# taz.de -- Verbot von Vergesellschaftungen: Das doppelte Spiel der SPD
       
       > Beim Plan der Bundesregierung, die Vergesellschaftung von
       > Wohnungskonzernen zu verhindern, spielt die SPD eine viel größere Rolle,
       > als bislang bekannt. Sie folgt dem Druck der Immobilienlobby.
       
 (IMG) Bild: Seit rund fünf Jahren geistert die Idee der Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne durch Berlin
       
       Die öffentlich erzählte Geschichte schien schlüssig: Bayerns
       CSU-Ministerpräsident Markus Söder entdeckt das Thema der
       Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne für sich und versucht sich als
       Retter der Marktwirtschaft zu inszenieren. Mitte Juni [1][beschließt die
       Bauministerkonferenz auf Initiative aus Bayern (CSU) und
       Nordrhein-Westfalen (CDU) einen Antrag], der sich gegen die [2][Pläne der
       Kampagne Deutsche Wohnen & Co enteignen (DWE)] richtet, in Berlin etwa
       220.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Berlins Bausenator Christian
       Gaebler (SPD) stimmt zwar im Grundsatz zu, votiert aber gegen einen Passus,
       der gesetzliche Maßnahmen auf Bundesebene fordert. Eben diese fordert ein
       Entschließungsantrag aus Bayern, der an diesem Freitag auf der Tagesordnung
       des Bundesrats steht.
       
       Im [3][Koalitionsausschuss vergangene Woche gibt es dann überraschend eine
       Einigung]. Die in Sachen Vergesellschaftung gespaltene SPD gibt dem Druck
       der Union nach. Angekündigt wird ein Bundesgesetz, das den
       Vergesellschaftungsartikel 15 im Grundgesetz so ändert, dass er de facto
       abgeschafft wird. Eine Lex Berlin, die aber für alle Länder Folgen haben
       wird.
       
       Während Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) die Entscheidung verteidigt und
       mit notwendigem Neubau begründet, zeigen sich viele in der SPD irriitiert:
       einerseits, weil die Partei bei der Gründung der Bundesrepublik 1949 selbst
       den Artikel ins Grundgesetz hievte, aber auch weil im Gegenzug nicht
       zumindest eine Öffnungsklausel für den Mietendeckel verhandelt wurde. Die
       Berliner SPD, die nach der Abgeordnetenhauswahl im September [4][womöglich
       als Juniorpartner] mit den Vergesellschaftungsbefürworter:innen
       der Linken über eine Regierungsbildung verhandeln muss, wusste – so geht
       die öffentliche Erzählung – von nichts.
       
       Für die Sozialdemokrat:innen, besonders in Berlin, ist das eine komfortable
       Geschichte, da sie die Verantwortung für diesen Angriff auf das Grundgesetz
       und den Berliner Volksentscheid von sich schieben und bei möglichen
       Koalitionsgesprächen eine Vergesellschaftung mit Verweis auf den Bund
       ablehnen können. Das gilt auch gegenüber der eigenen Basis, die sich per
       Parteitagsbeschluss für die Umsetzung des Volksentscheids ausgesprochen
       hat.
       
       Nur: Nach Informationen der taz hat sich alles ganz anders zugetragen.
       Führende SPDler spielten für die Initiative eine zentrale Rolle, viel
       spricht dafür, dass auch Teile der Berliner SPD informiert waren. Und: Die
       Planung, wie das Grundgesetz ausgehebelt werden soll, ist deutlich
       konkreter als bislang bekannt.
       
       ## Thema auf der Finanzministerkonferenz
       
       Gesorgt haben dafür nach taz-Informationen die Finanzminister:innen
       der Länder auf ihrer Konferenz Ende Juni im saarländischen Perl. Berlins
       Finanzsenator Stefan Evers (CDU) und sein Hamburger Amtskollege Andreas
       Dressel (SPD) sollen einen Antrag mitgebracht haben, der Eckpunkte für ein
       Gesetz formuliert, das die Überführung von privatem in öffentliches
       Eigentum verunmöglichen soll.
       
       Auf taz-Anfrage dementieren beide diesen Vorgang und ihre Urheberschaft
       nicht. Die Berliner Senatsfinanzverwaltung schreibt, Gesprächsinhalte,
       Beschlüsse und Schreiben der Finanzministerkonferenz (FMK) seien „stets
       vertraulich“. Aus der Hansestadt heißt es von Senator Dressel: „Hamburg hat
       sich an entsprechenden Impulsen aus Sorge um Wohnungsbau und Finanzmarkt
       beteiligt. Auch wir in Hamburg wollen weiter bauen statt enteignen oder
       vergesellschaften.“
       
