# taz.de -- Volksbegehren für Vergesellschaftung: Populismus enteignen!
       
       > Das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co. Enteignen sammelt ab Freitag
       > Unterschriften. Die taz widerlegt Argumente gegen das Volksbegehren.
       
 (IMG) Bild: In Berlin kann man dank des Enteignungs-Volksbegehrens vielleicht bald schöner wohnen
       
       „Es entsteht keine einzige neue Wohnung dadurch“
       
       So weit, so richtig, Franziska Giffey, genauso wenig wie durch Razzien in
       Shishabars, den Ausbau des U-Bahn-Netzes oder Maßnahmen gegen Müll und
       Verwahrlosung im öffentlichen Raum. Was die SPD-Bürgermeisterkandidatin bei
       ihrem Scheinargument unter den Tisch fallen lässt: [1][Das Volksbegehren
       Deutsche Wohnen und Co. Enteignen] hat primär überhaupt nicht das Ziel,
       Wohnungen zu bauen. Giffey könnte der Initiative also genauso gut
       vorwerfen, dass sie nicht für mehr innere Sicherheit oder die
       Mobilitätswende sorgen wird.
       
       Was die Initiatoren stattdessen wollen: die Spekulation mit Wohnraum, deren
       Folge immer höhere Mieten sind, beenden und die Wohnungen zurück unter
       demokratische Kontrolle holen. Mit dem Wohnungsbau hat das erst mal nichts
       zu tun, auch nicht im Umkehrschluss: Denn Immobilienkonzerne wie die
       Deutsche Wohnen, Vonovia oder Akelius bauen selbst so gut wie keine
       Wohnungen, sondern handeln mit bestehendem Wohnraum und schütten
       Überschüsse per Dividende an ihre Aktionäre aus.
       
       Bei einer Anstalt öffentlichen Rechts, in die die enteigneten Wohnungen
       überführt werden sollen, wäre das anders. Diese wirtschaftet nicht
       profitorientiert, sondern kann die Mieteinnahmen investieren: zunächst in
       die Rückzahlung der Kredite für die Entschädigung, später aber auch in den
       Neubau von Wohnraum. Langfristig ist Giffeys Argument also sogar falsch.
       
       „Die Entschädigungskosten wären für das Land unbezahlbar“ 
       
       Um kaum etwas – außer Nachbarn, die falsch recyceln – sorgen sich
       Durchschnittsdeutsche so sehr wie um die Staatsfinanzen. Mehr als 20 Jahre
       Neoliberalismus haben da ganze Arbeit geleistet. Insofern wird dieses
       Argument – in diesem Fall formuliert von Maren Kern, Vorstand des Verbandes
       Berlin Brandenburgische Wohnungsunternehmen – der Initiative am meisten zu
       schaffen machen.
       
       Dabei haben die Enteigner*innen [2][einen durchaus validen Plan], wie
       die Entschädigungssumme gestemmt werden kann. Wie hoch diese letztlich
       ausfallen wird, ist umstritten. In der amtlichen Kostenschätzung des Senats
       war von bis zu 36 Milliarden Euro die Rede, die Initiative hält
       verschiedene Modelle entgegen, nach denen nur ein Viertel bis die Hälfte
       dieser Summe fällig wäre, da eine Entschädigung auch unter dem durch
       Spekulation aufgeblasenen Marktwert erfolgen kann.
       
       Das Grundgesetz formuliert für die Höhe der Entschädigung den Anspruch,
       dass diese „unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und
       der Beteiligten“ erfolgen solle. Eine Entschädigung rein nach Marktwert
       würde die Interessen der Mieter*innen nach bezahlbaren Mieten jedoch
       missachten.
       
       Anders als der Senat, der damit rechnet, 20 Prozent der Entschädigungssumme
       auf den Haushalt umzulegen, will die Initiative die Enteignung komplett
       über verschiedene externe Kredite finanzieren.
       
       Der Haushalt würde somit überhaupt nicht belastet. Die Rückzahlung würde,
       so der Plan, innerhalb von 43,5 Jahren aus einem Teil der Mieteinnahmen
       erfolgen.
       
       „Jüdische Eigentümer in Deutschland werden möglicherweise zum zweiten Mal
       enteignet“ 
       
       Michael Müller wollte womöglich besonders sensibel sein, mit seiner Warnung
       vor der Enteignung, tappt aber in eine Vorurteilsfalle – jene vom
       [3][Stereotyp des reichen Juden]. Doch es spricht nichts dafür, dass
       besonders jüdische Anteilseigner von der Enteignung der Wohnungskonzerne
       betroffen wären. Das Vorurteil des reichen Juden ist – gerade beim Blick
       auf jüdische Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik – eine Fiktion.
       
       Auch hat eine Vergesellschaftung gegen Entschädigung nichts, aber auch gar
       nichts mit der gewaltvollen Arisierung der Nationalsozialisten gemein. Wer
       diese Verbindungslinie zieht, wie etwa auch [4][Welt-Chefredakteur Ulf
       Poschardt], betreibt Propaganda, um dem Anliegen von DW Enteignen zu
       schaden. Die Initiatoren agieren weder rassistisch noch antisemitisch, sie
       unterscheiden nicht nach Firmensitzen, Religionen oder ethnischen Linien,
       sie grenzen nicht aus, sondern wollen der Gemeinschaft einen Dienst
       erweisen. Davon übrigens, würden wohl auch jüdische Mieter*innen
       profitieren.
       
