# taz.de -- Sonderbauministerkonferenz in Berlin: Bauminister*innen gegen Vergesellschaftung
> Die Bauminister*innen diskutierten in Berlin über bezahlbares Wohnen
> – und sprachen sich gegen Vergesellschaftung aus.
(IMG) Bild: Bauminister*innen gegen Volksentscheide oder einfach: Sondergipfel
Am Donnerstag trafen sich die Bauminister*innen der Länder zu einer
Sonderkonferenz in Berlin. Im Mittelpunkt stand eigentlich die Frage, wie
die Europäische Union die Mitgliedstaaten dabei unterstützen kann,
bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Neben der Bundesbauministerin Verena
Hubertz (SPD) war auch Matthew Baldwin, Leiter der Wohnungsbau-Taskforce
der Europäischen Kommission, zu Gast.
Der Tag hätte wohl mit den üblichen Appellen enden können: mehr bauen,
schneller bauen, einfacher bauen. Das in etwa sagte auch Bauministerin
Verena Hubertz (SPD) bei der anschließenden Pressekonferenz und forderte
eine gemeinsame Kraftanstrengung von Europa, Bund, Ländern und Kommunen.
Nur zum Stichwort Vergesellschaftung sagte sie nichts. Dabei hatte es schon
im Vorfeld der Konferenz Diskussionen gegeben.
Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten angekündigt, einen Antrag gegen die
Vergesellschaftungspläne von Wohnungskonzernen einzubringen, wie sie
derzeit in Berlin debattiert werden. Sie forderten die Bundesregierung auf,
ein Gesetz dagegen zu erlassen. Allein die Debatte schade der Wirtschaft
und schrecke Investoren ab, lautete der Tenor. Bayerns Ministerpräsident
[1][Markus Söder (CSU) will eine entsprechende Bundesratsinitiative] auf
den Weg bringen.
Aber erst als Karen Pein (SPD), Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen
in Hamburg, bei der Pressekonferenz zu Wort kam, fiel das umstrittene
Stichwort. „Vergesellschaftung wird uns nicht weiterhelfen“, sagte sie. Man
brauche Investitionen in den Wohnungsmarkt, Kooperationen und alle
Beteiligten an Bord. Das werde nicht „über eine Enteignungsdebatte
funktionieren“.
Ina Scharrenbach (CDU), Bauministerin in NRW, die gerade
[2][Machtmissbrauch vorgeworfen wird,] zeigte sich erfreut, dass in diesem
Punkt „hier ein deutliches Signal auf der Bauministerkonferenz gesendet
wurde“. Das, was in Berlin diskutiert werde, halte sie für
verfassungsrechtlich nicht zulässig. „Wir haben mit großer Mehrheit die
Bundesregierung aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen zu prüfen, um
Investitionen in ihrem Wert zu schützen“, sagte sie.
Christian Gaebler (SPD), Bausenator in Berlin, erinnerte zudem daran, dass
eine Vergesellschaftung keine neuen Wohnungen schaffe und sogar neue
Wohnungen verhindere. Der genaue Beschluss der Bauministerkonferenz soll in
den nächsten Tagen veröffentlicht werden.
Mit einer Vergesellschaftung, die in Artikel 15 des Grundgesetzes geregelt
ist, können Unternehmen und ganze Wirtschaftszweige in die Gemeinwirtschaft
überführt werden – nur angewendet wurde es bisher nicht. Die Hauptstadt
Berlin ist derzeit im Testlauf. 2021 hatte sich eine Mehrheit der
Berliner*innen für die Vergesellschaftung von großen Wohnungskonzernen
ausgesprochen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen.
Das beträfe dann zum Beispiel Konzerne wie Vonovia, die immer wieder wegen
unzulässiger Mieterhöhungen Schlagzeilen machen. Es wurde in Berlin sogar
ein [3][Vergesellschaftungsrahmengesetz vorgelegt, das viele aber für
wirkungslos halten]. Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen strebt
nun einen eigenen Gesetzesvolksentscheid an.
Bana Mahmood von der Initiative kritisiert die Verbotsdebatte. Sie erinnert
daran, dass 85 Prozent der Berliner*innen zur Miete wohnen. „Seit
Jahren werde die geforderte Vergesellschaftung der Immobilienkonzerne
verschleppt und die Mietenkrise eskaliert immer weiter“, erklärte sie.
Berlin solle nicht „mehr Heimat für Spekulation und Kapitalinteressen“
sein, sondern für die Menschen, die darin leben.
11 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.br.de/nachrichten/bayern/nach-bayerns-vorstoss-gegen-enteignungen-lob-und-irritation,VM39bfB
(DIR) [2] /Machtmissbrauchs-Affaere-in-NRW/!6185890
(DIR) [3] /Vergesellschaftungsgesetz-vorgelegt/!6139206
## AUTOREN
(DIR) Jasmin Kalarickal
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