# taz.de -- Ungarn gegen Antifaschist:in: Staatsanwaltschaft will harte Strafe für Maja T.
       
       > Seit einem Jahr steht die nichtbinäre Antifaschist:in Maja T. vor
       > Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert eine harte Strafe. T.s Anwalt
       > spricht von einer „Farce“.
       
 (IMG) Bild: „Rettet Maja T.“, fordern Unterstützer:innen von T. in Hamburg. Die ungarische Staatsanwaltschaft fordert eine hohe Strafe
       
       Seit knapp einem Jahr [1][steht Maja T. in Budapest vor Gericht], stets
       vorgeführt in Ketten von vermummten Sicherheitskräften. Der Vorwurf: Mit
       anderen Linken soll die nichtbinäre Antifaschist:in aus Thüringen im
       Februar 2023 [2][mehrere Rechtsextreme am Rande des „Tags der Ehre“
       angegriffen haben], einem europaweiten Neonazi-Vernetzungstreffen. Nun
       steht ein Urteil gegen die 25-Jährige bevor – und die Budapester
       Staatsanwaltschaft fordert eine hohe Haftstrafe, als „Abschreckung“.
       
       Am Montag hielt die Anklagebehörde ihr Plädoyer im Prozess. Laut mehreren
       Prozessbeobachter:innen, darunter der Vater von Maja T., sprach diese von
       einer „beispiellosen Angriffsserie“. Die Attackierten seien stets aus einer
       größeren Gruppe heraus angegriffen worden, auch mit Schlagstöcken, hätten
       dabei Kopfverletzungen und Knochenbrüche erlitten. Dass es nicht zu
       schwereren Verletzungen kam, sei Zufall gewesen und teils nur verhindert
       worden, weil die Opfer Mützen und dicke Kleidung trugen. Auch dass die
       Angriffe stets nach rund 30 Sekunden aufgehört hätten, habe nicht dazu
       gedient, die Opfer zu schonen, sondern um die Flucht der Angreifer zu
       realisieren.
       
       Die Staatsanwaltschaft führte Bilder von Überwachungskameras und die
       Anmietung einer Ferienwohnung an, welche die Anwesenheit von Maja T. und
       anderer Deutscher in Budapest beweisen würden. Die Gruppe habe sich
       „konspirativ“ in der Stadt verhalten und ihre Angriffe offenbar lange im
       Voraus und straff organisiert geplant, so die Ankläger. Bei den konkreten
       Angriffen aber waren auf den Videobildern nur Vermummte zu sehen, auch die
       Angegriffenen konnten Maja T. nicht identifizieren. Deshalb wertete die
       Staatsanwaltschaft T. nur als Tatgehilf:in. Da Maja T. aber auch damit Teil
       der Angreifergruppe gewesen sei, sei dies nicht strafmildernd.
       
       Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. schließlich vierfache lebensgefährliche
       Körperverletzung sowie Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation
       vor. Sie betonte, dass keine Ideologie die Anwendung von Gewalt
       rechtfertige. Die Staatsanwälte forderten kein konkretes Strafmaß, aber
       eine hohe Strafe als „Abschreckung“ für solche Taten. Der Strafrahmen lasse
       dabei eine Haft bis zu 24 Jahren zu.
       
       ## Anwalt von Maja T. spricht von einer „Farce“
       
       Der deutsche Anwalt von Maja T., Sven Richwin, betonte gegenüber der taz,
       dass es für eine konkrete Beteiligung von T. an den Angriffen weiter keine
       Belege gebe. „24 Jahre Haft wären schon für die behaupteten
       Körperverletzungen offensichtlich unverhältnismäßig“, so Richwin.
       „Angesichts der fehlenden Beweislage ist es eine Farce.“
       
       Auch der Linken-Europaabgeordnete Martin Schirdewan kritisierte: „Was sich
       heute in Budapest abgespielt hat, ist ein justizieller Skandal von
       europäischem Ausmaß.“ Das Verfahren gegen Maja T. sei ein „politisch
       motivierter Schauprozess“. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft habe
       „endgültig mit einem rechtsstaatlichen Verfahren gebrochen“, so Schirdewan.
       Es stütze sich nicht auf Beweise, sondern „auf blanke Vorverurteilung und
       politische Willkür“.
       
       Am Donnerstag nun soll im Prozess das Plädoyer von Maja T.s ungarischem
       Verteidiger erfolgen, voraussichtlich am 4. Februar dann das Urteil fallen.
       Maja T. hatte sich im Prozess nicht zu den konkreten Vorwürfen geäußert,
       aber eine Vorverurteilung beklagt. „Ich bin angeklagt, weil ich
       Antifaschist:in bin“, [3][erklärt T. vor Gericht]. Es gehe nicht um die
       Beweisfeststellung, sondern „einzig darum, mich zu bestrafen und zu
       brechen“.
       
       ## Die taz besuchte Maja T. in Haft
       
       Rund um den „Tag der Ehre“ im Februar 2023 war es zu fünf Angriffen auf
       Rechtsextreme gekommen. Noch vor Ort waren zwei deutsche Linke und eine
       Italienerin festgenommen worden. Nach anderen Linken, darunter Maja T., war
       gefahndet worden. Im Dezember 2023 war T. dann in Berlin von sächsischen
       Zielfahndern festgenommen worden. Ein halbes Jahr später erfolgte die
       Auslieferung nach Ungarn. [4][Dies geschah rechtswidrig, wie das
       Bundesverfassungsgericht später feststellte], weil die Haftumstände von
       nichtbinären Personen in Ungarn nicht ausreichend geprüft wurden.
       
       Wegen der Haftbedingungen war Maja T. im Sommer 2025 in einen 40-tägigen
       Hungerstreik getreten. Geändert hatte sich danach wenig. [5][Die taz hatte
       Maja T. in Ungarn in Haft besucht] – wo die Thüringer:in beklagte, von
       der Bundesregierung alleingelassen zu werden.
       
       19 Jan 2026
       
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       T.