# taz.de -- Angriffe auf den Iran: Eindeutig völkerrechtswidrig
> Der Angriff von Israel und den USA auf den Iran verletzt das Völkerrecht.
> Er verstößt gegen das Gewaltverbot der UN-Charta. Es gibt auch keinen
> Rechtfertigungsgrund hierfür.
(IMG) Bild: Israel und die USA haben den Knoten ohne Beschluss des UN-Sicherheitsrats gelöst: die Skulptur „Non Violence“ von Carl Fredrik Reuterswärd vor dem UN-Hauptquartier in New York
Nach der UN-Charta sind militärische Angriffe auf andere Staaten
grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise sind sie erlaubt zur
Selbstverteidigung gegen gegenwärtige und unmittelbar bevorstehende
Angriffe. Der Iran hat Israel in diesen Tagen aber nicht attackiert, und es
stand auch kein Angriff unmittelbar bevor. Ein Beschluss des
UN-Sicherheitsrats könnte militärische Gewalt ebenfalls erlauben, liegt
aber nicht vor. Er wurde nicht einmal beantragt.
Israels Verteidigungsminister Israel Katz sagte zur Begründung [1][des
Angriffs]: „Der Staat Israel hat einen Präventivschlag gegen den Iran
gestartet, um Bedrohungen für den Staat Israel zu beseitigen.“ US-Präsident
Trump argumentierte: „Unser Ziel ist es, das amerikanische Volk dadurch zu
schützen, dass die unmittelbare Bedrohung durch das iranische Regime
eliminiert wird.“
Präventivschläge gegen mögliche künftige Angriffe sind völkerrechtlich
jedoch eindeutig illegal. Selbst wenn Iran Atombomben hätte – was noch
nicht der Fall ist –, würde das allein keinen militärischen Angriff
rechtfertigen. Man kann und muss diskutieren, wann die letzte Möglichkeit
ist, einen bevorstehenden Atomschlag zu verhindern. Im Fall Iran ist man
jedoch noch weit davon entfernt. Das Land bräuchte mindestens noch Monate,
um eine Atomwaffe überhaupt herzustellen.
[2][Bereits im Sommer 2025 haben Israel und die USA das iranische
Atomprogramm militärisch attackiert]. Schon die damaligen Luftschläge
verstießen gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot. Angeblich haben sie das
Programm weit zurückgeworfen. Umso weniger plausibel ist eine
Rechtfertigung der aktuellen Angriffe auf Iran mit den Gefahren durch das
iranische Atomprogramm.
[3][Im Januar 2026 hat das iranische Regime Proteste blutig
niedergeschlagen und dabei tausende bis zehntausende Menschen getötet].
Dies waren willkürliche Morde und auch ein Verbrechen gegen die
Menschlichkeit, für das die Verantwortlichen individuell bestraft werden
müssen. Doch auch solche massivsten Menschenrechtsverletzungen können ein
militärisches Eingreifen anderer Staaten nur mit Billigung des
Weltsicherheitsrats rechtfertigen.
Das Instrument einer „humanitären Intervention“, mit der die Nato 1999
ihren Angriff auf Jugoslawien/Serbien zum Schutz der Bevölkerung im Kosovo
begründete, wird überwiegend abgelehnt. Es gibt daher kein entsprechendes
Völkergewohnheitsrecht. Israel und die USA haben ihren aktuellen Angriff
auch nicht in erster Linie mit dem Schutz der iranischen Bevölkerung
begründet.
28 Feb 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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