# taz.de -- Koalition will Vergesellschaftungsverbot: Frontalangriff im Dienste des Immobilienkapitals
       
       > Die Bundesregierung will Vergesellschaftung von Wohnungen auf Landesebene
       > verbieten. Das Vorhaben ist ein Angriff auf Mieter:innen – und
       > hanebüchener Unsinn.
       
 (IMG) Bild: Mehrfamilienhäuser in Berlin: Unterwürfigkeit der Koalition gegenüber dem Immobilienkapital
       
       Es ist beeindruckend, wie viele sinnlose Substantive in den einen Satz
       passen, mit dem SPD und CDU auf Bundesebene dem [1][erfolgreichen
       Volksentscheid in Berlin], die großen Immobilienkonzerne der Stadt zu
       vergesellschaften, das Genick brechen wollen. [2][Im Ergebnis des
       Koalitionsausschusses] heißt es: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu
       gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung
       privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf
       Landesebene nicht mehr möglich ist.“
       
       Schon der erste Satzteil – „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden“
       – trieft vor Unterwürfigkeit gegenüber dem Immobilienkapital. Er suggeriert
       zudem, private Wohnungskonzerne würden in großer Zahl die Wohnungen bauen,
       die auch gebraucht werden, also bezahlbare. Das tun die Konzerne aber nur,
       wenn sie üppige Förderungen kassieren oder zu Sozialquoten verpflichtet
       werden.
       
       Das Geschäftsmodell der riesigen Wohnungskonzerne mit über 3.000 Wohnungen,
       die in Berlin laut einem Volksentscheid vergesellschaftet werden sollen,
       besteht dagegen hauptsächlich darin, Wohnungen aufzukaufen, Mieten zu
       erhöhen, Kosten zu senken – und sie dann möglichst schnell und
       gewinnbringend wieder abzustoßen.
       
       Was hauptsächlich gebaut wird, sind ästhetisch abstoßende Luxusimmobilien,
       von denen sich die Konzerne die höchsten Renditen versprechen, die aber
       immer öfter einfach leer stehen, weil alle Yuppies der Stadt längst mit
       Dachgeschoss-Lofts ausgestattet sind.
       
       Weiter geht’s mit dem Wort „Verstaatlichung“ – ein Kampfbegriff, der
       DDR-Assoziationen wecken soll, aber völlig am Kern des Berliner Vorhabens
       vorbeigeht. Dieses strebt keineswegs die Überführung von Wohnungsbeständen
       in Staatshand an, sondern eine demokratisch kontrollierte Anstalt
       öffentlichen Rechts (AöR). Ziel ist, die Wohnungsbestände durch
       Mieter:innenvertreter, Beschäftigte, Stadtgesellschaft und Senatsvertreter
       gemeinwirtschaftlich verwalten zu lassen – also gerade eben nicht vom
       Immobilienkapital oder von Politiker:innen, die sie im Zweifel einfach
       wieder reprivatisieren könnten.
       
       Man fragt sich auch, was mit dem Satz „Vergesellschaftungsgesetze auf
       Landesebene nicht mehr möglich“ gemeint sein soll. Basis der
       Vergesellschaftung ist [3][Artikel 15 Grundgesetz], das
       Vergesellschaftungen explizit erlaubt. Ein einfaches Bundesgesetz dürfte
       kaum das Grundgesetz auf Landesebene gänzlich außer Kraft setzen können.
       Auf die Begründung, warum das nicht verfassungswidrig sein soll, darf man
       gespannt sein.
       
       Den Vergesellschaftungsartikel im Grundgesetz hatte damals übrigens die SPD
       erkämpft, um die Möglichkeit offenzulassen, Wirtschaftsbereiche wieder
       unter die demokratische Kontrolle zurückzuführen. Dafür haben sich die
       Berliner:innen im Volksentscheid entschieden.
       
       Wenn die SPD diese demokratische Entscheidung jetzt verhindern will, zeigt
       sie damit nur erneut, dass sie die Interessen der arbeitenden Bevölkerung
       im Zweifelsfall denen des Kapitals unterzuordnen bereit ist. Wie sehr will
       die Sozialdemokratie die Mieter:innen Berlins eigentlich noch verraten?
       
       2 Jul 2026
       
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