# taz.de -- Streit über Vergesellschaftung: Die einen so, die anderen so
> Eine neue Studie des Instituts für Weltwirtschaft kanzelt
> Vergesellschaftung ab. Forscher der Hans-Böckler-Stiftung hingegen
> hielten sie jüngst als Ergänzung für sinnvoll.
(IMG) Bild: Hauptsache, Wohnen wird wieder bezahlbar
Nach einer Studie des Kiel Instituts für Weltwirtschaft würde die von der
Linkspartei mit Unterstützung der Grünen angestrebte Vergesellschaftung
Berlin und auch Deutschland insgesamt erheblich schaden. Anders als
angestrebt trage sie nicht dazu bei, die Wohnungskrise in Berlin zu
beenden. „Die Vergesellschaftung würde den Mangel an bezahlbaren Wohnungen
nicht lindern, sondern sogar verschärfen“, ist das Fazit der Untersuchung.
Auftraggeber waren vier führende Institutionen der Berliner Wirtschaft, die
sich im Wahlkampf zu einer [1][Kampagne gegen die Vergesellschaftung]
zusammengeschlossen hatten.
Die Linkspartei, die bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus stärkste Kraft
wurde, will den von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (DWE)
angestoßenen [2][Volksentscheid von 2021 umsetzen]. Dabei würden großen
Wohnungsunternehmen alle Wohnungen über einem Bestand von 3.000 genommen.
Davon betroffen wären etwa 220.000 der [3][1,7 Millionen Mietwohnungen in
Berlin]. Rund 400.000 davon gehören über die landeseigenen
Wohnungsgesellschaften dem Land Berlin. Das Thema gilt als eine der größten
Hürden für eine künftige links-geführte Landesregierung, über die
Linkspartei, Grünen und SPD [4][ab Donnerstag sprechen wollen].
Aus Sicht [5][der 2022 vom damals rot-grün-roten Senat eingesetzten
Expertenkommission] und bezugnehmend auf den Grundgesetzartikel 14 ist eine
Entschädigung unter dem Verkehrswert möglich, also dem Preis, den eine
Wohnung bei freiem Verkauf erzielen würde. Wie hoch der Abschlag sein kann,
ist dabei umstritten: Die Linke bezieht sich auf Zahlen von DWE, wonach
eine Entschädigung 40 bis 60 Prozent des Marktwerts ausmachen würde. Sie
kommt dadurch auf [6][Summen von 8 bis 18 Milliarden Euro]. Diese
Spannbreite nannte im Wahlkampf auch die Linken-Spitzenkandidatin Elif
Eralp.
## Kiel Institut: 20 Milliarden Entschädigung
Der SPD-Spitzenkandidat und nunmehrige Fraktionschef Steffen Krach, [7][der
Enteignungen im Wahlkampf ablehnte], geht davon aus, dass 30 Milliarden
fällig würden. Eine am Freitag veröffentliche [8][Studie des Instituts für
Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK)] der gewerkschaftsnahen
Hans-Böckler-Stiftung spricht hingegen von einer Entschädigungshöhe von
13,5 Milliarden Euro.
Die nun veröffentlichte Studie des Kiel Instituts, das zu den sechs
führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstituten gehört, setzt eine
50-prozentige Entschädigung an. Ihren Berechnungen zufolge haben die in
Rede stehenden Wohnungen einen Marktwert von 40,2 Milliarden Euro – 20,1,
Milliarden wären demnach fällig. Das Institut für Weltwirtschaft setzt
diese ins Verhältnis zum Wohnungsneubau und gibt an, dass mit diesem Geld
bis 2045 bis zu 71.000 Wohnungen gebaut werden könnten. Die Folge aus Sicht
der Forscher: „Würde diese Summe in neue Wohnungen fließen, könnten die
Angebotsmieten bis 2045 um bis zu 8,7 Prozent unter der heute erwarteten
Entwicklung liegen.“
Das Kiel Institut bestreitet, dass auch Vergesellschaftung dafür sorgen
könnte: Dort gebe es „keine mietdämpfende Ausstrahleffekte“. Das macht
Vergesellschaftung aus ihrer Sicht „zu einem Eingriff zugunsten von
Partikularinterssen“. Denn der Eingriff komme nicht gezielt Menschen mit
kleinem Einkommen zugute, sondern nur jenen, die zufällig in einer der zu
betreffenden Wohnungen leben. „Aus sozialpolitischer Sicht ist das
Instrument nicht geeignet“, hieß es von den Forschern bei einer
Pressekonferenz am Dienstag.
Außer dem Mietmarkt würde unter einer Vergesellschaftung aus ihrer Sicht
auch Berlin als Wirtschaftsstandort und Deutschland insgesamt leiden. Denn
international profitiere man hier vom hohen Ansehen deutscher
Institutionen, von hoher Rechtssicherheit und hohem Eigentumsschutz. Dieses
Ansehen schätzen die Forscher im Fall von Vergesellschaftung als gefährdet
ein. Auf Bundesebene hatte die schwarz-rote Koalition vor diesem
Hintergrund im Juli angekündigt, den Bundesländern Vergesellschaftungen zu
verbieten, [9][die CSU drängte vorige Woche darauf], daraus nun das
angekündigte Gesetz zu machen.
