# taz.de -- Kommunalwahl in Niedersachsen: Vorauswahl ist wehrhafte Demokratie pur
> Zum ersten Mal ist in Niedersachsen ein AfD-Kandidat nicht als
> Landratskandidat zugelassen worden. Ist so eine Auslese vor der Wahl
> demokratisch?
(IMG) Bild: Nach der Prüfung vom Wahlausschuss aussortiert: Martin Sichert
Ja klar ist es demokratisch, wenn ein demokratisch legitimiertes Gremium
vor einer Bürgermeister- oder Landratswahl über die Eignung der
Bewerber*innen fürs Amt berät. Was denn sonst?! Das Verfahren fanden in
analogen Fällen [1][weder das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht in
Koblenz] noch das Verwaltungsgericht in Minden, Nordrhein-Westfalen,
problematisch. Und klar sollte ein Wahlausschuss diejenigen ausschließen,
von denen er annimmt, dass sie den Posten anstreben, um das demokratische
System zu zerstören.
Die Zugehörigkeit zu einer verfasungsfeindlichen Organisation – egal ob
verboten oder nicht – ist dafür nur ein Indiz. Deshalb stehen zumal die
AfD-Bewerber*innen im Fokus, aber die Entscheidungen folgen, wie in einer
Demokratie zu erwarten, erkennbar keiner Vorgabe: Es geht immer um die
einzelnen Kandidierenden – und „Fragen, die sie selbst durch ihr Verhalten
beantworten“, [2][wie das Bundesverfassungsgericht vor 50 Jahren festgelegt
hatte]. Weil hier Beamt*innen gewählt werden sollen, steht im Zentrum,
ob sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.
Es liegt nahe, das bei einem sophistisch begabten Abgeordneten zu
bezweifeln, der seit Jahren und auf allen Kanälen – zuletzt per
Videobotschaft am Holocaust-Gedenktag 2026 – die deutsche Coronapolitik mit
Hitlers Machtübernahme gleichsetzt, aber mitunter auch behauptet, die
LGBTQ*-Bewegung entsende zwecks Frühsexualisierung Agitator*innen in
Kindergärten. Im Interview mit Welt-TV hat [3][Martin Sichert] diese
imaginäre Maßnahme als ähnlich schlimm wie den nationalsozialistischen
Massenmord dargestellt.
Sein Mandat nutzt er zudem, um mit quatschigen Guerilla-Aktionen
Parlamentsgremien zu sabotieren: So hatte Sichert 2024 einen Parteikumpanen
[4][zum Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses ernannt und zusammen mit
ihm die Sitzung blockiert.] Hier geht also jemand gezielt und durchaus
kämpferisch gegen rechtsstaatliche Institutionen vor. Er versucht, sie
[5][verächtlich zu machen.]
Das ist legal: Demokratie toleriert solche Angriffe, muss sich aber gerade
darum auch vor ihnen schützen. Dazu dient die Prüfung der Kandidierenden.
Diese öffentlich im Zusammenspiel von Behörde und einem von Delegierten der
Kreistagsparteien, also Volksvertreter*innen, besetzten Gremium
vorzunehmen, stellt maximale Transparenz her: So geht Demokratie.
Die Entscheidung kann, nach dem Urnengang, juristisch überprüft werden.
Schlimmstenfalls würde das eine Wahlwiederholung erzwingen. Das ist auf
kommunaler Ebene immer mal wieder passiert: in Dachau, in Berlin, in
Dortmund und [6][zuletzt in Bad Gandersheim]. Die Mär, Gerichte würden
davor zurückschrecken, sollte niemand verbreiten. Umso größer aber ist der
Druck auf die Ausschussmitglieder, sich gewissenhaft mit der Frage zu
befassen. Nur, wer gedanklich bereits ins Lager der Demokratiefeinde
abgedriftet ist, traut ihnen das nicht zu.
26 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://verfgh.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/verfassungsbeschwerde-von-joachim-paul-gegen-nichtzulassung-zur-oberbuergermeisterwahl-in-ludwigshafen-bleibt-ohne-erfolg
(DIR) [2] https://openjur.de/u/174502.html
(DIR) [3] /Ausschluss-eines-AfD-Kandidaten/!6198097
(DIR) [4] https://www.das-parlament.de/inland/bundestag/eklat-im-gesundheitsausschuss
(DIR) [5] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html
(DIR) [6] https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/ungultigkeit-der-burgermeisterwahl-in-bad-gandersheim-durch-das-niedersachsische-oberverwaltungsgericht-bestatigt-235701.html
## AUTOREN
(DIR) Benno Schirrmeister
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