# taz.de -- Koalition zum Wohnen: Schwarz-Rot will Enteignungsverbot durchsetzen
> Die Koalition will die Enteignung von Wohnungskonzernen verhindern. Und
> eine neue Wohnungsbaugesellschaft auf Bundesebene soll her. Was bringt
> das?
(IMG) Bild: Wer eine Wohnung hat, kann sich freuen: Plattenbau in Berlin-Neukölln
Mit den Berliner Enteignungsfantasien soll endlich Schluss sein –
zumindest, wenn es nach der Bundesregierung geht; die Bevölkerung in Berlin
sieht das ja nachweislich anders. Die hatte sich schon vor Jahren in einem
Volksentscheid dafür ausgesprochen, große private Wohnungskonzerne zu
vergesellschaften. Zwar wird die Umsetzung eines solchen Vorhabens in der
Hauptstadt [1][bislang verschleppt,] aber in der Bau-, Immobilien- und
Bankenbranche gibt [2][es großes Muffensausen.]
Die Bundesregierung möchte nun vorsorglich mit einem neuen Bundesgesetz
verhindern, dass Bestände von privaten Wohnungskonzernen auf Landesebene
verstaatlicht werden können. So steht es im Einigungspapier der
Bundesregierung, das der taz vorliegt.
Die Koalition folgt damit dem Aufruf der Bauminister*innen der Länder.
Die hatten [3][Mitte Juni bei einer Konferenz] bemängelt, dass sich die
Berliner Vergesellschaftungspläne „bundesweit nachteilig auf die
Bereitschaft zu Investitionen in den Mietwohnungsbau auswirken“. Dagegen
solle die Bundesregierung etwas unternehmen. Die Initiative hatten die
Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen angestoßen.
## Rechtlich heikel
Das Verbot verstößt auf den ersten Blick gegen das Grundgesetz. In
[4][Artikel 15] ist ausdrücklich geregelt, dass Grund und Boden,
Naturschätze und Produktionsmittel gegen Entschädigung vergesellschaftet
werden können. Bisher wurde von dieser Möglichkeit zwar noch nie Gebrauch
gemacht. Aber kann man diese Option so einfach per Bundesgesetz aushebeln?
Grundsätzlich ist es durchaus möglich, die Grundrechte per Gesetz besser zu
schützen, als es das Grundgesetz vorsieht. Dies gilt auch für das
Grundrecht auf Eigentum. Das Problem dürfte hier eher im
Bund-Länder-Verhältnis liegen. Durch ein Bundesgesetz sollen hier vor allem
die Sozialisierungspläne des Landes Berlin blockiert werden. Allerdings
heißt es im Grundgesetz: „Bundesrecht bricht Landesrecht“ (Artikel 31).
Wenn Berlin mit einem Sozialisierungsverbot per Bundesgesetz nicht
einverstanden ist, könnte es das Bundesverfassungsgericht anrufen. Was
letztlich aus dem Beschluss der Koalition wird, ist also noch offen.
## Neue Wohnungsbaugesellschaft
Damit auch mehr neuer Wohnraum entsteht – die [5][Zahlen im Jahr 2025 waren
mies und der Bestand von Sozialwohnungen schrumpft weiter] –, soll laut
Einigungspapier auch eine neue „Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares
Wohnen (WBG)“ errichtet werden. Ziel sei, „vermehrt Wohnungen im
bezahlbaren Preissegment zu bauen“. Vielleicht soll das auch über die
[6][angekündigten Kürzungspläne beim Wohngeld hinwegtrösten.]
Die WBG soll den sozialen Wohnungsbau und [7][serielles Bauen] unterstützen
und „insbesondere in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel tätig
werden“. Zudem sollen Neuregelungen bei Immobilienkrediten dafür sorgen,
dass „zusätzliche Mittel für die Finanzierung von Wohnungsbau durch
deutsche Banken“ freigesetzt werden.
