# taz.de -- Rechtsprofessor Kai Ambos über Irankrieg: „Das Völkerrecht ist kein Wunschkonzert von Professoren“
> Der Angriff der USA und Israel ist eindeutig völkerrechtswidrig, sagt Kai
> Ambos. Das kann auch Merz in Schwierigkeiten bringen.
(IMG) Bild: Kein Graubereich: Eine Taube wird von einer Explosion in Teheran aufgescheucht
taz: Herr Ambos, [1][die USA und Israel greifen seit Samstag den Iran
militärisch an]. Ist das völkerrechtlich gesehen legal?
Kai Ambos: Nein. Es gibt nur zwei Ausnahmen beim Gewaltverbot. Entweder der
UN-Sicherheitsrat genehmigt den Militäreinsatz, oder ein Staat verteidigt
sich gegen einen bewaffneten Angriff. Beides ist beim Angriff der USA und
Israels nicht der Fall.
taz: Der israelische Ministerpräsident Netanjahu behauptet, dieser Krieg
sei ein Präventivschlag gegen das iranische Atomprogramm. US-Präsident
Trump spricht von iranischen Langstreckenraketen, die die USA bedrohen
könnten. Haben diese Rechtfertigungen rechtliche Relevanz?
Ambos: Nach dem [2][Zwölf-Tage-Krieg 2025] hat die US-Regierung behauptet,
das iranische Atomprogramm sei ganz zerstört oder extrem zurückgeworfen.
Insofern irritieren diese Behauptungen. Selbst wenn wir eine Restgefahr
unterstellen, die vom iranischen Atomprogramm ausgeht, rechtfertigt diese
nicht diesen Krieg. Laut Artikel 51 der UN-Charta, der das Recht auf
Selbstverteidigung formuliert, muss ein bewaffneter Angriff vorliegen. So
wie der russische Überfall auf die Ukraine 2022.
taz: Der Iran droht Israel schon lange mit Vernichtung. Spielt das keine
Rolle?
Ambos: Erstens: Ein präventiver oder gar vorbeugender Gewalteinsatz ist
völkerrechtlich höchst umstritten. Das Völkerrecht ist kein Wunschkonzert
von Professoren, sondern von Staaten gemachtes Recht. Gerade die Staaten
des Globalen Südens, die wir leicht aus dem Blick verlieren, widersprechen
einer weiten Vorverlagerung des Selbstverteidigungsrechts. Zweitens: Selbst
wenn wir eine solche Vorverlagerung akzeptieren, reicht die allgemeine,
abstrakte Drohung Irans, Israel zu vernichten, nicht aus. Für einen
präventiven Militäreinsatz müsste ein Angriff des Iran unmittelbar und
konkret bevorstehen – und ein Militärschlag müsste die letzte Möglichkeit
sein, diesen zu verhindern. Darauf gibt es keinen Hinweis. Die USA haben ja
mit Iran bis Samstag verhandelt.
taz: Dieser Krieg ist also illegal. Gibt es Völkerrechtler, die das anders
sehen? Oder formulieren Sie den internationalen Konsens?
Ambos: Soweit ich sehe, herrscht nicht nur hierzulande weitgehend Konsens,
dass dieser Krieg völkerrechtswidrig ist. Manche sprechen von einer
manifesten Verletzung der UN-Charta, andere sogar von einem Angriffskrieg,
weil sie der Ansicht sind, dass dieser Angriff – so die Definition des
Angriffskriegs – nach Art, Schwere und Umfang eine offenkundige Verletzung
der UN-Charta darstellt.
taz: [3][Iran antwortet mit Raketen auf US-Basen in der Golfregion] und
[4][Ziele in Israel]. Ist das durch das Selbstverteidigungsrecht gedeckt?
Ambos: Iran hat wegen des völkerrechtswidrigen Angriffs der USA und Israel
das Recht, sich zu verteidigen.
taz: Und darf also US-Basen in Drittstaaten beschießen?
Ambos: Nur wenn diese für US-Angriffe genutzt werden. Falls nicht, und das
scheint bei den Golfstaaten so zu sein, sind diese Gegenschläge nicht vom
Selbstverteidigungsrecht gedeckt. Ebenso wenig darf Iran zivile Ziele wie
Wohngebäude oder die Zivilbevölkerung als solche angreifen. Auch
Selbstverteidigung muss verhältnismäßig sein.
taz: Frankreich, Großbritannien und Deutschland haben „defensive
militärische“ Maßnahmen gegen Iran angedroht. Dürfen die das?
