# taz.de -- AfD-Polizist in Sachsen-Anhalt: Mit rassistischer Entgleisung ins Landratsamt?
> Der AfD-Mann Uwe Arendt will Landrat in Sachsen-Anhalt werden. Jetzt
> enthüllt die taz: Er fiel im Polizeidienst mit einer rassistischen
> Äußerung auf.
(IMG) Bild: Gegen Uwe Arendt (AfD) gab es schon im Jahr 2022 ein Disziplinarverfahren und Ermittlungen wegen Volksverhetzung
Uwe Arendt gibt sich siegesgewiss. „Wir werden diese Wahl gewinnen“,
erklärte der AfD-Kreistagsabgeordnete aus dem Saalekreis in Sachsen-Anhalt,
der seit 35 Jahren als Polizist arbeitet, in einem seiner jüngsten
Social-Media-Videos. Man werde die „linksgrüne Einheitsfront“ besiegen, das
„Altparteienkonglomerat“, und den Landkreis „blau machen“. Das Ziel des
59-Jährigen: [1][Er will in anderthalb Wochen Landrat im Saalekreis werden,
bei der Stichwahl am 28. Juni]. Dass Arendt der erste Landrat für die
rechtsextreme AfD in Sachsen-Anhalt werden könnte, ist durchaus möglich:
Den ersten Wahlgang gewann er deutlich mit 43,3 Prozent.
Nun aber wecken taz-Recherchen neue Zweifel, ob Arendt für den wichtigsten
Posten im drittgrößten Landkreis des Bundeslandes wirklich geeignet ist.
Schon zuletzt hatte die Mitteldeutsche Zeitung publik gemacht, dass gegen
den AfD-Politiker, der für die Partei seit 2024 im Stadtrat Merseburg und
im Kreistag sitzt, ein Disziplinarverfahren bei der Polizei läuft. [2][Weil
er trotz monatelanger Krankschreibung für die AfD an Parlamentssitzungen
teilnahm und womöglich auch als „DJ Eddy“ auftrat].
Die taz fand nun aber heraus: Es ist nicht das erste Disziplinarverfahren.
Schon im Jahr 2022 gab es ein weiteres Verfahren gegen Arendt und
Ermittlungen wegen Volksverhetzung – wegen eines rassistischen Vorfalls im
Polizeidienst.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg und Auskünfte der
Staatsanwaltschaft Halle bestätigen den Vorfall. Laut Staatsanwalt Benedikt
Bernzen hatte Uwe Arendt, der damals im Polizeirevier Merseburg arbeitete,
am 14. Juli 2022 bei einer Dienstbesprechung über
Polizeipraktikant*innen mit Migrationsbiografien gesagt: „Wenn die
K*naken kein Deutsch sprechen können, haben die bei der Polizei nichts zu
suchen.“ Der Satz muss im Revier für erhebliche Unruhe gesorgt haben. Laut
Bernzen war es anschließend der damalige Leiter des Polizeireviers, der von
Amts wegen Strafanzeige gegen Arendt erstattete.
## 300 Euro für rassistische Bemerkung
Die Staatsanwaltschaft Halle sei daraufhin einem Anfangsverdacht der
Volksverhetzung nachgegangen, so Bernzen. Weniger als zwei Monate später,
am 8. September 2022, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren indes
wieder ein. Da die rassistischen Bemerkungen „in einer internen
Dienstbesprechung“ gefallen seien, so Bernzen. Eine für den Straftatbestand
der Volksverhetzung notwendige „Friedensstörungseignung“, also eine
breitere Öffentlichkeit, sei daher nicht gegeben gewesen.
Die Polizeibehörde aber setzte auch ein Disziplinarverfahren gegen Arendt
in Gang – und verhängte im Februar 2024 schließlich eine
Disziplinarverfügung: Der Polizist sollte 300 Euro zahlen. Die
Polizeiführung sah einen Verstoß gegen die „beamtenrechtliche
Wohlverhaltenspflicht“, die Äußerung verletze die für Beamte nötige
Zurückhaltung und sei „fremdenfeindlich und herabwürdigend“. Das geht aus
Unterlagen des Verwaltungsgerichts Magdeburg hervor.
Arendt aber legte Beschwerde ein und klagte – mit Erfolg. Er habe sich über
eine nicht beantwortete Frage während der Dienstbesprechung geärgert und
eine „unglückliche Wortwahl gewählt“, erklärte Arendt in der Verhandlung
laut Gericht. Zudem sei er an dem Tag wegen schlecht eingestellter
Blutdruckmedikamente „nicht stressresistent“ gewesen.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hob im Dezember 2024 die
Disziplinarverfügung tatsächlich auf. Die Begründung: Die Äußerung im
Dienst sei zwar „nicht akzeptabel“, sie sei aber „durch eine gewisse
Spontaneität aufgrund der Ignorierung seiner Wortmeldung und einem
angespannten Verhältnis zu seinem Vorgesetzten geprägt“ gewesen. Auch waren
Praktikanten, die sich hätten direkt angesprochen oder beleidigt fühlen
können, in der Dienstberatung nicht anwesend. Das Disziplinarverfahren an
sich habe bereits bei Arendt einen „spürbaren Eindruck hinterlassen“, er
zeige sich einsichtig und habe danach das Revier gewechselt. Die Verfügung
sei damit nicht mehr nötig.
