# taz.de -- Massenunterkünfte wieder erlaubt: Zwei Schritte zurück bei Behindertenrechten
       
       > Bremen will größere Heime für Menschen mit Behinderungen erlauben. Zu den
       > Gründen schweigt man zwar, doch es ist klar: Es geht ums Geld.
       
 (IMG) Bild: Zu eng zum Manövrieren: Künftig sollen auch für Rollstuhlfahrer*innen 14 Quadratmeter Wohnfläche reichen
       
       Eine Regelung, die die Selbstbestimmung von Behinderten verbessern sollte,
       wird in Bremen nach wenigen Jahren wieder abgeschafft: Waren Wohnheime für
       Menschen mit Behinderung zuletzt auf höchstens 24 Plätze beschränkt, soll
       diese Begrenzung nun gekippt werden. Gleichzeitig sollen Mindestgrößen für
       barrierefreie Räume verringert werden. Die Gründe dafür werden auch nach
       mehrfacher Nachfrage durch die Behörden nicht geklärt. Betroffene
       kritisieren die Änderung scharf.
       
       Es ist erst vier Jahre her, dass das Land Bremen die Größenbegrenzung für
       Wohneinrichtungen für Erwachsene mit Behinderungen per Bauverordnung zum
       Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz eingeführt hat. Von kleineren
       Einheiten erhoffte man sich mehr Selbstbestimmung. Nun soll die
       Maximalgröße wieder aus der Bauverordnung raus; damit wären theoretisch bis
       zu 80 Plätze möglich, so wie es bei Alten- und Pflegeheimen gilt.
       
       Die Größenbegrenzung entstand 2022 nicht im luftleeren Raum. Die
       UN-Behindertenrechtskonvention trug Staaten schon 2009 auf, Wahlfreiheit
       für Behinderte sicherzustellen: Wo und wie man leben will, das sollte
       jede*r selbst entscheiden können. Ein Versuch, das in nationales Recht zu
       gießen, stellte [1][ab 2016 das Bundesteilhabegesetz dar;] zur konkreten
       Umsetzung der Ziele waren die Länder gefragt. Einer der Schritte in Bremen:
       die Größenbeschränkung.
       
       Individueller Wohnraum und alternativ auch kleine Einrichtungen gelten als
       Schlüssel, um selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen. Denn anders als eine
       konzentrierte Großunterkunft können verschiedene kleine Heime über die
       Stadt verteilt werden. Das ermöglicht mehr Wahlfreiheit und eine bessere
       Durchmischung. „Eine Ballung behinderter Menschen in einem Wohnquartier
       steht dem Auftrag der Inklusion entgegen“, heißt es vom Bremer
       Gesundheitsressort.
       
       Vor allem aber konzeptionell gibt es Unterschiede: Große
       [2][institutionelle Einrichtungen arbeiten oft stark standardisiert.] Wann
       gibt es Frühstück und wann kann geduscht werden – zahlreiche Entscheidungen
       des Alltags werden von den Strukturen der Einrichtung vorgegeben. Kleine
       Einrichtungen mit wenigen Bewohner*innen bieten mehr Möglichkeiten, auf
       individuelle Wünsche einzugehen.
       
       ## Sorge vor Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen
       
       Dass nun die Maximalgröße gestrichen werden soll, hatte öffentlich zuerst
       der Bremer Martinsclub als großer lokaler Träger von Behindertenhilfe
       problematisiert. Geschäftsleiter Nico Oppel warnte in einem Schreiben vor
       „Massenunterkünften für Menschen mit Behinderung“.
       
       Durch Großeinrichtungen mit bis zu 80 Plätzen entstünden „Sonderwelten, in
       denen behinderte Menschen unter sich bleiben“, befürchtete Oppel. Dabei
       habe auch die Pandemie gute Gründe aufgezeigt, um Großheime abzulehnen.
       „Weniger ist in diesem Fall deutlich mehr.“
       
       Überrascht sein dürfte der Senat vom Gegenwind nicht. Der
       Landesbehindertenbeauftragte Arne Frankenstein hatte bereits intern eine
       Stellungnahme abgegeben: Die Streichung der Platzzahlvorgabe „begegnet
       erheblichen Bedenken“, heißt es darin. Der Senat verstoße damit gegen die
       Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, so Frankenstein. Seine Kritik
       habe er mehrfach gegenüber Bürgermeister und Senat deutlich gemacht.
       
