# taz.de -- Antifa-Prozess in Düsseldorf: Verteidigung im Angriffsmodus
       
       > Im Prozess um sechs Antifaschist:innen wird die Bundesanwaltschaft
       > attackiert. Die veranstalte „Schauprozesse“, um die linke Szene
       > einzuschüchtern.
       
 (IMG) Bild: Der Prozess gegen sechs junge Linke ist vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf fortgesetzt worden
       
       Mit heftigen Angriffen der Verteidigung auf die Bundesanwaltschaft ist vor
       dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf der [1][Prozess gegen sechs junge
       Linke] fortgesetzt worden, denen die Bildung einer kriminellen Vereinigung,
       aber auch versuchter Mord vorgeworfen wird.
       
       Generalbundesanwalt (GBA) Jens Rommel inszeniere „Schauprozesse“ gegen
       „Antifaschist:innen, denen vorgeworfen wird, durch militante Aktionen
       versucht zu haben, den Handlungsspielraum von militanten Neonazis
       einzuschränken“, erklärte Alexander Hoffmann, Anwalt der 23 Jahre alten
       Beschuldigten Nele A. Die angeklagten Taten seien maximal „auf gefährliche
       Körperverletzungen zu beschränken“ und könnten keine Anklage vor dem
       Staatsschutzsenat des OLG rechtfertigen, argumentierte der Kieler Jurist.
       
       Nele A. und ihre Mitangeklagten Paula P., Emilie D., Clara W., Luca S. und
       Moritz S. sollen im Februar 2023 rund um den sogenannten „Tag der Ehre“ in
       Budapest Rechtsextreme angegriffen haben. Zu dem Großaufmarsch in Ungarns
       Hauptstadt reisen seit Jahren Neonazis aus ganz Europa an, um dort Hitlers
       Wehrmacht, die Waffen-SS und ihre faschistischen ungarischen Verbündeten zu
       verherrlichen.
       
       Die jungen Linken aus Thüringen, Sachsen und Hamburg, alle zwischen 23 und
       25 Jahre alt, sollen mit Schlagstöcken und teilweise mit Hämmern
       zugeschlagen haben. Die angegriffenen Neonazis erlitten Platzwunden und
       Knochenbrüche, einer einen Schädelbasisbruch. Emilie D. wird außerdem
       vorgeworfen, Teil einer Gruppe gewesen zu sein, die im April 2022 in
       Erfurt, Magdeburg, Halle und Schwerin Geschäfte der unter Rechtsextremen
       verbreiteten Marke Thor Steinar angegriffen haben soll. Eine Verkäuferin,
       die über Faustschläge gegen Kopf und Oberkörper klagte, tritt vor dem
       Oberlandesgericht Düsseldorf als Nebenklägerin auf.
       
       ## Nur eines von mehreren Großverfahren
       
       Die Verhandlung ist nur eines von drei Großverfahren, die die
       Bundesanwaltschaft gegen Antifaschist:innen angestrengt hat. Wegen der
       Angriffe in Budapest war die Nürnbergerin Hanna S. im Herbst [2][in München
       zu fünf Jahren Haft verurteilt] worden. In Dresden läuft ein Prozess gegen
       sieben weitere Antifaschist:innen. Und im Ungarn des Autokraten Viktor
       Orbán [3][drohen Maja T. aus Thüringen sogar bis zu 24 Jahre Haft] – zur
       Abschreckung, wie die Budapester Staatsanwaltschaft erklärte.
       
       Auf die setze offenbar auch die Bundesanwaltschaft, argumentierte in
       Düsseldorf Rechtsanwalt Hoffmann. Der Prozess gegen die fünf jungen Frauen
       und den jungen Mann finde „nicht im luftleeren Raum“ statt, sondern „in
       einer Zeit, in der erstmals seit 1945 eine extrem rechte Partei wieder
       konkrete Machtergreifungsambitionen entwickelt“, zitierte der Kieler Jurist
       aus der Beschuldigten-Erklärung „einiger der vom GBA als Antifaschist_innen
       Verfolgten“, [4][die von der taz dokumentiert wurde].
       
       Allein schon die „Evokation“ genannte Entscheidung, die Beklagten vor dem
       Staatsschutzsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts anzuklagen, sei von
       „Willkürlichkeit“ geprägt, erklärte Hoffmann. Schließlich seien Verfahren
       wie gegen die Gruppe NSU 2.0, mit denen Rechtsextremist:innen „vor
       allem Frauen aus dem Bereich der Rechtspflege“, Politiker:innen sowie
       kritische Journalist:innen bedrohten, nicht vor höhere Gerichte
       gebracht worden.
       
       Das gelte auch für Prozesse gegen die Kampfsportgruppe „Hooligans
       Elbflorenz“ oder das Vorgehen gegen die „Freie Kameradschaft Dresden“, die
       an Attacken im linken Leipziger Stadtteil Connewitz beteiligt war,
       argumentierte Strafverteidiger Hoffmann. Außerdem beruhe seiner Auffassung
       nach das Gewaltmonopol des Staates „auf einem Gesellschaftsvertrag, nach
       dem der Staat die Einhaltung und Schutz jedenfalls der Grundrechte
       garantiert“. Doch der sei durch die langjährige Untätigkeit der Behörden
       gegen den mörderischen „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) rund um
       die Neonazis Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt „staatsseitig
       teilweise aufgekündigt worden“ – ebenso wie durch die Weigerung, ein Verbot
       der AfD einzuleiten.
       
       Auch formal wehrten sich die Verteidiger:innen aller Angeklagten gegen
       deren Stilisierung ihrer Mandant:innen zu hochgefährlichen
       Terrorist:innen. So sei es für die Rechtsanwält:innen „diskriminierend
       und entwürdigend“, bei aufwendigen Durchsuchungen Gürtel ablegen und die
       Schuhe ausziehen zu müssen. Selbst für Übernachtungen in Düsseldorf nötige
       elektrische Zahnbürsten seien intensiv untersucht worden – ganz so, als
       wollten die Anwält:innen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände in
       den Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts schmuggeln.
       
       20 Jan 2026
       
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