# taz.de -- Koalition zum Wohnen: Schwarz-Rot will Enteignungsverbot durchsetzen
       
       > Die Koalition will die Enteignung von Wohnungskonzernen verhindern. Und
       > eine neue Wohnungsbaugesellschaft auf Bundesebene soll her. Was bringt
       > das?
       
 (IMG) Bild: Wer eine Wohnung hat, kann sich freuen: Plattenbau in Berlin-Neukölln
       
       Mit den Berliner Enteignungsfantasien soll endlich Schluss sein –
       zumindest, wenn es nach der Bundesregierung geht; die Bevölkerung in Berlin
       sieht das ja nachweislich anders. Die hatte sich schon vor Jahren in einem
       Volksentscheid dafür ausgesprochen, große private Wohnungskonzerne zu
       vergesellschaften. Zwar wird die Umsetzung eines solchen Vorhabens in der
       Hauptstadt [1][bislang verschleppt,] aber in der Bau-, Immobilien- und
       Bankenbranche gibt [2][es großes Muffensausen.]
       
       Die Bundesregierung möchte nun vorsorglich mit einem neuen Bundesgesetz
       verhindern, dass Bestände von privaten Wohnungskonzernen auf Landesebene
       verstaatlicht werden können. So steht es im Einigungspapier der
       Bundesregierung, das der taz vorliegt.
       
       Die Koalition folgt damit dem Aufruf der Bauminister*innen der Länder.
       Die hatten [3][Mitte Juni bei einer Konferenz] bemängelt, dass sich die
       Berliner Vergesellschaftungspläne „bundesweit nachteilig auf die
       Bereitschaft zu Investitionen in den Mietwohnungsbau auswirken“. Dagegen
       solle die Bundesregierung etwas unternehmen. Die Initiative hatten die
       Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen angestoßen.
       
       ## Rechtlich heikel
       
       Das Verbot verstößt auf den ersten Blick gegen das Grundgesetz. In
       [4][Artikel 15] ist ausdrücklich geregelt, dass Grund und Boden,
       Naturschätze und Produktionsmittel gegen Entschädigung vergesellschaftet
       werden können. Bisher wurde von dieser Möglichkeit zwar noch nie Gebrauch
       gemacht. Aber kann man diese Option so einfach per Bundesgesetz aushebeln?
       
       Grundsätzlich ist es durchaus möglich, die Grundrechte per Gesetz besser zu
       schützen, als es das Grundgesetz vorsieht. Dies gilt auch für das
       Grundrecht auf Eigentum. Das Problem dürfte hier eher im
       Bund-Länder-Verhältnis liegen. Durch ein Bundesgesetz sollen hier vor allem
       die Sozialisierungspläne des Landes Berlin blockiert werden. Allerdings
       heißt es im Grundgesetz: „Bundesrecht bricht Landesrecht“ (Artikel 31).
       Wenn Berlin mit einem Sozialisierungsverbot per Bundesgesetz nicht
       einverstanden ist, könnte es das Bundesverfassungsgericht anrufen. Was
       letztlich aus dem Beschluss der Koalition wird, ist also noch offen.
       
       ## Neue Wohnungsbaugesellschaft
       
       Damit auch mehr neuer Wohnraum entsteht – die [5][Zahlen im Jahr 2025 waren
       mies und der Bestand von Sozialwohnungen schrumpft weiter] –, soll laut
       Einigungspapier auch eine neue „Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares
       Wohnen (WBG)“ errichtet werden. Ziel sei, „vermehrt Wohnungen im
       bezahlbaren Preissegment zu bauen“. Vielleicht soll das auch über die
       [6][angekündigten Kürzungspläne beim Wohngeld hinwegtrösten.]
       
       Die WBG soll den sozialen Wohnungsbau und [7][serielles Bauen] unterstützen
       und „insbesondere in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel tätig
       werden“. Zudem sollen Neuregelungen bei Immobilienkrediten dafür sorgen,
       dass „zusätzliche Mittel für die Finanzierung von Wohnungsbau durch
       deutsche Banken“ freigesetzt werden.
       
