# taz.de -- Missbrauchsprozesse in Deutschland: Vernetzte Vergewaltiger
> Überall im Land werden Prozesse gegen Männer geführt, die Frauen
> betäuben, vergewaltigen und filmen. Die Ermittlungen führen zu immer mehr
> Tätern.
(IMG) Bild: Männer, die ihre Gesichter nicht in der Öffentlichkeit zeigen wollen: die Angeklagten diverser Missbrauchsprozesse
Es geht hier, kurz gesagt, um eine Art Pelicot-Prozess. Er spielt in
Hannover, aber er könnte auch überall sonst stattfinden – im ganzen Land
werden gerade solche Prozesse geführt, weil die Täter sich online vernetzen
und austauschen und bei den Ermittlungen so einer zum anderen führt. Es
geht um Männer, die ihre Partnerinnen betäuben, vergewaltigen und filmen –
zum Teil über Jahre, manchmal über Jahrzehnte hinweg. Allein in
Niedersachsen sind in den letzten zwei Jahren drei solcher
Ermittlungskomplexe bekannt geworden. In Berlin wird immer noch [1][der
Fall des 68-jährigen Frank S.] verhandelt, der in seiner Wohnung bis zu 59
Frauen vergewaltigt und gefilmt haben soll.
In Hannover [2][geht es nun] um Grzegorz C. Fünf Jahre lang soll er seine
damalige Lebensgefährtin in ihrer gemeinsamen Wohnung im Stadtteil
Ronnenberg immer wieder brutal misshandelt haben. 103 einzelne
Vergewaltigungen führt die Anklage auf – und das sind nur die, bei denen
die Polizei mit hinreichender Sicherheit die Videos einem Datum zuordnen
konnte. Es gab noch mehr Taten und noch viel mehr Videos, die allerdings
nicht zum Teil der Anklage wurden.
Die ersten beiden Verhandlungstage bestanden allein aus den Aussagen von
insgesamt sieben Polizeibeamten, die dieses digitalforensische Puzzle lösen
mussten und das dann mit den Aussagen des weitgehend erinnerungslosen
Opfers und ihres Umfelds abzugleichen versuchten.
Es gibt dabei eine ganze Reihe von Parallelen zu dem Prozess, der 2024
weltweit Aufsehen erregte. Der Prozess gegen Dominique Pelicot, der seine
Frau Gisèle [3][über 10 Jahre lang] betäubte und nicht nur selbst
vergewaltigte, sondern sie auch anderen Männern zur Vergewaltigung anbot,
während er alles filmte und säuberlich archivierte. Auch da schockierten
diese Zahlen: 10 Jahre, 200 einzelne Vergewaltigungen, 70 Täter – von denen
allerdings nur 51 angeklagt und verurteilt werden konnten, weil der Rest
nicht sicher zu identifizieren war.
Viele BerichterstatterInnen haben beschrieben, wie beklemmend es war,
zwischen diesen Tätern – augenscheinlich ganz normalen Männern – im
Gerichtssaal zu sitzen, weil die Anklagebank nicht groß genug war. Sie
beschrieben auch, wie leicht es Dominique Pelicot gefallen war, diese
Mittäter aufzutreiben: Alle wohnten im Umkreis, maximal eine oder
anderthalb Autostunden vom Tatort in der südfranzösischen Provinz entfernt.
Auch Grzegorz C. träumte wohl davon, seine damalige Lebensgefährtin anderen
Männern anzubieten. So steht es jedenfalls in Chats, die von der Polizei
ausgewertet wurden. Es gibt sogar Bilder, auf denen mehrere Penisse oder
Männer zu erkennen sind. Mittlerweile ist sich die Polizei aber relativ
sicher, dass es sich um unbeholfene Fotomontagen handelt, auf denen
Grzegorz C. meist sich selbst, mit Snapchat-Filtern verpixelt und
verfremdet, vervielfältigt hat. Vergewaltigt und misshandelt hat er sie
wohl meist allein.
Aber auch aus diesem Verfahren gingen 78 weitere Ermittlungsverfahren
hervor. Gegen die Täter, die mit ihm Material getauscht, ihm applaudiert,
sich seinen Rat geholt haben. Und da drängt sich die Frage auf: Wie viele
von solchen Typen gibt es da draußen eigentlich? Und wie kann es sein, dass
sie so lange unbehelligt blieben? Man fragt sich das zwangsläufig auch,
wenn man in diesem Gerichtssaal sitzt und auf die anwesenden Männer guckt:
Richter, Schöffen, Verteidiger, Wachtmeister, Zeugen, Zuschauer. Wie viele
von denen finden es heimlich geil, bewusstlose Frauen zu vergewaltigen?
