# taz.de -- Rechtsprofessor Kai Ambos über Irankrieg: „Das Völkerrecht ist kein Wunschkonzert von Professoren“
       
       > Der Angriff der USA und Israel ist eindeutig völkerrechtswidrig, sagt Kai
       > Ambos. Das kann auch Merz in Schwierigkeiten bringen.
       
 (IMG) Bild: Kein Graubereich: Eine Taube wird von einer Explosion in Teheran aufgescheucht
       
       taz: Herr Ambos, [1][die USA und Israel greifen seit Samstag den Iran
       militärisch an]. Ist das völkerrechtlich gesehen legal? 
       
       Kai Ambos: Nein. Es gibt nur zwei Ausnahmen beim Gewaltverbot. Entweder der
       UN-Sicherheitsrat genehmigt den Militäreinsatz, oder ein Staat verteidigt
       sich gegen einen bewaffneten Angriff. Beides ist beim Angriff der USA und
       Israels nicht der Fall.
       
       taz: Der israelische Ministerpräsident Netanjahu behauptet, dieser Krieg
       sei ein Präventivschlag gegen das iranische Atomprogramm. US-Präsident
       Trump spricht von iranischen Langstreckenraketen, die die USA bedrohen
       könnten. Haben diese Rechtfertigungen rechtliche Relevanz?
       
       Ambos: Nach dem [2][Zwölf-Tage-Krieg 2025] hat die US-Regierung behauptet,
       das iranische Atomprogramm sei ganz zerstört oder extrem zurückgeworfen.
       Insofern irritieren diese Behauptungen. Selbst wenn wir eine Restgefahr
       unterstellen, die vom iranischen Atomprogramm ausgeht, rechtfertigt diese
       nicht diesen Krieg. Laut Artikel 51 der UN-Charta, der das Recht auf
       Selbstverteidigung formuliert, muss ein bewaffneter Angriff vorliegen. So
       wie der russische Überfall auf die Ukraine 2022.
       
       taz: Der Iran droht Israel schon lange mit Vernichtung. Spielt das keine
       Rolle?
       
       Ambos: Erstens: Ein präventiver oder gar vorbeugender Gewalteinsatz ist
       völkerrechtlich höchst umstritten. Das Völkerrecht ist kein Wunschkonzert
       von Professoren, sondern von Staaten gemachtes Recht. Gerade die Staaten
       des Globalen Südens, die wir leicht aus dem Blick verlieren, widersprechen
       einer weiten Vorverlagerung des Selbstverteidigungsrechts. Zweitens: Selbst
       wenn wir eine solche Vorverlagerung akzeptieren, reicht die allgemeine,
       abstrakte Drohung Irans, Israel zu vernichten, nicht aus. Für einen
       präventiven Militäreinsatz müsste ein Angriff des Iran unmittelbar und
       konkret bevorstehen – und ein Militärschlag müsste die letzte Möglichkeit
       sein, diesen zu verhindern. Darauf gibt es keinen Hinweis. Die USA haben ja
       mit Iran bis Samstag verhandelt.
       
       taz: Dieser Krieg ist also illegal. Gibt es Völkerrechtler, die das anders
       sehen? Oder formulieren Sie den internationalen Konsens?
       
       Ambos: Soweit ich sehe, herrscht nicht nur hierzulande weitgehend Konsens,
       dass dieser Krieg völkerrechtswidrig ist. Manche sprechen von einer
       manifesten Verletzung der UN-Charta, andere sogar von einem Angriffskrieg,
       weil sie der Ansicht sind, dass dieser Angriff – so die Definition des
       Angriffskriegs – nach Art, Schwere und Umfang eine offenkundige Verletzung
       der UN-Charta darstellt.
       
       taz: [3][Iran antwortet mit Raketen auf US-Basen in der Golfregion] und
       [4][Ziele in Israel]. Ist das durch das Selbstverteidigungsrecht gedeckt?
       
       Ambos: Iran hat wegen des völkerrechtswidrigen Angriffs der USA und Israel
       das Recht, sich zu verteidigen.
       
       taz: Und darf also US-Basen in Drittstaaten beschießen?
       
       Ambos: Nur wenn diese für US-Angriffe genutzt werden. Falls nicht, und das
       scheint bei den Golfstaaten so zu sein, sind diese Gegenschläge nicht vom
       Selbstverteidigungsrecht gedeckt. Ebenso wenig darf Iran zivile Ziele wie
       Wohngebäude oder die Zivilbevölkerung als solche angreifen. Auch
       Selbstverteidigung muss verhältnismäßig sein.
       
       taz: Frankreich, Großbritannien und Deutschland haben „defensive
       militärische“ Maßnahmen gegen Iran angedroht. Dürfen die das?
       
