# taz.de -- Maja T. in Haft: Urteil in Ungarn erwartet
       
       > Seit anderthalb Jahren ist Maja T. inhaftiert, am Mittwoch könnte der
       > Prozess in Budapest zu Ende gehen. Politiker mahnen Rechtsstaatlichkeit
       > an.
       
 (IMG) Bild: Maja T. droht eine mehrjährige Haftstrafe, Budapest, am 22. Januar 2026
       
       Jetzt sind es nur noch wenige Tage. Wohl am Mittwoch soll [1][Maja T.]
       erfahren, welche Strafe die ungarische Justiz vorsieht. Bis dahin sitzt T.,
       25, nonbinär, Antifaschist*in aus Thüringen, weiter in einer
       Gefängniszelle mitten in Budapest, zwei mal drei Meter groß, hinter Gittern
       und Plexiglas. Direkt neben dem Landgericht, das nun das Urteil fällen
       wird. [2][Eines, das bis zu 24 Jahre Haft bedeuten kann].
       
       Kommt es tatsächlich so, dürfte der Richterspruch Protest auslösen – nicht
       nur in der deutschen linken Szene, die bereits jetzt zu Protesten in
       mehreren Städten aufruft. Jüngst gab es auch in Italien und Frankreich
       Solidaritätsaktionen. Auch aus der Bundespolitik kommen mahnende Stimmen
       gen Ungarn. Denn ein Land, dessen Rechtsstaatlichkeit die EU anzweifelt,
       könnte gegen eine*n deutsche*n Staatsbürger*in eine Haftstrafe
       verhängen, die jenseits jedes hiesigen Strafmaßes liegt.
       
       Lars Castellucci, SPD-Abgeordneter und Menschenrechtsbeauftragter der
       Bundesregierung, fordert für das Verfahren gegen T. die „Wahrung geltender
       menschenrechtlicher Standards“ ein. Nonbinäre Menschen seien dabei „oft
       besonders vulnerabel“, sagt Castellucci der taz. „Die Botschaft Budapest
       und das Auswärtige Amt haben die Rahmenbedingungen des Verfahrens und der
       Haftunterbringung fortlaufend im Blick.“
       
       Sein Parteikollege, der Bundestagsabgeordnete Falko Droßmann, sagt: „Wir
       erwarten eine rechtsstaatliche Entscheidung, die alle Umstände
       berücksichtigt und sich nach Recht, nicht politischen Überzeugungen
       richtet.“
       
       Der Grüne Helge Limburg sagt, man könne nur an die ungarische Justiz
       appellieren, ein rechtsstaatliches Urteil zu fällen. Im Prozess aber seien
       rechtsstaatliche Standards verletzt und T. „wie eine Trophäe“ vorgeführt
       worden. „Ich befürchte daher ein sehr hartes Urteil.“ Der
       Linke-Europaabgeordnete Martin Schirdewan sieht einen „politisch
       motivierten Schauprozess“. Die Tatvorwürfe seien „vollkommen haltlos“, die
       möglichen 24 Jahre Haft „blanke Einschüchterung“. Alle drei Politiker
       hatten T. in Haft in Ungarn besucht.
       
       ## Vorgeführt an einer Kette
       
       Eine Beteiligung an [3][zwei Angriffen auf Rechtsextreme im Februar 2023 in
       Budapest] wird T. vorgeworfen. Damals versammelten sich dort Neonazis aus
       ganz Europa zum „Tag der Ehre“, einer Szenevernetzung. Am Rande wurden an
       fünf Orten Rechtsextreme von Vermummten mit Schlagstöcken und Fäusten
       attackiert, erlitten Platzwunden und Knochenbrüche.
       
       Nach drei Festnahmen noch vor Ort und anhand von Überwachungskamerabildern
       wurde nach einem knappen Dutzend deutscher Linker gefahndet. Maja T. wurde
       als Erste im Dezember 2023 in Berlin festgenommen – [4][und ein halbes Jahr
       später nach Ungarn ausgeliefert]. Rechtswidrig, wie das
       Bundesverfassungsgericht später entschied, da nicht ausreichend die
       Haftbedingungen für nonbinäre Personen in Ungarn geprüft wurden.
       