Andersherum stellt sich im Hinblick auf dieses Opfer die Frage: Warum hat
sie nichts gemerkt? Und wie schon bei Gisèle Pelicot lautet die Antwort:
Hat sie natürlich. Und andere auch. Immer wieder klagte sie über
Schwindelanfälle, Kopf- und Rückenschmerzen, Taubheitsgefühle in Fingern
und Zehen, ein Fiepen im Ohr. Manchmal, so hat es ihre Chefin bei der
Polizei ausgesagt, tauchte sie morgens zur Arbeit auf und stand völlig
neben sich, schwankte, war unkoordiniert. Zehn- bis fünfzehnmal habe sie
sie nach Hause schicken müssen, schätzt sie.
Es gab alle möglichen Vermutungen, woran das liegen könnte: ein
Schlaganfall, ein Bandscheibenvorfall, die Schilddrüse, die Nieren,
vielleicht Krebs. Doch die Untersuchungen ergaben nichts, es gehört bei
solchen Leiden nicht zum Standard, Urin oder Blut auf die Überreste von
Betäubungsmitteln zu untersuchen.
Und wenn sie mal wieder zum Arzt wollte, so hat sie es der Polizei erzählt,
habe der mutmaßliche Täter oft gesagt: „Das bringt doch nichts, du wirst
eben alt.“ Manchmal kam er auch mit zum Arzt. Er soll meist Zolpidem
benutzt haben, um sie zu betäuben, gelegentlich auch Ketamin. Das Zolpidem
hatte er von seiner Hausärztin gegen Schlafstörungen verordnet bekommen.
Das soll er in Chats auch anderen empfohlen haben.
Aber in der Frage danach, warum sie nichts gemerkt hat, schwingt natürlich
immer noch etwas anderes mit. Haben diese Männer wirklich zwei Gesichter,
wie es im Fall Pelicot hieß? Oder hat man doch nur nicht genau genug
hingesehen?
Manon Garcia seziert in ihrem Anfang 2025 erschienenen Buch „Mit Männern
leben“ sehr genau, dass möglicherweise beides stimmt. Da sind einerseits
Erzählungen von Dominique Pelicots cholerischen Ausbrüchen, seinen
Übergriffen auf die Tochter, die Schwiegertöchter, die Enkelkinder,
vorangegangene Familiengeschichten, die sich um Inzest und Missbrauch
drehen. Sie alle lassen Zweifel aufkommen, an der Fassade des perfekten
Ehemanns und hingebungsvollen Familienvaters, als der er auch beschrieben
wird.
Und gleichzeitig, beschreibt Garcia, leben wir in einer langen, kulturellen
Tradition, in der männliche Gewalt und Übergriffigkeit bagatellisiert,
entschuldigt und beschwiegen wird. Manches von dem, was jetzt nachträglich
als frühes Warnzeichen gelesen wird, wird in anderen Zusammenhängen
achselzuckend beiseitegeschoben – wenn es um große Kunst oder Künstler
geht, zum Beispiel. Dann heißt es: Alles nicht so schlimm, Privatsache, sie
wird schon ihren Teil dazu beigetragen haben.
Im Prozess gegen Grzegorz C. steht die Beweisaufnahme noch ganz am Anfang,
über den Alltag des Paars erfährt man zunächst nichts, es gibt nur ein paar
Andeutungen. Einmal, sagt die Chefin der Polizei, sei seine Ex-Partnerin
mit einem blauen Auge bei der Arbeit aufgetaucht. Sie sagte aus, so
referiert es jedenfalls der zuständige Beamte im Gericht, er habe sie nur
einmal im Streit mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und das sei
ein Ausrutscher gewesen.
Bei der Wohnungsdurchsuchung fiel den Polizisten eine Stelle an einer
Verbindungstür auf, in die er offensichtlich mit der Faust geschlagen
hatte. Er soll auch versucht haben, Familienbesuche zu unterbinden oder
abzukürzen, sie zu kontrollieren und zu isolieren.
Er selbst habe kaum soziale Kontakte gehabt, weniger als eine Handvoll,
dafür um so mehr online. Angefangen hat er wohl auf der Plattform mit dem
bezeichnenden Namen motherless.com, benannt nach dem Pseudonym ihres
Gründers. Die Seite ist nach Ermittlungen in den Niederlanden vorübergehend
vom Netz genommen worden.
Noch bis Mai diesen Jahres fanden sich dort – vollkommen offen –
Amateurpornos und Missbrauchsdarstellungen aller Art. Eine Zeit lang ließen
sich die Inhalte über Hashtags wie #consensual und #nonconsensual filtern.
Von dort wechselte Grzegorz C. dann in geschlossene Telegram- und
Snapchat-Gruppen, die genauso funktionieren wie bei Kindervergewaltigern:
Rein kommt nur, wer selbst Material hochlädt.
Die Dynamik, die das Ganze dann bei ihm entfaltet, erinnert an eine Sucht
oder eine Onlineradikalisierung: Immer extremer und immer brutaler werden
die Übergriffe, immer höher die Qualität der Bilder. Hat er sich anfangs,
auch bei seiner Ex-Frau in Polen, der er Ähnliches angetan haben soll, noch
darauf beschränkt, die bewusstlosen Frauen zu begrapschen und neben ihnen
zu masturbieren, geht er bald zu oralen, vaginalen und analen
Vergewaltigungen über, nicht nur mit seinem Penis, sondern auch mit
diversen Gegenständen – Gurken, Dildos, Holzstöcken, Glasflaschen. Er
fesselt und schlägt sie, spuckt sie an.
