# taz.de -- Neue Studie von Ökonomen: Die Vergesellschaftung ist finanzierbar
> Berlin kann die Entschädigung für die Vergesellschaftung von
> Immobilienbeständen ohne Belastung für den Landeshaushalt stemmen. Das
> sagt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung.
(IMG) Bild: Dem Traum von DWE wieder einen Schritt näher
Es ist ein Papier, das vor möglichen Sondierungsgesprächen für ein
Linksbündnis in Berlin wie gerufen kommt für die Linkspartei – und die SPD
unter Druck setzen dürfte. „Die Überführung von großen Wohnungsbeständen
ins Gemeineigentum“ lautet der Titel der Studie, die am Freitag vom
Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der
gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht wurde. Und sie ist
Rückenwind für die Befürworter:innen der Vergesellschaftung privater
Immobilienbestände.
Die Ökonomen [1][Sebastian Dullien], [2][Patrick Kaczmarczyk], [3][Tom
Krebs] und [4][Achim Truger] kommen darin zu dem Schluss: „Eine
Vergesellschaftung steigert dauerhaft den Bestand an Wohnungen mit
Mietpreisbindung und leistet so einen wichtigen Beitrag, das Leben in
Berlin für untere und mittlere Einkommen bezahlbar zu machen.“ Sie „könnte
schnell zusätzliche wohnungspolitische Spielräume eröffnen“, so die Autoren
– „etwa bei Mieten, Sanierungen, Quartiersentwicklung und sozialer
Durchmischung“. Der notwendige Neubau von Sozialwohnungen allein werde
dagegen „das Bezahlbarkeitsproblem in Berlin nicht innerhalb eines
angemessenen Zeitraums lösen können“.
Die Autoren haben sich dabei insbesondere der Frage der Finanzierung des
Vorhabens gewidmet. Sie gehen von einer Entschädigungszahlung an die
Immobilienkonzerne in Höhe von 13,5 Milliarden Euro aus, die auf einer
Berechnung der Bezahlbarkeit der Mieten basiert. Daraus leiten sie ab: „Die
Überführung der Wohnungsbestände in Gemeineigentum ist ohne Landeszuschüsse
wirtschaftlich und fiskalisch tragfähig.“
Die Ökonomen um IMK-Leiter Dullien gehen sogar davon aus, dass das Land die
Entschädigung über die volle Höhe direkt zum Zeitpunkt der
Vergesellschaftung leisten kann. Das bislang diskutierte
Finanzierungskonzept der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (DWE)
hat dagegen eine Rückzahlung über 100-jährige Schuldverschreibungen ins
Spiel gebracht.
## Plädoyer für eine Übernahme durch Landesunternehmen
Die Studie hat dabei drei verschiedene Modelle der Vergesellschaftung
untersucht: Die Übernahme der Wohnungsbestände durch eine neu zu gründende
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), [5][wie es DWE vorschlägt], die
Übernahme durch die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) oder
durch eine neue AöR, die die Wohnungsbaugesellschaften integriert.
Im Ergebnis votieren die Ökonomen für die zweite Variante: Demnach seien
die Wohnungsbaugesellschaften durch ihre Erfahrung der Verwaltung von
derzeit etwa 400.000 Wohnungen am besten geeignet, um rechtliche,
finanzielle und organisatorische Risiken einer Vergesellschaftung zu
minimieren. Eine AöR dagegen ginge mit einem erheblichen Aufwand ihres
Aufbaus einher; zudem drohe, dass ihre Verschuldung „dem Staatssektor
zugerechnet“ und damit „das Maastricht-Defizit Deutschlands erhöhen“ würde.
Die Finanzierung bei einer Übernahme durch die Landeseigenen würde dabei
über zusätzliches, vom Land bereitgestelltes Eigenkapital und eine
Fremdfinanzierung der Wohnungsunternehmen erfolgen. Die Autoren rechnen mit
einer Eigenkapitalquote von 30 Prozent bei der Übernahme. Dafür müsste das
Land den Unternehmen etwa 4 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Diese
würden aus einer Kreditaufnahme finanziert werden, die aufgrund des
erhaltenen Gegenwerts in Form der Beteiligung nicht unter die Regeln der
Schuldenbremse fielen, also den Landeshaushalt nicht belasten.
Die verbleibenden 9,5 Milliarden Euro müssten die LWU über Fremdkapital
finanzieren. Die Zins- und Tilgungskosten wären dann aus den jährlichen
Mieteinnahmen zu refinanzieren. Der Spielraum dafür wäre laut der
Berechnung der Ökonomen vorhanden: Demnach könnte die öffentliche Hand
„trotz dauerhafter Mietpreisbindung mit den vergesellschafteten Wohnungen
einen jährlichen Reinertrag von 543 Millionen Euro erzielen“. Dem gegenüber
stünden Zins und Tilgung in Höhe von 345 Millionen Euro.
Als größtes Risiko einer Vergesellschaftung benennt die Studie die
„organisatorischen und administrativen Herausforderungen“, also den
Verwaltungsaufwand, der durch die Übernahme von mehr als 200.000 Wohnungen
entsteht. Dies könnte zulasten der Neubautätigkeiten gehen, die derweil als
zweiter Bestandteil für eine Lösung der Mietenkrise dringend erforderlich
bleibe.
25 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) Erik Peter
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Sie folgt dem Druck der Immobilienlobby.