# taz.de -- Gesetzentwurf vorgestellt: Hessen will Israel schützen
> Bisher ist es straflos, das Existenzrecht Israels zu verneinen. Das will
> das Land Hessen nun mit einer Gesetzesinitiative ändern.
(IMG) Bild: „From the River to the Sea, we demand equality“, Spruch auf einer Demonstration in Berlin
Hessen will, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels künftig bestraft
werden kann. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) stellte an diesem
Donnerstag in der Jüdischen Gemeinde Frankfurt einen entsprechenden
Gesetzentwurf des Landes vor. Dieser soll am symbolträchtigen 8. Mai (Tag
der Befreiung vom Faschismus) im Bundesrat eingebracht werden.
„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen
Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer
Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur
Beseitigung des Staates Israel aufruft.“ Diese Formulierung soll künftig in
Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs als neuer Absatz 4 enthalten sein. Die
neue Norm stünde damit im gleichen Paragrafen wie die Volksverhetzung und
die Leugnung des Holocausts.
Laut Begründung des Gesetzentwurfs will Hessen damit Parolen bestrafen wie
„From the river to the sea, Palestine will be free“ oder „There is only one
state, Palestine 48“. Strafbar sein soll auch die Darstellung der Flagge
Israels oder des Davidsterns in einem Mülleimer unter der Forderung „keep
the world clean“ oder die Abbildung der Landkarte des Nahen Ostens ohne den
Staat Israel.
Bisher ist die Verneinung des Existenzrechts Israels straflos. Die Parole
„From the River to the Sea …“ wird aber als Kennzeichen der terroristischen
Vereinigung Hamas strafrechtlich verfolgt. [1][Das allerdings ist
umstritten, da die Parole nicht nur von der Hamas benutzt wird.]
Laut Begründung des Gesetzentwurfs soll es nicht strafbar sein, wenn
ultraorthodoxe Juden den Staat Israel aus religiösen Gründen ablehnen. Auch
die politische Forderung nach einer „Ein-Staaten-Lösung“, bei der alle
Völker des Nahen Ostens friedlich in einem Staat zusammenleben, soll nicht
bestraft werden. Diese Forderung sei nicht geeignet, antisemitische Gewalt
auszulösen.
## Lange Vorgeschichte
Schon im November 2023 hatte die CDU/CSU im Bundestag einen Gesetzentwurf
eingebracht, der das Leugnen des Existenzrechts Israels und Aufrufe zur
Beseitigung des Staates Israel bestrafen wollte. Bei einer Anhörung gab es
aber massive Bedenken von Sachverständigen. Denn laut Artikel 5 Grundgesetz
kann die Meinungsfreiheit nur durch „allgemeine Gesetze“ eingeschränkt
werden. Das heißt: Es dürfen nicht einzelne Meinungen verboten werden.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland schlug daraufhin vor, ein neues
Delikt „Aufruf zur Vernichtung von Staaten“ zu schaffen und in einem neuen
Paragrafen 103 im Strafgesetzbuch unter Strafe zu stellen. Dies wäre dann
kein Sondergesetz mehr gewesen.
Hessen hält nun aber am ursprünglichen Plan fest, nur das Existenzrecht
Israels strafrechtlich zu schützen, und versucht, dies verfassungsrechtlich
besser zu begründen. Das Land beruft sich dabei auf den
[2][Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts] von 2008. Das
Gericht entschied damals, dass das Verbot von Sondergesetzen nicht gilt,
wenn es gegen nationalsozialistische Meinungen geht. Schließlich sei das
Grundgesetz als Gegenbild zum Nationalsozialismus geschaffen worden.
## Bundestag muss entscheiden
Der Gesetzentwurf argumentiert jetzt, dass die Leugnung des Existenzrechts
Israels einer Leugnung des Holocaust nahe komme, weil es den besonderen
Schutzanspruch des jüdischen Volkes negiere. Wer das Existenzrecht Israels
verneine, lehne damit auch das Grundgesetz als Gegenentwurf zur
NS-Herrschaft ab, so die hessische Sichtweise.
Sollte der Bundesrat dem hessischen Gesetzentwurf mehrheitlich zustimmen,
wird er in den Bundestag eingebracht. Nur im Bundestag kann das
Strafgesetzbuch geändert werden.
23 Apr 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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