# taz.de -- Urteil gegen Maja T.: Acht Jahre Haft ohne Bewährung
> In Budapest wird Antifaschist*in Maja T. zu langer Haft verurteilt,
> trotz fragwürdiger Beweislage. T.s Familie ist entsetzt – T. geht in
> Berufung.
(IMG) Bild: Die Haft habe das Ziel, zu „zermürben und Seelen zu zerstören“, sagt Maja T. Das sei bei T. jedoch nicht gelungen
Es ist kurz vor 14 Uhr am Mittwoch, als Richter József Sós im Budapester
Landgericht sein Urteil über Maja T. spricht. Er richtet sich hinter seinem
holzvertäfelten Pult auf, unter schweren Leuchtern, vor Wandgemälden, und
verkündet nüchtern: acht Jahre Haft. Maja T. schließt kurz die Augen, lässt
sich mehr nicht anmerken. Auch im Saal, dem größten des Gerichts, in dem
neben der Familie der 25-jährigen non-binären Thüringer*in etliche
Unterstützende sitzen, bleibt es in diesem Moment still.
Bis zu 24 Jahre Haft hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Einen
Freispruch der ungarische Verteidiger – weil es bis zum Schluss keine
Beweise gegeben habe, dass Maja T. an den Angriffen auf Rechtsextreme in
Budapest vor drei Jahren beteiligt war. Und weil Maja T. in einem Prozess
vor Gericht stand, den es so gar nicht hätte geben dürfen. Weil die
Auslieferung von T. nach Ungarn rechtswidrig erfolgte.
Seit knapp einem Jahr, über 17 Prozesstage hinweg, wurde gegen Maja T. in
Budapest verhandelt. Der Vorwurf: T. soll mit anderen deutschen und
italienischen Linken im Februar 2023 in Budapest mehrere Personen schwer
attackiert und verletzt haben, die sie für Teilnehmende des „Tags der Ehre“
hielten. Neonazis aus ganz Europa erinnern zu diesem Anlass jährlich an
eine der letzten Schlachten der Wehrmacht und ihrer ungarischen
Verbündeten.
Aufgrund von Bildern von Überwachungskameras und der Festnahme von drei
Linken noch vor Ort wurde nach einem knappen dutzend deutscher Linker
gefahndet. Maja T. wurde als Erste im Dezember 2023 in Berlin gefasst und
ein halbes Jahr später nach Ungarn ausgeliefert – [1][rechtswidrig, wie das
Bundesverfassungsgericht feststellte]. Weil die Haftbedingungen für
non-binäre Personen in Ungarn nicht ausreichend geprüft wurden. Später
stellten sich weitere Gesuchte. Ausgeliefert wurden sie nicht mehr: Ihre
Verfahren zog die Bundesanwaltschaft an sich, klagte sie in Düsseldorf,
Dresden und München an.
## Vater von Maja T. appelliert an den Richter
An diesem Mittwoch wird Maja T. im Budapester Gericht an einer Leine von
vermummten Wachmännern vorgeführt, einer hält diese den kompletten
Verhandlungstag fest, wie bei allen anderen Prozesstagen zuvor. Noch am
Morgen hatte Wolfram Jarosch, der Vater von Maja T., der fast keinen
Prozesstag verpasste, auf einer improvisierten Pressekonferenz vor dem
Gericht direkt an Richter Jószef Sós appelliert, ein gerechtes Urteil zu
fällen. „Bitte zeigen Sie uns, dass es sich hier nicht um einen politischen
Schauprozess handelt.“
Zugleich ziehen vor dem Gerichtsgebäude Rechtsextreme auf, in schwarzen
Jacken und Mützen, mit einem Banner. „Antifa Scum“, steht darauf. Auf einem
anderem: „Tag der Ehre“. Einige der Neonazis versuchen zur Gruppe um
Wolfram Jarosch vorzudringen, die Polizei muss sie abhalten.
Ein Rechtsextremer versucht auch am Gerichtseingang, die Liste der
angemeldeten Prozessbesucher*innen abzufilmen. Auch im Gerichtssaal
sitzen einige der Neonazis. Sie buhen, als Maja T. am Morgen den Saal
betritt. T.s Eltern und Geschwister und andere Unterstützer*innen
dagegen spenden Applaus. Maja T. selbst lächelt ihnen entgegen. Die
Anspannung ist T. dennoch anzusehen.
Kundgebungen für Maja T. gibt es in Budapest nicht. Sie sind verboten,
seitdem Ungarn die „Antifa Ost“ im vergangenen Herbst als terroristische
Vereinigung einstufte, der die Behörden auch Maja T. zurechnet.
Maja T. appelliert vor dem Urteil ebenso ein letztes Mal an das Gericht, in
den Schlussworten im Prozess, mit einer vorbereitenden Erklärung, die T.
mit leicht zitternder Stimme vorträgt. Ob T. an den Angriffen beteiligt
war, dazu sagt T. auch jetzt nichts, wie im gesamten Prozess zuvor.
