# taz.de -- Ungarn gegen Antifaschist:in: Staatsanwaltschaft will harte Strafe für Maja T.
> Seit einem Jahr steht die nichtbinäre Antifaschist:in Maja T. vor
> Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert eine harte Strafe. T.s Anwalt
> spricht von einer „Farce“.
(IMG) Bild: „Rettet Maja T.“, fordern Unterstützer:innen von T. in Hamburg. Die ungarische Staatsanwaltschaft fordert eine hohe Strafe
Seit knapp einem Jahr [1][steht Maja T. in Budapest vor Gericht], stets
vorgeführt in Ketten von vermummten Sicherheitskräften. Der Vorwurf: Mit
anderen Linken soll die nichtbinäre Antifaschist:in aus Thüringen im
Februar 2023 [2][mehrere Rechtsextreme am Rande des „Tags der Ehre“
angegriffen haben], einem europaweiten Neonazi-Vernetzungstreffen. Nun
steht ein Urteil gegen die 25-Jährige bevor – und die Budapester
Staatsanwaltschaft fordert eine hohe Haftstrafe, als „Abschreckung“.
Am Montag hielt die Anklagebehörde ihr Plädoyer im Prozess. Laut mehreren
Prozessbeobachter:innen, darunter der Vater von Maja T., sprach diese von
einer „beispiellosen Angriffsserie“. Die Attackierten seien stets aus einer
größeren Gruppe heraus angegriffen worden, auch mit Schlagstöcken, hätten
dabei Kopfverletzungen und Knochenbrüche erlitten. Dass es nicht zu
schwereren Verletzungen kam, sei Zufall gewesen und teils nur verhindert
worden, weil die Opfer Mützen und dicke Kleidung trugen. Auch dass die
Angriffe stets nach rund 30 Sekunden aufgehört hätten, habe nicht dazu
gedient, die Opfer zu schonen, sondern um die Flucht der Angreifer zu
realisieren.
Die Staatsanwaltschaft führte Bilder von Überwachungskameras und die
Anmietung einer Ferienwohnung an, welche die Anwesenheit von Maja T. und
anderer Deutscher in Budapest beweisen würden. Die Gruppe habe sich
„konspirativ“ in der Stadt verhalten und ihre Angriffe offenbar lange im
Voraus und straff organisiert geplant, so die Ankläger. Bei den konkreten
Angriffen aber waren auf den Videobildern nur Vermummte zu sehen, auch die
Angegriffenen konnten Maja T. nicht identifizieren. Deshalb wertete die
Staatsanwaltschaft T. nur als Tatgehilf:in. Da Maja T. aber auch damit Teil
der Angreifergruppe gewesen sei, sei dies nicht strafmildernd.
Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. schließlich vierfache lebensgefährliche
Körperverletzung sowie Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation
vor. Sie betonte, dass keine Ideologie die Anwendung von Gewalt
rechtfertige. Die Staatsanwälte forderten kein konkretes Strafmaß, aber
eine hohe Strafe als „Abschreckung“ für solche Taten. Der Strafrahmen lasse
dabei eine Haft bis zu 24 Jahren zu.
## Anwalt von Maja T. spricht von einer „Farce“
Der deutsche Anwalt von Maja T., Sven Richwin, betonte gegenüber der taz,
dass es für eine konkrete Beteiligung von T. an den Angriffen weiter keine
Belege gebe. „24 Jahre Haft wären schon für die behaupteten
Körperverletzungen offensichtlich unverhältnismäßig“, so Richwin.
„Angesichts der fehlenden Beweislage ist es eine Farce.“
Auch der Linken-Europaabgeordnete Martin Schirdewan kritisierte: „Was sich
heute in Budapest abgespielt hat, ist ein justizieller Skandal von
europäischem Ausmaß.“ Das Verfahren gegen Maja T. sei ein „politisch
motivierter Schauprozess“. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft habe
„endgültig mit einem rechtsstaatlichen Verfahren gebrochen“, so Schirdewan.
Es stütze sich nicht auf Beweise, sondern „auf blanke Vorverurteilung und
politische Willkür“.
Am Donnerstag nun soll im Prozess das Plädoyer von Maja T.s ungarischem
Verteidiger erfolgen, voraussichtlich am 4. Februar dann das Urteil fallen.
Maja T. hatte sich im Prozess nicht zu den konkreten Vorwürfen geäußert,
aber eine Vorverurteilung beklagt. „Ich bin angeklagt, weil ich
Antifaschist:in bin“, [3][erklärt T. vor Gericht]. Es gehe nicht um die
Beweisfeststellung, sondern „einzig darum, mich zu bestrafen und zu
brechen“.
## Die taz besuchte Maja T. in Haft
Rund um den „Tag der Ehre“ im Februar 2023 war es zu fünf Angriffen auf
Rechtsextreme gekommen. Noch vor Ort waren zwei deutsche Linke und eine
Italienerin festgenommen worden. Nach anderen Linken, darunter Maja T., war
gefahndet worden. Im Dezember 2023 war T. dann in Berlin von sächsischen
Zielfahndern festgenommen worden. Ein halbes Jahr später erfolgte die
Auslieferung nach Ungarn. [4][Dies geschah rechtswidrig, wie das
Bundesverfassungsgericht später feststellte], weil die Haftumstände von
nichtbinären Personen in Ungarn nicht ausreichend geprüft wurden.
Wegen der Haftbedingungen war Maja T. im Sommer 2025 in einen 40-tägigen
Hungerstreik getreten. Geändert hatte sich danach wenig. [5][Die taz hatte
Maja T. in Ungarn in Haft besucht] – wo die Thüringer:in beklagte, von
der Bundesregierung alleingelassen zu werden.
19 Jan 2026
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## AUTOREN
(DIR) Konrad Litschko
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T.