## Fall fürs Bundesverfassungsgericht
An der Rechtmäßigkeit eines solches Verbotsgesetzes gibt es derweil große
Zweifel, zuletzt etwa in einem Beitrag der Verwaltungsjuristen Remo Klinger
und David Krebs für die [10][„Legal Tribune“], dem größten deutschen
Online-Rechtsagazin. Auch taz-Rechtskorrespondent Christian Rath ging in
einem [11][Beitrag auf der Seite] davon aus, dass ein solches Gesetz
genauso beim Bundesverfassunsggericht in Karlsruhe landen würde wie eine
Berliner Vergesellschaftung. Dort würden die betroffenen
Wohnungsunternehmen klagen und argumentieren, dass eine Vergesellschaftung
unverhältnismäßig sei, weil es weniger einschneidende und effizientere
Mittel gegen Wohnungsnot und hohe Mieten gibt.
Forscher Stefan Kooths vom Kiel Institut wies darauf hin, dass ein großer
kommunaler Wohnungsbestand wie in der österreichischen Hauptstadt Wien, auf
den oft verwiesen wird, nicht durch Enteignung zustande gekommen sei,
sondern durch stetigen Neubau. Grundsätzlich sei die von der Linkspartei
geplante Vergesellschaftung noch nirgendwo erfolgreich ausprobiert worden.
Kritik übten die Forscher des Kiel Instituts am Modell von DWE für den
Ablauf der Entschädigungen. Zahlungen über Schuldverschreibungen auf 100
Jahre zu strecken, komme auf den Finanzmärkten nicht vor. Die längste
bekannte Dauer sollen 30 Jahre sein.
Die IMK-Studie der Hans-Böckler-Stiftung hatte dagegen dargelegt, wie die
Entschädigung sofort ausbezahlt werden könne, ohne den Haushalt zu
belasten. Sie war ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass dem
Wohnraummangel durch Vergesellschaftung nicht beizukommen sei, es also
Neubau braucht. Das IMK betonte jedoch, dass Vergesellschaftung als
ergänzendes Mittel durchaus sinnvoll sei und unmittelbar „zusätzliche
wohnungspolitische Spielräume eröffnen“ würde. Demnach könnte der
Mietanstieg in den Beständen begrenzt werden.
## Neubau allein reicht nicht aus
Die Initiative DWE bezog sich auf Anfrage der taz auf die IMK-Studie. Diese
habe belegt: „Neubau allein reicht nicht aus, um die Mietenkrise in Berlin
zu stoppen – und Vergesellschaftung ist ein effektives Instrument, um
Mieten langfristig zu senken.“ Außerdem betonte die Initiative, sie habe
nichts gegen 20 Milliarden Euro für den Wohnungsneubau. Ihr eigenes
Finanzierungsmodell belaste den Haushalt nicht, „da die Entschädigungssumme
sich aus den laufenden Mieteinnahmen refinanzieren lässt“. Außerdem
entspanne Neubau „nicht die Mietpreise“, wie ein Blick nach Hamburg zeige,
wo die Neuvertragsmieten trotz viel Neubau noch höher sei als in Berlin.
Die Linkspartei reagierte auf eine Bitte um eine Stellungnahme auf die neue
Studie bis Redaktionsschluss nicht. Bei den Grünen verwies eine Sprecherin
der Wahl-Spitzenkandidat:innen Werner Graf und Bettina Jarasch auf
Donnerstag beginnende Gespräche mit Linkspartei und SPD. Vorher werde man
sich nicht äußern.
29 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Kampagne-gegen-Vergesellschaftung/!6193994
(DIR) [2] https://download.statistik-berlin-brandenburg.de/eb55b8b784d62692/df8fedf66eb0/SB_B07-04-02_2021u00_BE.pdf
(DIR) [3] https://www.berlin.de/sen/wohnen/wissen-fuer-mieter/berliner-mietratgeber/wohnungsarten-und-wohnungsanmietung/
(DIR) [4] /Start-der-Sondierungsgespraeche-in-Berlin/!6215714
(DIR) [5] /100-Seiten-politischer-Sprengstoff/!5939858&s=expertenkommission+wohnungen+vergesellschaftung/
(DIR) [6] /Berliner-Wohnungsmarkt/!6130435
(DIR) [7] /Abgeordnetenhauswahl-am-20-September/!6209748
(DIR) [8] /Neue-Studie-von-Oekonomen/!6216095
(DIR) [9] /Reaktion-auf-moegliches-Linksbuendnis/!6215229
(DIR) [10] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vergesellschaftung-wohnungen-berlin-verbotsgesetz-verfassungswidrig
(DIR) [11] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/berlin-vergesellschaftung-enteignung-wohnungsunternehmen-linke-verbot-merz
## AUTOREN
(DIR) Stefan Alberti
(DIR) Erik Peter
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