# taz.de -- Affäre um Buchhandlungspreis: Falsche Absage aus dem Hause Weimer
> In der Affäre um den Ausschluss dreier Buchläden vom Buchhandlungspreis
> wächst der Druck auf den Kulturstaatsminister. Stolpert er über eine
> E-Mail?
(IMG) Bild: Legal, illegal, Buchregal: Ansichten aus der „Schwankenden Weltkugel“ in Berlin
Die Bedeutung scheinbar profaner Dinge stellt sich manchmal erst
Jahrhunderte später durch historische Forschung heraus. Ganz so lange hat
es im Falle einer E-Mail aus dem Haus des Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien vom 10. Februar 2026 nicht gedauert. An jenem
Dienstag um 13.37 Uhr verschickte der Ansprechpartner für den diesjährigen
Deutschen Buchhandlungspreis eine Absage an die Buchläden „Golden Shop“ in
Bremen und „Rote Straße“ in Göttingen.
„Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie von der unabhängigen Jury nicht
für eine Auszeichnung ausgewählt wurden“, heißt es in dem Schreiben, das
der taz vorliegt. Und weiter: „Die Jury hat sich bei dem sehr hohen Niveau
der Bewerbungen die Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht.“
Knapp eine Stunde zuvor ging eine gleichlautende E-Mail auch an die
Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin. So berichten es die
Anwälte der Buchläden und so bestätigten es Laden-Mitarbeiter*innen der
taz.
Es klingt wie eine Standardabsage, wie sie wohl schon zigfach bei
Förderprogrammen verschickt wurde. Allein: Der Inhalt ist offenkundig
unwahr.
## Jury wollte Buchhandlungen auszeichnen
Denn nicht die Jury hatte entschieden, dass die drei Buchhandlungen beim
diesjährigen Deutschen Buchhandlungspreis nicht bedacht werden, [1][sondern
der Ausrichter des Preises, der „Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien“ (BKM), eine Behörde, an dessen Spitze Kulturstaatsminister
Wolfram Weimer steht.]
Versendet wurde die Absage an die drei Buchläden nach taz-Informationen „Im
Auftrag“ von einem BKM-Mitarbeiter, der Ansprechpartner für den
Buchhandlungspreis ist.
Eine Sprecherin des BKM bestätigte auf Anfrage der taz, bei dem Schreiben
handle es sich um „eine standardisierte Absage.“ Die E-Mail sei an alle
Buchhandlungen gegangen, die nicht ausgezeichnet werden sollten. Und: „Aus
Gründen des Geheimschutzes gab es in den betreffenden drei Sonderfällen
keine andere Handhabe.“
Wie aus einer Stellungnahme der Jury vom 9. März hervorgeht, wollte diese
die drei Buchhandlungen durchaus auf der Liste der insgesamt 118
nominierten Läden haben.
Wie die Anwält*innen der drei Buchläden am Mittwoch gemeinsam
mitteilten, hätten der „Golden Shop“ in Bremen sowie der Laden „Rote Staße“
aus Göttingen sogar als „besonders herausragende Buchhandlungen“
ausgezeichnet werden und einen Preis in Höhe von 15.000 Euro erhalten
sollen.
Dazu erklärte die BKM-Sprecherin auf Anfrage der taz: „Aus Gründen des
Geheimschutzes können wir dazu keine Auskunft geben.“ Erst eine durch das
BKM angestrengte Abfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz nach dem
sogenannten „Haber-Verfahren“ ergab angebliche „Erkenntnisse“ über die
Buchläden, was das BKM veranlasste, die Läden ohne weiteren Hinweis
auszuschließen und eine Preisliste mit 115 Einträgen zu veröffentlichen,
wie die Süddeutsche Zeitung aufdeckte.
## Anwälte sehen Amt des Kulturstaatsministers beschädigt
„Eine derartige Lüge wie in der Absage-E-Mail an die Buchhandlungen ist
feige und eines Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nicht würdig“,
erklärte hingegen Rechtsanwalt Sven Adam, der die Buchhandlung „Rote
Straße“ aus Göttingen vertritt. Weimer habe nicht nur den
Buchhandlungspreis beschädigt, sondern auch sein eigenes Amt.
Eigentlich hätte der Preis im Rahmen der Leipziger Buchmesse verliehen
werden sollen, [2][doch Weimer hatte am Dienstag die Veranstaltungen wegen
angekündigter Proteste abgesagt]. Weimer war für sein Vorgehen von
zahlreichen Kulturschaffenden und Verbänden sowie aus den Reihen der
Grünen, Linken und SPD kritisiert worden.
Die Linke im Bundestag forderte angesichts des Bekanntwerdens der E-Mail am
Mittwoch sogar Weimers Rücktritt. „Der Jury, die im Gegenteil an der
Nominierung bewusst festgehalten hatte, die Verantwortung für die eigene
politische Entscheidung zuzuschustern, ist feige und respektlos“, erklärte
David Schliesing, medienpolitischer Sprecher der Fraktion, Weimer sei damit
„ungeeignet für das Amt eines Staatsministers“.
Auch Sven Lehmann, Kulturpolitiker der Grünen im Bundestag, fragte, wie
lange Bundeskanzler Merz noch an einem Minister festhalten wolle, „der das
Vertrauen und Zutrauen der Kulturszene verloren hat“. Weimer sei „ein
Kulturkämpfer, kein Kämpfer für die Kultur“. Lehmann verwies auf dessen
Intervention bei der Programmplanung des Hauses der Kulturen der Welt sowie
im Bezug auf die Leiterin der Berlinale. „Die jüngsten Ereignisse rund um
den Deutschen Buchhandlungspreis setzen dem nun die Krone auf“, sagte
Lehmann der taz.
Der Kulturstaatsminister hatte zuvor sein Vorgehen in den Mittwochsausgaben
der Zeitungen der Funke Mediengruppe verteidigt und erklärt, die Prüfung
der Verfassungstreue im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens werde „nur
in absoluten Ausnahmefällen aktiviert“. „Und wenn der Verfassungsschutz
dann Hinweise zu einem potenziellen Preisträger hat, kann er aus meiner
Sicht nicht preiswürdig sein.“
## Buchläden klagen gegen Datenübermittlung
Beim Haber-Verfahren stellen Ministerien beim Bundesamt für
Verfassungsschutz Anfragen, ob Erkenntnisse über Zuwendungsempfänger
vorliegen. „Wenn sich eine Institution weithin sichtbar hinter die Losung
‚Deutschland verrecke‘ stellt, stellen sich zur Preiswürdigkeit Fragen“,
sagte Weimer. Er spielte damit auf ein Kunstwerk an, das die Hausfassade
des „Golden Shop“ in Bremen schmückt und diesen Satz beinhaltet.
Die Buchhandlungen haben nun laut Mitteilung ihrer Anwält*innen Klagen
gegen den BKM sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz vor den
Verwaltungsgerichten in Berlin und Köln eingereicht, um die
Rechtswidrigkeit der Datenübermittlung festzustellen.
11 Mar 2026
## LINKS
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## AUTOREN
(DIR) Jean-Philipp Baeck
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