       Seit einem Jahr wird nun im Budapester Landgericht ein Prozess gegen T.
       geführt, wobei nur 16-mal verhandelt wurde. Vor gut einer Woche saß T.
       wieder dort, zu den Plädoyers. Die Staatsanwaltschaft blieb bei ihrer
       Anklage, verwies auf Videos, die T. zur Tatzeit mit anderen deutschen
       Antifaschist*innen in Budapest zeigten, und forderte eine harte Strafe
       als „Abschreckung“ für die „beispiellose Angriffsserie“.
       
       T.s ungarischer Verteidiger Tamás Bajáky [5][plädierte auf Freispruch]: Es
       gebe keine Belege, dass T. an den Angriffen beteiligt war. Lediglich ein
       Video solle T. am Rande einer Attacke zeigen. Diese Person schlage aber
       eben nicht zu, sondern entferne sich. Auch seien die Verletzungen nicht so
       schwer gewesen wie angeklagt. Die Staatsanwaltschaft aber rechnet T. fest
       der Gruppe zu und damit den Attacken, ob T. nun selbst zuschlug oder nicht.
       
       Maja T., wie immer vorgeführt an einer Kette, wirkte im Gericht erschöpft,
       lächelte zwischendurch dem Vater, den Geschwistern und Freunden unter den
       Zuhörenden zu. Immer wieder hatte T. eine Isolierung in der Haft
       kritisiert, auch Kakerlaken, Schlafentzug, Aufforderungen, sich zu
       entkleiden. 40 Tage trat T. deshalb in einen Hungerstreik. Im Saal oder vor
       dem Gericht tauchten immer wieder auch Neonazis auf – während linke Demos
       dort kürzlich verboten wurden.
       
       Die Behörden rechnen T. der „Antifa Ost“ zu, die Ungarn, wie auch die USA,
       als Terrorgruppe eingestuft hat. Ungarns rechter Premier Viktor Orbán
       betonte, für „Antifa-Terroristen“ gebe es „null Toleranz“. Markige Ansagen,
       wohl auch mit Blick auf die Parlamentswahlen am 12. April – bei denen Orbán
       laut Umfragen bisher zurückliegt.
       
       T. selbst schwieg im Prozess zu den Vorwürfen. Gleich zu Beginn beklagte
       T., vorverurteilt zu werden, die Anklage beruhe auf „reinen Hypothesen“.
       [6][Bei einem Haftbesuch der taz im vergangenen Sommer bekräftigte Maja T.,
       bereit zu sein, sich den Vorwürfen zu stellen]. „Aber rechtsstaatlich, in
       einem fairen Verfahren.“ T. sagte der taz auch: „Ich versuche mein Handeln
       am Ideal einer gewaltfreien Welt zu messen.“ Das konnte als Absage an die
       Anklagevorwürfe verstanden werden.
       
       ## Urteil soll bald kommen
       
       Am Mittwoch wird T. vor Gericht noch einmal sprechen dürfen. Dass die
       Schlussworte noch Wirkung auf Richter József Sós haben, der den Prozess
       allein führt, darf bezweifelt werden. Beim Plädoyer von T.s Verteidiger
       schaute er kaum von seinem Laptop auf.
       
       Sós will am Mittwoch direkt sein Urteil verkünden – ohne weitere
       Bedenkzeit. Ob das klappt, bleibt abzuwarten. Für Wolfram Jarosch, T.s
       Vater, der bisher zu fast jedem Prozesstag anreiste, verstärkt das einen
       Eindruck: „Dass in einem inszenierten Schauprozess das Urteil längst
       feststeht.“ Er rechne „mit dem Schlimmsten“.
       
       Sven Richwin, T.s deutscher Anwalt, nennt das Plädoyer der
       Staatsanwaltschaft „angesichts der fehlenden Beweislage eine Farce“. Da der
       Richter bisher stets der Staatsanwaltschaft folgte, sei „wohl leider eine
       Verurteilung in Richtung der geforderten Höchststrafe zu befürchten“. Kommt
       es so, steht T. danach vor einer schwierigen Frage. Denn möglich wäre eine
       Berufung – was die harsche Untersuchungshaft verlängern würde. Oder das
       Urteil zu akzeptieren und damit die Chance zu eröffnen, endlich nach
       Deutschland überstellt zu werden.
       