Ambos: Ja und Nein. Es ist kompliziert. Wenn Golfstaaten, die vom Iran
attackiert werden, europäische Staaten um Hilfe bitten, so ist das
völkerrechtlich als kollektive Selbstverteidigung – zugunsten dieser
Staaten – zulässig. Natürlich können sich diese Staaten auch selbst gegen
iranische Angriffe verteidigen. Aber kein Staat darf den
völkerrechtswidrigen Angriff der USA und Israel auf den Iran unterstützen.
Das muss man strikt unterscheiden.
taz: [5][Faktisch geht es um die Nutzung der britischen Basis Diego Garcia
im Golf durch die USA], die die britische Regierung den USA jetzt doch
erlauben will …
Ambos: Genau. Das ist zulässig, wenn es um defensive Aktionen im Rahmen der
genannten kollektiven Selbstverteidigung zum Schutz vor iranischen
Angriffen geht, nicht aber zur Unterstützung der Angriffe auf den Iran.
taz: Die USA nutzen die Basis Ramstein in Deutschland für die Logistik
dieses Krieges. Ist das rechtlich bedenklich?
Ambos: Deutschland darf, wie jeder anderer Staat auch, keinerlei
Unterstützung für völkerrechtswidrige Handlungen leisten. Sollte Ramstein
also in den aktuellen Krieg eingebunden sein, müsste Deutschland dagegen
zumindest protestieren. Das folgt auch aus dem Grundgesetz, das
völkerrechtliche Regeln zum Bestandteil des nationalen Rechts macht. Nach
Artikel 26 ist ein Angriffskrieg explizit verboten. Wenn man den Irankrieg
als Angriffskrieg definiert, stünde ein gravierender Verstoß gegen die
deutsche Verfassung im Raum.
taz: Nehmen wir mal an, das iranische Regime würde zusammenbrechen und Iran
sich in eine funktionierende Demokratie verwandeln. Wäre der Angriffskrieg
der USA und von Israel damit rechtlich gesehen geheilt?
Ambos: Aus utilitaristischer Sicht könnte man auf diese Idee kommen. Solche
folgeorientierten Überlegungen machen den ursprünglichen Rechtsbruch aber
nicht ungeschehen. Wenn ich Ihnen Geld stehle, das mit Gewinn investiere
und es Ihnen mit diesem Gewinn zurückgebe, haben Sie zwar einen Vorteil.
Doch der ursprüngliche Diebstahl – die Verletzung Ihres Eigentums – bleibt
bestehen. Immerhin wird man sagen können, dass positive Folgen eines
Rechtsbruchs die Haftung des Rechtsbrechers, also seine Strafe, mildern
kann.
taz: Die USA reißen nicht nur mit diesem Krieg die multilaterale Ordnung
nieder. Sie steigen aus dem Klimaabkommen und der Finanzierung der UN aus
und verhängen Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof. Was
nützt uns das Völkerrecht, wenn der zentrale weltpolitische Akteur sich an
nichts mehr hält?
Ambos: Völkerrecht ist nicht nur Friedenssicherungsrecht. Klimaschutz,
Kontrolle von Migration, wirtschaftliche Abkommen, konsularische Betreuung
im Ausland – all das ist Völkerrecht. In einem Völkerrechtslehrbuch mit
mehreren 100 Seiten widmen sich vielleicht zehn Prozent dem Thema der
Friedenssicherung. Wir können globale Krisen nicht ohne zwischenstaatliche
Kooperation und damit Völkerrecht lösen. Zudem zieht sich selbst diese
US-Regierung nicht ganz vom Völkerrecht und seinen Institutionen zurück. Am
vergangenen Samstag hat der US-Vertreter im UN-Sicherheitsrat den
Iranangriff gerechtfertigt. Es gibt keine Politik des leeren Stuhls …
taz: Das heißt?
