# taz.de -- Massenunterkünfte wieder erlaubt: Zwei Schritte zurück bei Behindertenrechten
> Bremen will größere Heime für Menschen mit Behinderungen erlauben. Zu den
> Gründen schweigt man zwar, doch es ist klar: Es geht ums Geld.
(IMG) Bild: Zu eng zum Manövrieren: Künftig sollen auch für Rollstuhlfahrer*innen 14 Quadratmeter Wohnfläche reichen
Eine Regelung, die die Selbstbestimmung von Behinderten verbessern sollte,
wird in Bremen nach wenigen Jahren wieder abgeschafft: Waren Wohnheime für
Menschen mit Behinderung zuletzt auf höchstens 24 Plätze beschränkt, soll
diese Begrenzung nun gekippt werden. Gleichzeitig sollen Mindestgrößen für
barrierefreie Räume verringert werden. Die Gründe dafür werden auch nach
mehrfacher Nachfrage durch die Behörden nicht geklärt. Betroffene
kritisieren die Änderung scharf.
Es ist erst vier Jahre her, dass das Land Bremen die Größenbegrenzung für
Wohneinrichtungen für Erwachsene mit Behinderungen per Bauverordnung zum
Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz eingeführt hat. Von kleineren
Einheiten erhoffte man sich mehr Selbstbestimmung. Nun soll die
Maximalgröße wieder aus der Bauverordnung raus; damit wären theoretisch bis
zu 80 Plätze möglich, so wie es bei Alten- und Pflegeheimen gilt.
Die Größenbegrenzung entstand 2022 nicht im luftleeren Raum. Die
UN-Behindertenrechtskonvention trug Staaten schon 2009 auf, Wahlfreiheit
für Behinderte sicherzustellen: Wo und wie man leben will, das sollte
jede*r selbst entscheiden können. Ein Versuch, das in nationales Recht zu
gießen, stellte [1][ab 2016 das Bundesteilhabegesetz dar;] zur konkreten
Umsetzung der Ziele waren die Länder gefragt. Einer der Schritte in Bremen:
die Größenbeschränkung.
Individueller Wohnraum und alternativ auch kleine Einrichtungen gelten als
Schlüssel, um selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen. Denn anders als eine
konzentrierte Großunterkunft können verschiedene kleine Heime über die
Stadt verteilt werden. Das ermöglicht mehr Wahlfreiheit und eine bessere
Durchmischung. „Eine Ballung behinderter Menschen in einem Wohnquartier
steht dem Auftrag der Inklusion entgegen“, heißt es vom Bremer
Gesundheitsressort.
Vor allem aber konzeptionell gibt es Unterschiede: Große
[2][institutionelle Einrichtungen arbeiten oft stark standardisiert.] Wann
gibt es Frühstück und wann kann geduscht werden – zahlreiche Entscheidungen
des Alltags werden von den Strukturen der Einrichtung vorgegeben. Kleine
Einrichtungen mit wenigen Bewohner*innen bieten mehr Möglichkeiten, auf
individuelle Wünsche einzugehen.
## Sorge vor Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen
Dass nun die Maximalgröße gestrichen werden soll, hatte öffentlich zuerst
der Bremer Martinsclub als großer lokaler Träger von Behindertenhilfe
problematisiert. Geschäftsleiter Nico Oppel warnte in einem Schreiben vor
„Massenunterkünften für Menschen mit Behinderung“.
Durch Großeinrichtungen mit bis zu 80 Plätzen entstünden „Sonderwelten, in
denen behinderte Menschen unter sich bleiben“, befürchtete Oppel. Dabei
habe auch die Pandemie gute Gründe aufgezeigt, um Großheime abzulehnen.