Aber Maja T. betont: „In mir sehnt sich nichts nach Gewalt. Da ist kein
Wunsch, zu verletzen oder zu töten, ja mein Verstand sträubt sich dagegen.“
Das Ziel sei eine andere, eine gerechtere Welt, ein „friedvolleres
Zusammensein“. Darum, „das Leben zu schützen und zu verteidigen“.
Und Maja T. bekräftigt: „Ja, ich verlange und ersehne Freiheit.“ Nie habe
T. die Rechtmäßigkeit eines Strafprozesses infrage gestellt. Der Prozess in
Budapest aber sei ein politischer, geprägt von Ungerechtigkeiten und
Vorverurteilung. So etwas würde T. auch in Deutschland kritisieren. „Wir
wissen alle, welches Urteil sich der Ministerpräsident dieses Landes
wünscht“, sagte T. mit Blick auf Ungarns Rechtsaußen-Premier Viktor Orbán,
der zuletzt der Antifa den Kampf ansagte.
Und Maja T. beklagt noch einmal die Haftbedingungen in Ungarn, die
Isolation, eine „weiße Folter“, den Schlafentzug, Erniedrigungen, Gewalt.
Schon im vergangenen Sommer trat T. deswegen 40 Tage in den Hungerstreik,
der nur minimale Verbesserungen brachte. [2][Die taz besuchte Maja T.
damals in Haft.]
## Ein Blumenkind bleiben
Auch heute, sagt Maja T., blieben Einsamkeit und Albträume. T. fühle sich
um Jahre gealtert, „wie eine verwelkende Blume“. Die Haft habe das Ziel, zu
„zermürben und Seelen zu zerstören“. Aber: Das sei in diesem Fall nicht
gelungen, betont T. „Mir ist doch ein freundliches Lächeln geblieben,
genauso wie eine Moral.“ Auch der Hungerstreik sei Ausdruck des Wunsches
gewesen, „zu leben und zu gestalten“. Und Maja T. bekräftigt: „Sie werden
mich nie zu einem verwaltbaren Objekt degradieren können.“
Und Maja T. bekennt sich auch nochmal zum Antifaschismus. Dieser sei
„Grundlage meines Handelns“, erklärt T., und kein Terror. Sondern „die
notwendige Selbstverteidigung demokratischer Gesellschaften gegen das
Totalitäre, das Autoritäre, gegen Vernichtung und Verachtung“.
Dass Ungarn hier eine „Drohkulisse“ schaffe und antifaschistische Proteste
verbiete, kritisiert T. „Haben Sie Angst vor mir, Angst vor meinem Papa,
wenn er zum Mikrofon greift, oder einer Freundin, die eine Parole ruft?“
Dem Bild der Terrorist*in stellt T. folgendes entgegen: „Ich möchte ein
Blumenkind bleiben, die menschlichen Gärten mit Zärtlichkeit
durchstreifen.“
Es sind persönliche, verletzliche Worte. Worte, die nicht zum Urteil
passen, das wenig später von Richter Jószef Sós gesprochen wird. Sós
verfolgt die Schlussworte von T. ohne Regung, macht ein paar Notizen. Am
Ende des Schlussworts verkündet er eine 30-minütige Pause, um sein Urteil
vorzubereiten. Mehr Bedenkzeit braucht er offenkundig nicht. Schon kurz
darauf kommt er mit Ausdrucken seiner Urteilsbegründung in den Saal zurück.
## Schuldspruch trotz dünner Beweislage
Und Sós schildert Maja T. als Teil einer brutalen Antifa-Gruppe, die eigens
für die Angriffe nach Budapest gereist sei. Mehrere Kameraaufnahmen würden
Maja T. mit den anderen in der Stadt und um die Tatzeiten herum zeigen.
Diese hätte zur Gruppe um die Leipziger Lina E. und Johann G. gehört, die
zuvor schon Angriffe gleichen Musters verübt habe. Und Sós sagt, wie die
Angriffe ohne Vorgeschichte erfolgten, mit einer „Brutalität, die überhaupt
nicht begründet werden kann“.
Sós folgte damit der Staatsanwaltschaft – nicht aber bei der Strafhöhe. Die
Ankläger hatten eine möglichst hohe Haftstrafe gefordert, bis zu 24 Jahre
Haft, als „Abschreckung“.
T.s Verteidiger plädierte dagegen auf Freispruch: Es gebe keine Beweise,
dass Maja T. bei den Angriffen dabei war, warum Maja T. nach Budapest kam
und wie T. zur beschuldigten Gruppe stehe sei überhaupt nicht geklärt
worden. Auch seien die Verletzungen der Attackierten längst nicht so schwer
gewesen wie in der Anklage behauptet. Nur auf einem Video soll T. zu sehen
sein, mit weinroter Mütze – dort allerdings nicht zuschlagend, sondern sich
vom Angriff wegbewegend.
