# taz.de -- Ungarn gegen Antifaschist*in: Verteidiger fordert Freispruch für Maja T.
       
       > Immer noch wird in Budapest gegen Maja T. verhandelt, nun steht der
       > Prozess vor einem Ende. In seinem Plädoyer bemängelt der Verteidiger
       > fehlende Beweise.
       
 (IMG) Bild: Maja T. macht sich während der Gerichtsverhandlung am Donnerstag unter starker Bewachung Notizen
       
       In Handfesseln und an einer Leine wird Maja T. am Donnerstag von vermummten
       Sicherheitskräften in den ausladenden, mit Kronleuchtern behängten Saal 36
       des Budapester Landgerichts geführt. So wie an den 15 Prozesstagen zuvor.
       Die nonbinäre Antifaschist*in, 25 Jahre alt, trägt die Haare offen und
       Strickpulli, sieht erschöpft aus – aber lächelt den Eltern, Geschwistern
       und Freunden zu, die auf den Zuhörerbänken sitzen. Und die lächeln und
       winken zurück.
       
       Es ist einer der letzten Auftritte von Maja T. in diesem Prozess, [1][der
       seit einem Jahr in Budapest läuft] und internationales Aufsehen erregt. Bis
       zu 24 Jahre Haft stehen im Raum. Wohl am 4. Februar soll das Urteil fallen,
       diese Woche begannen die Plädoyers.
       
       Die Anklage wirft Maja T. vor, im Februar 2023 in Budapest an zwei von fünf
       Angriffen auf Teilnehmer des „Tags der Ehre“ beteiligt gewesen zu sein –
       einer jährlichen Neonazi-Folklore-Veranstaltung mit Teilnehmern aus ganz
       Europa. Angegriffen wurde stets aus einer Gruppe heraus, vermummt, mit
       Schlagstöcken und teils Gummihämmern. Die Attackierten wurden teils schwer
       verletzt, erlitten Platzwunden und Knochenbrüche.
       
       Doch war Maja T. wirklich dabei? Die Staatsanwaltschaft ist davon
       überzeugt. [2][In ihrem Plädoyer am Montag sprach sie von einer
       „beispiellosen Angriffserie“]. Nur durch Zufall sei es nicht zu noch
       schwereren Verletzungen gekommen. Sie fordert eine hohe Strafe als
       Abschreckung und verweist auf die möglichen 24 Jahre Haft. [3][Zu Beginn
       des Prozesses hatte Maja T. ein Angebot abgelehnt: 14 Jahre Haft im
       Gegenzug für ein Geständnis. ]
       
       Ob Maja T. an den Angriffen in Budapest tatsächlich beteiligt war, dazu
       schweigt die Thüringer*in bisher – auch am Donnerstag. Der Prozess
       konnte die Frage nicht klären. Die Staatsanwaltschaft verweist auf
       Videobilder und eine angemietete Unterkunft, die belegen sollen, dass Maja
       T. zur Tatzeit mit anderen deutschen Linken in der Stadt war. Diese Gruppe,
       so die Anklage, gehörte zur „Antifa Ost“, [4][einer Organisation um den
       Leipziger Johann G.], die ähnliche Angriffe verübt habe. Auch G. soll in
       Budapest gewesen sein. Zudem hätten sich Maja T. und die anderen
       „konspirativ“ in der Stadt bewegt, vermummt und mit Einweghandys
       ausgestattet.
       
       Doch weder die attackierten Rechtsextremen noch Videobilder konnten die
       Angreifer identifizieren. Die Staatsanwaltschaft erklärte aber, selbst als
       Tatgehilf*in sei Maja T. der Angreifergruppe zuzurechnen, was eine
       Strafmilderung ausschließe.
       
       Maja T.s Verteidiger, Tamás Bajáky, fordert am Donnerstag einen Freispruch.
       Es gebe keine Beweise, dass Maja T. an den Angriffen beteiligt war, betont
       er. Auch die Verbindung zu Johann G. sei nicht belegt, ebenso wenig der
       Grund für Maja T.s Aufenthalt in Budapest. Die Staatsanwaltschaft stelle
       Behauptungen auf, die nicht bewiesen seien. Maja T. werde von einer
       Randfigur des Geschehens in Budapest zur „Hauptdarsteller*in“ gemacht, bloß
       weil sie die einzige Person sei, die für die Angriffe in Ungarn vor Gericht
       stehe, so Bajáky.
       
       Nach den Angriffen im Februar 2023 hatte die Polizei in Budapest [5][noch
       vor Ort zwei Berliner Linke, Tobias E. und Anna M., sowie eine Italienerin
       festgenommen]. Durch diese Festnahmen und durch Bilder von
       Überwachungskameras war nach Maja T. und weiteren deutschen Linke gefahndet
       worden. Im Dezember 2023 nahmen sächsische Zielfahnder Maja T. in Berlin
       fest. Ein halbes Jahr später wurde sie nach Ungarn ausgeliefert –
       rechtswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht später entschied. Die
       Haftbedingungen für nonbinäre Personen in Ungarn seien nicht ausreichend
       geprüft worden.
       
       Tatsächlich saß Maja T. danach in Budapest in Einzelhaft, beklagte die
       Isolierung, schlechtes Essen, Kakerlaken, fehlendes Licht, Schlafentzug. Im
       vergangenen Sommer trat T. deswegen 40 Tage in den Hungerstreik, der nur
       minimale Verbesserungen brachte. [6][Die taz besuchte Maja T. in Haft] und
       berichtete darüber.
       
