# taz.de -- AfD-Polizist in Sachsen-Anhalt: Mit rassistischer Entgleisung ins Landratsamt?
       
       > Der AfD-Mann Uwe Arendt will Landrat in Sachsen-Anhalt werden. Jetzt
       > enthüllt die taz: Er fiel im Polizeidienst mit einer rassistischen
       > Äußerung auf.
       
 (IMG) Bild: Gegen Uwe Arendt (AfD) gab es schon im Jahr 2022 ein Disziplinarverfahren und Ermittlungen wegen Volksverhetzung
       
       Uwe Arendt gibt sich siegesgewiss. „Wir werden diese Wahl gewinnen“,
       erklärte der AfD-Kreistagsabgeordnete aus dem Saalekreis in Sachsen-Anhalt,
       der seit 35 Jahren als Polizist arbeitet, in einem seiner jüngsten
       Social-Media-Videos. Man werde die „linksgrüne Einheitsfront“ besiegen, das
       „Altparteienkonglomerat“, und den Landkreis „blau machen“. Das Ziel des
       59-Jährigen: [1][Er will in anderthalb Wochen Landrat im Saalekreis werden,
       bei der Stichwahl am 28. Juni]. Dass Arendt der erste Landrat für die
       rechtsextreme AfD in Sachsen-Anhalt werden könnte, ist durchaus möglich:
       Den ersten Wahlgang gewann er deutlich mit 43,3 Prozent.
       
       Nun aber wecken taz-Recherchen neue Zweifel, ob Arendt für den wichtigsten
       Posten im drittgrößten Landkreis des Bundeslandes wirklich geeignet ist.
       Schon zuletzt hatte die Mitteldeutsche Zeitung publik gemacht, dass gegen
       den AfD-Politiker, der für die Partei seit 2024 im Stadtrat Merseburg und
       im Kreistag sitzt, ein Disziplinarverfahren bei der Polizei läuft. [2][Weil
       er trotz monatelanger Krankschreibung für die AfD an Parlamentssitzungen
       teilnahm und womöglich auch als „DJ Eddy“ auftrat].
       
       Die taz fand nun aber heraus: Es ist nicht das erste Disziplinarverfahren.
       Schon im Jahr 2022 gab es ein weiteres Verfahren gegen Arendt und
       Ermittlungen wegen Volksverhetzung – wegen eines rassistischen Vorfalls im
       Polizeidienst.
       
       Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg und Auskünfte der
       Staatsanwaltschaft Halle bestätigen den Vorfall. Laut Staatsanwalt Benedikt
       Bernzen hatte Uwe Arendt, der damals im Polizeirevier Merseburg arbeitete,
       am 14. Juli 2022 bei einer Dienstbesprechung über
       Polizeipraktikant*innen mit Migrationsbiografien gesagt: „Wenn die
       K*naken kein Deutsch sprechen können, haben die bei der Polizei nichts zu
       suchen.“ Der Satz muss im Revier für erhebliche Unruhe gesorgt haben. Laut
       Bernzen war es anschließend der damalige Leiter des Polizeireviers, der von
       Amts wegen Strafanzeige gegen Arendt erstattete.
       
       ## 300 Euro für rassistische Bemerkung
       
       Die Staatsanwaltschaft Halle sei daraufhin einem Anfangsverdacht der
       Volksverhetzung nachgegangen, so Bernzen. Weniger als zwei Monate später,
       am 8. September 2022, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren indes
       wieder ein. Da die rassistischen Bemerkungen „in einer internen
       Dienstbesprechung“ gefallen seien, so Bernzen. Eine für den Straftatbestand
       der Volksverhetzung notwendige „Friedensstörungseignung“, also eine
       breitere Öffentlichkeit, sei daher nicht gegeben gewesen.
       
       Die Polizeibehörde aber setzte auch ein Disziplinarverfahren gegen Arendt
       in Gang – und verhängte im Februar 2024 schließlich eine
       Disziplinarverfügung: Der Polizist sollte 300 Euro zahlen. Die
       Polizeiführung sah einen Verstoß gegen die „beamtenrechtliche
       Wohlverhaltenspflicht“, die Äußerung verletze die für Beamte nötige
       Zurückhaltung und sei „fremdenfeindlich und herabwürdigend“. Das geht aus
       Unterlagen des Verwaltungsgerichts Magdeburg hervor.
       
       Arendt aber legte Beschwerde ein und klagte – mit Erfolg. Er habe sich über
       eine nicht beantwortete Frage während der Dienstbesprechung geärgert und
       eine „unglückliche Wortwahl gewählt“, erklärte Arendt in der Verhandlung
       laut Gericht. Zudem sei er an dem Tag wegen schlecht eingestellter
       Blutdruckmedikamente „nicht stressresistent“ gewesen.
       
       Das Verwaltungsgericht Magdeburg hob im Dezember 2024 die
       Disziplinarverfügung tatsächlich auf. Die Begründung: Die Äußerung im
       Dienst sei zwar „nicht akzeptabel“, sie sei aber „durch eine gewisse
       Spontaneität aufgrund der Ignorierung seiner Wortmeldung und einem
       angespannten Verhältnis zu seinem Vorgesetzten geprägt“ gewesen. Auch waren
       Praktikanten, die sich hätten direkt angesprochen oder beleidigt fühlen
       können, in der Dienstberatung nicht anwesend. Das Disziplinarverfahren an
       sich habe bereits bei Arendt einen „spürbaren Eindruck hinterlassen“, er
       zeige sich einsichtig und habe danach das Revier gewechselt. Die Verfügung
       sei damit nicht mehr nötig.
       
