# taz.de -- Verbot von Vergesellschaftungen: Das doppelte Spiel der SPD
> Beim Plan der Bundesregierung, die Vergesellschaftung von
> Wohnungskonzernen zu verhindern, spielt die SPD eine viel größere Rolle,
> als bislang bekannt. Sie folgt dem Druck der Immobilienlobby.
(IMG) Bild: Seit rund fünf Jahren geistert die Idee der Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne durch Berlin
Die öffentlich erzählte Geschichte schien schlüssig: Bayerns
CSU-Ministerpräsident Markus Söder entdeckt das Thema der
Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne für sich und versucht sich als
Retter der Marktwirtschaft zu inszenieren. Mitte Juni [1][beschließt die
Bauministerkonferenz auf Initiative aus Bayern (CSU) und
Nordrhein-Westfalen (CDU) einen Antrag], der sich gegen die [2][Pläne der
Kampagne Deutsche Wohnen & Co enteignen (DWE)] richtet, in Berlin etwa
220.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Berlins Bausenator Christian
Gaebler (SPD) stimmt zwar im Grundsatz zu, votiert aber gegen einen Passus,
der gesetzliche Maßnahmen auf Bundesebene fordert. Eben diese fordert ein
Entschließungsantrag aus Bayern, der an diesem Freitag auf der Tagesordnung
des Bundesrats steht.
Im [3][Koalitionsausschuss vergangene Woche gibt es dann überraschend eine
Einigung]. Die in Sachen Vergesellschaftung gespaltene SPD gibt dem Druck
der Union nach. Angekündigt wird ein Bundesgesetz, das den
Vergesellschaftungsartikel 15 im Grundgesetz so ändert, dass er de facto
abgeschafft wird. Eine Lex Berlin, die aber für alle Länder Folgen haben
wird.
Während Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) die Entscheidung verteidigt und
mit notwendigem Neubau begründet, zeigen sich viele in der SPD irriitiert:
einerseits, weil die Partei bei der Gründung der Bundesrepublik 1949 selbst
den Artikel ins Grundgesetz hievte, aber auch weil im Gegenzug nicht
zumindest eine Öffnungsklausel für den Mietendeckel verhandelt wurde. Die
Berliner SPD, die nach der Abgeordnetenhauswahl im September [4][womöglich
als Juniorpartner] mit den Vergesellschaftungsbefürworter:innen
der Linken über eine Regierungsbildung verhandeln muss, wusste – so geht
die öffentliche Erzählung – von nichts.
Für die Sozialdemokrat:innen, besonders in Berlin, ist das eine komfortable
Geschichte, da sie die Verantwortung für diesen Angriff auf das Grundgesetz
und den Berliner Volksentscheid von sich schieben und bei möglichen
Koalitionsgesprächen eine Vergesellschaftung mit Verweis auf den Bund
ablehnen können. Das gilt auch gegenüber der eigenen Basis, die sich per
Parteitagsbeschluss für die Umsetzung des Volksentscheids ausgesprochen
hat.
Nur: Nach Informationen der taz hat sich alles ganz anders zugetragen.
Führende SPDler spielten für die Initiative eine zentrale Rolle, viel
spricht dafür, dass auch Teile der Berliner SPD informiert waren. Und: Die
Planung, wie das Grundgesetz ausgehebelt werden soll, ist deutlich
konkreter als bislang bekannt.
## Thema auf der Finanzministerkonferenz
Gesorgt haben dafür nach taz-Informationen die Finanzminister:innen
der Länder auf ihrer Konferenz Ende Juni im saarländischen Perl. Berlins
Finanzsenator Stefan Evers (CDU) und sein Hamburger Amtskollege Andreas
Dressel (SPD) sollen einen Antrag mitgebracht haben, der Eckpunkte für ein
Gesetz formuliert, das die Überführung von privatem in öffentliches
Eigentum verunmöglichen soll.
Auf taz-Anfrage dementieren beide diesen Vorgang und ihre Urheberschaft
nicht. Die Berliner Senatsfinanzverwaltung schreibt, Gesprächsinhalte,
Beschlüsse und Schreiben der Finanzministerkonferenz (FMK) seien „stets
vertraulich“. Aus der Hansestadt heißt es von Senator Dressel: „Hamburg hat
sich an entsprechenden Impulsen aus Sorge um Wohnungsbau und Finanzmarkt
beteiligt. Auch wir in Hamburg wollen weiter bauen statt enteignen oder
vergesellschaften.“
Evers und Dressel kamen mit ihrem Vorstoß womöglich einer Bitte der
Immobilienlobby nach. Mitte Juni erreichte die Finanzminister:innen
der Länder ein Brief des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen (GdW), unterschrieben von den Vorständen diverser
Landesverbände, darunter dem [5][Verband Berlin-Brandenburgischer
Wohnungsunternehmen (BBU)]. Das der taz vorliegende Schreiben trägt den
Titel: „Gemeinsamer Appell der Wohnungswirtschaft: Bundesratsinitiative zur
Absicherung des Eigentumsrechts unterstützen –
Vergesellschaftungsexperimente stoppen.“
Die Finanzminister:innen werden darin zum Handeln aufgefordert: „Es
wäre ein dringend erforderliches Signal, wenn auch Sie den Gedankenspielen
zur Verstaatlichung eine klare Absage erteilen.“ Die Debatte über die
Berliner Vergesellschaftungspläne habe „längst das Potenzial erreicht, den
gesamten deutschen Wohnungs- und Investitionsmarkt nachhaltig zu
destabilisieren“.
