# taz.de -- Familienministerin will kürzen: Kinder sollen weniger kosten
       
       > Der Berufsverband für Soziale Arbeit kritisiert die geplante
       > Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. SPD und Grüne pochen auf
       > individuelle Rechte.
       
 (IMG) Bild: Kein Herz für Kinder? Bundesfamilienministerin Karin Prien will Gelder kürzen
       
       Gruppenlösung olé, Einzelfallhilfe ade – es gibt viel Kritik an der
       geplanten Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Dem vorliegenden
       Gesetzesentwurf zufolge setzt Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU)
       darauf, Einzelfallhilfe stärker durch pauschale Angebote zu ersetzen. Das
       soll langfristig Kosten senken. Einsparmöglichkeiten sieht die Ministerin
       auch bei Schulbegleiter*innen, die Kindern und Jugendlichen mit
       Behinderungen oder Lernschwierigkeiten bislang individuell zur Seite
       stehen. Sie sollen zukünftig mehrere Kinder begleiten.
       
       Prien will durch die Reform ab 2028 pro Jahr rund 200 Millionen Euro
       einsparen, ab 2038 rechnet sie mit Einsparungen von rund 2,7 Milliarden
       Euro pro Jahr. Es ist die größte Reform der Kinder- und Jugendhilfe seit
       Jahrzehnten. Viele Fachleute beunruhigt sie.
       
       Ludwig Prothmann etwa, vom Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit e. V.
       (DBSH). „Dass mit der Reform alle Hilfen aus einer Hand kommen, ist erst
       mal gut“, sagt er. Sorge aber machten den Sozialarbeiter*innen die
       vielen Klauseln im Gesetzentwurf, die darauf abzielten, Regelangebote zu
       bevorzugen: „Wir befürchten, dass Einzelfallhilfen dann nicht mehr gewährt
       werden“ – etwa weil in einem Gruppenangebot vor Ort zufällig noch ein Platz
       frei ist.
       
       Statt auf Kosten zu schielen, müsse der Fokus auf einer passgenauen Hilfe
       liegen, die wirklich wirke. „Wenn wir das nicht gewährleisten, lassen wir
       zu, dass Fälle eskalieren“, sagt Prothmann. „Und das kostet am Ende
       langfristig viel mehr.“ Statt 10.000 Euro im Jahr für eine ambulante Hilfe
       könne das schnell steigen auf rund 100.000 Euro für eine stationäre
       Unterbringung.
       
       ## „Sehr viele Fragen“
       
       Auch die vorgesehenen Sanktionen lehnt der DBSH ab. „Das ist ganz klar auf
       unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ausgerichtet, wenn sie sich nicht an
       dem ihnen zugewiesenen Wohnort befinden“, sagt Prothmann. „Sanktionen oder
       Bußgelder dürfen aber auf keinen Fall ins Jugendhilfegesetz.“ Hier dürfe
       der Gesetzgeber den Auftrag der Jugendhilfe nicht ignorieren, die ja so
       stattfinden solle, dass „auf eine Annahme hingewirkt wird“, sagt Prothmann.
       
       Auf die Jugendämter sieht Prothmann Herausforderungen zukommen. „Die
       geplante bürokratische Erleichterung betrifft ja erstmal nur die
       Antragsteller*innen“, sagt er. Die Behörden müssten Personal schulen und
       neu einstellen. Hier müsse der Bund sich darum kümmern, dass die Kommunen
       das finanziell überhaupt bewältigen können. „Wenn Jugendsozialarbeit
       Aufgaben übernehmen soll, dann muss der Bund auch dafür sorgen, dass die
       Kommunen in diesem Bereich nicht kürzen, weil ihnen das Geld für
       freiwillige Leistungen fehlt“, sagt Prothmann. Aus seiner Sicht sei es
       „noch ein weiter Weg“ hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendarbeit. „In
       seiner jetzigen Form wird das Gesetz aus unserer Sicht Krisen verschärfen,
       weil Leistungen nicht mehr präventiv wirken.“
       