       Viel mehr Details sind im Papier nicht festgehalten. Bauministerin
       [8][Verena Hubertz] (SPD) ist sich aber sicher, dass das „neuen Drive in
       den Wohnungsbau“ bringen wird. Gemeinsam mit dem Finanzministerium arbeite
       sie nun „an Vorschlägen für die Umsetzung“, erklärt sie am Donnerstag.
       
       Schon vor einigen Wochen kursierte ein dreiseitiges Konzeptpapier aus dem
       Finanzministerium, in dem die Idee einer solchen Wohnungsbaugesellschaft
       ausformuliert wurde. Laut dem Papier, das auf den 1.4.2026 datiert ist und
       der taz vorliegt, soll die Gesellschaft weder Baufirma noch Behörde werden.
       
       An ihr sollen „der Bund (mit einer Mehrheit) und private Investoren
       beteiligt“ sein, heißt es darin. Mit „schlanker Organisationsstruktur“
       solle die Gesellschaft Wohnungsprojekte entwickeln und sie öffentlich
       ausschreiben, die „beauftragten Firmen liefern die Wohnungen“. Die
       Bundesregierung garantiere die aufgenommene Fremdfinanzierung, und
       verschaffe der Gesellschaft damit Zugang zu günstigen Krediten. So
       jedenfalls stellt es sich der Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor, wie
       die Union das sieht, muss sich noch klären.
       
       Interessant ist: Schon im Konzeptpapier selbst ist ein großes Hindernis
       festgehalten. Weil das Wohnungswesen Kompetenz der Länder ist, bräuchte es
       eine Grundgesetzänderung – und die erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit in
       Bundestag und Bundesrat.
       
       ## Reaktionen aus der Politik
       
       Der baupolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Kassem Taher
       Saleh, bezeichnet das Vorhaben als „Nebelkerze“. Aus seiner Sicht wäre der
       Umbau der bestehenden Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) „zum
       gemeinnützigen Bundesbodenfonds der effizientere Hebel“, erklärt er der
       taz.
       
       Es brauche zudem „endlich eine neue Wohngemeinnützigkeit, um den massiven
       Verlust an bezahlbarem Wohnraum zu stoppen“. [9][Damit bekämen]
       gemeinwohlorientierte Unternehmen Steuervorteile, wenn sie dauerhaft
       bezahlbaren Wohnraum schaffen. Eine Schmalspurvariante davon hatte die
       Ampel-Regierung zwar eingeführt, sie wird aber von vielen als wirkungslos
       betrachtet.
       
       Das angedrohte Verbot von Vergesellschaftungen bezeichnet Grünenpolitiker
       Taher Saleh als „reine Wahlkampfhilfe für die verzweifelte Union in
       Berlin“. Wichtiger sei ein rechtssicheres Vorkaufsrecht für die Kommunen.
       
       Katalin Gennburg, baupolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag,
       betont gegenüber der taz, dass die Linkspartei „für eine konsequente
       Wohnraumversorgungspolitik der öffentlichen Hand“ streite, „inklusive
       Wohnungsbau und Mietenregulierung“. Wohnungsbaugesellschaften in
       öffentlicher Hand seien notwendig, um das Grundrecht auf Wohnen
       durchzusetzen und um „gegen die weitere Finanzialisierung des
       Wohnungsmarktes“ vorzugehen. Deswegen stehe die Linke „zum Instrument der
       Vergesellschaftung von Grund und Boden, wie es die
       freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik seit 1949
       vorsieht.“
       
       2 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [3] /Sonderbauministerkonferenz-in-Berlin/!6186447
 (DIR) [4] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_15.html
 (DIR) [5] /Wohnungsneubau-in-Deutschland/!6181494
 (DIR) [6] /Die-Haushaltsplaene-von-Verena-Hubertz/!6173758
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       ## AUTOREN
       
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