       „Das ist die Idee eines Sozialismus nach Berliner Art“
       
       Mit klassischem DDR-Bashing antwortete Christian Gräff, CDU-Sprecher für
       Bauen und Wohnen, auf das Konzept der Enteignungen. Dass seine Partei
       zugleich gerne für den Bau von Autobahnen enteignet, scheint ihn
       gleichzeitig nicht weiter zu stören. Enteignungen von Einzelpersonen,
       Landwirten oder sogar ganzer Dörfer und Landstriche für den Kohletagebau
       sind in der BRD an der Tagesordnung, sobald aber Unternehmen betroffen
       sind, ist es gleich Kommunismus? Dem Volksbegehren geht es um die
       Demokratisierung von Wohnraum im Sinne des Gemeinwohls. Es will die
       Mitbestimmung von Mieter:innen stärken und den öffentlichen Ausverkauf
       von großen kommunalen Wohnungsbeständen in den Nullerjahren rückgängig
       machen.
       
       Das wird höchste Zeit: Denn dass nur kommunaler Wohnraum auf Dauer ein
       bezahlbares Leben in der Stadt sichert, hat die Mietenentwicklung der
       vergangenen Jahre gezeigt. Man könnte aber auf das Sozialismus-Bashing auch
       schlicht mit dem Rapper Kool Savas antworten: „Wo ist jetzt der Diss, ich
       peil's nicht mal.“
       
       „Das Volksbegehren ist verfassungswidrig“
       
       Der CDU-Fraktionsvorsitzende Burkhard Dregger hat mit diesem Satz
       eindrücklich belegt, dass er keine Ahnung vom Grundgesetz hat. Denn
       abgesehen davon, dass selbst die haarspalterischste juristische [5][Prüfung
       der SPD-geführten Innenverwaltung] das Anliegen des Volksbegehrens nach
       über einem Jahr zähneknirschend für zulässig erklären musste, hätte schon
       ein Blick ins Grundgesetz geholfen. Denn im [6][Artikel 15] steht
       ausdrücklich: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können
       zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der
       Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der
       Gemeinwirtschaft überführt werden.“
       
       Weitgehend unstrittig ist dabei auch die Gesetzgebungskompetenz des Landes,
       im Gegensatz etwa zum Mietendeckel, der deutlich umstrittener ist. Mit
       Artikel 15 ließen sich im Übrigen auch ganze Industriezweige
       verstaatlichen. Oder wie mietenpolitische Aktivist:innen sagen würden:
       Private Immobilienfirmen hassen diesen Trick.
       
       „Die Enteignungsfantasien schaden dem gesamten Wirtschaftsstandort Berlin.“
       
       Dieses Argument von Michael Schick, dem Präsidenten des Immobilienverbands
       Deutschland (IVD), ist Kaffeesatzleserei. Berlins Wirtschaft floriert seit
       Jahren, trotz rot-rot-grüner Regierung unter Sozialismusverdacht. Bis zur
       Coronakrise schrieb das nicht mehr ganz so arme, aber für Unternehmen immer
       noch sexy wirkende Berlin (Hallo, [7][Elon Musk]!) schwarze Zahlen.
       Demgegenüber halten die Löhne nicht Schritt mit den steigenden Mieten.
       Berliner:innen geben zu viel ihres Einkommens für Miete aus. Wenn sie
       weniger zahlen müssen, weil Immobilienfirmen keine Profite mehr abschöpfen
       und als fette Dividenden ausschütten, bleibt mehr Geld für Konsum. Hinzu
       kommt, dass der Staat über Sozialleistungen für viele Mieten und
       Mieterhöhungen aufkommt. Der Staat bezahlt also indirekt die
       Aktionär:innen der Deutschen Wohnen.
       
       Eine Behebung des Sanierungsstaus in privaten Immobilien (siehe jährliche
       [8][Heizungsausfälle bei der Deutschen Wohnen]) könnte zudem zu mehr
       Aufträgen für Handwerksbetriebe führen – und gute Arbeit, denn kommunale
       Wohnungsfirmen sind zudem dazu verpflichtet, auf prekäre Beschäftigung zu
       verzichten.
       
       Abgesehen davon ist der Wirtschaftsstandort eher durch die Coronapandemie
       gebeutelt. Der gesamte Wirtschaftsstandort? Nein, ein kleiner unbeugsamer
       Wirtschaftssektor macht in der Krise weiter Profite – die
       Immobilienwirtschaft. So plädiert der Ökonom Claus Michelsen angesichts der
       Kosten der Coronakrise für eine [9][Mietensteuer für Immo-Unternehmen].
       Aber das ist ein anderes Thema.
       
       26 Feb 2021
       
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 (DIR) [8] /Heizungsausfall-bei-der-Deutsche-Wohnen/!5751698
 (DIR) [9] https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/warum-immobilieneigentuemer-fuer-die-krise-zahlen-sollten-a-29347315-e555-471d-80f4-f9f225f9c160
       
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