# taz.de -- Gerichtsurteil gegen Wolfram Weimer: Berliner Buchhandlung keineswegs extremistisch
> Die „Schwankende Weltkugel“ gewinnt gegen Weimer vor Gericht. Der
> Kulturstaatsminister darf die Buchhandlung nicht als extremistisch
> bezeichnen.
(IMG) Bild: Schwankende Weltkugel äußerst stabil
dpa | Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) darf die Betreiber
des Berliner Buchladens [1][„Zur schwankenden Weltkugel“] nicht als
„politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin
im Eilverfahren entschieden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Damit haben sich die Betreiber des Buchladens zunächst erfolgreich vor
Gericht gegen eine [2][Äußerung des Kulturstaatsministers] in einem
Interview der Zeit gewehrt. Weimer hatte es zuvor abgelehnt, eine
entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen den Beschluss des
Gerichts kann der Staatsminister Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg einlegen.
Die Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber der
Buchhandlung, begründete das Gericht. Sie sei demnach so zu verstehen, dass
die Antragstellerinnen politische Extremisten seien. „Für diese Bewertung
existiere keine belastbare Tatsachengrundlage.“ Trotz Nachfragen vom
Gericht habe Weimer nicht aufgeklärt, welche tatsächlichen Erkenntnisse ihn
dazu bewogen hätten, eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz
über die Buchhandlung zu richten.
Hintergrund des Verfahrens ist der [3][Streit um den Deutschen
Buchhandlungspreis.] Weimer hatte drei Läden in Berlin, Bremen und
Göttingen von der Liste der Preisträger gestrichen, die eine Jury für die
Auszeichnung ausgewählt hatte. Als Grund nannte er
„verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“. Dabei blieb unklar, was gegen
die drei Geschäfte vorliegt. Es gab scharfe Kritik aus der Opposition und
aus der Kulturbranche.
## Persönlichkeitsrecht verletzt
In einem Interview der Zeit wurde ihm später die Frage gestellt: „Aber
warum haben Sie in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen?“
Weimer antwortete: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder
einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“
Dagegen zogen die Betreiberinnen von „Zur schwankenden Weltkugel“ mit einem
Eilantrag [4][und einer Klage] (Az. VG 6 K 231/26) vor Gericht.
„Kulturstaatsminister Weimer greift rechtswidrig in Grundrechte ein. Die
Bezeichnung als Extremisten ist stigmatisierend“, erklärte ihr Anwalt
Jasper Prigge im März. Er beanstandete unter anderem, dass die Äußerungen
das Persönlichkeitsrecht verletzten.
Eine Sprecherin des Kulturstaatsministers erklärte damals: „Herr
Staatsminister Dr. Weimer hat die geforderte Unterlassungserklärung nicht
abgegeben“. Es müsse Weimer und anderen Mitgliedern der Bundesregierung
möglich sein, diesen Satz zu sagen. „Die angegriffene Äußerung enthält
ebenso wie die Fragestellung im Interview keinerlei Bezug zu einer
konkreten Person.“
## Verhandlungstermin noch offen
Die von der Streichung betroffenen drei linken Buchläden, Golden Shop
(Bremen), die Rote Straße (Göttingen) und „Zur schwankenden Weltkugel“
(Berlin) gehen juristisch auch dagegen vor. Mit ihren Klagen vor dem
Verwaltungsgericht Berlin verlangen die drei Buchläden nach Angaben ihrer
Anwälte auch Einblicke ins Verfahren: Es bestehe „ein grundrechtlich
geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die
Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat“.
Wann das Gericht in dieser Sache entscheidet, ist noch offen. Nach Angaben
einer Gerichtssprecherin gibt es noch keinen Verhandlungstermin.
Der Deutsche Buchhandlungspreis für etwa 100 besonders engagierte kleine
Buchläden ist mit Preisgeldern von 7.000 bis 25.000 Euro auch eine
Finanzspritze.
30 Apr 2026
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