# taz.de -- Parlamentarische Selbstkontrolle: Kleines Leckerli
       
       > Kommt die große Koalition, wollen SPD und Union die Oppositionsrechte von
       > Grünen und Linken stärken. In der Praxis wird das kaum Auswirkungen
       > haben.
       
 (IMG) Bild: Eine grün-linke Opposition hätte 20 Prozent der Stimmen im Parlament - zu wenig, um wichtige Oppositionsrechte auszuüben.
       
       FREIBURG taz | Union und SPD sind bereit, im Fall einer Großen Koalition
       die Rechte der Opposition zu stärken. Das berichtete die Frankfurter
       Allgemeine Sonntagszeitung. Grüne und Linke sollen zusammen das
       Bundesverfassungsgericht anrufen oder auch einen Untersuchungsausschuss
       einsetzen können, obwohl sie nicht die derzeit erforderlichen 25 Prozent
       der Bundestagsabgeordneten in einer wahrscheinlichen grün-linken Opposition
       stellen würden.
       
       Sollte die Große Koalition zustande kommen, hätten die Regierungsfraktionen
       gemeinsam rund 80 Prozent der Sitze im Bundestag, die Opposition zusammen
       nur 20 Prozent. Das ist zu wenig, um wichtige Oppositionsrechte ausüben zu
       können. Auch für Minderheitsrechte wie die Normenkontrolle beim
       Bundesverfassungsgericht ist mindestens ein Viertel der Abgeordnetenstimmen
       erforderlich.
       
       Für eine Absenkung dieser Schwellen gibt es drei Möglichkeiten: Entweder
       das Grundgesetz oder die Geschäftsordnung des Bundestags werden geändert.
       Oder die Mehrheitsfraktionen geben eine informelle Selbstverpflichtung ab,
       dass sie entsprechende Anträge der Opposition unterstützen werden. Das
       konkrete Vorgehen soll bei den Koalitionsverhandlungen beschlossen werden.
       Das Zugeständnis dürfte Union und SPD leicht fallen, denn in der Praxis
       wird die Stärkung der Oppositionsrechte nur wenig Auswirkungen haben.
       
       ## Meistens klagen die Bürger selbst in Karlsruhe
       
       So gehen am Bundesverfassungsgericht pro Jahr rund 6.000 Klagen ein, davon
       stammen aber nur ein oder zwei von der Opposition im Bundestag. Zwar stellt
       die Opposition vor fast jedem großen politischen Vorhaben der Regierung
       auch dessen Verfassungsmäßigkeit infrage. Doch nur selten geht die
       Opposition tatsächlich nach Karlsruhe. Manchmal klagen Länder gegen ein
       neues Gesetz, etwa Hamburg gegen das Betreuungsgeld. Meistens aber klagen
       betroffene Bürger oder Unternehmen. Die Gefahr, dass Karlsruhe bei einem
       umstrittenen Vorhaben nicht eingeschaltet wird, besteht also kaum.
       
       Zudem: Wenn ein Skandal aufwühlt, könnte sich die Regierungsmehrheit der
       Forderung der Medienöffentlichkeit nach einem Untersuchungsausschuss kaum
       entziehen.
       
       20 Oct 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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