„Weniger ist in diesem Fall deutlich mehr.“
Überrascht sein dürfte der Senat vom Gegenwind nicht. Der
Landesbehindertenbeauftragte Arne Frankenstein hatte bereits intern eine
Stellungnahme abgegeben: Die Streichung der Platzzahlvorgabe „begegnet
erheblichen Bedenken“, heißt es darin. Der Senat verstoße damit gegen die
Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, so Frankenstein. Seine Kritik
habe er mehrfach gegenüber Bürgermeister und Senat deutlich gemacht.
## Sozialressort will sich weiter an Größenvorgabe orientieren
Geändert hat das bisher nichts. Das Gesundheitsressort antwortet zwar auf
konkrete Fragen der taz zur aktuellen Versorgungslage und Kostenstruktur.
Zu den Gründen für die geplante Streichung schweigt man jedoch über Wochen,
auch auf Nachhaken hin gibt es keine Antwort.
Beim ebenfalls beteiligten Sozialressort versteht man die Aufregung nicht
so recht. Man wolle einfach bereits bestehende größere Einrichtungen
schützen und etwas mehr Flexibilität bei Neugründungen ermöglichen, erklärt
eine Sprecherin. Die Größenvorgabe 24 bleibe als „Orientierungswert“
bestehen.
Was ein „Orientierungswert“ ist und wie er im Gesetz verankert wird,
beantworten die Behörden auch auf Nachfrage nicht. Unklar bleibt auch,
warum für eine Flexibilisierung der Größenvorgabe der gesetzliche Rahmen
auf ganze 80 Plätze erweitert wird. Auch das Argument des Bestandsschutzes
für größere Einrichtungen überzeugt nicht – der wird mit dem neuen Gesetz
noch an anderer Stelle gestärkt.
Die Sprecherin der Sozialbehörde bleibt trotz der offenen Fragen dabei: Die
neue Regelung ändere „praktisch gar nichts“. Schließlich müsse jeder Träger
für jede Einrichtung einen eigenen Vertrag mit der Stadt abschließen,
Bremen habe also weiterhin die Möglichkeiten, „Rieseneinrichtungen“ zu
verhindern.
## Auch Flächenstandards werden gesenkt
Genau daran hat Frankenstein seine Zweifel. Für die Verhandlungen mit den
Trägern gebe es durch die Streichung eben keine Orientierungsgrößen mehr.
Es bestehe die „Gefahr, dass wirtschaftliche Erwägungen zulasten der
Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner gehen und deutlich größere
Einrichtungen im Laufe der Zeit für noch vertretbar erachtet werden“,
schreibt er auf Nachfrage.
„Wirtschaftliche Erwägungen“ sind also der Knackpunkt. Denn erarbeitet
wurde die Idee von der Senatskommission Sozialleistungen. Die hat den
Auftrag, Bremens [3][Sozialstandards abzusenken, um so Geld zu sparen.]
Dass gerade auch Behinderte unter den Einsparungen leiden könnten, wurde
schon bei der Gründung der Kommission Anfang vergangenen Jahres vermutet.
Es wird wohl noch weitere Verschlechterungen für Behinderte geben: Auch
Flächenstandards für Individualräume werden per Bauverordnung gesenkt.
„Auch für Menschen mit Rollstuhl sollen künftig 14 Quadratmeter
ausreichen“, schreibt der Landesbehindertenbeauftragte, der selbst im
Rollstuhl sitzt. „Das ist offenkundig nicht ausreichend, da die nutzbare
Bewegungsfläche aufgrund von Gegenständen wie Möbeln noch deutlich geringer
ausfällt.“
Bremen ist nicht allein mit seinen Plänen für schlechtere Standards: Erst
vor wenigen Tagen wurde das sogenannte „Vorschlagsbuch“ öffentlich. In dem
Papier hat eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Gemeinden auf
Initiative des Kanzleramts [4][Vorschläge gesammelt, wo bei Leistungen für
Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen gespart] werden könnte.
21 Apr 2026
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## AUTOREN
(DIR) Lotta Drügemöller
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