# taz.de -- Reform des Heizungsgesetzes: Ein bisschen Grün muss sein
       
       > CDU und SPD haben sich im Rahmen der Heizungsreform auf eine sogenannte
       > Grüngasquote geeinigt. Das Konzept hat jedoch mehrere Schwachstellen.
       
 (IMG) Bild: Als Anti-Wärmepumpen-Tiger gestartet, als Reformkätzchen gelandet?
       
       Bei ihrer [1][geplanten Reform des Heizungsgesetzes] hat sich Schwarz-Rot
       auf eine Quote für „klimafreundliche Brennstoffe wie Biomethan und
       synthetischem Treibstoff“ geeinigt. Diese sogenannte Grüngas-
       beziehungsweise Grünheizölquote bedeutet, dass Energielieferanten ihrem
       Brennstoff künftig einen bestimmten Anteil an „grünen“ Energieträgern
       beimischen müssen. Diese Quote soll laut einem Eckpunktepapier der
       Koalition bei einem Prozent beginnen und dann kontinuierlich steigen.
       
       Entsprechende Energieträger zur Beimischung wären im Fall des Erdgases etwa
       Biomethan oder Wasserstoff; im Fall des Heizöls synthetische Kraftstoffe
       („E-Fuels“). Damit wären dann nicht mehr Hauseigentümer dafür
       verantwortlich, dass Wärme für Wohnhäuser künftig klimafreundlicher erzeugt
       wird, sondern Energielieferanten.
       
       Was zunächst nach einer Vereinfachung klingt, hat einen großen Haken: Die
       verfügbare Menge an „grünen Molekülen“ ist in Deutschland begrenzt. Aktuell
       liegt der Anteil von Biomethan im Erdgasnetz (also aufbereitetes Biogas,
       das ins Netz eingespeist wird) bei rund 1,3 Prozent des deutschen
       Erdgasverbrauchs. Allzu sehr lässt sich der Anteil aber nicht steigern,
       weil auch die dafür nötige Biomasse ein limitierter Rohstoff ist.
       
       Alternativ oder ergänzend lässt sich auch Wasserstoff oder daraus
       synthetisch hergestelltes Methan beimischen. Die Beimischung von
       Wasserstoff bis 20 Volumenprozent ist nach Einschätzung der Gaswirtschaft
       ohne allzu große Umbauten an der Netzinfrastruktur möglich. Doch diese Gase
       sind sehr teuer, weil ihre Produktion sehr viel Strom verbraucht. Würde der
       Wasserstoff in Ländern mit hoher Sonneneinstrahlung mit günstigem Strom aus
       Photovoltaikanlagen erzeugt, wäre andererseits der Transport nach
       Deutschland teuer.
       
       ## Gesetz soll nur Gebäude betreffen
       
       Die nun vorgesehene Quote besagt nicht, dass die „grünen“ Gase in jedem
       einzelnen Netzabschnitt tatsächlich beigemischt werden müssen – es handelt
       sich vielmehr um eine landesweite Quote. Die Idee ist, das Instrument für
       den Staat haushaltsneutral anzulegen, also über eine Umlage der
       Gasverbraucher zu finanzieren. Das Gesetz soll nur Gebäude betreffen,
       andere Sektoren, insbesondere Industrie und Gewerbe, sollen davon
       ausgenommen werden.
       
       Seitens der Energiewirtschaft und der Anlagenhersteller gibt es sowohl auf
       der Pro- wie auf der Contra-Seite vehemente Verfechter. Während die
       Gaslobby auf den Fortbestand ihres Geschäftes hofft, lehnt die Stromlobby
       die weitere Zulassung ihrer Konkurrenz ab.
       
       Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) erklärt, es sei
       wichtig, „für Endkunden weiterhin Wahlfreiheit zu gewährleisten, indem
       technologieoffen etwa im Wärmemarkt dekarbonisierte Gase nicht gegenüber
       direktelektrischen Anwendungen benachteiligt werden“.
       
       Auch der Verband der Anlagenbauer (VDMA) befürwortet die Einführung einer
       Grüngasquote. Diese schaffe „auf der Anbieterseite einen starken Impuls für
       die Nachfrage von Technologien zur Herstellung grüner Gase, insbesondere in
       der Wasserstoffwertschöpfungskette“. Die Quote könne „helfen, fossile Gase
       schrittweise durch erneuerbare Alternativen zu ersetzen und so die
       CO₂-Emissionen im Gassektor deutlich zu senken“.
       
       Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) hingegen sieht in der
       Grüngasquote einen Widerspruch zur CO₂-Bepreisung im Rahmen des nationalen
       und europäischen Emissionshandels. Eine zusätzliche Grüngasquote wäre „ein
       zusätzliches Mengeninstrument in einem ohnehin stark regulierten Markt –
       und würde das Signal senden, dass bestehende Gasinfrastrukturen und
       gasbasierte Heizsysteme langfristig eine tragfähige Perspektive haben
       könnten“. Das untergrabe Investitionsentscheidungen zugunsten elektrischer
       Lösungen. Auch Unternehmen der Stromwirtschaft argumentieren gegen die
       Quote.
       
       ## Finanzielle Belastung hoch, Klimaschutz niedrig
       
       Zu den Kritikern zählen auch Umweltverbände. Die Quote führe „zu einer
       massiven finanziellen Belastung“ von Verbrauchern, ohne einen wirksamen
       Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, heißt es etwa von BUND und DUH. Auch
       Agora Energiewende tendiert in diese Richtung: „Bei der Heizungswahl
       berücksichtigen Hauseigentümer spätere hohe Preisaufschläge durch eine
       Quote nicht ausreichend, sodass eine Quote keinen Beitrag zum Ausstieg aus
       fossilen Heizungen bieten würde.“
       
       Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) weist zudem darauf hin, dass die
       CO₂-Bilanz von Biomethan sogar schlechter sein kann als die von fossilem
       Erdgas. Zumindest, wenn die gesamte Produktionskette betrachtet wird.
       
       Der Bundesverband Erneuerbare Energie unterdessen will das Konzept nicht
       von vorneherein verteufeln: „Eine gut gemachte Grüngasquote kann einen
       sinnvollen Beitrag zur Erhöhung der Planungssicherheit für Investitionen
       leisten. Das hängt allerdings sehr von der genauen Ausgestaltung ab.“
       
       25 Feb 2026
       
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