# taz.de -- Klage gegen Verfassungsschutzbericht: „Jüdische Stimme“ will nicht extremistisch sein
       
       > Eine jüdische Organisation wird vom Geheimdienst in die Nähe
       > palästinensischen Terrors gerückt. Jetzt muss das Verwaltungsgericht
       > Berlin entscheiden.
       
 (IMG) Bild: Mitglieder der umstrittenen Vereinigung „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ am Holocaust-Gedenktag am 2. Januar
       
       Der Verein „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ klagt
       gegen seine Einstufung als „gesichert extremistische“ Bestrebung im
       jüngsten Verfassungsschutzbericht. Am kommenden Montag wird das
       Verwaltungsgericht Berlin verhandeln und entscheiden.
       
       Die [1][„Jüdische Stimme“] wurde in Deutschland 2003 gegründet. Sie ist
       Teil des europäischen Dachverbands „European Jews for a just Peace“. Über
       ihre Mitgliederzahl gibt die jüdische Stimme keine Auskunft,
       Beobachter:innen halten sie für eine „Kleinstgruppe“ mit weniger als
       hundert Mitgliedern.
       
       Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024, der im Juni 2025 vorgestellt
       wurde, ist die „Jüdische Stimme“ erstmals als „gesichert extremistisch“
       eingestuft. Im Kapitel „auslandsbezogener Extremismus“ heißt es, die
       „Jüdische Stimme“ befürworte „direkt oder verklausuliert“ den Terrorismus
       der palästinensischen Organisationen Hamas und PFLP. Außerdem bezeichne sie
       den [2][Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023] auf israelische
       Zivilisten als legitimen „Akt des Widerstands“.
       
       Gegen diese Einstufung hat die „Jüdische Stimme“ Eilrechtsschutz beantragt.
       Die Einstufung sei rechtswidrig und führe für sie zu großen Nachteilen.
       Ihre Vertreter:innen seien bei Veranstaltungen in Bremen, Hamburg und
       Konstanz unter Verweis auf den Verfassungsschutz ausgeladen worden. Und das
       Berliner Finanzamt beabsichtigte die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.
       
       ## „Jüdische Stimme“ lehne Gewalt ab
       
       Die „jüdische Stimme“ betont, sie lehne „Gewalt als Mittel zur Lösung
       politischer Konflikte“ ab. Sie habe auch durchaus ihr „Entsetzen über die
       getöteten Zivilist:innen am und nach dem 7. Oktober 2023“ geäußert.
       Auch habe sie die Tötungen als „Kriegsverbrechen“ benannt. Allerdings sei
       es zulässig, die Terroranschläge zu „kontextualisieren“. Nach Ansicht der
       jüdischen Stimme handelt es sich bei den Hamas-Angriffen um einen „Akt des
       Widerstands“ gegen die „Fremdherrschaft durch die israelische Armee“. Man
       habe jedoch nie von einem „legitimen“ Akt des Widerstands gesprochen.
       
       Der Verfassungsschutz wirft der „Jüdischen Stimme“ zudem vor, sie negiere
       das „Existenzrecht Israels“ und delegitimiere den israelischen Staat, indem
       sie von „Apartheid“ spreche.
       
       Dagegen argumentiert die „jüdische Stimme“, dass es legitim sein müsse,
       auch eine „Ein-Staaten-Lösung“ zu diskutieren, bei der auf dem Gebiet des
       heutigen Israels und des heutigen Palästinas alle Völker „in einem
       demokratischen Rechtsstaat mit gleichen Rechten für alle Menschen“ leben.
       Das „Existenzrecht Israels“ sei für die Bundesrepublik zu einem
       „Loyalitätstest für zivilgesellschaftliche Akteure“ geworden.
       
       Der Begriff „Apartheid“ sei wegen der „systematischen
       Diskriminierungspolitik Israels gegenüber der palästinensischen Bevölkerung
       unter Besatzung“ gerechtfertigt, jedenfalls zulässig, so die „Jüdische
       Stimme“. Auch Organisationen wie Amnesty international und Human Rights
       Watch sprächen von „Apartheid“.
       
       ## BDS sei nicht antisemitisch
       
       Die „Jüdische Stimme“ bekennt sich zudem dazu, die [3][BDS-Bewegung] zu
       unterstützen, die ein Ende der israelischen Besatzung durch „Boykott,
       Deinvestment und Sanktionen“ erreichen will. Entgegen der Ansicht der
       Bundesregierung sei BDS nicht antisemitisch, schließlich habe es auch schon
       gegen andere (nicht-jüdische) Staaten vergleichbare Boykottbewegungen
       gegeben, etwa gegen Südafrika in der Apartheid-Zeit oder gegen Chile
       während der Pinochet-Diktatur. BDS sei jedenfalls ein „gewaltfreies“
       Konzept.
       
       Die Organisation geht auf zwei Wegen gegen ihre Einstufung als „gesichert
       extremistisch“ vor. Beim Verwaltungsgericht (VG) Köln klagt sie direkt
       gegen die Einstufung und beim VG Berlin klagt sie gegen die
       Veröffentlichung der Einstufung im Verfassungsschutzbericht, der vom
       Bundesinnenministerium herausgegeben wird. Dass das VG Berlin am 27. April
       mündlich verhandelt, ist im Eil-Verfahren eher ungewöhnlich und deutet
       darauf hin, dass das Gericht dem Verfahren große Bedeutung zumisst. Auch
       das VG Köln kündigt auf Nachfrage der taz an, dass es „demnächst“ über den
       Eil-Antrag der „Jüdischen Stimme“ entscheiden wird. Ein Termin stehe dort
       aber noch nicht fest.
       
       20 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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