# taz.de -- „Investitionsschutzgesetz“: Dobrindt will das Grundgesetz aushebeln
       
       > Die Bundesregierung will Berlin die Vergesellschaftung schwer machen. Ihr
       > Griff in die juristische Trickkiste steht jedoch auf wackeligen Beinen.
       
 (IMG) Bild: Alexander Dobrindt sieht das mit dem Grundgesetz nich ganz so eng
       
       Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will mit allen Mitteln eine
       Vergesellschaftung von Wohnraum, wie sie die mögliche neue
       [1][rot-grün-rote Regierung in Berlin plant], verhindern. „Willkürlicher
       linker Vergesellschaftungs-Fetisch“ sei mit dem Grundgesetz nicht
       vereinbar, sagte er der Bild.
       
       Damit führt sich Dobrindt selbst ad absurdum, denn die Vergesellschaftung
       ist ausdrücklich im Grundgesetz vorgesehen. Die Anwendung von Artikel 15
       ist also grundsätzlich erst einmal kein Angriff auf das Grundgesetz,
       sondern nimmt dessen Möglichkeiten ernst.
       
       Die nun bekannt gewordenen [2][Eckpunkte des „Investitionsschutzgesetzes“]
       sehen hohe Hürden vor. So soll die Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur
       dann zulässig sein, wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass sie auch
       erforderlich sind.
       
       Das bedeutet: Die Berliner Landesregierung müsste nachweisen, dass
       Investitionen und Förderung von Wohnungsbau bereits ausgeschöpft sind, um
       die Mietenkrise in der Hauptstadt zu bewältigen. Kommt es dann doch zu
       einer Vergesellschaftung, soll eine [3][Entschädigung zum Verkehrswert]
       erfolgen – was Verfassungsrechtler:innen kritisch sehen.
       
       Hinzu kommt, dass Vergesellschaftungen dem Grundgesetz zufolge in den
       Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung fallen. Da der Bund keine eigenen
       gesetzlichen Regelungen dazu beschlossen hat, sind die Länder am Zug. Und
       ein Bundesgesetz darf hier nur ausnahmsweise verabschiedet werden, nämlich
       dann, wenn die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im
       Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit“ das
       erforderlich machen.
       
       Ob das auf das „Investitionsschutzgesetz“ zutrifft, ist fraglich. Nach dem,
       was bekannt ist, gestaltet der Bund Vergesellschaftungen nämlich nicht
       selbst positiv aus, sondern schränkt solche durch die Länder lediglich ein.
       
       Um Vergesellschaftungen rechtlich einwandfrei zu verhindern, bräuchte es
       eine Grundgesetzänderung, für die es jedoch nicht die nötige
       Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat gibt. Der Innenminister
       sollte sich also lieber fragen, wie es um die [4][Rechtmäßigkeit seiner
       eigenen Pläne] steht.
       
       26 Oct 2026
       
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 (DIR) Annika Danielmeier
       
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