# taz.de -- Maja T. in Haft: Urteil in Ungarn erwartet
> Seit anderthalb Jahren ist Maja T. inhaftiert, am Mittwoch könnte der
> Prozess in Budapest zu Ende gehen. Politiker mahnen Rechtsstaatlichkeit
> an.
(IMG) Bild: Maja T. droht eine mehrjährige Haftstrafe, Budapest, am 22. Januar 2026
Jetzt sind es nur noch wenige Tage. Wohl am Mittwoch soll [1][Maja T.]
erfahren, welche Strafe die ungarische Justiz vorsieht. Bis dahin sitzt T.,
25, nonbinär, Antifaschist*in aus Thüringen, weiter in einer
Gefängniszelle mitten in Budapest, zwei mal drei Meter groß, hinter Gittern
und Plexiglas. Direkt neben dem Landgericht, das nun das Urteil fällen
wird. [2][Eines, das bis zu 24 Jahre Haft bedeuten kann].
Kommt es tatsächlich so, dürfte der Richterspruch Protest auslösen – nicht
nur in der deutschen linken Szene, die bereits jetzt zu Protesten in
mehreren Städten aufruft. Jüngst gab es auch in Italien und Frankreich
Solidaritätsaktionen. Auch aus der Bundespolitik kommen mahnende Stimmen
gen Ungarn. Denn ein Land, dessen Rechtsstaatlichkeit die EU anzweifelt,
könnte gegen eine*n deutsche*n Staatsbürger*in eine Haftstrafe
verhängen, die jenseits jedes hiesigen Strafmaßes liegt.
Lars Castellucci, SPD-Abgeordneter und Menschenrechtsbeauftragter der
Bundesregierung, fordert für das Verfahren gegen T. die „Wahrung geltender
menschenrechtlicher Standards“ ein. Nonbinäre Menschen seien dabei „oft
besonders vulnerabel“, sagt Castellucci der taz. „Die Botschaft Budapest
und das Auswärtige Amt haben die Rahmenbedingungen des Verfahrens und der
Haftunterbringung fortlaufend im Blick.“
Sein Parteikollege, der Bundestagsabgeordnete Falko Droßmann, sagt: „Wir
erwarten eine rechtsstaatliche Entscheidung, die alle Umstände
berücksichtigt und sich nach Recht, nicht politischen Überzeugungen
richtet.“
Der Grüne Helge Limburg sagt, man könne nur an die ungarische Justiz
appellieren, ein rechtsstaatliches Urteil zu fällen. Im Prozess aber seien
rechtsstaatliche Standards verletzt und T. „wie eine Trophäe“ vorgeführt
worden. „Ich befürchte daher ein sehr hartes Urteil.“ Der
Linke-Europaabgeordnete Martin Schirdewan sieht einen „politisch
motivierten Schauprozess“. Die Tatvorwürfe seien „vollkommen haltlos“, die
möglichen 24 Jahre Haft „blanke Einschüchterung“. Alle drei Politiker
hatten T. in Haft in Ungarn besucht.
## Vorgeführt an einer Kette
Eine Beteiligung an [3][zwei Angriffen auf Rechtsextreme im Februar 2023 in
Budapest] wird T. vorgeworfen. Damals versammelten sich dort Neonazis aus
ganz Europa zum „Tag der Ehre“, einer Szenevernetzung. Am Rande wurden an
fünf Orten Rechtsextreme von Vermummten mit Schlagstöcken und Fäusten
attackiert, erlitten Platzwunden und Knochenbrüche.
Nach drei Festnahmen noch vor Ort und anhand von Überwachungskamerabildern
wurde nach einem knappen Dutzend deutscher Linker gefahndet. Maja T. wurde
als Erste im Dezember 2023 in Berlin festgenommen – [4][und ein halbes Jahr
später nach Ungarn ausgeliefert]. Rechtswidrig, wie das
Bundesverfassungsgericht später entschied, da nicht ausreichend die
Haftbedingungen für nonbinäre Personen in Ungarn geprüft wurden.
Seit einem Jahr wird nun im Budapester Landgericht ein Prozess gegen T.
geführt, wobei nur 16-mal verhandelt wurde. Vor gut einer Woche saß T.
wieder dort, zu den Plädoyers. Die Staatsanwaltschaft blieb bei ihrer
Anklage, verwies auf Videos, die T. zur Tatzeit mit anderen deutschen
Antifaschist*innen in Budapest zeigten, und forderte eine harte Strafe
als „Abschreckung“ für die „beispiellose Angriffsserie“.