       ## Fragwürdige Gerichtsentscheidung
       
       Die zuständige Polizeiinspektion Halle äußerte sich zu dem Vorgang auf
       taz-Anfrage nicht, da es um eine interne personalrechtliche Angelegenheit
       und „schutzwürdige Interessen des Beamten“ gehe. Auch das Innenministerium
       Sachsen-Anhalt wollte den Vorgang aus diesen Gründen nicht kommentieren.
       
       Arendt selbst wollte sich auf taz-Anfrage ebenfalls nicht zu dem Vorfall
       äußern. Aber er bestätigte der taz, dass er in der Folge das Polizeirevier
       Merseburg verließ und zur Polizei nach Halle wechselte – nach seiner
       Auskunft auf eigenen Wunsch.
       
       Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie an der Goethe-Universität
       Frankfurt, spricht im Fall Uwe Arendt von einer „in mehrfacher Hinsicht
       ungewöhnlichen Konstellation“. Es sei „sehr selten, dass in größeren
       dienstlichen Besprechungsrunden so offen rassistische Äußerungen gemacht
       werden“, sagte Singelnstein der taz. Darin zeige sich „ein ausgeprägtes
       Selbstbewusstsein. Denn offenbar wurde davon ausgegangen, dass die Kollegen
       die Äußerungen teilen.“
       
       Und Singelnstein betont: Die Strafanzeige des Vorgesetzten gegen Arendt
       entspreche dem konsequenten Einschreiten, das nach einem derart
       gravierenden Vorfall geboten sei. „Offensichtlich gibt es Polizeibeamte,
       die dieses Verhalten zu Recht beunruhigt und als nicht polizeiwürdig
       ansehen.“ Umso mehr sei es „äußerst befremdlich“, dass das
       Verwaltungsgericht Magdeburg die Disziplinarverfügung am Ende aufhob, so
       Singelnstein. Das Disziplinarrecht bewerte rassistische Äußerungen eines
       Beamten in einer Dienstbesprechung regelmäßig als schwerwiegendes
       Dienstvergehen. Solche Äußerungen verletzten „in mehrfacher Hinsicht
       beamtenrechtliche Pflichten“.
       
       ## Mangelnde Verfassungstreue?
       
       Auch wenn die rassistische Äußerung von Uwe Arendt am Ende keine
       disziplinar- und strafrechtlichen Konsequenzen für den Polizeibeamten
       hatte, wirft der Vorfall dennoch die Frage auf: Kann jemand, der so über
       Menschen mit Migrationsbiografien in größerer Runde spricht, ein Landrat
       für alle 186.000 Einwohner:innen des Saalekreises sein? Zumal als
       Funktionär einer Partei, die das Landesamt für Verfassungsschutz seit
       Jahren als gesichert rechtsextrem einstuft?
       
       Die Frage könnte auch rechtlich noch relevant werden, sollte Arendt
       tatsächlich die Wahl gewinnen. Denn Landrät*innen sind zur
       Verfassungstreue verpflichtet. Das Innenministerium erklärte, die Prüfung
       der Verfassungstreue sei Aufgabe des jeweiligen Wahlausschusses vor einer
       Wahl und des Kreistags nach der Wahl. Die reine Mitgliedschaft in einer
       extremistischen Partei alleine reiche rechtlich nicht aus, um eine fehlende
       Verfassungstreue zu begründen, erklärte das Ministerium allgemein. Dafür
       bräuchte es weitere Verfehlungen. Arendts rassistischer Vorfall im
       Polizeirevier könnte eine solche sein.
       
       Welche Informationen dem Wahlausschuss und dem Kreistag des Saalekreises
       über Arendt vorlagen, ist unklar. Seit den Kommunalwahlen 2024 stellt die
       AfD zwar die stärkste Fraktion im Kreistag, die Mehrheit der Abgeordneten
       aber kommt aus Parteien des demokratischen Spektrums.
       
       Der Fall Uwe Arendt fand am Ende noch anderweitig Widerhall: Er wurde vom
       Innenministerium Sachsen-Anhalt in einer Auflistung von 33 rechtsextremen
       Vorfällen von Polizeikräften in Sachsen-Anhalt zwischen 2017 und 2022
       aufgenommen. Die Zahlen lieferte das Ministerium als Antwort auf eine
       Anfrage der parteilosen Landtagsabgeordneten Henriette Quade im Juni 2023.
       Auch dort heißt es über den Vorfall am 14. Juli 2022: „Rassistische
       Äußerung im Kollegenkreis über Praktikanten mit ausländischen Wurzeln“.
       
       Uwe Arendt, der in seinem Wahlkampf auch vom [3][AfD-Spitzenkandidat zur
       Landtagswahl, Ulrich Siegmund,] und dem Parteiradikalen Hans-Thomas
       Tillschneider unterstützt wird, bekräftigt in seinen Videos dagegen, er
       wolle Landrat werden. Er wolle das regionale Demokratienetzwerk
       „dichtmachen“, und raunt, man solle keinesfalls per Brief wählen. In der
       Stichwahl tritt er gegen den CDU-Landtagsabgeordneten Sven Czekalla an.
       Über die taz-Anfragen zu seiner rassistischen Äußerung beschwerte sich
       Arendt doppeldeutig: „Offensichtlich stören sie meine Wahlerfolge
       erheblich. (sic)“
       
       Inzwischen hat Arendt aber auch neues Ungemach. In einem Video, das er
       später wieder offline nahm, filmte sich der Polizist am Steuer eines Autos
       nach einem Wahlkampftermin – fahrend ohne Anschnallgurt. Die
       Polizeiinspektion Halle (Saale) bestätigte der taz, dass deshalb ein
       Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arendt eingeleitet wurde. Die Zentrale
       Bußgeldstelle des Landes Sachsen-Anhalt kümmere sich nun um den Fall.
       
       18 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
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