# taz.de -- Wärmewende in Gefahr: Was bedeutet ein Ende des Heizungsgesetzes?
       
       > Schwarz-Rot schafft das Heizungsgesetz ab. Das hat fatale Folgen - für
       > Klimaschutz, Industrie und Verbraucher. Die wichtigsten Fragen und
       > Antworten.
       
 (IMG) Bild: Heizen soll wieder gemütlich werden, findet die Bundesregierung
       
       Warum sind Heizungskeller wichtig für den Klimaschutz? 
       
       Die Klimapolitik von Angela Merkel und ihrer schwarz-roten Regierung
       verletze die Rechte künftiger Generationen, urteilte das
       Bundesverfassungsgericht vor fünf Jahren. Mit dem Klimaschutzgesetz (KSG)
       verpflichtet sich die Bundesrepublik deshalb seither, bis 2030 ihre
       Treibhausgas-Produktion um 65 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken.
       Geschafft sind bisher erst 49 Prozent. Unter Schwarz-Rot schwächelte der
       Klimaschutz zuletzt: 2025 gingen die Emissionen lediglich um 1,5 Prozent
       zurück. Deshalb sind in den nächsten vier Jahren jeweils 4 Prozent jährlich
       notwendig, um sich an das Gesetz zu halten.
       
       Besonders beim Heizen und Kühlen von Gebäuden hinkt Deutschland hinterher.
       In den Heizungskellern entstehen fast ein Fünftel der gesamten
       Treibhausgas‑Fracht, rund 18 Prozent. Die Gasheizung – oder, noch
       schlimmer, die Ölheizung – ist das, was der Verbrenner auf den Straßen ist:
       eine Technologie aus jener Zeit, als die Menschheit im fossilen Rausch
       lebte und glaubte, das sei folgenlos.
       
       Was stand im alten Heizungsgesetz? 
       
       Längst gibt es klimafreundliche Alternativen, Solarthermie zum Beispiel,
       das Heizen mit Sonne oder Pelletheizungen, in denen nachwachsende Biomasse
       verbrannt wird. Am raffiniertesten und am weitesten verbreitet ist
       sicherlich die Wärmepumpe. Sie braucht nur eine Kilowattstunde Strom, um
       drei weitere Kilowattstunden Energie aus der Umgebung zu gewinnen, zum
       Beispiel aus der Luft. Es entstehen so insgesamt vier Kilowattstunden
       Energie für die Heizung. Wenn der Strom durch Sonne oder Wind erzeugt wird,
       läuft die Heizung klimaneutral.
       
       Deshalb hatte das von Robert Habeck (Grüne) geführte
       Bundeswirtschaftsministerium das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geschaffen, das
       Wärmepumpen großzügig fördert. Sozial benachteiligte Haushalte erhielten 70
       Prozent der Kaufsumme. Außerdem wurde vorgeschrieben, dass bei neu
       errichteten Gebäuden 65 Prozent der Heizenergie fossilfrei sein muss. So
       sollte die Wärmewende angeschoben werden.
       
       Was steht im neuen Gesetz? 
       
       Ein Entwurf des Habeck’schen Gesetzes wurde 2023 geleakt, die Bild-Zeitung
       erfand den „Heizhammer“ und erweckte den Eindruck, dass alle Häuslebesitzer
       auf Wärmepumpen umrüsten müssen. Das war zwar damals schon falsch, die
       Union sprang aber auf den Wahlkampfzug auf und kritisierte, dass durch das
       GEG keine „Technologieoffenheit“ mehr gegeben sei. Ihr Versprechen im
       Wahlkampf: Habecks Gesetz werde wieder abgeschafft.
       
       Jetzt hat sich Schwarz-Rot [1][tatsächlich auf Eckpunkte für ein
       Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geeinigt]. Demnach sind uneffiziente
       Ölheizungen und die Gastechnologie aus dem letzten Jahrhundert in Neubauten
       wieder erlaubt, die Erneuerbaren-Quote von 65 Prozent wurde gestrichen.
       Eine sogenannte „Bio-Treppe“ sieht stattdessen vor, dass der Anteil
       klimaneutraler Brennstoffe bis 2030 schrittweise ansteigt. Neue Gas- oder
       Ölheizungen sollen 2030 mindestens 10 Prozent davon einsetzen. Im Fall der
       Erdgastherme sollen Biomethan oder Wasserstoff zum Einsatz kommen und
       zusätzlich zu Heizöl synthetische Kraftstoffe, sogenannte „E-Fuels“. In
       Kraft treten soll das Gesetz am 1. Juli.
       