T.s ungarischer Verteidiger Tamás Bajáky [5][plädierte auf Freispruch]: Es
gebe keine Belege, dass T. an den Angriffen beteiligt war. Lediglich ein
Video solle T. am Rande einer Attacke zeigen. Diese Person schlage aber
eben nicht zu, sondern entferne sich. Auch seien die Verletzungen nicht so
schwer gewesen wie angeklagt. Die Staatsanwaltschaft aber rechnet T. fest
der Gruppe zu und damit den Attacken, ob T. nun selbst zuschlug oder nicht.
Maja T., wie immer vorgeführt an einer Kette, wirkte im Gericht erschöpft,
lächelte zwischendurch dem Vater, den Geschwistern und Freunden unter den
Zuhörenden zu. Immer wieder hatte T. eine Isolierung in der Haft
kritisiert, auch Kakerlaken, Schlafentzug, Aufforderungen, sich zu
entkleiden. 40 Tage trat T. deshalb in einen Hungerstreik. Im Saal oder vor
dem Gericht tauchten immer wieder auch Neonazis auf – während linke Demos
dort kürzlich verboten wurden.
Die Behörden rechnen T. der „Antifa Ost“ zu, die Ungarn, wie auch die USA,
als Terrorgruppe eingestuft hat. Ungarns rechter Premier Viktor Orbán
betonte, für „Antifa-Terroristen“ gebe es „null Toleranz“. Markige Ansagen,
wohl auch mit Blick auf die Parlamentswahlen am 12. April – bei denen Orbán
laut Umfragen bisher zurückliegt.
T. selbst schwieg im Prozess zu den Vorwürfen. Gleich zu Beginn beklagte
T., vorverurteilt zu werden, die Anklage beruhe auf „reinen Hypothesen“.
[6][Bei einem Haftbesuch der taz im vergangenen Sommer bekräftigte Maja T.,
bereit zu sein, sich den Vorwürfen zu stellen]. „Aber rechtsstaatlich, in
einem fairen Verfahren.“ T. sagte der taz auch: „Ich versuche mein Handeln
am Ideal einer gewaltfreien Welt zu messen.“ Das konnte als Absage an die
Anklagevorwürfe verstanden werden.
## Urteil soll bald kommen
Am Mittwoch wird T. vor Gericht noch einmal sprechen dürfen. Dass die
Schlussworte noch Wirkung auf Richter József Sós haben, der den Prozess
allein führt, darf bezweifelt werden. Beim Plädoyer von T.s Verteidiger
schaute er kaum von seinem Laptop auf.
Sós will am Mittwoch direkt sein Urteil verkünden – ohne weitere
Bedenkzeit. Ob das klappt, bleibt abzuwarten. Für Wolfram Jarosch, T.s
Vater, der bisher zu fast jedem Prozesstag anreiste, verstärkt das einen
Eindruck: „Dass in einem inszenierten Schauprozess das Urteil längst
feststeht.“ Er rechne „mit dem Schlimmsten“.
Sven Richwin, T.s deutscher Anwalt, nennt das Plädoyer der
Staatsanwaltschaft „angesichts der fehlenden Beweislage eine Farce“. Da der
Richter bisher stets der Staatsanwaltschaft folgte, sei „wohl leider eine
Verurteilung in Richtung der geforderten Höchststrafe zu befürchten“. Kommt
es so, steht T. danach vor einer schwierigen Frage. Denn möglich wäre eine
Berufung – was die harsche Untersuchungshaft verlängern würde. Oder das
Urteil zu akzeptieren und damit die Chance zu eröffnen, endlich nach
Deutschland überstellt zu werden.
Dass nach einem rechtskräftigen Urteil eine Haftverbüßung in Deutschland
möglich ist, hatte Ungarn bereits vor der Auslieferung zugesichert. Die
Frage ist nur: Zu welchen Bedingungen würde T. rücküberstellt?
Normalerweise gilt die im Ausland verhängte Haftstrafe als gesetzt. Die im
Raum stehende Haftstrafe für T. könnte den deutschen Strafrahmen für
gefährliche Körperverletzungen aber weit übersteigen – was eine Anpassung
nötig machen würde. Und die schlechten Haftbedingungen in Ungarn könnten
angerechnet werden.