       Ambos: Ja und Nein. Es ist kompliziert. Wenn Golfstaaten, die vom Iran
       attackiert werden, europäische Staaten um Hilfe bitten, so ist das
       völkerrechtlich als kollektive Selbstverteidigung – zugunsten dieser
       Staaten – zulässig. Natürlich können sich diese Staaten auch selbst gegen
       iranische Angriffe verteidigen. Aber kein Staat darf den
       völkerrechtswidrigen Angriff der USA und Israel auf den Iran unterstützen.
       Das muss man strikt unterscheiden.
       
       taz: [5][Faktisch geht es um die Nutzung der britischen Basis Diego Garcia
       im Golf durch die USA], die die britische Regierung den USA jetzt doch
       erlauben will …
       
       Ambos: Genau. Das ist zulässig, wenn es um defensive Aktionen im Rahmen der
       genannten kollektiven Selbstverteidigung zum Schutz vor iranischen
       Angriffen geht, nicht aber zur Unterstützung der Angriffe auf den Iran.
       
       taz: Die USA nutzen die Basis Ramstein in Deutschland für die Logistik
       dieses Krieges. Ist das rechtlich bedenklich?
       
       Ambos: Deutschland darf, wie jeder anderer Staat auch, keinerlei
       Unterstützung für völkerrechtswidrige Handlungen leisten. Sollte Ramstein
       also in den aktuellen Krieg eingebunden sein, müsste Deutschland dagegen
       zumindest protestieren. Das folgt auch aus dem Grundgesetz, das
       völkerrechtliche Regeln zum Bestandteil des nationalen Rechts macht. Nach
       Artikel 26 ist ein Angriffskrieg explizit verboten. Wenn man den Irankrieg
       als Angriffskrieg definiert, stünde ein gravierender Verstoß gegen die
       deutsche Verfassung im Raum.
       
       taz: Nehmen wir mal an, das iranische Regime würde zusammenbrechen und Iran
       sich in eine funktionierende Demokratie verwandeln. Wäre der Angriffskrieg
       der USA und von Israel damit rechtlich gesehen geheilt?
       
       Ambos: Aus utilitaristischer Sicht könnte man auf diese Idee kommen. Solche
       folgeorientierten Überlegungen machen den ursprünglichen Rechtsbruch aber
       nicht ungeschehen. Wenn ich Ihnen Geld stehle, das mit Gewinn investiere
       und es Ihnen mit diesem Gewinn zurückgebe, haben Sie zwar einen Vorteil.
       Doch der ursprüngliche Diebstahl – die Verletzung Ihres Eigentums – bleibt
       bestehen. Immerhin wird man sagen können, dass positive Folgen eines
       Rechtsbruchs die Haftung des Rechtsbrechers, also seine Strafe, mildern
       kann.
       
       taz: Die USA reißen nicht nur mit diesem Krieg die multilaterale Ordnung
       nieder. Sie steigen aus dem Klimaabkommen und der Finanzierung der UN aus
       und verhängen Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof. Was
       nützt uns das Völkerrecht, wenn der zentrale weltpolitische Akteur sich an
       nichts mehr hält?
       
       Ambos: Völkerrecht ist nicht nur Friedenssicherungsrecht. Klimaschutz,
       Kontrolle von Migration, wirtschaftliche Abkommen, konsularische Betreuung
       im Ausland – all das ist Völkerrecht. In einem Völkerrechtslehrbuch mit
       mehreren 100 Seiten widmen sich vielleicht zehn Prozent dem Thema der
       Friedenssicherung. Wir können globale Krisen nicht ohne zwischenstaatliche
       Kooperation und damit Völkerrecht lösen. Zudem zieht sich selbst diese
       US-Regierung nicht ganz vom Völkerrecht und seinen Institutionen zurück. Am
       vergangenen Samstag hat der US-Vertreter im UN-Sicherheitsrat den
       Iranangriff gerechtfertigt. Es gibt keine Politik des leeren Stuhls …
       
       taz: Das heißt?
       
