# taz.de -- Kommunalwahl in Niedersachsen: Aussortieren schürt Unbehagen
       
       > Zum ersten Mal ist in Niedersachsen ein AfD-Kandidat nicht als
       > Landratskandidat zugelassen worden. Ist so eine Auslese vor der Wahl
       > demokratisch?
       
 (IMG) Bild: Nicht alle, die es anstreben, dürfen auf den Wahlzettel: Wahlausschüsse in Niedersachsen prüfen Kandidaten auf Verfassungstreue
       
       Nein, ein Verdacht kann reichen, um Menschen von einer Wahl auszuschließen.
       Sie sind keines Verbrechens verurteilt; doch wenn der Wahlausschuss es
       will, können sie für das Amt eines Landrats oder einer Oberbürgermeisterin
       nicht gewählt werden.
       
       Diejenigen, die darüber entscheiden, sind politische Kontrahent*innen: Die
       zuletzt gewählten Parteien im Landkreis entsenden Ehrenamtliche in den
       Wahlausschuss – mit potenziellem Interessenkonflikt: Ist dieser Mensch
       geeignet, das Amt zu übernehmen, auf das sich auch Kandidat*innen von
       meiner Partei bewerben?
       
       Natürlich ist alles kompliziert. Es geht schließlich um die Wahl der
       obersten Verwaltungsbeamt*innen einer Region. Beamt*innen müssen
       Gewähr bieten für ihre Verfassungstreue; ungleich [1][wichtiger ist das
       noch an der Spitze einer Behörde]. Kaum besser wäre es wohl, die
       Kandidat*innen zur Wahl zuzulassen – und ihnen dann im Erfolgsfall das
       Amt zu verwehren. Wähler*innen würden sich um ihre Stimme betrogen
       fühlen.
       
       Okay ist auch, dass seit der Gesetzesnovelle die Verwaltung ein Wörtchen
       mitredet: Eine so weitreichende Entscheidung sollte nicht allein auf
       Kompetenz und Muße eines ehrenamtlichen Gremiums beruhen. Gut, wenn dessen
       Mitglieder zurückgreifen können auf Expertise und Arbeitskraft von
       Behörden.
       
       ## Rechtsschutz erst im Nachhinein
       
       Aber ein Unbehagen bleibt, wenn für den Schutz der Demokratie das
       allgemeine passive Wahlrecht eingeschränkt wird. Der Rechtsschutz dagegen
       ist nicht so effektiv, wie die Rechtsweggarantie das nahelegt. Ein
       Widerspruch wird vom Gericht nur bearbeitet, wenn ein offensichtlicher
       Fehler vorliegt. Eine echte Klage können die Nicht-mehr-Kandidat*innen auch
       noch führen, na klar: dann halt, wenn die Wahl vorbei ist. Stellt ein
       Urteil dann fest, dass der Ablauf nicht korrekt war, gibt es Neuwahlen.
       Forsche Richter*innen braucht es dafür.
       
       Die Beweislast wiegt eh schwer: Um Kandidat*innen abzulehnen, braucht
       es nur „berechtigte Zweifel“ an der zukünftigen verfassungstreuen
       Amtsführung. Dafür reicht es, wenn der Wahlausschuss „auf Grundlage der ihm
       zur Verfügung stehenden Erkenntnisse“ nicht positiv von der
       Verfassungstreue überzeugt ist – im Zweifel für den Zweifel. Wer in
       Verdacht geraten ist, muss nicht nur seine unbedingte Verfassungstreue
       belegen, sondern beweisen, dass andere Menschen diese hätten sehen müssen.
       
       Aus dem Verkehr gezogen werden vor dieser Kommunalwahl vor allem
       AfD-Kandidat*innen. Logisch aber, dass das [2][Gesetz auch andere treffen
       kann.] „Es ist kein Anti-AfD-Gesetz, sondern es bezieht sowohl auf Rechts-
       als auch Linksextremisten“, wird (sic) einer der Urheber, der
       SPD-Fraktionsvorsitzende Stefan Politze im NDR zitiert. Wer aber ein Feind
       der Demokratie ist, das [3][entscheiden am Ende Etablierte] – im
       Wahlausschuss und in der [4][Kommunalaufsicht].
       
       26 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Oberbuergermeisterwahl-in-Sachsen/!6184415
 (DIR) [2] /Regelabfrage-in-Hamburg/!6186864
 (DIR) [3] /Berufsverbot-fuer-angehende-Lehrerin/!6066457
 (DIR) [4] https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/kommunen/kommunalaufsicht/kommunalaufsicht-63117.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lotta Drügemöller
       
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