# taz.de -- Klage gegen Verfassungsschutzbericht: „Jüdische Stimme“ will nicht extremistisch sein
> Eine jüdische Organisation wird vom Geheimdienst in die Nähe
> palästinensischen Terrors gerückt. Jetzt muss das Verwaltungsgericht
> Berlin entscheiden.
(IMG) Bild: Mitglieder der umstrittenen Vereinigung „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ am Holocaust-Gedenktag am 2. Januar
Der Verein „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ klagt
gegen seine Einstufung als „gesichert extremistische“ Bestrebung im
jüngsten Verfassungsschutzbericht. Am kommenden Montag wird das
Verwaltungsgericht Berlin verhandeln und entscheiden.
Die [1][„Jüdische Stimme“] wurde in Deutschland 2003 gegründet. Sie ist
Teil des europäischen Dachverbands „European Jews for a just Peace“. Über
ihre Mitgliederzahl gibt die jüdische Stimme keine Auskunft,
Beobachter:innen halten sie für eine „Kleinstgruppe“ mit weniger als
hundert Mitgliedern.
Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024, der im Juni 2025 vorgestellt
wurde, ist die „Jüdische Stimme“ erstmals als „gesichert extremistisch“
eingestuft. Im Kapitel „auslandsbezogener Extremismus“ heißt es, die
„Jüdische Stimme“ befürworte „direkt oder verklausuliert“ den Terrorismus
der palästinensischen Organisationen Hamas und PFLP. Außerdem bezeichne sie
den [2][Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023] auf israelische
Zivilisten als legitimen „Akt des Widerstands“.
Gegen diese Einstufung hat die „Jüdische Stimme“ Eilrechtsschutz beantragt.
Die Einstufung sei rechtswidrig und führe für sie zu großen Nachteilen.
Ihre Vertreter:innen seien bei Veranstaltungen in Bremen, Hamburg und
Konstanz unter Verweis auf den Verfassungsschutz ausgeladen worden. Und das
Berliner Finanzamt beabsichtigte die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.
## „Jüdische Stimme“ lehne Gewalt ab
Die „jüdische Stimme“ betont, sie lehne „Gewalt als Mittel zur Lösung
politischer Konflikte“ ab. Sie habe auch durchaus ihr „Entsetzen über die
getöteten Zivilist:innen am und nach dem 7. Oktober 2023“ geäußert.
Auch habe sie die Tötungen als „Kriegsverbrechen“ benannt. Allerdings sei
es zulässig, die Terroranschläge zu „kontextualisieren“. Nach Ansicht der
jüdischen Stimme handelt es sich bei den Hamas-Angriffen um einen „Akt des
Widerstands“ gegen die „Fremdherrschaft durch die israelische Armee“. Man
habe jedoch nie von einem „legitimen“ Akt des Widerstands gesprochen.
Der Verfassungsschutz wirft der „Jüdischen Stimme“ zudem vor, sie negiere
das „Existenzrecht Israels“ und delegitimiere den israelischen Staat, indem
sie von „Apartheid“ spreche.
Dagegen argumentiert die „jüdische Stimme“, dass es legitim sein müsse,
auch eine „Ein-Staaten-Lösung“ zu diskutieren, bei der auf dem Gebiet des
heutigen Israels und des heutigen Palästinas alle Völker „in einem
demokratischen Rechtsstaat mit gleichen Rechten für alle Menschen“ leben.
Das „Existenzrecht Israels“ sei für die Bundesrepublik zu einem
„Loyalitätstest für zivilgesellschaftliche Akteure“ geworden.
Der Begriff „Apartheid“ sei wegen der „systematischen
Diskriminierungspolitik Israels gegenüber der palästinensischen Bevölkerung
unter Besatzung“ gerechtfertigt, jedenfalls zulässig, so die „Jüdische
Stimme“. Auch Organisationen wie Amnesty international und Human Rights
Watch sprächen von „Apartheid“.
## BDS sei nicht antisemitisch
Die „Jüdische Stimme“ bekennt sich zudem dazu, die [3][BDS-Bewegung] zu
unterstützen, die ein Ende der israelischen Besatzung durch „Boykott,
Deinvestment und Sanktionen“ erreichen will. Entgegen der Ansicht der
Bundesregierung sei BDS nicht antisemitisch, schließlich habe es auch schon
gegen andere (nicht-jüdische) Staaten vergleichbare Boykottbewegungen
gegeben, etwa gegen Südafrika in der Apartheid-Zeit oder gegen Chile
während der Pinochet-Diktatur. BDS sei jedenfalls ein „gewaltfreies“
Konzept.
Die Organisation geht auf zwei Wegen gegen ihre Einstufung als „gesichert
extremistisch“ vor. Beim Verwaltungsgericht (VG) Köln klagt sie direkt
gegen die Einstufung und beim VG Berlin klagt sie gegen die
Veröffentlichung der Einstufung im Verfassungsschutzbericht, der vom
Bundesinnenministerium herausgegeben wird. Dass das VG Berlin am 27. April
mündlich verhandelt, ist im Eil-Verfahren eher ungewöhnlich und deutet
darauf hin, dass das Gericht dem Verfahren große Bedeutung zumisst. Auch
das VG Köln kündigt auf Nachfrage der taz an, dass es „demnächst“ über den
Eil-Antrag der „Jüdischen Stimme“ entscheiden wird. Ein Termin stehe dort
aber noch nicht fest.
20 Apr 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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