Ungarns Zustimmung zu einer abgesenkten Haftstrafe für T. könnte dann noch
mal ein „Tauziehen“ bedeuten, sagt Anwalt Richwin. Zuständig wäre die
Staatsanwaltschaft an T.s letztem Wohnort, also in Jena. Bei der Thüringer
Generalstaatsanwaltschaft heißt es, man werde den Fall prüfen, sofern es
wirklich so komme. Richwin warnt: „Hier dürfen die deutschen Behörden keine
Zugeständnisse machen.“
Aus der Bundespolitik kommt bereits Druck. „Ich gehe fest von einer
zeitnahen Rücküberstellung nach Deutschland aus, sollte Maja T. verurteilt
werden“, sagt der Menschenrechtsbeauftragte Lars Castellucci. Auch
SPD-Kollege Droßmann fordert, für eine Rückführung „alle Optionen zu
prüfen“. „Der Schutz deutscher Staatsangehöriger endet nicht an nationalen
Grenzen.“ Der Grüne Limburg sieht diesen Schritt ebenso als „dringend
geboten“, der Linke Schirdewan als „längst überfällig“.
## Bundesminister schweigen
Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) aber hält sich zurück. Anfangs
hatte er sich zumindest für bessere Haftbedingungen für Maja T. eingesetzt.
Danach wurde es ruhig von seiner Seite. Aktuell verweist sein Ministerium
nur auf die Äußerungen des Menschenrechtsbeauftragten. Und auch
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) schweigt. Eine Rücküberstellung sei
ein „ausschließlich justizielles Verfahren“, man sei darin nicht
eingebunden, heißt es aus ihrem Ministerium nur.
Am Mittwoch soll im Budapester Gericht indes nicht nur ein Urteil gegen
Maja T. gefällt werden. [7][Denn in Abwesenheit wurde auch gegen zwei
weitere Angeklagte verhandelt]: die Berlinerin Anna M. und den Italiener
Gabriele M. Die Deutsche gehörte zu den im Februar 2023 direkt in Budapest
Festgenommenen. Sie wurde später freigelassen und reiste dann nach
Deutschland aus. Anna M. werden keine Angriffe vorgeworfen, nur die
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Ihr ungarischer
Verteidiger forderte für sie einen Freispruch, weil es die Vereinigung so
nicht gegeben habe. Die Staatsanwaltschaft forderte aber auch für Anna M.
eine mehrjährige Haftstrafe. Die indes würde nur vollstreckt, sollte M. mal
ungarischen Boden betreten.
## Verfassungsschutz in Sorge
Deutsche Sicherheitsbehörden blicken bereits mit Sorge auf die Urteile in
Budapest. „In der Szene ist der Rückhalt für linksextremistische Straf- und
Gewalttäter grundsätzlich hoch“, heißt es vom Bundesamt für
Verfassungsschutz. „Die Solidarität mit ‚Maja‘ stellte zeitweise einen
Schwerpunkt der linksextremistischen Szene dar.“ Aktuell mobilisiere diese
„erheblich zu Protesten im Kontext der Urteilsverkündung“. Je nach Ausgang
sei mit „Protesten, Solidaritätsbekundungen sowie Straf- und Gewalttaten“
zu rechnen.
Tamás Bajáky, Maja T.s ungarischer Verteidiger, warnte im Budapester
Prozess derweil davor, ein hartes Urteil zu sprechen, nur weil T. die
einzige Person sei, der Ungarn wegen der Angriffe habhaft wurde. Das
Gericht habe hier eine große Verantwortung für das Schicksal eines jungen
Menschen.
Maja T. selbst sagte der taz beim Haftbesuch, die Aussicht auf bis zu 24
Jahre Haft – fast so lange wie das bisherige Leben – mache natürlich Angst.
„Permanent.“ Es sei die viele Solidarität, die T. durchhalten lasse.
Unlängst übermittelte Maja T. der taz aus der Haft noch mal einen Ausspruch
Antonio Gramscis, des italienischen Kommunisten: Solange man den eigenen
Glauben und die Sitten bewahre, sei nichts verloren.
30 Jan 2026
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## AUTOREN
(DIR) Konrad Litschko
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