       Denise Loop, jugendpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, hat nach
       dem Lesen des Entwurfs noch „sehr viele Fragen“ – vor allem dazu, wie die
       Regelungen umgesetzt werden sollen. Loop ist Sozialarbeiterin und hat in
       einem Jugendamt in Schleswig-Holstein gearbeitet. „Dass Regelangebote in
       der Jugendsozialarbeit Vorrang haben sollen vor der Einzelfallhilfe – das
       ist Standard, das wird jetzt schon so gemacht“, sagt sie. „Aber was
       bedeutet es, wenn es jetzt gesetzlich festgeschrieben wird?“
       
       Heißt dass, das ein Jugendamt Hilfe verweigern kann, wenn grundsätzlich ein
       Regelangebot da ist, auch wenn das Angebot etwa auf dem Land für Kinder und
       Jugendliche gar nicht richtig erreichbar ist? Und was kann ein Jugendclub
       leisten, der nur noch einmal die Woche geöffnet ist? „Es müssen weiterhin
       die individuellen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund
       stehen“, sagt Loop. Auch bei den Schulbegleitungen komme es auf die
       Umsetzung im Einzelfall an. 
       
       ## Eine reine Kürzungsreform?
       
       Es bestehe auch die Gefahr, dass das Gesetz die Situation für junge
       Volljährige verschärft, sagt Denise Loop. Die gesetzliche Jugendhilfe
       reiche bis zum 27. Lebensjahr. Allerdings sei es schon jetzt teils so, dass
       die Jugendämter nach der Volljährigkeit auf ein schnelles Ende der Hilfen
       drängten. „Da ist mein Eindruck, dass es den Jugendlichen teils so schwer
       wie möglich gemacht werden soll“, sagt Loop. „Dabei stellt gerade der
       Übergang in Ausbildung, Job oder Studium wichtige Weichen und es lohnt
       sich, da noch mal Geld zu investieren“, sagt sie.
       
       Bei den Schulbegleitungen kommt es Loop zufolge auf die Umsetzung im
       Einzelfall an. „Jedes Kind mit dem Bedarf hat das Anrecht auf eine eigene,
       individuelle Begleitung“, sagt sie. „Wenn das fünf Kinder in einer Klasse
       sind, ist tatsächlich die Frage, ob da fünf Erwachsene mit rein müssen,
       oder ob weniger Betreuer*innen die Aufgaben übernehmen könnten“, sagt
       Loop. Das sei auch eine Forderung aus Fachkreisen. Eine Voraussetzung dafür
       sei aber, dass die Fachkräfte entsprechend breit aufgestellt seien. „Das
       Pooling kann gut sein – wenn die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen im
       Fokus stehen“, sagt die Grünenabgeordnete.
       
       Dass die Eingliederungshilfe in die Jugendhilfe überführt werden soll,
       begrüßt Loop. Das sei entlastend für Eltern, die bisher teils von Behörde
       zu Behörde geschickt worden seien, weil unklar war, wer es übernimmt.
       Besonders Pflegefamilien könnten ein Lied davon singen, wie sie teils an
       verschiedenen Stellen um die Schulbegleitung hätten regelrecht betteln
       müssen. „Wir sind aber weit entfernt von einem Gesetz, dass wirklich auf
       eine inklusive Kinder- und Jugendarbeit abzielt“, sagt sie. Der
       Referentenentwurf bringe eine wichtige Strukturreform auf den Weg. „Es ist
       zu hoffen, dass am Ende keine reine Kürzungsreform bleibt“, sagt sie.
       
       Aus der SPD heißt es verhalten, Priens Reform setze an zentralen Punkten
       an. Laut Jasmina Hostert, SPD-Sprecherin für Bildung und Jugend, brauche es
       starke kommunale Infrastrukturen, eine bessere Abstimmung zwischen
       Leistungssystemen und weniger Bürokratie. Die SPD setze auf „wirksame,
       qualitätsorientierte und nachhaltige Veränderungen, die Hilfen
       verlässlicher machen und Kommunen entlasten“. Hostert sagt: „Pauschale
       Leistungskürzungen lehnen wir ab“. Das individuelle Recht junger Menschen
       auf Unterstützung und Teilhabe müsse bestehen bleiben.
       
       Im Mai will Karin Prien ihr Gesetz im Kabinett vorstellen, danach geht es
       ins Parlament.
       
       3 Apr 2026
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uta Schleiermacher
       
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