## Fragwürdige Gerichtsentscheidung
Die zuständige Polizeiinspektion Halle äußerte sich zu dem Vorgang auf
taz-Anfrage nicht, da es um eine interne personalrechtliche Angelegenheit
und „schutzwürdige Interessen des Beamten“ gehe. Auch das Innenministerium
Sachsen-Anhalt wollte den Vorgang aus diesen Gründen nicht kommentieren.
Arendt selbst wollte sich auf taz-Anfrage ebenfalls nicht zu dem Vorfall
äußern. Aber er bestätigte der taz, dass er in der Folge das Polizeirevier
Merseburg verließ und zur Polizei nach Halle wechselte – nach seiner
Auskunft auf eigenen Wunsch.
Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie an der Goethe-Universität
Frankfurt, spricht im Fall Uwe Arendt von einer „in mehrfacher Hinsicht
ungewöhnlichen Konstellation“. Es sei „sehr selten, dass in größeren
dienstlichen Besprechungsrunden so offen rassistische Äußerungen gemacht
werden“, sagte Singelnstein der taz. Darin zeige sich „ein ausgeprägtes
Selbstbewusstsein. Denn offenbar wurde davon ausgegangen, dass die Kollegen
die Äußerungen teilen.“
Und Singelnstein betont: Die Strafanzeige des Vorgesetzten gegen Arendt
entspreche dem konsequenten Einschreiten, das nach einem derart
gravierenden Vorfall geboten sei. „Offensichtlich gibt es Polizeibeamte,
die dieses Verhalten zu Recht beunruhigt und als nicht polizeiwürdig
ansehen.“ Umso mehr sei es „äußerst befremdlich“, dass das
Verwaltungsgericht Magdeburg die Disziplinarverfügung am Ende aufhob, so
Singelnstein. Das Disziplinarrecht bewerte rassistische Äußerungen eines
Beamten in einer Dienstbesprechung regelmäßig als schwerwiegendes
Dienstvergehen. Solche Äußerungen verletzten „in mehrfacher Hinsicht
beamtenrechtliche Pflichten“.
## Mangelnde Verfassungstreue?
Auch wenn die rassistische Äußerung von Uwe Arendt am Ende keine
disziplinar- und strafrechtlichen Konsequenzen für den Polizeibeamten
hatte, wirft der Vorfall dennoch die Frage auf: Kann jemand, der so über
Menschen mit Migrationsbiografien in größerer Runde spricht, ein Landrat
für alle 186.000 Einwohner:innen des Saalekreises sein? Zumal als
Funktionär einer Partei, die das Landesamt für Verfassungsschutz seit
Jahren als gesichert rechtsextrem einstuft?
Die Frage könnte auch rechtlich noch relevant werden, sollte Arendt
tatsächlich die Wahl gewinnen. Denn Landrät*innen sind zur
Verfassungstreue verpflichtet. Das Innenministerium erklärte, die Prüfung
der Verfassungstreue sei Aufgabe des jeweiligen Wahlausschusses vor einer
Wahl und des Kreistags nach der Wahl. Die reine Mitgliedschaft in einer
extremistischen Partei alleine reiche rechtlich nicht aus, um eine fehlende
Verfassungstreue zu begründen, erklärte das Ministerium allgemein. Dafür
bräuchte es weitere Verfehlungen. Arendts rassistischer Vorfall im
Polizeirevier könnte eine solche sein.
Welche Informationen dem Wahlausschuss und dem Kreistag des Saalekreises
über Arendt vorlagen, ist unklar. Seit den Kommunalwahlen 2024 stellt die
AfD zwar die stärkste Fraktion im Kreistag, die Mehrheit der Abgeordneten
aber kommt aus Parteien des demokratischen Spektrums.
Der Fall Uwe Arendt fand am Ende noch anderweitig Widerhall: Er wurde vom
Innenministerium Sachsen-Anhalt in einer Auflistung von 33 rechtsextremen
Vorfällen von Polizeikräften in Sachsen-Anhalt zwischen 2017 und 2022
aufgenommen. Die Zahlen lieferte das Ministerium als Antwort auf eine
Anfrage der parteilosen Landtagsabgeordneten Henriette Quade im Juni 2023.
Auch dort heißt es über den Vorfall am 14. Juli 2022: „Rassistische
Äußerung im Kollegenkreis über Praktikanten mit ausländischen Wurzeln“.
Uwe Arendt, der in seinem Wahlkampf auch vom [3][AfD-Spitzenkandidat zur
Landtagswahl, Ulrich Siegmund,] und dem Parteiradikalen Hans-Thomas
Tillschneider unterstützt wird, bekräftigt in seinen Videos dagegen, er
wolle Landrat werden. Er wolle das regionale Demokratienetzwerk
„dichtmachen“, und raunt, man solle keinesfalls per Brief wählen. In der
Stichwahl tritt er gegen den CDU-Landtagsabgeordneten Sven Czekalla an.
Über die taz-Anfragen zu seiner rassistischen Äußerung beschwerte sich
Arendt doppeldeutig: „Offensichtlich stören sie meine Wahlerfolge
erheblich. (sic)“
Inzwischen hat Arendt aber auch neues Ungemach. In einem Video, das er
später wieder offline nahm, filmte sich der Polizist am Steuer eines Autos
nach einem Wahlkampftermin – fahrend ohne Anschnallgurt. Die
Polizeiinspektion Halle (Saale) bestätigte der taz, dass deshalb ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arendt eingeleitet wurde. Die Zentrale
Bußgeldstelle des Landes Sachsen-Anhalt kümmere sich nun um den Fall.
18 Jun 2026
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## AUTOREN
(DIR) Konrad Litschko
(DIR) Heike Kleffner
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