# taz.de -- Prozesswelle gegen Antifas: „Ein klarer Versuch der Einschüchterung“
       
       > Die linke Szene kritisiert die fünfjährige Haftstrafe für die
       > Antifaschistin Hanna S. scharf. In Kürze starten bereits zwei weitere
       > Prozesse.
       
 (IMG) Bild: Unterstützer*innen von Hanna S. versammelten sich am Freitag auch vor dem Oberlandesgericht München
       
       Berlin taz | Auf die Verurteilung der [1][Nürnberger Antifaschistin und
       Kunststudentin Hanna S.] zu einer fünfjährigen Haftstrafe vor dem
       Oberlandesgericht München reagiert die linke Szene mit Empörung. Die Antifa
       München sprach von einem „klaren Einschüchterungsversuch gegen alle
       Antifaschist*innen“. Lediglich wenige Indizien hätten gereicht, „um
       antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren und Menschen auf Jahre der
       Freiheit zu berauben“.
       
       Auch die Rote Hilfe, die linke Beschuldigte unterstützt, sprach von einem
       „politisch motivierten Verfahren“ und einem „Gesinnungsurteil“. Einen
       handfesten Beweis gegen Hanna S. habe es nicht gegeben. Es gehe darum, „ein
       Exempel zu statuieren“. Das Urteil gegen Hanna S. sei ein „neuer Höhepunkt
       der staatlichen Großoffensive auf Antifaschist*innen“. Parallel zur
       Urteilsverkündung hatten Linke vor dem Gericht protestiert. Am Samstag soll
       eine Antifa-Demonstration in Nürnberg folgen.
       
       Auch der Linken-Europaabgeordnete Martin Schirdewan, der zum Urteil
       angereist war, sprach von einem „rechtspolitischen Exempel an Hanna S., das
       abschrecken soll“. Das Urteil sei „Ausdruck der voranschreitenden
       Kriminalisierung von Antifaschistinnen“. Schirdewan kritisierte auch den
       Vorwurf der kriminellen Vereinigung: Dieser gelte eigentlich organisierter
       Kriminalität wie der Mafia. „Der deutsche Rechtsstaat muss Maß halten in
       der Anwendung dieses Straftatbestandes gegenüber politischen
       Gruppierungen.“
       
       Das Oberlandesgericht hatte Hanna S. am Freitag wegen gefährlicher
       Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
       verurteilt, weil sie mit anderen deutschen Linken an zwei Angriffen auf
       Rechtsextreme in Budapest im Februar 2023 beteiligt gewesen sei.
       [2][Neonazis aus Europa versammeln sich dort alljährlich zu einem „Tag der
       Ehre“], auf dem die SS und Wehrmacht verherrlicht werden. Bei den Angriffen
       wurden auch Schlagstöcke eingesetzt und die Rechtsextremen teils schwer
       verletzt.
       
       Die Bundesanwaltschaft hatte Hanna S. deshalb sogar versuchten Mord
       vorgeworfen und neun Jahre Haft gefordert. Den Vorwurf des versuchten
       Mordes sah das Oberlandesgericht nicht. Die Verteidiger von Hanna S. hatten
       dagegen einen Freispruch gefordert – da nicht nachgewiesen sei, dass Hanna
       S. wirklich an den Angriffen beteiligt war.
       
       ## Wegweisendes Urteil für zwei weitere Prozesse
       
       Das Urteil ist wegweisend auch für zwei weitere Prozesse gegen
       Antifaschist*innen, die demnächst starten. So plant das Oberlandesgericht
       Dresden nach taz-Informationen, am 4. November einen [3][Prozess gegen
       sieben Linke zu beginnen], in einem Hochsicherheitssaal am Stadtrand. Ihnen
       wird ebenfalls vorgeworfen, an Angriffen auf Rechtsextreme beteiligt
       gewesen zu sein oder diese unterstützt zu haben. Geplant sind
       Verhandlungstermine bis ins Jahr 2027.
       
       Eine Gerichtssprecherin sagte der taz, ein finaler Eröffnungsbeschluss für
       den Prozess liege noch nicht vor. Sie gehe aber davon aus, dass „das
       Verfahren wohl in der ersten Novemberwoche beginnt“.
       
       Hauptbeschuldigter in Dresden ist der Leipziger Johann G. Seine frühere
       Lebensgefährtin [4][Lina E. wurde bereits 2023 vor dem Oberlandesgericht
       Dresden zu gut fünf Jahren Haft verurteilt], die sie momentan absitzt. Auch
       drei weitere Beschuldigte wurden damals verurteilt. Der Gruppe wurden
       mehrere schwere Angriffe auf Rechtsextreme in Sachsen und Thüringen
       zwischen 2018 und 2020 vorgeworfen, auch hier mit Schlagstöcken und teils
       schweren Verletzungen der Angegriffenen.
       