       Dass nach einem rechtskräftigen Urteil eine Haftverbüßung in Deutschland
       möglich ist, hatte Ungarn bereits vor der Auslieferung zugesichert. Die
       Frage ist nur: Zu welchen Bedingungen würde T. rücküberstellt?
       Normalerweise gilt die im Ausland verhängte Haftstrafe als gesetzt. Die im
       Raum stehende Haftstrafe für T. könnte den deutschen Strafrahmen für
       gefährliche Körperverletzungen aber weit übersteigen – was eine Anpassung
       nötig machen würde. Und die schlechten Haftbedingungen in Ungarn könnten
       angerechnet werden.
       
       Ungarns Zustimmung zu einer abgesenkten Haftstrafe für T. könnte dann noch
       mal ein „Tauziehen“ bedeuten, sagt Anwalt Richwin. Zuständig wäre die
       Staatsanwaltschaft an T.s letztem Wohnort, also in Jena. Bei der Thüringer
       Generalstaatsanwaltschaft heißt es, man werde den Fall prüfen, sofern es
       wirklich so komme. Richwin warnt: „Hier dürfen die deutschen Behörden keine
       Zugeständnisse machen.“
       
       Aus der Bundespolitik kommt bereits Druck. „Ich gehe fest von einer
       zeitnahen Rücküberstellung nach Deutschland aus, sollte Maja T. verurteilt
       werden“, sagt der Menschenrechtsbeauftragte Lars Castellucci. Auch
       SPD-Kollege Droßmann fordert, für eine Rückführung „alle Optionen zu
       prüfen“. „Der Schutz deutscher Staatsangehöriger endet nicht an nationalen
       Grenzen.“ Der Grüne Limburg sieht diesen Schritt ebenso als „dringend
       geboten“, der Linke Schirdewan als „längst überfällig“.
       
       ## Bundesminister schweigen
       
       Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) aber hält sich zurück. Anfangs
       hatte er sich zumindest für bessere Haftbedingungen für Maja T. eingesetzt.
       Danach wurde es ruhig von seiner Seite. Aktuell verweist sein Ministerium
       nur auf die Äußerungen des Menschenrechtsbeauftragten. Und auch
       Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) schweigt. Eine Rücküberstellung sei
       ein „ausschließlich justizielles Verfahren“, man sei darin nicht
       eingebunden, heißt es aus ihrem Ministerium nur.
       
       Am Mittwoch soll im Budapester Gericht indes nicht nur ein Urteil gegen
       Maja T. gefällt werden. [7][Denn in Abwesenheit wurde auch gegen zwei
       weitere Angeklagte verhandelt]: die Berlinerin Anna M. und den Italiener
       Gabriele M. Die Deutsche gehörte zu den im Februar 2023 direkt in Budapest
       Festgenommenen. Sie wurde später freigelassen und reiste dann nach
       Deutschland aus. Anna M. werden keine Angriffe vorgeworfen, nur die
       Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Ihr ungarischer
       Verteidiger forderte für sie einen Freispruch, weil es die Vereinigung so
       nicht gegeben habe. Die Staatsanwaltschaft forderte aber auch für Anna M.
       eine mehrjährige Haftstrafe. Die indes würde nur vollstreckt, sollte M. mal
       ungarischen Boden betreten.
       
       ## Verfassungsschutz in Sorge
       
       Deutsche Sicherheitsbehörden blicken bereits mit Sorge auf die Urteile in
       Budapest. „In der Szene ist der Rückhalt für linksextremistische Straf- und
       Gewalttäter grundsätzlich hoch“, heißt es vom Bundesamt für
       Verfassungsschutz. „Die Solidarität mit ‚Maja‘ stellte zeitweise einen
       Schwerpunkt der linksextremistischen Szene dar.“ Aktuell mobilisiere diese
       „erheblich zu Protesten im Kontext der Urteilsverkündung“. Je nach Ausgang
       sei mit „Protesten, Solidaritätsbekundungen sowie Straf- und Gewalttaten“
       zu rechnen.
       
