# taz.de -- Kommunalwahl in Niedersachsen: Vorauswahl ist wehrhafte Demokratie pur
       
       > Zum ersten Mal ist in Niedersachsen ein AfD-Kandidat nicht als
       > Landratskandidat zugelassen worden. Ist so eine Auslese vor der Wahl
       > demokratisch?
       
 (IMG) Bild: Nach der Prüfung vom Wahlausschuss aussortiert: Martin Sichert
       
       Ja klar ist es demokratisch, wenn ein demokratisch legitimiertes Gremium
       vor einer Bürgermeister- oder Landratswahl über die Eignung der
       Bewerber*innen fürs Amt berät. Was denn sonst?! Das Verfahren fanden in
       analogen Fällen [1][weder das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht in
       Koblenz] noch das Verwaltungsgericht in Minden, Nordrhein-Westfalen,
       problematisch. Und klar sollte ein Wahlausschuss diejenigen ausschließen,
       von denen er annimmt, dass sie den Posten anstreben, um das demokratische
       System zu zerstören.
       
       Die Zugehörigkeit zu einer verfasungsfeindlichen Organisation – egal ob
       verboten oder nicht – ist dafür nur ein Indiz. Deshalb stehen zumal die
       AfD-Bewerber*innen im Fokus, aber die Entscheidungen folgen, wie in einer
       Demokratie zu erwarten, erkennbar keiner Vorgabe: Es geht immer um die
       einzelnen Kandidierenden – und „Fragen, die sie selbst durch ihr Verhalten
       beantworten“, [2][wie das Bundesverfassungsgericht vor 50 Jahren festgelegt
       hatte]. Weil hier Beamt*innen gewählt werden sollen, steht im Zentrum,
       ob sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.
       
       Es liegt nahe, das bei einem sophistisch begabten Abgeordneten zu
       bezweifeln, der seit Jahren und auf allen Kanälen – zuletzt per
       Videobotschaft am Holocaust-Gedenktag 2026 – die deutsche Coronapolitik mit
       Hitlers Machtübernahme gleichsetzt, aber mitunter auch behauptet, die
       LGBTQ*-Bewegung entsende zwecks Frühsexualisierung Agitator*innen in
       Kindergärten. Im Interview mit Welt-TV hat [3][Martin Sichert] diese
       imaginäre Maßnahme als ähnlich schlimm wie den nationalsozialistischen
       Massenmord dargestellt.
       
       Sein Mandat nutzt er zudem, um mit quatschigen Guerilla-Aktionen
       Parlamentsgremien zu sabotieren: So hatte Sichert 2024 einen Parteikumpanen
       [4][zum Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses ernannt und zusammen mit
       ihm die Sitzung blockiert.] Hier geht also jemand gezielt und durchaus
       kämpferisch gegen rechtsstaatliche Institutionen vor. Er versucht, sie
       [5][verächtlich zu machen.]
       
       Das ist legal: Demokratie toleriert solche Angriffe, muss sich aber gerade
       darum auch vor ihnen schützen. Dazu dient die Prüfung der Kandidierenden.
       Diese öffentlich im Zusammenspiel von Behörde und einem von Delegierten der
       Kreistagsparteien, also Volksvertreter*innen, besetzten Gremium
       vorzunehmen, stellt maximale Transparenz her: So geht Demokratie.
       
       Die Entscheidung kann, nach dem Urnengang, juristisch überprüft werden.
       Schlimmstenfalls würde das eine Wahlwiederholung erzwingen. Das ist auf
       kommunaler Ebene immer mal wieder passiert: in Dachau, in Berlin, in
       Dortmund und [6][zuletzt in Bad Gandersheim]. Die Mär, Gerichte würden
       davor zurückschrecken, sollte niemand verbreiten. Umso größer aber ist der
       Druck auf die Ausschussmitglieder, sich gewissenhaft mit der Frage zu
       befassen. Nur, wer gedanklich bereits ins Lager der Demokratiefeinde
       abgedriftet ist, traut ihnen das nicht zu.
       
       26 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://verfgh.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/verfassungsbeschwerde-von-joachim-paul-gegen-nichtzulassung-zur-oberbuergermeisterwahl-in-ludwigshafen-bleibt-ohne-erfolg
 (DIR) [2] https://openjur.de/u/174502.html
 (DIR) [3] /Ausschluss-eines-AfD-Kandidaten/!6198097
 (DIR) [4] https://www.das-parlament.de/inland/bundestag/eklat-im-gesundheitsausschuss
 (DIR) [5] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html
 (DIR) [6] https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/ungultigkeit-der-burgermeisterwahl-in-bad-gandersheim-durch-das-niedersachsische-oberverwaltungsgericht-bestatigt-235701.html
       
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 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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