## Ein Brief an Klingbeil
Formal diskutiert und beschlossen wurde der Antrag aus Berlin und Hamburg
auf der Finanzministerkonferenz indes nicht. Nach taz-Informationen war es
die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD), die dafür
plädierte, den Antrag nur in der „Kaminrunde“ zu besprechen und als Brief
an Bundesfinanzminister Klingbeil weiterzuleiten. Ein Vorgang, der keine
offiziell dokumentierten Spuren hinterlässt. Auf Anfrage schreibt das
Ministerium in Mainz, der Antrag zur Vergesellschaftung „wurde unter
‚Verschiedenes‘ angesprochen und ein Brief von Vorsitz (Bremen) und
Co-Vorsitz (Nordrhein-Westfalen) an die Bundesregierung vereinbart.“
Datiert ist der Brief, der der taz vorliegt, auf den 1. Juli. Er
argumentiert ähnlich wie die Immobilienlobby: Demnach könnte eine
Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen „erhebliche negative Konsequenzen
für den Immobilien- und Finanzmarkt in der Bundesrepublik Deutschland sowie
für die Stabilität des Wirtschaftsstandorts nach sich ziehen“. Es liege
daher im „gesamtstaatlichen Interesse, dass der Bund prüft, inwiefern er
seine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis […] nutzen sollte, um
bundeseinheitliche Regelungen für die Anwendung von Artikel 15 Grundgesetz
zu schaffen“.
Vorgeschlagen werden drei Punkte für ein Bundesgesetz: Geregelt werden
solle, dass sich die Höhe der Entschädigung für die Wohnungskonzerne im
Falle einer Vergesellschaftung nach den „Regelungen des Baugesetzbuches und
der Immobilienwertermittlungsverordnung“ richten, also dem Marktwert
entsprechen soll. Im Berliner Fall wären das 36 Milliarden Euro statt der
[6][8 bis 17 Milliarden, die DWE ermittelt hat]. Außerdem, so der Vorschlag
der Finanzminister:innen, „sollte die Entschädigung den Betroffenen sofort
und in voller Höhe in Geld ausgezahlt werden“. DWE plante dagegen mit
100-jährigen Schuldverschreibungen.
Darüber hinaus wird in dem Brief vorgeschlagen, „dass die rechtlichen
Folgen eines Vergesellschaftungsgesetzes des Bundes oder eines Landes erst
eintreten, wenn eine gerichtliche Überprüfung der Vergesellschaftung
abgeschlossen ist“. Den betroffenen Konzernen soll demnach so weit
entgegengekommen werden, dass allein ihre Klage das Verfahren auf Eis legt
– womöglich bis zu einer Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht.
Während die Bundesratsinitiative die Entschädigung nach Marktwert bereits
erwähnt und auch das Lobbyschreiben der Immobilienverbände darauf Bezug
nimmt, gehen die Finanzminister:innen mit ihren Vorschlägen noch
weiter. Werden die Vorschläge so umgesetzt, ist die Möglichkeit der
Vergesellschaftung nicht nur in Berlin, sondern für alle Bundesländer
passé. Es wäre ein Sieg der Immobilienwirtschaft auf ganzer Linie – nicht
nur über DW & Co enteignen.
## Was wusste Berlins SPD?
Während der Brief unterwegs zu Klingbeil war, einigten sich die
Koalitionsspitzen dann [7][auf einen Satz]: „Um den privaten Wohnungsbau
nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die
Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch
Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“ Auf die
Frage der taz, wie Klingbeil die Gesetzesvorschläge der
Finanzminister:innen bewertet, antwortete das Bundesfinanzministerium
nicht.
Klingbeil äußerte sich dagegen auf eine [8][Frage des Journalisten Tilo
Jung] auf der Bundespressekonferenz am Montag, wieso er die
„sozialdemokratischen Mütter und Väter im parlamentarischen Rat“ verrate.