       Evers und Dressel kamen mit ihrem Vorstoß womöglich einer Bitte der
       Immobilienlobby nach. Mitte Juni erreichte die Finanzminister:innen
       der Länder ein Brief des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und
       Immobilienunternehmen (GdW), unterschrieben von den Vorständen diverser
       Landesverbände, darunter dem [5][Verband Berlin-Brandenburgischer
       Wohnungsunternehmen (BBU)]. Das der taz vorliegende Schreiben trägt den
       Titel: „Gemeinsamer Appell der Wohnungswirtschaft: Bundesratsinitiative zur
       Absicherung des Eigentumsrechts unterstützen –
       Vergesellschaftungsexperimente stoppen.“
       
       Die Finanzminister:innen werden darin zum Handeln aufgefordert: „Es
       wäre ein dringend erforderliches Signal, wenn auch Sie den Gedankenspielen
       zur Verstaatlichung eine klare Absage erteilen.“ Die Debatte über die
       Berliner Vergesellschaftungspläne habe „längst das Potenzial erreicht, den
       gesamten deutschen Wohnungs- und Investitionsmarkt nachhaltig zu
       destabilisieren“.
       
       ## Ein Brief an Klingbeil
       
       Formal diskutiert und beschlossen wurde der Antrag aus Berlin und Hamburg
       auf der Finanzministerkonferenz indes nicht. Nach taz-Informationen war es
       die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD), die dafür
       plädierte, den Antrag nur in der „Kaminrunde“ zu besprechen und als Brief
       an Bundesfinanzminister Klingbeil weiterzuleiten. Ein Vorgang, der keine
       offiziell dokumentierten Spuren hinterlässt. Auf Anfrage schreibt das
       Ministerium in Mainz, der Antrag zur Vergesellschaftung „wurde unter
       ‚Verschiedenes‘ angesprochen und ein Brief von Vorsitz (Bremen) und
       Co-Vorsitz (Nordrhein-Westfalen) an die Bundesregierung vereinbart.“
       
       Datiert ist der Brief, der der taz vorliegt, auf den 1. Juli. Er
       argumentiert ähnlich wie die Immobilienlobby: Demnach könnte eine
       Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen „erhebliche negative Konsequenzen
       für den Immobilien- und Finanzmarkt in der Bundesrepublik Deutschland sowie
       für die Stabilität des Wirtschaftsstandorts nach sich ziehen“. Es liege
       daher im „gesamtstaatlichen Interesse, dass der Bund prüft, inwiefern er
       seine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis […] nutzen sollte, um
       bundeseinheitliche Regelungen für die Anwendung von Artikel 15 Grundgesetz
       zu schaffen“.
       
       Vorgeschlagen werden drei Punkte für ein Bundesgesetz: Geregelt werden
       solle, dass sich die Höhe der Entschädigung für die Wohnungskonzerne im
       Falle einer Vergesellschaftung nach den „Regelungen des Baugesetzbuches und
       der Immobilienwertermittlungsverordnung“ richten, also dem Marktwert
       entsprechen soll. Im Berliner Fall wären das 36 Milliarden Euro statt der
       [6][8 bis 17 Milliarden, die DWE ermittelt hat]. Außerdem, so der Vorschlag
       der Finanzminister:innen, „sollte die Entschädigung den Betroffenen sofort
       und in voller Höhe in Geld ausgezahlt werden“. DWE plante dagegen mit
       100-jährigen Schuldverschreibungen.
       
       Darüber hinaus wird in dem Brief vorgeschlagen, „dass die rechtlichen
       Folgen eines Vergesellschaftungsgesetzes des Bundes oder eines Landes erst
       eintreten, wenn eine gerichtliche Überprüfung der Vergesellschaftung
       abgeschlossen ist“. Den betroffenen Konzernen soll demnach so weit
       entgegengekommen werden, dass allein ihre Klage das Verfahren auf Eis legt
       – womöglich bis zu einer Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht.
       
       Während die Bundesratsinitiative die Entschädigung nach Marktwert bereits
       erwähnt und auch das Lobbyschreiben der Immobilienverbände darauf Bezug
       nimmt, gehen die Finanzminister:innen mit ihren Vorschlägen noch
       weiter. Werden die Vorschläge so umgesetzt, ist die Möglichkeit der
       Vergesellschaftung nicht nur in Berlin, sondern für alle Bundesländer
       passé. Es wäre ein Sieg der Immobilienwirtschaft auf ganzer Linie – nicht
       nur über DW & Co enteignen.
       
       ## Was wusste Berlins SPD?
       
       Während der Brief unterwegs zu Klingbeil war, einigten sich die
       Koalitionsspitzen dann [7][auf einen Satz]: „Um den privaten Wohnungsbau
       nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die
       Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch
       Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“ Auf die
       Frage der taz, wie Klingbeil die Gesetzesvorschläge der
       Finanzminister:innen bewertet, antwortete das Bundesfinanzministerium
       nicht.
       