       Die nun Angeklagten sollen ebenfalls zur Gruppe um Lina E. gehört haben.
       Johann G. war damals noch flüchtig, er wurde erst nach 4 Jahren Abtauchen
       im November 2024 von Zielfahndern in einer Regionalbahn in Thüringen
       festgenommen. Dem 31-Jährigen wird vorgeworfen, die Gruppe mit angeführt
       und die Angriffe geplant zu haben. Auch nach 2020 soll er noch bei Attacken
       in Dortmund und Erfurt involviert gewesen sein. Zudem soll sich Johann G.,
       ebenso wie zwei weitere Angeklagte in Dresden, auch bei den Angriffen in
       Budapest beteiligt haben. Den Dreien wird deshalb auch versuchter Mord
       vorgeworfen.
       
       Die Verteidiger*innen hatten die Übernahme des Falls durch die
       Bundesanwaltschaft zuletzt als überzogen kritisiert. Es sei „höchst
       zweifelhaft, ob diese Anklage in einem fairen und rechtsstaatlichen
       Verfahren verhandelt werden kann“, teilten sie mit. Nach taz-Informationen
       forderten inzwischen mehrere Verteidiger*innen, die Verfahren ihrer
       Mandanten abzutrennen und deren Prozesse vor einem Landgericht zu eröffnen.
       Entschieden wurde darüber noch nicht.
       
       ## Vorwurf versuchter Mord
       
       Ebenfalls noch dieses Jahr soll ein Prozess vor dem Oberlandesgericht
       Düsseldorf starten, [5][gegen sechs weitere Antifaschist*innen, denen die
       Angriffe in Budapest vorgeworfen werden]. Sie waren zunächst abgetaucht,
       hatten sich dann aber zu Jahresbeginn der Polizei gestellt und sitzen
       seitdem in Haft. Auch hier lautet der Vorwurf der Bundesanwaltschaft auf
       versuchten Mord, auch hier kritisieren Verteidiger*innen das als
       überzogen.
       
       Ein siebter Beschuldigter, [6][der Nürnberger Zaid A.], hatte sich
       ebenfalls im Januar gestellt. Er ist nicht in Düsseldorf angeklagt, weil
       sich die Bundesanwaltschaft für ihn als Syrer nicht zuständig sieht. Dem
       21-Jährigen droht deshalb weiterhin die Auslieferung nach Ungarn.
       
       Zudem läuft in Budapest weiter der Prozess gegen Maja T. Der nonbinären
       Thüringer*in wird ebenfalls vorgeworfen, an den Angriffen in Budapest
       beteiligt gewesen zu sein. [7][T. war im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert
       worden] – rechtswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht später
       feststellte.
       
       ## Maja T. nackt gefesselt
       
       Am Freitag wurde auch gegen Maja T. in Budapest verhandelt. Laut
       Prozessteilnehmenden wurden Überwachungsvideos aus Budapest begutachtet und
       eine angegriffene Rechtsextremistin als Zeugen angehört. In der Beweisnahme
       ist bis heute nicht geklärt, ob Maja T. tatsächlich an den Angriffen
       beteiligt war. Das Gericht hatte ursprünglich für Anfang Oktober ein Urteil
       gegen Maja T. geplant. Im Prozess sollen nun aber noch weitere Zeugen
       gehört werden, weshalb sich das Prozessende verzögert. T. drohen bis zu 24
       Jahre Haft.
       
       Maja T. selbst war zuletzt in einen Hungerstreik getreten, mit der
       Forderung nach einem Ende der Isolationshaft in Ungarn und einer Rückholung
       nach Deutschland – beides bisher erfolglos. Wolfram Jarosch, Vater von Maja
       T., beklagte am Freitag, dass sein Kind zuletzt in der Haft von
       Gefängnispersonal gefesselt und nackt ausgezogen wurde – nachdem T. eine
       Intimkontrolle verweigert hatte. Die Prozedur habe drei Stunden angedauert
       und es sei ein Disziplinarverfahren gegen Maja T. eingeleitet worden. „Das
       Vorgehen der ungarischen Behörden, Maja gewaltsam zu fesseln und zu
       entkleiden, widerspricht jeglicher Menschenwürde und internationalen
       Standards“, kritisierte Jarosch.
       
       Außenminister Johann Wadephul (CDU) hatte zuletzt erklärt, das Auswärtige
       Amt setze sich für bessere Haftbedingungen und eine Rückholung von Maja T.
       nach Deutschland ein. Bei einem Haftbesuch der taz sagte Maja T. dazu:
       [8][„Davon merke ich bisher leider nichts.“]
       
       Der Grünen-Rechtspolitiker Helge Limburg sagte der taz, angesichts der
       Verurteilung von Hanna S. zu fünf Jahren Haft zeigten die bis zu 24 Jahre,
       die Maja T. in Ungarn drohten, wie „völlig überzogen“ die Strafandrohung
       dort sei. „Unabhängig davon hätte Maja T. nie durch deutsche Behörden an
       Ungarn ausgeliefert werden dürfen“, kritisierte Limburg. „Deutschland muss
       alles dafür tun, dass Maja T. schnellstmöglich rücküberstellt wird.“
       
       Hinweis der Redaktion: Wir haben den Artikel mittlerweile um mehrere
       Reaktionen ergänzt.
       
       26 Sep 2025
       
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