       Ambos: Die Sowjetunion boykottierte im Zuge des Koreakriegs im Jahre 1950
       den UN-Sicherheitsrat. So weit sind wir nicht. Russland und die USA
       verletzen derzeit das Völkerrecht massiv. Aber das gilt nicht für die
       anderen 190 Staaten. Denken wir an die Davos-Rede des kanadischen
       Premierministers Mark Carney. Für Mittelmächte und den Globalen Süden ist
       das Völkerrecht nach wie vor entscheidend. Die Afrikanische Union und die
       arabischen Staaten kritisieren die Gegenangriffe des Iran als
       völkerrechtswidrig. Auch der Europäische Rat hat sich, wenn auch nur sehr
       allgemein, zum Völkerrecht bekannt. Kleinere Länder sind auf eine
       regelbasierte Ordnung mit völkerrechtlichen Regeln angewiesen. Die
       Alternative ist eine chaotische Welt, in der die USA und China als einzige
       Supermächte nach ihrem Gutdünken handeln. In einer solchen Welt werden die
       kleinen und mittleren Mächte zerrieben.
       
       taz: Kanzler Merz spricht vage von einem Dilemma, und meint den Widerspruch
       zwischen der Verletzung des Völkerrechts und dem Ziel einer Ablösung des
       iranischen Regimes. Ist das eine glaubwürdige Position?
       
       Ambos: Ich denke nicht.
       
       taz: Warum nicht?
       
       Ambos: Wir können nicht glaubwürdig den russischen Angriffskrieg
       verurteilen, wenn wir bei Gaza, Venezuela oder dem Irankrieg die Verletzung
       des Völkerrechts nicht klar benennen. Glaubwürdigkeit ist eine Währung in
       internationalen Beziehungen. Deutschland kann nicht eine regelbasierte
       Ordnung predigen, aber aus Angst vor Trump klein beigeben. Das ist nicht
       nur eine Frage der Prinzipien, sondern auch unserer Interessen. Denn die
       regelbasierte Ordnung und das Völkerrecht schützt auch uns als Mittelmacht.
       Floskeln oder Ausflüchte helfen da nicht weiter.
       
       taz: Welche Floskel meinen Sie?
       
       Ambos: Wenn Außenminister Wadephul sagt, man könne den Irankrieg
       völkerrechtlich nicht bewerten und müsse erst genau prüfen, dann ist das
       eine Ausflucht. Denn die völkerrechtliche Lage ist eindeutig. Die erste
       Erklärung der E 3 …
       
       taz: … von Großbritannien, Frankreich und Deutschland …
       
       Ambos: … erweckt den surrealen Eindruck, dass der Iran diesen Krieg am
       vergangenen Samstag begonnen hat. Warum spricht man nicht den wahren
       Sachverhalt aus? Ich wünsche mir schon lange den Sturz des
       menschenverachtenden Mullah-Regimes durch die iranische Bevölkerung. Aber
       deshalb kann ich doch nicht leugnen, wer diesen Krieg begonnen hat. Das
       schließt realpolitischen Pragmatismus nicht aus. Aber dazu gehören auch die
       realen zerstörerischen Folgen dieses Kriegs im Iran, in der Region und in
       der Weltwirtschaft.
       
       taz: Trotzdem – was nutzt uns derzeit das Völkerrecht, das ignoriert wird? 
       
       Ambos: Das Völkerrecht ist nicht, wie man aus der AfD hört, eine Art
       Vorschlag, dem man folgen kann oder auch nicht. Es ist bindendes Recht und
       in Deutschland sogar verfassungsrechtlich abgesichert. Wer also
       völkerrechtliche Wertungen ignoriert, der ignoriert in Wahrheit die
       Verfassung. Das sollte kein deutscher Politiker tun. Und umgekehrt sollte
       man fragen: Was ist die Alternative zum Völkerrecht?
       
       taz: Und? 
       
       Ambos: Eine Politik der Rechtlosigkeit, die Führer wie Trump und Putin
       verkörpern. Nach innen bekämpft Trump die Justiz und Gewaltenteilung, nach
       außen das Völkerrecht. Letztlich ist das die Wiederkehr der
       absolutistischen Monarchie eines Ludwig XIV., von dem der Satz „Der Staat
       bin ich“ stammt und der keinerlei rechtliche Begrenzung akzeptierte.
       Völkerrecht ist – wie jedes Recht – nichts anderes als die Begrenzung von
       Macht. Ohne Völkerrecht werden Trump und Putin, die neuen absolutistischen
       Monarchen des 21. Jahrhunderts, regel- und rechtlos agieren. Das wird uns
       nicht guttun.
       
       4 Mar 2026
       
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