       Am Donnerstag kritisiert Verteidiger Bajáky erneut die rechtswidrige
       Auslieferung und die miserablen Haftbedingungen. Auch habe kein faires
       Verfahren stattgefunden: Entlastende Punkte würden nicht berücksichtigt,
       nur wenige Dokumente seien auf Deutsch übersetzt worden. Selbst als sich
       Maja T. im Hungerstreik befand, sei weiterverhandelt worden.
       
       Und Bajáky lässt im Gericht noch einmal ein Video des ersten Angriffs
       zeigen, in dem Maja T. laut Staatsanwaltschaft eine Person mit roter Mütze
       sein soll. Doch die Aufnahmen zeigen sie nur am Rand, nicht zuschlagend.
       Eine genaue Identifizierung habe nie stattgefunden, beklagt Bajáky. Der
       zweite Angriff sei noch unklarer. Davon gibt es keine Videos. Die
       attackierten Rechtsextremen dort konnten auch keine Täter beschreiben.
       Dennoch rechne die Anklage Maja T. jeweils der Angreifergruppe zu,
       kritisiert Bajáky. „Das ist nicht kohärent.“
       
       Und auch der Verteidiger der mitangeklagten Berlinerin Anna M. fordert
       Freispruch für seine Mandantin. Öffentlich wenig beachtet wurde im Prozess
       auch gegen sie und den Italiener Gabriele M. verhandelt, gegen beide jedoch
       in Abwesenheit, weil sie sich in Deutschland und Italien befinden – was im
       ungarischen Recht möglich ist. Anna M. wurde nach ihrer Festnahme im
       Februar 2023 in Budapest freigelassen und reiste dann nach Deutschland aus.
       Der zweite damals festgenommene Berliner, Tobias E., [7][wurde bereits in
       Ungarn verurteilt, saß dort zwei Jahre in Haft] – und steht nun [8][in
       Dresden wegen weiterer Vorwürfe vor Gericht].
       
       ## Ungarn hatte zuletzt sein Vorgehen gegen die Antifa nochmal verschärft
       
       Ihm und Anna M. werden in Ungarn indes keine Angriffe vorgeworfen, sondern
       nur die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Der Anwalt von
       Anna M. erklärt in seinem Plädoyer, diese Vereinigung hab es so gar nicht
       gegeben, deshalb müsse es für Anna M. einen Freispruch geben. Die
       Staatsanwaltschaft indes fordert auch für sie eine mehrjährige Haftstrafe.
       
       Und der ungarische Staat hatte zuletzt sein Vorgehen gegen die Antifa
       nochmal verschärft – und die „Antifa Ost“ als Terrorgruppe eingestuft.
       Danach wurden auch alle linken Kundgebungen vor dem Gericht verboten, die
       anfangs die Prozesstage von Maja T. begleiteten – mit der Begründung, daran
       könnten sich auch Terroristen beteiligen. Auf rechtsextremer Seite werden
       dagegen weiter Kundgebungen genehmigt. Auch am Donnerstag marschieren
       Neonazis in schwarzen Jacken mit Gruppenemblem auf. Die Polizei schirmt sie
       von den Angehörigen und Unterstützer*innen von Maja T. ab.
       
       Für Donnerstag hatte noch Wolfram Jarosch, der Vater von Maja T., der
       bisher fast keinen Prozesstag verpasste, versucht, eine Kundgebung
       anzumelden – auch dies wurde abgelehnt. Am Morgen beklagt Jarosch vor dem
       Gericht, es sei ein Skandal, wie einseitig in Ungarn damit die
       Meinungsfreiheit eingeschränkt werde. Für das Urteil gegen sein Kind
       befürchte er „das Schlimmste“.
       
       Wer zuletzt zu all dem schwieg, war das Auswärtige Amt von Johann Wadephul.
       Der CDU-Mann hatte zwischenzeitlich erklärt, Maja T. müsse nach Deutschland
       zurück, auch brauche es bessere Haftbedingungen. Dann wurde es ruhig.
       Zuletzt hieß es aus dem Auswärtigen Amt, erst nach einem Urteil in Ungarn
       sei eine Rücküberstellung nach Deutschland möglich – was Ungarn auch schon
       zusagte.
       
       Ob die Worte von Maja T.s Verteidiger Tamas Bajáky noch beim Gericht
       verfangen, ist angesichts des Prozessverlaufs zweifelhaft. Immer wieder
       wies Richter József Sós Anträge von Bajáky ab, folgte stattdessen der
       Staatsanwaltschaft. Auch am Donnerstag wirkt er desinteressiert, scrollt
       auf seinem Laptop, während die Plädoyers laufen.
       
       Maja T. verfolgt all das wortlos, nur zwischendrin huscht ein Lächeln in
       Richtung Zuhörerbänke. Am nächsten Verhandlungstag, am 4. Februar, soll
       dann noch das Plädoyer für Gabriele M. folgen – und das Schlusswort von
       Maja T. selbst. Richter Sós ist gewillt, dann direkt das Urteil folgen zu
       lassen.
       
       Verteidiger Bajáky appelliert am Ende, nach mehreren Stunden Plädoyer, noch
       einmal an die Verantwortung des Gerichts, hier über das Schicksal eines
       Menschen zu entscheiden. Dies sei „eine große Macht, mit die größte, die
       ein Mensch über Menschen ausüben kann“. Maja T. sei mit 25 Jahren in einem
       Alter, in dem die Zukunft noch offen stehe. „Aber meiner Mandat*in könnte
       eine erschreckende Zukunft bevorstehen.“
       
       22 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
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