# taz.de -- Affäre um Buchhandlungspreis: Falsche Absage aus dem Hause Weimer
       
       > In der Affäre um den Ausschluss dreier Buchläden vom Buchhandlungspreis
       > wächst der Druck auf den Kulturstaatsminister. Stolpert er über eine
       > E-Mail?
       
 (IMG) Bild: Legal, illegal, Buchregal: Ansichten aus der „Schwankenden Weltkugel“ in Berlin
       
       Die Bedeutung scheinbar profaner Dinge stellt sich manchmal erst
       Jahrhunderte später durch historische Forschung heraus. Ganz so lange hat
       es im Falle einer E-Mail aus dem Haus des Beauftragten der Bundesregierung
       für Kultur und Medien vom 10. Februar 2026 nicht gedauert. An jenem
       Dienstag um 13.37 Uhr verschickte der Ansprechpartner für den diesjährigen
       Deutschen Buchhandlungspreis eine Absage an die Buchläden „Golden Shop“ in
       Bremen und „Rote Straße“ in Göttingen.
       
       „Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie von der unabhängigen Jury nicht
       für eine Auszeichnung ausgewählt wurden“, heißt es in dem Schreiben, das
       der taz vorliegt. Und weiter: „Die Jury hat sich bei dem sehr hohen Niveau
       der Bewerbungen die Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht.“
       
       Knapp eine Stunde zuvor ging eine gleichlautende E-Mail auch an die
       Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin. So berichten es die
       Anwälte der Buchläden und so bestätigten es Laden-Mitarbeiter*innen der
       taz.
       
       Es klingt wie eine Standardabsage, wie sie wohl schon zigfach bei
       Förderprogrammen verschickt wurde. Allein: Der Inhalt ist offenkundig
       unwahr.
       
       ## Jury wollte Buchhandlungen auszeichnen
       
       Denn nicht die Jury hatte entschieden, dass die drei Buchhandlungen beim
       diesjährigen Deutschen Buchhandlungspreis nicht bedacht werden, [1][sondern
       der Ausrichter des Preises, der „Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
       und Medien“ (BKM), eine Behörde, an dessen Spitze Kulturstaatsminister
       Wolfram Weimer steht.]
       
       Versendet wurde die Absage an die drei Buchläden nach taz-Informationen „Im
       Auftrag“ von einem BKM-Mitarbeiter, der Ansprechpartner für den
       Buchhandlungspreis ist.
       
       Eine Sprecherin des BKM bestätigte auf Anfrage der taz, bei dem Schreiben
       handle es sich um „eine standardisierte Absage.“ Die E-Mail sei an alle
       Buchhandlungen gegangen, die nicht ausgezeichnet werden sollten. Und: „Aus
       Gründen des Geheimschutzes gab es in den betreffenden drei Sonderfällen
       keine andere Handhabe.“
       
       Wie aus einer Stellungnahme der Jury vom 9. März hervorgeht, wollte diese
       die drei Buchhandlungen durchaus auf der Liste der insgesamt 118
       nominierten Läden haben.
       
       Wie die Anwält*innen der drei Buchläden am Mittwoch gemeinsam
       mitteilten, hätten der „Golden Shop“ in Bremen sowie der Laden „Rote Staße“
       aus Göttingen sogar als „besonders herausragende Buchhandlungen“
       ausgezeichnet werden und einen Preis in Höhe von 15.000 Euro erhalten
       sollen.
       
       Dazu erklärte die BKM-Sprecherin auf Anfrage der taz: „Aus Gründen des
       Geheimschutzes können wir dazu keine Auskunft geben.“ Erst eine durch das
       BKM angestrengte Abfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz nach dem
       sogenannten „Haber-Verfahren“ ergab angebliche „Erkenntnisse“ über die
       Buchläden, was das BKM veranlasste, die Läden ohne weiteren Hinweis
       auszuschließen und eine Preisliste mit 115 Einträgen zu veröffentlichen,
       wie die Süddeutsche Zeitung aufdeckte.
       
       ## Anwälte sehen Amt des Kulturstaatsministers beschädigt
       
       „Eine derartige Lüge wie in der Absage-E-Mail an die Buchhandlungen ist
       feige und eines Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nicht würdig“,
       erklärte hingegen Rechtsanwalt Sven Adam, der die Buchhandlung „Rote
       Straße“ aus Göttingen vertritt. Weimer habe nicht nur den
       Buchhandlungspreis beschädigt, sondern auch sein eigenes Amt.
       
       Eigentlich hätte der Preis im Rahmen der Leipziger Buchmesse verliehen
       werden sollen, [2][doch Weimer hatte am Dienstag die Veranstaltungen wegen
       angekündigter Proteste abgesagt]. Weimer war für sein Vorgehen von
       zahlreichen Kulturschaffenden und Verbänden sowie aus den Reihen der
       Grünen, Linken und SPD kritisiert worden.
       
       Die Linke im Bundestag forderte angesichts des Bekanntwerdens der E-Mail am
       Mittwoch sogar Weimers Rücktritt. „Der Jury, die im Gegenteil an der
       Nominierung bewusst festgehalten hatte, die Verantwortung für die eigene
       politische Entscheidung zuzuschustern, ist feige und respektlos“, erklärte
       David Schliesing, medienpolitischer Sprecher der Fraktion, Weimer sei damit
       „ungeeignet für das Amt eines Staatsministers“.
       
       Auch Sven Lehmann, Kulturpolitiker der Grünen im Bundestag, fragte, wie
       lange Bundeskanzler Merz noch an einem Minister festhalten wolle, „der das
       Vertrauen und Zutrauen der Kulturszene verloren hat“. Weimer sei „ein
       Kulturkämpfer, kein Kämpfer für die Kultur“. Lehmann verwies auf dessen
       Intervention bei der Programmplanung des Hauses der Kulturen der Welt sowie
       im Bezug auf die Leiterin der Berlinale. „Die jüngsten Ereignisse rund um
       den Deutschen Buchhandlungspreis setzen dem nun die Krone auf“, sagte
       Lehmann der taz.
       
       Der Kulturstaatsminister hatte zuvor sein Vorgehen in den Mittwochsausgaben
       der Zeitungen der Funke Mediengruppe verteidigt und erklärt, die Prüfung
       der Verfassungstreue im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens werde „nur
       in absoluten Ausnahmefällen aktiviert“. „Und wenn der Verfassungsschutz
       dann Hinweise zu einem potenziellen Preisträger hat, kann er aus meiner
       Sicht nicht preiswürdig sein.“
       
       ## Buchläden klagen gegen Datenübermittlung
       
       Beim Haber-Verfahren stellen Ministerien beim Bundesamt für
       Verfassungsschutz Anfragen, ob Erkenntnisse über Zuwendungsempfänger
       vorliegen. „Wenn sich eine Institution weithin sichtbar hinter die Losung
       ‚Deutschland verrecke‘ stellt, stellen sich zur Preiswürdigkeit Fragen“,
       sagte Weimer. Er spielte damit auf ein Kunstwerk an, das die Hausfassade
       des „Golden Shop“ in Bremen schmückt und diesen Satz beinhaltet.
       
       Die Buchhandlungen haben nun laut Mitteilung ihrer Anwält*innen Klagen
       gegen den BKM sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz vor den
       Verwaltungsgerichten in Berlin und Köln eingereicht, um die
       Rechtswidrigkeit der Datenübermittlung festzustellen.
       
       11 Mar 2026
       
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