       ## Sozialressort will sich weiter an Größenvorgabe orientieren
       
       Geändert hat das bisher nichts. Das Gesundheitsressort antwortet zwar auf
       konkrete Fragen der taz zur aktuellen Versorgungslage und Kostenstruktur.
       Zu den Gründen für die geplante Streichung schweigt man jedoch über Wochen,
       auch auf Nachhaken hin gibt es keine Antwort.
       
       Beim ebenfalls beteiligten Sozialressort versteht man die Aufregung nicht
       so recht. Man wolle einfach bereits bestehende größere Einrichtungen
       schützen und etwas mehr Flexibilität bei Neugründungen ermöglichen, erklärt
       eine Sprecherin. Die Größenvorgabe 24 bleibe als „Orientierungswert“
       bestehen.
       
       Was ein „Orientierungswert“ ist und wie er im Gesetz verankert wird,
       beantworten die Behörden auch auf Nachfrage nicht. Unklar bleibt auch,
       warum für eine Flexibilisierung der Größenvorgabe der gesetzliche Rahmen
       auf ganze 80 Plätze erweitert wird. Auch das Argument des Bestandsschutzes
       für größere Einrichtungen überzeugt nicht – der wird mit dem neuen Gesetz
       noch an anderer Stelle gestärkt.
       
       Die Sprecherin der Sozialbehörde bleibt trotz der offenen Fragen dabei: Die
       neue Regelung ändere „praktisch gar nichts“. Schließlich müsse jeder Träger
       für jede Einrichtung einen eigenen Vertrag mit der Stadt abschließen,
       Bremen habe also weiterhin die Möglichkeiten, „Rieseneinrichtungen“ zu
       verhindern.
       
       ## Auch Flächenstandards werden gesenkt
       
       Genau daran hat Frankenstein seine Zweifel. Für die Verhandlungen mit den
       Trägern gebe es durch die Streichung eben keine Orientierungsgrößen mehr.
       Es bestehe die „Gefahr, dass wirtschaftliche Erwägungen zulasten der
       Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner gehen und deutlich größere
       Einrichtungen im Laufe der Zeit für noch vertretbar erachtet werden“,
       schreibt er auf Nachfrage.
       
       „Wirtschaftliche Erwägungen“ sind also der Knackpunkt. Denn erarbeitet
       wurde die Idee von der Senatskommission Sozialleistungen. Die hat den
       Auftrag, Bremens [3][Sozialstandards abzusenken, um so Geld zu sparen.]
       Dass gerade auch Behinderte unter den Einsparungen leiden könnten, wurde
       schon bei der Gründung der Kommission Anfang vergangenen Jahres vermutet.
       
       Es wird wohl noch weitere Verschlechterungen für Behinderte geben: Auch
       Flächenstandards für Individualräume werden per Bauverordnung gesenkt.
       „Auch für Menschen mit Rollstuhl sollen künftig 14 Quadratmeter
       ausreichen“, schreibt der Landesbehindertenbeauftragte, der selbst im
       Rollstuhl sitzt. „Das ist offenkundig nicht ausreichend, da die nutzbare
       Bewegungsfläche aufgrund von Gegenständen wie Möbeln noch deutlich geringer
       ausfällt.“
       
       Bremen ist nicht allein mit seinen Plänen für schlechtere Standards: Erst
       vor wenigen Tagen wurde das sogenannte „Vorschlagsbuch“ öffentlich. In dem
       Papier hat eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Gemeinden auf
       Initiative des Kanzleramts [4][Vorschläge gesammelt, wo bei Leistungen für
       Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen gespart] werden könnte.
       
       21 Apr 2026
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lotta Drügemöller
       
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