# taz.de -- Kommunalwahl in Niedersachsen: Aussortieren schürt Unbehagen
> Zum ersten Mal ist in Niedersachsen ein AfD-Kandidat nicht als
> Landratskandidat zugelassen worden. Ist so eine Auslese vor der Wahl
> demokratisch?
(IMG) Bild: Nicht alle, die es anstreben, dürfen auf den Wahlzettel: Wahlausschüsse in Niedersachsen prüfen Kandidaten auf Verfassungstreue
Nein, ein Verdacht kann reichen, um Menschen von einer Wahl auszuschließen.
Sie sind keines Verbrechens verurteilt; doch wenn der Wahlausschuss es
will, können sie für das Amt eines Landrats oder einer Oberbürgermeisterin
nicht gewählt werden.
Diejenigen, die darüber entscheiden, sind politische Kontrahent*innen: Die
zuletzt gewählten Parteien im Landkreis entsenden Ehrenamtliche in den
Wahlausschuss – mit potenziellem Interessenkonflikt: Ist dieser Mensch
geeignet, das Amt zu übernehmen, auf das sich auch Kandidat*innen von
meiner Partei bewerben?
Natürlich ist alles kompliziert. Es geht schließlich um die Wahl der
obersten Verwaltungsbeamt*innen einer Region. Beamt*innen müssen
Gewähr bieten für ihre Verfassungstreue; ungleich [1][wichtiger ist das
noch an der Spitze einer Behörde]. Kaum besser wäre es wohl, die
Kandidat*innen zur Wahl zuzulassen – und ihnen dann im Erfolgsfall das
Amt zu verwehren. Wähler*innen würden sich um ihre Stimme betrogen
fühlen.
Okay ist auch, dass seit der Gesetzesnovelle die Verwaltung ein Wörtchen
mitredet: Eine so weitreichende Entscheidung sollte nicht allein auf
Kompetenz und Muße eines ehrenamtlichen Gremiums beruhen. Gut, wenn dessen
Mitglieder zurückgreifen können auf Expertise und Arbeitskraft von
Behörden.
## Rechtsschutz erst im Nachhinein
Aber ein Unbehagen bleibt, wenn für den Schutz der Demokratie das
allgemeine passive Wahlrecht eingeschränkt wird. Der Rechtsschutz dagegen
ist nicht so effektiv, wie die Rechtsweggarantie das nahelegt. Ein
Widerspruch wird vom Gericht nur bearbeitet, wenn ein offensichtlicher
Fehler vorliegt. Eine echte Klage können die Nicht-mehr-Kandidat*innen auch
noch führen, na klar: dann halt, wenn die Wahl vorbei ist. Stellt ein
Urteil dann fest, dass der Ablauf nicht korrekt war, gibt es Neuwahlen.
Forsche Richter*innen braucht es dafür.
Die Beweislast wiegt eh schwer: Um Kandidat*innen abzulehnen, braucht
es nur „berechtigte Zweifel“ an der zukünftigen verfassungstreuen
Amtsführung. Dafür reicht es, wenn der Wahlausschuss „auf Grundlage der ihm
zur Verfügung stehenden Erkenntnisse“ nicht positiv von der
Verfassungstreue überzeugt ist – im Zweifel für den Zweifel. Wer in
Verdacht geraten ist, muss nicht nur seine unbedingte Verfassungstreue
belegen, sondern beweisen, dass andere Menschen diese hätten sehen müssen.
Aus dem Verkehr gezogen werden vor dieser Kommunalwahl vor allem
AfD-Kandidat*innen. Logisch aber, dass das [2][Gesetz auch andere treffen
kann.] „Es ist kein Anti-AfD-Gesetz, sondern es bezieht sowohl auf Rechts-
als auch Linksextremisten“, wird (sic) einer der Urheber, der
SPD-Fraktionsvorsitzende Stefan Politze im NDR zitiert. Wer aber ein Feind
der Demokratie ist, das [3][entscheiden am Ende Etablierte] – im
Wahlausschuss und in der [4][Kommunalaufsicht].
26 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Oberbuergermeisterwahl-in-Sachsen/!6184415
(DIR) [2] /Regelabfrage-in-Hamburg/!6186864
(DIR) [3] /Berufsverbot-fuer-angehende-Lehrerin/!6066457
(DIR) [4] https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/kommunen/kommunalaufsicht/kommunalaufsicht-63117.html
## AUTOREN
(DIR) Lotta Drügemöller
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