# taz.de -- Volksbegehren Deutsche Wohnen Enteignen: Berlin stimmt über Enteignung ab
       
       > Der Volksentscheid kommt: Laut offiziellem Endergebnis ist das Quorum
       > erreicht. Der Senat hat nun 15 Tage Zeit, um den Abstimmungstermin
       > festzulegen.
       
 (IMG) Bild: Bei der Übergabe der letzten Unterschriften gab es eine kleine Party vor der Innenverwaltung
       
       Berlin taz | Nun ist es offiziell: Das Volksbegehren [1][Deutsche Wohnen &
       Co enteignen] hat die für einen Volksentscheid erforderlichen rund 172.000
       Unterschriften locker erreicht. Am Donnerstagmorgen gab die
       Landeswahlleitung das endgültige Ergebnis der Unterschriftensammlung
       bekannt: Insgesamt wurden 359.063 Unterschriften eingereicht. Auf
       Gültigkeit überprüft wurden 272.941. Bereits davon waren mehr als genug
       gültig, nämlich genau 183.711. Ungültig waren 89.230, ein Anteil von 32,7
       Prozent. Damit dürfte am 26. September in Berlin darüber abgestimmt werden,
       ob private Wohnungskonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen per Gesetz
       vergesellschaftet werden sollen.
       
       Nach dem Landeswahlgesetz müssen die übrigen Stimmen nicht mehr überprüft
       werden, wenn ohnehin klar ist, dass ein Volksbegehren die Hürde bereits
       genommen hat. Die Landesabstimmungsleiterin Petra Michaelis sagte: „Das
       Volksbegehren der Trägerin Deutsche Wohnen & Co enteignen ist zustande
       gekommen.“ Alle Vorschriften seien eingehalten worden. Sie bedanke sich bei
       den Bezirkswahlämtern, welche die Unterschriften geprüft hätten.
       
       Michaelis lobte, dass es „trotz der erheblichen Einschränkungen durch die
       Coronapandemie“ und der enormen Arbeitsbelastung bei der Vorbereitung der
       Superwahl im September gelungen sei, das Ergebnis des Volksbegehrens in nur
       drei Arbeitstagen nach dem Ende des Volksbegehrens festzustellen.
       
       Nicht weniger erstaunlich dürfte dabei auch sein, dass die Hürde am Ende
       trotz Pandemie und Lockdown durch die Aktiven des Volksbegehrens so
       deutlich genommen wurde. Laut Deutsche Wohnen enteignen beteiligen sich
       insgesamt [2][mehr als 2.000 Personen] an Sammlungen, Treffen und
       Vorbereitungen für den Volksentscheid.
       
       ## Termin wird wohl der 26. September
       
       Mit dem offiziellen Endergebnis liegt der Ball nun beim Senat: Der muss nun
       innerhalb von 15 Tagen den Abstimmungstermin für den Volksentscheid
       festlegen. Der Wahltermin muss innerhalb von vier Monaten nach
       Veröffentlichung des Gesamtergebnisses stattfinden. Findet in diesem
       Zeitraum eine Wahl statt, wie es in diesem Jahr mit der Bundestagswahl und
       der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus der Fall ist, wird der
       Volksentscheid in der Regel auf diesen Termin gelegt.
       
       Das Volksbegehren hatte diesen Termin ohnehin angepeilt – knapp wurde es
       allerdings, weil die [3][Innenverwaltung von Andreas Geisel] (SPD) länger
       als ein Jahr brauchte, um das [4][verfassungsrechtlich eigentlich
       unstrittige Anliegen] zu überprüfen.
       
       Details veröffentlichte die Landeswahlleitung auch zu den ungültigen
       Stimmen: bei 73.444 von 89.230 ungültigen Unterschriften sei auch der Grund
       für die Ungültigkeit gespeichert worden. Einige Bezirke hätten keine
       Ungültigkeitsgründe angegeben, wenn die Eintragung unleserlich gewesen sei
       oder der Wohnort außerhalb Berlins lag.
       
       Der häufigste Grund für die Ungültigkeit ist demnach eine fehlende deutsche
       Staatsangehörigkeit: 56,6 Prozent. Gefolgt von der fehlenden
       Wohnsitzvoraussetzung (13,9 Prozent), falschen Angaben wie einem falschen
       Geburtsdatum (10,1 Prozent), Mehrfachunterschriften (7,5 Prozent),
       unleserlichen Angaben (5,8 Prozent), fehlenden Angaben (1,8 Prozent) und
       sonstiges (4,3 Prozent).
       
       Das Volksbegehren hatte immer wieder kritisiert, dass Berliner*innen
       ohne deutsche Staatsbürgerschaft von demokratischen Grundrechten
       ausgeschlossen seien und bewusst [5][alle hier lebenden Menschen dazu
       aufgefordert] für den Volksentscheid zu unterschreiben. In anderen
       EU-Ländern, unter anderem in Portugal, Spanien, Schweden, den Niederlanden
       und Ungarn, ist es durchaus üblich, dass sich dort lebende Personen auch
       ohne Einbürgerung oder EU-Bürgerschaft an bestimmten Abstimmungen und
       Wahlen beteiligen dürfen.
       
       1 Jul 2021
       
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