Viel mehr Details sind im Papier nicht festgehalten. Bauministerin
[8][Verena Hubertz] (SPD) ist sich aber sicher, dass das „neuen Drive in
den Wohnungsbau“ bringen wird. Gemeinsam mit dem Finanzministerium arbeite
sie nun „an Vorschlägen für die Umsetzung“, erklärt sie am Donnerstag.
Schon vor einigen Wochen kursierte ein dreiseitiges Konzeptpapier aus dem
Finanzministerium, in dem die Idee einer solchen Wohnungsbaugesellschaft
ausformuliert wurde. Laut dem Papier, das auf den 1.4.2026 datiert ist und
der taz vorliegt, soll die Gesellschaft weder Baufirma noch Behörde werden.
An ihr sollen „der Bund (mit einer Mehrheit) und private Investoren
beteiligt“ sein, heißt es darin. Mit „schlanker Organisationsstruktur“
solle die Gesellschaft Wohnungsprojekte entwickeln und sie öffentlich
ausschreiben, die „beauftragten Firmen liefern die Wohnungen“. Die
Bundesregierung garantiere die aufgenommene Fremdfinanzierung, und
verschaffe der Gesellschaft damit Zugang zu günstigen Krediten. So
jedenfalls stellt es sich der Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor, wie
die Union das sieht, muss sich noch klären.
Interessant ist: Schon im Konzeptpapier selbst ist ein großes Hindernis
festgehalten. Weil das Wohnungswesen Kompetenz der Länder ist, bräuchte es
eine Grundgesetzänderung – und die erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit in
Bundestag und Bundesrat.
## Reaktionen aus der Politik
Der baupolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Kassem Taher
Saleh, bezeichnet das Vorhaben als „Nebelkerze“. Aus seiner Sicht wäre der
Umbau der bestehenden Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) „zum
gemeinnützigen Bundesbodenfonds der effizientere Hebel“, erklärt er der
taz.
Es brauche zudem „endlich eine neue Wohngemeinnützigkeit, um den massiven
Verlust an bezahlbarem Wohnraum zu stoppen“. [9][Damit bekämen]
gemeinwohlorientierte Unternehmen Steuervorteile, wenn sie dauerhaft
bezahlbaren Wohnraum schaffen. Eine Schmalspurvariante davon hatte die
Ampel-Regierung zwar eingeführt, sie wird aber von vielen als wirkungslos
betrachtet.
Das angedrohte Verbot von Vergesellschaftungen bezeichnet Grünenpolitiker
Taher Saleh als „reine Wahlkampfhilfe für die verzweifelte Union in
Berlin“. Wichtiger sei ein rechtssicheres Vorkaufsrecht für die Kommunen.
Katalin Gennburg, baupolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag,
betont gegenüber der taz, dass die Linkspartei „für eine konsequente
Wohnraumversorgungspolitik der öffentlichen Hand“ streite, „inklusive
Wohnungsbau und Mietenregulierung“. Wohnungsbaugesellschaften in
öffentlicher Hand seien notwendig, um das Grundrecht auf Wohnen
durchzusetzen und um „gegen die weitere Finanzialisierung des
Wohnungsmarktes“ vorzugehen. Deswegen stehe die Linke „zum Instrument der
Vergesellschaftung von Grund und Boden, wie es die
freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik seit 1949
vorsieht.“
2 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Vergesellschaftungsgesetz-vorgelegt/!6139206
(DIR) [2] /Initiative-gegen-Vergesellschaftung/!6187723
(DIR) [3] /Sonderbauministerkonferenz-in-Berlin/!6186447
(DIR) [4] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_15.html
(DIR) [5] /Wohnungsneubau-in-Deutschland/!6181494
(DIR) [6] /Die-Haushaltsplaene-von-Verena-Hubertz/!6173758
(DIR) [7] /Serielles-Bauen-feiert-Comeback/!5855327
(DIR) [8] /Bauministerin-Verena-Hubertz/!6095515
(DIR) [9] /Neue-Wohngemeinnuetzigkeit/!6043736
## AUTOREN
(DIR) Jasmin Kalarickal
(DIR) Christian Rath
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