       Hilft das dem Klimaschutz? 
       
       Leider nein. Biogas entsteht durch die Vergärung organischer Stoffe in
       Biogasanlagen. Basismateralien sind vor allem Gülle, Mist oder
       Energiepflanzen, hauptsächlich Mais. Zwar gibt es heute schon Produzenten,
       die Biogas ins Erdgasnetz einspeisen. Hauptsächlich wird Biogas aber in
       Blockheizkraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Nur 1,3 Prozent
       Biogas sind aktuell im Erdgasnetz, die Produktion müsste also rasant
       steigen – [2][was zu einer „Vermaisung“ der Landschaft führen würde und
       gravierende Folgen für den Artenschutz hätte].
       
       Wie schlecht die Eckpunkte sind, wird beim Wasserstoff sichtbar. Erstens
       kann man in einer Gastherme nicht einfach dieses hochreaktive Gas
       einsetzen, die Anlagentechnik ist dafür gar nicht ausgelegt. Nach
       Berechnung von Holger Quaschning, Professor für Regenerative
       Energiesysteme, ist der Einsatz zweitens viermal so teuer, also ökonomisch
       unsinnig. Drittens gibt es gar nicht genügend Wasserstoff. Dasselbe trifft
       auf „E-Fuels“ zu.
       
       Was bringt das neue Gesetz für die Industrie? 
       
       Leider auch nichts Gutes. Weil die Gasheizungsbauer sich nicht von der
       fossilen Antriebsart verabschieden müssen, sinkt der Druck zu Innovationen.
       Für die Bauer und Installateure von Wärmepumpen immerhin ist die große
       Unsicherheit vorbei: Bis 2029 soll es die Förderung weiterhin für all jene
       geben, die sich für eine Wärmepumpe entscheiden.
       
       Nur für die fossile Gaswirtschaft bringt das Gesetz Vorteile: Betrieb und
       Wartung des Gasnetzes kosten eine Menge Geld und mit jeder neuen Wärmepumpe
       gibt es einen Gasanschluss weniger, auf den sich die Netzkosten umlegen
       lassen. Nicht verwunderlich ist, dass Bundeswirtschaftsministerin Katherina
       Reiche (CDU) den Stopp der Wärmewende vorantreibt. Vor einem Jahr war sie
       noch Spitzenmanagerin des Konzerns Westenergie – jener Tochter des
       ehemaligen Fossilkonzerns Eon, der auch ein 37.000 Kilometer langes
       Erdgasnetz betreibt.
       
       Und was bringt es für die Verbraucher? 
       
       Große Ebbe im Portemonnaie – zumindest für jene, die sich jetzt noch für
       eine alte Fossilheizung entscheiden. Im Jahr 2028 beginnt der zweite Teil
       des Emissionshandels der EU: Die Berechtigungsscheine zur Produktion von
       Treibhausgas werden dann nicht mehr fest zugeteilt, ihr Preis entsteht am
       Markt. Und weil die EU immer weniger davon ausgibt, um ihr Klimaziel zu
       schaffen, werden Erdgas und Heizöl sehr viel teurer als heute.
       
       Weil die Netzkosten perspektivisch steigen, haben erste Stadtwerke
       angekündigt, ihre Netze stilllegen zu wollen – Mannheim zum Beispiel ab
       2035, Hannover und Würzburg bis 2040. Wer jetzt noch eine neue Gastherme
       einbaut, steht 2041, wenn sie nach 15 Jahren zum ersten Mal kaputtgeht,
       womöglich vor einem Problem: Kann sie überhaupt noch wer reparieren?
       
       Was sorgt für Hoffnung? 
       
       Das Bundesverfassungsgericht. Es prüft derzeit eine Reform des
       Klimaschutzgesetzes, mit der die Ampelregierung 2023 das schwarz-rote
       Gesetz abgeschwächt hatte. Dagegen waren Klimaschützer vorgegangen. Die
       Anhörungen zum Thema sind bereits durch, ein Urteil wird im Frühjahr
       erwartet.
       
       28 Feb 2026
       
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