# taz.de -- Angriffe auf den Iran: Eindeutig völkerrechtswidrig
       
       > Der Angriff von Israel und den USA auf den Iran verletzt das Völkerrecht.
       > Er verstößt gegen das Gewaltverbot der UN-Charta. Es gibt auch keinen
       > Rechtfertigungsgrund hierfür.
       
 (IMG) Bild: Israel und die USA haben den Knoten ohne Beschluss des UN-Sicherheitsrats gelöst: die Skulptur „Non Violence“ von Carl Fredrik Reuterswärd vor dem UN-Hauptquartier in New York
       
       Nach der UN-Charta sind militärische Angriffe auf andere Staaten
       grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise sind sie erlaubt zur
       Selbstverteidigung gegen gegenwärtige und unmittelbar bevorstehende
       Angriffe. Der Iran hat Israel in diesen Tagen aber nicht attackiert, und es
       stand auch kein Angriff unmittelbar bevor. Ein Beschluss des
       UN-Sicherheitsrats könnte militärische Gewalt ebenfalls erlauben, liegt
       aber nicht vor. Er wurde nicht einmal beantragt.
       
       Israels Verteidigungsminister Israel Katz sagte zur Begründung [1][des
       Angriffs]: „Der Staat Israel hat einen Präventivschlag gegen den Iran
       gestartet, um Bedrohungen für den Staat Israel zu beseitigen.“ US-Präsident
       Trump argumentierte: „Unser Ziel ist es, das amerikanische Volk dadurch zu
       schützen, dass die unmittelbare Bedrohung durch das iranische Regime
       eliminiert wird.“
       
       Präventivschläge gegen mögliche künftige Angriffe sind völkerrechtlich
       jedoch eindeutig illegal. Selbst wenn Iran Atombomben hätte – was noch
       nicht der Fall ist –, würde das allein keinen militärischen Angriff
       rechtfertigen. Man kann und muss diskutieren, wann die letzte Möglichkeit
       ist, einen bevorstehenden Atomschlag zu verhindern. Im Fall Iran ist man
       jedoch noch weit davon entfernt. Das Land bräuchte mindestens noch Monate,
       um eine Atomwaffe überhaupt herzustellen.
       
       [2][Bereits im Sommer 2025 haben Israel und die USA das iranische
       Atomprogramm militärisch attackiert]. Schon die damaligen Luftschläge
       verstießen gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot. Angeblich haben sie das
       Programm weit zurückgeworfen. Umso weniger plausibel ist eine
       Rechtfertigung der aktuellen Angriffe auf Iran mit den Gefahren durch das
       iranische Atomprogramm.
       
       [3][Im Januar 2026 hat das iranische Regime Proteste blutig
       niedergeschlagen und dabei tausende bis zehntausende Menschen getötet].
       Dies waren willkürliche Morde und auch ein Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit, für das die Verantwortlichen individuell bestraft werden
       müssen. Doch auch solche massivsten Menschenrechtsverletzungen können ein
       militärisches Eingreifen anderer Staaten nur mit Billigung des
       Weltsicherheitsrats rechtfertigen.
       
       Das Instrument einer „humanitären Intervention“, mit der die Nato 1999
       ihren Angriff auf Jugoslawien/Serbien zum Schutz der Bevölkerung im Kosovo
       begründete, wird überwiegend abgelehnt. Es gibt daher kein entsprechendes
       Völkergewohnheitsrecht. Israel und die USA haben ihren aktuellen Angriff
       auch nicht in erster Linie mit dem Schutz der iranischen Bevölkerung
       begründet.
       
       28 Feb 2026
       
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