Richter Sós dagegen sieht es durch die Kameraaufnahmen erwiesen, dass Maja
T. Teil der Antifa-Gruppe war, die in der Stadt unterwegs war. Bei den
Angriffen soll jede*r seine Rolle gehabt haben – ob zuschlagen oder nicht
– und damit mitverantwortlich sein.
## Staatsanwaltschaft will Berufung, Maja T. auch
Und Sós verurteilt am Mittwoch auch die Berlinerin Anna M. und den
Italiener Gabriele M., zu zwei und sieben Jahren Haft. Bei Anna M. auf
Bewährung, für die Dauer von fünf Jahren. Gegen beide wurde in Abwesenheit
verhandelt, was in Ungarn möglich ist. Auch die beiden seien Teil der
kriminellen Vereinigung gewesen und hätten sich an den Angriffen beteiligt.
Der Richter bewegt sich dabei über dem Strafmaß, das zuletzt in München für
die Budapest-Angriffe verhängt wurde: Fünf Jahre erhielt dort die
Nürnbergerin Hanna S.
Die Budapester Staatsanwaltschaft kündigt noch im Gericht eine Berufung für
alle drei Verurteilten an – mit dem Ziel einer Verschärfung der Strafe.
Maja T. dagegen erklärt noch im Gerichtssaal, ebenfalls Berufung
einzulegen, „mit der Absicht auf Freispruch“. Im Publikum brandet Applaus
auf. Auch die Verteidiger von Anna M. und Gabriele M. legen Berufung ein,
wollen ebenso Freisprüche.
Wolfram Jarosch und Maja T.s Geschwister sitzen derweil entgeistert in der
ersten Zuhörerreihe, nur eine Holzbalustrade von T. getrennt. „Offenbar
stand das Ergebnis von Beginn an fest“, klagt Jarosch. Es sei tatsächlich
ein „politischer Schauprozess“ gewesen, angefeuert von Orbán. Auch acht
Jahre Haft seien „hart“ und der „traurige Höhepunkt des Unrechts gegen mein
Kind“. Außenminister Johann Wadephul (CDU) müsse nun Druck machen, damit
Maja zurück nach Deutschland überstellt werde.
Vor Ort sind auch drei deutsche Abgeordnete, die Linken Luke Hoß und Martin
Schirdewan und der Grüne Helge Limburg. Auch Schirdewan spricht von einem
„politischen Schauprozess, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen“.
Acht Jahre Haft trotz lückenhafter Anklage fügten sich „in die autoritäre
Inszenierung“ der ungarischen Regierung ein. Auch Limburg sagt, Maja T.
hätte nie nach Ungarn überstellt werden dürfen. Nun müsse die
Bundesregierung „alles“ für eine Rücküberstellung nach Deutschland tun.
Auch Sven Richwin, der deutsche Anwalt von Maja T., spricht von einer
Verurteilung ohne rechtsstaatliches Verfahren und einem Prozess, dem T. nie
hätte ausgesetzt sein dürfen. Das Urteil sei aber auch ein „Fiasko“ für die
Budapester Staatsanwaltschaft, die versucht habe, maximalen Druck
aufzubauen, sagt er.
## Hoffnung auf eine mildere Strafe und viel Unterstützung
Mit der eingelegten Berufung hat Maja T. nun die Hoffnung auf eine mildere
Strafe – und die Möglichkeit, später vor den Europäischen Gerichtshof zu
ziehen. Dadurch setzten sich aber auch die derzeitigen Haftbedingungen
fort. Eine Rücküberstellung und Haftverbüßung in Deutschland ist erst
danach möglich. So entspricht es europäischem Recht, und dies sagte Ungarn
auch bereits zu.
Für Mittwochabend waren in verschiedenen deutschen Städten Proteste wegen
des Urteils angekündigt, am Samstag sollen weitere Demonstrationen folgen,
darunter in T.s Heimatstadt Jena. Es sind diese Unterstützer*innen, denen
Maja T. ganz am Ende die letzten Worte im Gericht widmet. „Dank euch
begreife ich, es lohnt zu bleiben, es lohnt zu hoffen“, erklärt Maja T. im
Schlusswort „Ich hab euch lieb.“
Als Richter József Sós nach einer mehrere Stunden dauernden
Urteilsbegründung den Prozess beendet, wird es plötzlich laut.
Unterstützer*innen von Maja T. entrollen im Publikum Banner. „Free
Maja“, skandieren sie. Die Wachleute führen Maja T. schnell ab, zurück in
die Zelle im benachbarten Budapester Gefängnis.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Textes wurden
fälschlicherweise stellenweise die falschen Pronomen für Maja T. verwendet.
Wir bitten um Entschuldigung.
4 Feb 2026
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