# taz.de -- Antifa-Prozess in Düsseldorf: Verteidigung im Angriffsmodus
> Im Prozess um sechs Antifaschist:innen wird die Bundesanwaltschaft
> attackiert. Die veranstalte „Schauprozesse“, um die linke Szene
> einzuschüchtern.
(IMG) Bild: Der Prozess gegen sechs junge Linke ist vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf fortgesetzt worden
Mit heftigen Angriffen der Verteidigung auf die Bundesanwaltschaft ist vor
dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf der [1][Prozess gegen sechs junge
Linke] fortgesetzt worden, denen die Bildung einer kriminellen Vereinigung,
aber auch versuchter Mord vorgeworfen wird.
Generalbundesanwalt (GBA) Jens Rommel inszeniere „Schauprozesse“ gegen
„Antifaschist:innen, denen vorgeworfen wird, durch militante Aktionen
versucht zu haben, den Handlungsspielraum von militanten Neonazis
einzuschränken“, erklärte Alexander Hoffmann, Anwalt der 23 Jahre alten
Beschuldigten Nele A. Die angeklagten Taten seien maximal „auf gefährliche
Körperverletzungen zu beschränken“ und könnten keine Anklage vor dem
Staatsschutzsenat des OLG rechtfertigen, argumentierte der Kieler Jurist.
Nele A. und ihre Mitangeklagten Paula P., Emilie D., Clara W., Luca S. und
Moritz S. sollen im Februar 2023 rund um den sogenannten „Tag der Ehre“ in
Budapest Rechtsextreme angegriffen haben. Zu dem Großaufmarsch in Ungarns
Hauptstadt reisen seit Jahren Neonazis aus ganz Europa an, um dort Hitlers
Wehrmacht, die Waffen-SS und ihre faschistischen ungarischen Verbündeten zu
verherrlichen.
Die jungen Linken aus Thüringen, Sachsen und Hamburg, alle zwischen 23 und
25 Jahre alt, sollen mit Schlagstöcken und teilweise mit Hämmern
zugeschlagen haben. Die angegriffenen Neonazis erlitten Platzwunden und
Knochenbrüche, einer einen Schädelbasisbruch. Emilie D. wird außerdem
vorgeworfen, Teil einer Gruppe gewesen zu sein, die im April 2022 in
Erfurt, Magdeburg, Halle und Schwerin Geschäfte der unter Rechtsextremen
verbreiteten Marke Thor Steinar angegriffen haben soll. Eine Verkäuferin,
die über Faustschläge gegen Kopf und Oberkörper klagte, tritt vor dem
Oberlandesgericht Düsseldorf als Nebenklägerin auf.
## Nur eines von mehreren Großverfahren
Die Verhandlung ist nur eines von drei Großverfahren, die die
Bundesanwaltschaft gegen Antifaschist:innen angestrengt hat. Wegen der
Angriffe in Budapest war die Nürnbergerin Hanna S. im Herbst [2][in München
zu fünf Jahren Haft verurteilt] worden. In Dresden läuft ein Prozess gegen
sieben weitere Antifaschist:innen. Und im Ungarn des Autokraten Viktor
Orbán [3][drohen Maja T. aus Thüringen sogar bis zu 24 Jahre Haft] – zur
Abschreckung, wie die Budapester Staatsanwaltschaft erklärte.
Auf die setze offenbar auch die Bundesanwaltschaft, argumentierte in
Düsseldorf Rechtsanwalt Hoffmann. Der Prozess gegen die fünf jungen Frauen
und den jungen Mann finde „nicht im luftleeren Raum“ statt, sondern „in
einer Zeit, in der erstmals seit 1945 eine extrem rechte Partei wieder
konkrete Machtergreifungsambitionen entwickelt“, zitierte der Kieler Jurist
aus der Beschuldigten-Erklärung „einiger der vom GBA als Antifaschist_innen
Verfolgten“, [4][die von der taz dokumentiert wurde].
Allein schon die „Evokation“ genannte Entscheidung, die Beklagten vor dem
Staatsschutzsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts anzuklagen, sei von
„Willkürlichkeit“ geprägt, erklärte Hoffmann. Schließlich seien Verfahren
wie gegen die Gruppe NSU 2.0, mit denen Rechtsextremist:innen „vor
allem Frauen aus dem Bereich der Rechtspflege“, Politiker:innen sowie
kritische Journalist:innen bedrohten, nicht vor höhere Gerichte
gebracht worden.
Das gelte auch für Prozesse gegen die Kampfsportgruppe „Hooligans
Elbflorenz“ oder das Vorgehen gegen die „Freie Kameradschaft Dresden“, die
an Attacken im linken Leipziger Stadtteil Connewitz beteiligt war,
argumentierte Strafverteidiger Hoffmann. Außerdem beruhe seiner Auffassung
nach das Gewaltmonopol des Staates „auf einem Gesellschaftsvertrag, nach
dem der Staat die Einhaltung und Schutz jedenfalls der Grundrechte
garantiert“. Doch der sei durch die langjährige Untätigkeit der Behörden
gegen den mörderischen „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) rund um
die Neonazis Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt „staatsseitig
teilweise aufgekündigt worden“ – ebenso wie durch die Weigerung, ein Verbot
der AfD einzuleiten.
Auch formal wehrten sich die Verteidiger:innen aller Angeklagten gegen
deren Stilisierung ihrer Mandant:innen zu hochgefährlichen
Terrorist:innen. So sei es für die Rechtsanwält:innen „diskriminierend
und entwürdigend“, bei aufwendigen Durchsuchungen Gürtel ablegen und die
Schuhe ausziehen zu müssen. Selbst für Übernachtungen in Düsseldorf nötige
elektrische Zahnbürsten seien intensiv untersucht worden – ganz so, als
wollten die Anwält:innen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände in
den Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts schmuggeln.
20 Jan 2026
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