Die Antwort, die viel über das veränderte Selbstverständnis der SPD-Spitze
aussagt: „Ich hatte jetzt vor Kurzem meinen Investoren-Round-Table mit der
Bundesbauministerin in Frankfurt, wo allein drei Investoren gesagt haben,
dass sie jetzt Zusagen in Berlin zurückziehen und hier nicht in den
Wohnungsbau investieren.“ Dies sei „nicht gut für das Ziel, dass
bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird“. Klingbeil verweist dann noch auf den
Beschluss der Bauministerkonferenz, über die Initiative der
Finanzminister:innen schweigt er.
Die beiden mächtigsten Männer der Berliner SPD, Fraktionschef Raed Saleh
und Parteichef und Spitzenkandidat Steffen Krach, reagierten auf die
Einigung der Bundesregierung mit Abwehr. Saleh warf Klingbeil im RBB vor,
schlecht verhandelt zu haben: „Ich erkenne darin den Bundesfinanzminister,
aber nicht meinen Parteivorsitzenden.“ Krach sagte der taz: „Ich brauche
keine Nachhilfe vom Bund für den Berliner Wohnungsmarkt.“ Doch wie
wahrscheinlich ist es, dass beide von den Vorgängen, angestoßen vom eigenen
Koalitionspartner und von Parteifreunden anderer Länder, keine Kenntnis
hatten?
Auf taz-Anfrage an Saleh antwortet der parlamentarische Geschäftsführer der
Berliner SPD-Fraktion, Torsten Schneider, ausweichend: „Die
Vergesellschaftung des Grundgesetzes als Landeskompetenz wird von uns vor
allem als Marktregulierung verstanden und nicht als Enteignung, die wir
nicht unterstützen.“ Schneider nimmt damit Bezug auf ein [9][Konzept der
Berliner SPD], mittels Vergesellschaftungsartikel 15 einen neuen
Mietendeckel zu begründen, also statt einer Enteignung Preis- und
Gewinnvorgaben zu machen. Er schreibt weiterhin: „Der Mietenmarkt bedarf
dringend weiterer staatlicher Regulierungen und gerade keiner neo-liberalen
Abschirmung.“
Spitzenkandidat Krach teilt mit: „Weder wurde ich in dieses Vorgehen
eingebunden, noch benötige ich Nachhilfe von anderen Ländern oder vom Bund,
was wir in Berlin zu machen haben.“ Er halte „Enteignungen nicht für den
richtigen Weg“, verweist aber auf ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, auf
das sich die schwarz-rote Koalition in Berlin geeinigt hat. Ein Gesetz, das
Grundbedingungen für eine Vergesellschaftung skizziert, aber ohne reale
Auswirkungen bleibt.
Aus der Hamburger Finanzverwaltung heißt es auf Anfrage, ob sich vorab mit
der Berliner SPD ausgetauscht wurde: „Sorgen wurden von vielen in viele
Richtungen der Berliner SPD adressiert.“
Auf Anfrage der taz äußert auch Rouzbeh Taheri, einer der Mit-Initiatoren
von DWE, [10][der für die Linke auf dem aussichtsreichen Listenplatz 1 in
Neukölln für das Abgeordnetenhaus kandidiert]: „Während die
SPD-Finanzminister im Bund und den Ländern den Willen der Berliner
Bevölkerung mit Füßen treten, tut Herr Krach so, als ob er in diesen
Prozess nicht involviert war. Entweder sagt er die Unwahrheit, oder er ist
ein politisches Leichtgewicht, das nicht mal von den eigenen Parteigenossen
informiert wird.“
Taheri schlussfolgert: „Da scheint sich eine große Koalition aus SPD und
CDU zum Schutz der Immobilienmafia zusammengefunden zu haben. Die SPD
möchte sich wohl von den letzten Resten ihres sozialdemokratischen Erbes
verabschieden.“
8 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Sonderbauministerkonferenz-in-Berlin/!6186447
(DIR) [2] /Gesetz-von-Deutsche-Wohnen-enteignen/!6112510
(DIR) [3] /Koalition-zum-Wohnen/!6192955
(DIR) [4] /Neue-Umfrage-fuer-Berlin/!6192903
(DIR) [5] /Kampagne-gegen-Vergesellschaftung/!6193994
(DIR) [6] /Deutsche-Wohnen-Enteignen/!6136007
(DIR) [7] /Koalition-will-Vergesellschaftungsverbot/!6192830
(DIR) [8] https://x.com/TiloJung/status/2074171201434402996?s=20
(DIR) [9] /Deutsche-Wohnen--Co-enteignen/!6096094
(DIR) [10] /Linke-setzt-auf-Enteignung/!6145554
## AUTOREN
(DIR) Erik Peter
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