlag/
 (DIR) [2] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kanzleramt-streichliste-jugendhilfe-100.html
 (DIR) [3] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pk-bund-laender-gespraeche-2397714#:~:text=Pressekonferenz%20von%20Bundeskanzler%20Merz,%20Ministerpr%C3%A4sident.%20Hand%20in%20Hand%20f%C3%BCr%20einen%20modernen%20und%20effizienten%20Staat
 (DIR) [4] /Reform-des-Unterhaltsvorschusses/!5377257
 (DIR) [5] /Reform-des-Unterhaltsvorschusses/!5377257
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jasmin Kalarickal
       
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