       Klingbeil äußerte sich dagegen auf eine [8][Frage des Journalisten Tilo
       Jung] auf der Bundespressekonferenz am Montag, wieso er die
       „sozialdemokratischen Mütter und Väter im parlamentarischen Rat“ verrate.
       Die Antwort, die viel über das veränderte Selbstverständnis der SPD-Spitze
       aussagt: „Ich hatte jetzt vor Kurzem meinen Investoren-Round-Table mit der
       Bundesbauministerin in Frankfurt, wo allein drei Investoren gesagt haben,
       dass sie jetzt Zusagen in Berlin zurückziehen und hier nicht in den
       Wohnungsbau investieren.“ Dies sei „nicht gut für das Ziel, dass
       bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird“. Klingbeil verweist dann noch auf den
       Beschluss der Bauministerkonferenz, über die Initiative der
       Finanzminister:innen schweigt er.
       
       Die beiden mächtigsten Männer der Berliner SPD, Fraktionschef Raed Saleh
       und Parteichef und Spitzenkandidat Steffen Krach, reagierten auf die
       Einigung der Bundesregierung mit Abwehr. Saleh warf Klingbeil im RBB vor,
       schlecht verhandelt zu haben: „Ich erkenne darin den Bundesfinanzminister,
       aber nicht meinen Parteivorsitzenden.“ Krach sagte der taz: „Ich brauche
       keine Nachhilfe vom Bund für den Berliner Wohnungsmarkt.“ Doch wie
       wahrscheinlich ist es, dass beide von den Vorgängen, angestoßen vom eigenen
       Koalitionspartner und von Parteifreunden anderer Länder, keine Kenntnis
       hatten?
       
       Auf taz-Anfrage an Saleh antwortet der parlamentarische Geschäftsführer der
       Berliner SPD-Fraktion, Torsten Schneider, ausweichend: „Die
       Vergesellschaftung des Grundgesetzes als Landeskompetenz wird von uns vor
       allem als Marktregulierung verstanden und nicht als Enteignung, die wir
       nicht unterstützen.“ Schneider nimmt damit Bezug auf ein [9][Konzept der
       Berliner SPD], mittels Vergesellschaftungsartikel 15 einen neuen
       Mietendeckel zu begründen, also statt einer Enteignung Preis- und
       Gewinnvorgaben zu machen. Er schreibt weiterhin: „Der Mietenmarkt bedarf
       dringend weiterer staatlicher Regulierungen und gerade keiner neo-liberalen
       Abschirmung.“
       
       Spitzenkandidat Krach teilt mit: „Weder wurde ich in dieses Vorgehen
       eingebunden, noch benötige ich Nachhilfe von anderen Ländern oder vom Bund,
       was wir in Berlin zu machen haben.“ Er halte „Enteignungen nicht für den
       richtigen Weg“, verweist aber auf ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, auf
       das sich die schwarz-rote Koalition in Berlin geeinigt hat. Ein Gesetz, das
       Grundbedingungen für eine Vergesellschaftung skizziert, aber ohne reale
       Auswirkungen bleibt.
       
       Aus der Hamburger Finanzverwaltung heißt es auf Anfrage, ob sich vorab mit
       der Berliner SPD ausgetauscht wurde: „Sorgen wurden von vielen in viele
       Richtungen der Berliner SPD adressiert.“
       
       Auf Anfrage der taz äußert auch Rouzbeh Taheri, einer der Mit-Initiatoren
       von DWE, [10][der für die Linke auf dem aussichtsreichen Listenplatz 1 in
       Neukölln für das Abgeordnetenhaus kandidiert]: „Während die
       SPD-Finanzminister im Bund und den Ländern den Willen der Berliner
       Bevölkerung mit Füßen treten, tut Herr Krach so, als ob er in diesen
       Prozess nicht involviert war. Entweder sagt er die Unwahrheit, oder er ist
       ein politisches Leichtgewicht, das nicht mal von den eigenen Parteigenossen
       informiert wird.“
       
       Taheri schlussfolgert: „Da scheint sich eine große Koalition aus SPD und
       CDU zum Schutz der Immobilienmafia zusammengefunden zu haben. Die SPD
       möchte sich wohl von den letzten Resten ihres sozialdemokratischen Erbes
       verabschieden.“
       
       8 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Sonderbauministerkonferenz-in-Berlin/!6186447
 (DIR) [2] /Gesetz-von-Deutsche-Wohnen-enteignen/!6112510
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 (DIR) [4] /Neue-Umfrage-fuer-Berlin/!6192903
 (DIR) [5] /Kampagne-gegen-Vergesellschaftung/!6193994
 (DIR) [6] /Deutsche-Wohnen-Enteignen/!6136007
 (DIR) [7] /Koalition-will-Vergesellschaftungsverbot/!6192830
 (DIR) [8] https://x.com/TiloJung/status/2074171201434402996?s=20
 (DIR) [9] /Deutsche-Wohnen--Co-enteignen/!6096094
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