# taz.de -- „Investitionsschutzgesetz“: Dobrindt will das Grundgesetz aushebeln
> Die Bundesregierung will Berlin die Vergesellschaftung schwer machen. Ihr
> Griff in die juristische Trickkiste steht jedoch auf wackeligen Beinen.
(IMG) Bild: Alexander Dobrindt sieht das mit dem Grundgesetz nich ganz so eng
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will mit allen Mitteln eine
Vergesellschaftung von Wohnraum, wie sie die mögliche neue
[1][rot-grün-rote Regierung in Berlin plant], verhindern. „Willkürlicher
linker Vergesellschaftungs-Fetisch“ sei mit dem Grundgesetz nicht
vereinbar, sagte er der Bild.
Damit führt sich Dobrindt selbst ad absurdum, denn die Vergesellschaftung
ist ausdrücklich im Grundgesetz vorgesehen. Die Anwendung von Artikel 15
ist also grundsätzlich erst einmal kein Angriff auf das Grundgesetz,
sondern nimmt dessen Möglichkeiten ernst.
Die nun bekannt gewordenen [2][Eckpunkte des „Investitionsschutzgesetzes“]
sehen hohe Hürden vor. So soll die Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur
dann zulässig sein, wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass sie auch
erforderlich sind.
Das bedeutet: Die Berliner Landesregierung müsste nachweisen, dass
Investitionen und Förderung von Wohnungsbau bereits ausgeschöpft sind, um
die Mietenkrise in der Hauptstadt zu bewältigen. Kommt es dann doch zu
einer Vergesellschaftung, soll eine [3][Entschädigung zum Verkehrswert]
erfolgen – was Verfassungsrechtler:innen kritisch sehen.
Hinzu kommt, dass Vergesellschaftungen dem Grundgesetz zufolge in den
Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung fallen. Da der Bund keine eigenen
gesetzlichen Regelungen dazu beschlossen hat, sind die Länder am Zug. Und
ein Bundesgesetz darf hier nur ausnahmsweise verabschiedet werden, nämlich
dann, wenn die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im
Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit“ das
erforderlich machen.
Ob das auf das „Investitionsschutzgesetz“ zutrifft, ist fraglich. Nach dem,
was bekannt ist, gestaltet der Bund Vergesellschaftungen nämlich nicht
selbst positiv aus, sondern schränkt solche durch die Länder lediglich ein.
Um Vergesellschaftungen rechtlich einwandfrei zu verhindern, bräuchte es
eine Grundgesetzänderung, für die es jedoch nicht die nötige
Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat gibt. Der Innenminister
sollte sich also lieber fragen, wie es um die [4][Rechtmäßigkeit seiner
eigenen Pläne] steht.
26 Oct 2026
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## AUTOREN
(DIR) Annika Danielmeier
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