Ambos: Die Sowjetunion boykottierte im Zuge des Koreakriegs im Jahre 1950
den UN-Sicherheitsrat. So weit sind wir nicht. Russland und die USA
verletzen derzeit das Völkerrecht massiv. Aber das gilt nicht für die
anderen 190 Staaten. Denken wir an die Davos-Rede des kanadischen
Premierministers Mark Carney. Für Mittelmächte und den Globalen Süden ist
das Völkerrecht nach wie vor entscheidend. Die Afrikanische Union und die
arabischen Staaten kritisieren die Gegenangriffe des Iran als
völkerrechtswidrig. Auch der Europäische Rat hat sich, wenn auch nur sehr
allgemein, zum Völkerrecht bekannt. Kleinere Länder sind auf eine
regelbasierte Ordnung mit völkerrechtlichen Regeln angewiesen. Die
Alternative ist eine chaotische Welt, in der die USA und China als einzige
Supermächte nach ihrem Gutdünken handeln. In einer solchen Welt werden die
kleinen und mittleren Mächte zerrieben.
taz: Kanzler Merz spricht vage von einem Dilemma, und meint den Widerspruch
zwischen der Verletzung des Völkerrechts und dem Ziel einer Ablösung des
iranischen Regimes. Ist das eine glaubwürdige Position?
Ambos: Ich denke nicht.
taz: Warum nicht?
Ambos: Wir können nicht glaubwürdig den russischen Angriffskrieg
verurteilen, wenn wir bei Gaza, Venezuela oder dem Irankrieg die Verletzung
des Völkerrechts nicht klar benennen. Glaubwürdigkeit ist eine Währung in
internationalen Beziehungen. Deutschland kann nicht eine regelbasierte
Ordnung predigen, aber aus Angst vor Trump klein beigeben. Das ist nicht
nur eine Frage der Prinzipien, sondern auch unserer Interessen. Denn die
regelbasierte Ordnung und das Völkerrecht schützt auch uns als Mittelmacht.
Floskeln oder Ausflüchte helfen da nicht weiter.
taz: Welche Floskel meinen Sie?
Ambos: Wenn Außenminister Wadephul sagt, man könne den Irankrieg
völkerrechtlich nicht bewerten und müsse erst genau prüfen, dann ist das
eine Ausflucht. Denn die völkerrechtliche Lage ist eindeutig. Die erste
Erklärung der E 3 …
taz: … von Großbritannien, Frankreich und Deutschland …
Ambos: … erweckt den surrealen Eindruck, dass der Iran diesen Krieg am
vergangenen Samstag begonnen hat. Warum spricht man nicht den wahren
Sachverhalt aus? Ich wünsche mir schon lange den Sturz des
menschenverachtenden Mullah-Regimes durch die iranische Bevölkerung. Aber
deshalb kann ich doch nicht leugnen, wer diesen Krieg begonnen hat. Das
schließt realpolitischen Pragmatismus nicht aus. Aber dazu gehören auch die
realen zerstörerischen Folgen dieses Kriegs im Iran, in der Region und in
der Weltwirtschaft.
taz: Trotzdem – was nutzt uns derzeit das Völkerrecht, das ignoriert wird?
Ambos: Das Völkerrecht ist nicht, wie man aus der AfD hört, eine Art
Vorschlag, dem man folgen kann oder auch nicht. Es ist bindendes Recht und
in Deutschland sogar verfassungsrechtlich abgesichert. Wer also
völkerrechtliche Wertungen ignoriert, der ignoriert in Wahrheit die
Verfassung. Das sollte kein deutscher Politiker tun. Und umgekehrt sollte
man fragen: Was ist die Alternative zum Völkerrecht?
taz: Und?
Ambos: Eine Politik der Rechtlosigkeit, die Führer wie Trump und Putin
verkörpern. Nach innen bekämpft Trump die Justiz und Gewaltenteilung, nach
außen das Völkerrecht. Letztlich ist das die Wiederkehr der
absolutistischen Monarchie eines Ludwig XIV., von dem der Satz „Der Staat
bin ich“ stammt und der keinerlei rechtliche Begrenzung akzeptierte.
Völkerrecht ist – wie jedes Recht – nichts anderes als die Begrenzung von
Macht. Ohne Völkerrecht werden Trump und Putin, die neuen absolutistischen
Monarchen des 21. Jahrhunderts, regel- und rechtlos agieren. Das wird uns
nicht guttun.
4 Mar 2026
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