# taz.de -- Gerichtsurteil gegen Wolfram Weimer: Berliner Buchhandlung keineswegs extremistisch
       
       > Die „Schwankende Weltkugel“ gewinnt gegen Weimer vor Gericht. Der
       > Kulturstaatsminister darf die Buchhandlung nicht als extremistisch
       > bezeichnen.
       
 (IMG) Bild: Schwankende Weltkugel äußerst stabil
       
       dpa | Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) darf die Betreiber
       des Berliner Buchladens [1][„Zur schwankenden Weltkugel“] nicht als
       „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin
       im Eilverfahren entschieden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
       
       Damit haben sich die Betreiber des Buchladens zunächst erfolgreich vor
       Gericht gegen eine [2][Äußerung des Kulturstaatsministers] in einem
       Interview der Zeit gewehrt. Weimer hatte es zuvor abgelehnt, eine
       entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen den Beschluss des
       Gerichts kann der Staatsminister Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
       Berlin-Brandenburg einlegen.
       
       Die Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber der
       Buchhandlung, begründete das Gericht. Sie sei demnach so zu verstehen, dass
       die Antragstellerinnen politische Extremisten seien. „Für diese Bewertung
       existiere keine belastbare Tatsachengrundlage.“ Trotz Nachfragen vom
       Gericht habe Weimer nicht aufgeklärt, welche tatsächlichen Erkenntnisse ihn
       dazu bewogen hätten, eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz
       über die Buchhandlung zu richten.
       
       Hintergrund des Verfahrens ist der [3][Streit um den Deutschen
       Buchhandlungspreis.] Weimer hatte drei Läden in Berlin, Bremen und
       Göttingen von der Liste der Preisträger gestrichen, die eine Jury für die
       Auszeichnung ausgewählt hatte. Als Grund nannte er
       „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“. Dabei blieb unklar, was gegen
       die drei Geschäfte vorliegt. Es gab scharfe Kritik aus der Opposition und
       aus der Kulturbranche.
       
       ## Persönlichkeitsrecht verletzt
       
       In einem Interview der Zeit wurde ihm später die Frage gestellt: „Aber
       warum haben Sie in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen?“
       Weimer antwortete: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder
       einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“
       
       Dagegen zogen die Betreiberinnen von „Zur schwankenden Weltkugel“ mit einem
       Eilantrag [4][und einer Klage] (Az. VG 6 K 231/26) vor Gericht.
       „Kulturstaatsminister Weimer greift rechtswidrig in Grundrechte ein. Die
       Bezeichnung als Extremisten ist stigmatisierend“, erklärte ihr Anwalt
       Jasper Prigge im März. Er beanstandete unter anderem, dass die Äußerungen
       das Persönlichkeitsrecht verletzten.
       
       Eine Sprecherin des Kulturstaatsministers erklärte damals: „Herr
       Staatsminister Dr. Weimer hat die geforderte Unterlassungserklärung nicht
       abgegeben“. Es müsse Weimer und anderen Mitgliedern der Bundesregierung
       möglich sein, diesen Satz zu sagen. „Die angegriffene Äußerung enthält
       ebenso wie die Fragestellung im Interview keinerlei Bezug zu einer
       konkreten Person.“
       
       ## Verhandlungstermin noch offen
       
       Die von der Streichung betroffenen drei linken Buchläden, Golden Shop
       (Bremen), die Rote Straße (Göttingen) und „Zur schwankenden Weltkugel“
       (Berlin) gehen juristisch auch dagegen vor. Mit ihren Klagen vor dem
       Verwaltungsgericht Berlin verlangen die drei Buchläden nach Angaben ihrer
       Anwälte auch Einblicke ins Verfahren: Es bestehe „ein grundrechtlich
       geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die
       Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat“.
       
       Wann das Gericht in dieser Sache entscheidet, ist noch offen. Nach Angaben
       einer Gerichtssprecherin gibt es noch keinen Verhandlungstermin.
       
       Der Deutsche Buchhandlungspreis für etwa 100 besonders engagierte kleine
       Buchläden ist mit Preisgeldern von 7.000 bis 25.000 Euro auch eine
       Finanzspritze.
       
       30 Apr 2026
       
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