       Tamás Bajáky, Maja T.s ungarischer Verteidiger, warnte im Budapester
       Prozess derweil davor, ein hartes Urteil zu sprechen, nur weil T. die
       einzige Person sei, der Ungarn wegen der Angriffe habhaft wurde. Das
       Gericht habe hier eine große Verantwortung für das Schicksal eines jungen
       Menschen.
       
       Maja T. selbst sagte der taz beim Haftbesuch, die Aussicht auf bis zu 24
       Jahre Haft – fast so lange wie das bisherige Leben – mache natürlich Angst.
       „Permanent.“ Es sei die viele Solidarität, die T. durchhalten lasse.
       Unlängst übermittelte Maja T. der taz aus der Haft noch mal einen Ausspruch
       Antonio Gramscis, des italienischen Kommunisten: Solange man den eigenen
       Glauben und die Sitten bewahre, sei nichts verloren.
       
       30 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /taz-besucht-Maja-T-exklusiv-in-Haft/!6101642
 (DIR) [2] /Ungarn-gegen-Antifaschistin/!6146742
 (DIR) [3] /Fahndung-gegen-Linksaussen/!5985352
 (DIR) [4] /Maja-T-nach-dem-Hungerstreik/!6099884
 (DIR) [5] /Ungarn-gegen-Antifaschistin/!6147692
 (DIR) [6] /taz-besucht-Maja-T-exklusiv-in-Haft/!6101642
 (DIR) [7] /Ungarn-gegen-Antifaschistin/!6147692
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Maja T. 
 (DIR) Schwerpunkt Antifa
 (DIR) wochentaz
 (DIR) Prozess
 (DIR) Ungarn
 (DIR) GNS
 (DIR) Reden wir darüber
 (DIR) Maja T. 
 (DIR) Linksextremismus
 (DIR) Gerichtsprozess
 (DIR) Menschenrechte
 (DIR) Antifa Ost
 (DIR) Schwerpunkt Antifa
 (DIR) Maja T. 
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) SPD-Politiker über Urteil gegen Maja T.: „Das war kein rechtsstaatliches Verfahren“
       
       Der SPD-Abgeordnete Falko Droßmann war einer der ersten, der Maja T. in
       Ungarn in Haft besuchte. Im Interview kritisiert er die deutsche Regierung.
       
 (DIR) Urteil gegen Maja T.: Acht Jahre Haft ohne Bewährung
       
       In Budapest wird Antifaschist*in Maja T. zu langer Haft verurteilt,
       trotz fragwürdiger Beweislage. T.s Familie ist entsetzt – T. geht in
       Berufung.
       
 (DIR) Prozess in Budapest: Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt
       
       In Budapest ist im Prozess um Gewalttaten gegen Rechtsextremisten das
       Urteil gegen die deutsche Antifaschist*in Maja T. gefällt worden.
       
 (DIR) World Report von Human Rights Watch: Menschenrechte unter Druck
       
       Human Rights Watch dokumentiert einen internationalen Angriff auf
       Menschenrechte. Auch in Deutschland – insbesondere seit der Bundestagswahl.
       
 (DIR) Ungarn gegen Antifaschist:in: Staatsanwaltschaft will harte Strafe für Maja T.
       
       Seit einem Jahr steht die nichtbinäre Antifaschist:in Maja T. vor
       Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert eine harte Strafe. T.s Anwalt
       spricht von einer „Farce“.
       
 (DIR) Prozesswelle gegen Antifas: „Ein klarer Versuch der Einschüchterung“
       
       Die linke Szene kritisiert die fünfjährige Haftstrafe für die
       Antifaschistin Hanna S. scharf. In Kürze starten bereits zwei weitere
       Prozesse.
       
 (DIR) Abgeordnete besuchen Maja T.: „Ein rechtsstaatlicher Skandal“
       
       Mehrere Bundestagsabgeordnete besuchen Maja T. in ungarischer Haft – und
       fordern die Rückholung nach Deutschland. Dort gibt es neue Vorwürfe gegen
       T.