# taz.de -- Prozess gegen Antifas: La Ola für die Angeklagten
       
       > In Düsseldorf beginnt der nächste Antifa-Großprozess. Die sechs
       > Angeklagten sollen in Budapest und Erfurt Rechtsextreme angegriffen
       > haben.
       
 (IMG) Bild: Soli-Kundgebung für die Angeklagten vor dem OLG Düsseldorf
       
       Noch bevor Richter Lars Bachler die Verhandlung beginnt, ertönen
       Sprechchöre im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts Düsseldorf. „Ihr
       seid nicht allein“ und „Free all Antifas“ rufen die Zuhörenden den fünf
       Frauen und dem Mann zu, die vor ihnen hinter meterhohen Glasscheiben auf
       der Anklagebank sitzen. Sie applaudieren, machen La-Ola-Wellen. Paula P.,
       Emilie D., Clara W., Nele A., Luca S. und Moritz S. winken freudig zurück,
       formen mit ihren Fingern Herzen.
       
       Aber die Vorwürfe, welche die Bundesanwaltschaft gegen die sechs erhebt,
       wiegen schwer: Bildung einer kriminellen Vereinigung und auch versuchter
       Mord. Die jungen Linken aus Thüringen, Sachsen und Hamburg, 23 bis 25 Jahre
       alt, sollen im Februar 2023 in Budapest am Rande des [1][„Tags der Ehre“,
       einer NS-Folklore von Neonazis aus ganz Europa], Teilnehmende angegriffen
       haben. Eine Angeklagte, Emilie D., soll zudem an einem Angriff auf zwei
       Rechtsextreme in Erfurt im Januar 2023 und auf ein lokales
       Thor-Steinar-Geschäft im April 2022 beteiligt gewesen sein.
       
       Der nun am Dienstag in Düsseldorf begonnene Prozess ist das jüngste
       Großverfahren gegen Antifaschist*innen. Erst im Herbst war in München die
       [2][Nürnbergerin Hanna S. wegen der Budapest-Angriffe zu fünf Jahren Haft
       verurteilt worden]. In Ungarn steht der nonbinären Thüringer*in [3][Maja
       T. ein Urteil bevor]. In Dresden startete erst kürzlich ein weiterer
       Prozess gegen sieben Antifaschist*innen.
       
       Nach den nun Angeklagten war nach den Budapest-Angriffen mit einer
       Großfahndung gesucht worden – zwei Jahre lang vergeblich. Erst zu
       Jahresbeginn 2025 stellten sie sich selbst. Seitdem sitzen sie in Haft.
       
       ## Der Saal ist voll
       
       Vor dem Oberlandesgericht solidarisiert sich am Dienstag bereits am frühen
       Morgen eine Kundgebung mit den Angeklagten. So viele Besucher*innen
       sind gekommen, dass die Sicherheitskontrollen nicht hinterherkommen und
       sich der Auftakt beträchtlich verzögert. Am Ende sind alle 160 Plätze im
       Saal belegt.
       
       Angereist sind auch mehrere Eltern und Geschwister der Beschuldigten.
       Birgit W., die Mutter von Clara W., kritisiert den Prozess als
       „aufgebauscht“. Sie sei für rechtsstaatliche Verfahren, um die Vorwürfe zu
       klären. Aber es sei abwegig, dass ihr Kind und die anderen als
       „Staatsgefährder“ behandelt würden. Und: Ein Einsatz gegen den Faschismus
       sei richtig und nötig.
       
       Die Beschuldigten selbst hatten, nachdem sie sich gestellt hatten, erklärt,
       der Vorwurf des versuchten Mordes sei eine „politisch motivierte Eskalation
       und an Lächerlichkeit kaum zu überbieten“. Es gehe den Behörden darum, vor
       antifaschistischer Praxis abzuschrecken. Am Wochenende legten einige, ohne
       sich namentlich zu bekennen, [4][in einer Erklärung in der taz nach] – und
       verteidigten antifaschistischen Widerstand, auch militanten.
       
       „Auch wenn gewaltvoller Widerstand gegen Nazis heute von vielen moralisch
       abgelehnt wird, kann seine historische Bedeutung nicht geleugnet werden“,
       heißt es darin. Heute, angesichts des immer stärkeren Rechtsrucks, sei man
       wieder an einem Punkt, wo sich alle fragen müssten, „bis zu welchem Punkt
       man das staatliche Gewaltmonopol schwerer gewichtet als die Notwendigkeit,
       Faschismus zu bekämpfen“.
       
       ## Knochenbrüche und Platzwunden
       
       Die Bundesanwaltschaft verweist in ihrer Anklage auf die konkreten
       Angriffe. Eine Stunde dauert die Verlesung ihres Schriftsatzes. Und sie
       stellt heraus, wie schwer die Rechtsextremen attackiert und teils verletzt
       wurden. Auch mit Schlagstöcken und teils Hämmern sei auf die Attackierten
       eingeschlagen worden, oft gegen den Kopf.
       
       Diese erlitten Knochenbrüche und Platzwunden, in einem Fall auch einen
       Schädelbasisbruch. Auf die Verkäuferin im Thor-Steinar-Laden sei mehr als
       20 Mal mit einem Schlagstock eingeprügelt worden sein. Drei der Attacken
       wertet die Bundesanwaltschaft als versuchten Mord. Der Staat könne
       Selbstjustiz nicht hinnehmen, betont Bundesanwalt Bodo Vogler später.
       
       Die Angeklagten lassen sich bei der Verlesung nichts anmerken. Und sie
       schweigen auch am Dienstag dazu, ob sie tatsächlich an den Taten beteiligt
       waren. Die Anklage beruft sich hier vor allem auf Bilder von
       Überwachungskameras in Budapest und Erfurt, welche die Angeklagten zeigen
       sollen.
       
       ## Verteidiger kritisieren Anklage
       
       Die Verteidiger*innen kritisierten wiederum die „völlig überzogene“
       Anklage. Die Taten hätten vor Amtsgerichten verhandelt werden sollen, nicht
       vor einem Oberlandesgericht, mit dem Anschein eines Terrorismusverfahrens,
       noch dazu weit weg von allen Wohn- und Tatorten. Auch der Vorwurf des
       versuchten Mordes sei von verschiedenen Gerichten bezogen auf die
       Budapest-Angriffe bereits zurückgewiesen worden – dennoch erhebe ihn die
       Bundesanwaltschaft erneut. Dies sei taktisch motiviert, es gehe um eine
       „Machtdemonstration“, sind die Anwält*innen überzeugt. Auf rechter Seite
       sei bei zahlreichen schweren Taten nicht derart hochgehängt ermittelt
       worden.
       
       Gleich zu Beginn berät das Gericht indes, ob der Prozess überhaupt
       öffentlich verhandelt werden kann – weil vier der Angeklagten zur Tatzeit
       Heranwachsende waren. Verteidigung und Bundesanwaltschaft haben dagegen
       keine Einwände. Auch das Gericht stimmt letztlich zu. Richter Bachler aber
       betont, man nehme es sehr ernst, dass die USA inzwischen die [5][„Antifa
       Ost“, der auch die Angeklagten zugerechnet werden], als terroristische
       Vereinigung eingestuft hätten und dies unwägbare Folgen für diese haben
       könnte.
       
       In einer Woche wird der Prozess fortgesetzt. Und dieser wird dauern:
       Angesetzt sind bereits jetzt Termine bis 2027.
       
       13 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
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