Und trotzdem muss der Richter jeden einzelnen Beamten immer wieder fragen:
„Haben Sie irgendwelche Hinweise darauf, dass das vielleicht doch
einvernehmlich gewesen sein könnte? Dass sie sich schlafend gestellt hat
oder damit einverstanden war, betäubt zu werden?“ Denn das ist die aktuelle
Standardausrede unter diesen Tätern: ein gemeinsamer Kink. Nein, sagt einer
der polizeilichen Zeugen nach dem anderen, nichts in diesen Videos wirkte
„konsensual“. Im Gegenteil: Immer, wenn es einen Moment so wirkte, als
könnte sie wach werden, habe C. innegehalten und gewartet, bis sie wieder
völlig weggetreten war.
In den Chats spricht er von ihr nur als „schlafende Hündin“, „Hure“,
„Schlampe“. Die Bestätigung durch andere Männer scheint eine extrem
wichtige Rolle zu spielen. Fast manisch lädt er immer wieder Material hoch
und fordert Anerkennung ein. Es gibt auch Hinweise auf Liveübertragungen,
die allerdings nicht auswertbar waren, weil sie nicht aufgezeichnet wurden.
Man habe, sagt einer der Polizeibeamten, zwischendurch auch mal überlegt,
ob das Ganze eine bisexuelle Komponente habe, weil er so vehement Dickpics
von anderen Männern einforderte. Er selbst hat in vielen seiner Filmchen
keine vollständige Erektion. Ständig traktiert er seinen Penis mit
Haargummis, Penisringen und einer Vakuumpumpe. Das war auch im
Pelicot-Prozess immer mal wieder ein Thema: Dort ging es einigen der
Vergewaltigern genauso.
Für das Opfer dürfte das keinen großen Unterschied machen. Der Umgang mit
Gewaltopfern in Ermittlungsverfahren und in Prozessen ist ein spezielles
Problem, über die sekundäre Traumatisierung, die damit einhergeht, ist
schon viel geschrieben worden. Aber in diesen Fällen gewinnt das Problem
noch einmal eine ganz eigene Dramatik.
Die Frau sei vollkommen zusammengebrochen, sagt der Polizeibeamte, der
zusammen mit einer Kollegin die zweite und dritte Vernehmung übernommen
hat. Dabei haben sie ihr nur zwei ganz kurze Videosequenzen aus dem
stundenlangen Material gezeigt. Und: Nein, er habe ihr nicht geraten, mit
der Therapie zu warten, bis der Prozess abgeschlossen ist. Auch wenn er
weiß, dass das üblich sei, „um die Integrität der Beweisaufnahme nicht zu
gefährden“, wie es meist heißt.
Was der junge Polizist allerdings auch nicht konnte: die zahllosen Fragen
des Opfers beantworten. Bei späteren Terminen, etwa zur Entnahme der
Haarprobe zum Nachweis der Betäubungsmittelgabe, stellte sie die. Sie
wollte wissen, wie lange das schon ging, was er getan hat, wie oft und
wann. Er könne ihr das leider nicht sagen, habe er geantwortet. Sie müsse
den Prozess abwarten.
Dort tritt sie als Nebenklägerin auf, was ihr über die Anwältin
Akteneinsicht verschafft. Öffentlich auszusagen, wie Gisèle Pelicot, kann
sie nicht. Dazu geht es ihr zu schlecht. Auch für die Vorführung der Videos
soll die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Das ist in vielen dieser
Verfahren so und vermutlich einer der Gründe, warum sie so wenig
Aufmerksamkeit erfahren. So bitter das ist.
Was sich zwischen den Verfahren und Gerichten allerdings deutlich
unterscheidet, ist der Umgang mit den „Opferzeuginnen“, wie sie vor Gericht
heißen. In Hannover lässt die Kammer eine Videovernehmung aus einem anderen
Raum erst im letzten Moment und nach langen Beratungen zu. Und auch das
erst, nachdem sie die Atteste der Therapeutin und der Hausärztin als
unzureichend kritisiert hat – weil irgendwo ein Datum fehlt oder die Frau
als insgesamt nicht aussagefähig beschrieben wird. Ihre Anwältin will aber
in erster Linie verhindern, dass sie dem Täter noch einmal direkt begegnen
muss. Vor Gericht aussagen möchte die Frau aber durchaus.
In dem Berliner Prozess gegen Frank S. genehmigt der Vorsitzende Richter
Jakob Weber diese Art von Anträgen regelmäßig und freimütig. Er bemüht sich
auch, seine Fragen behutsam zu stellen. Wenn die Fragen, die der
Vorsitzende Richter an die Geschädigten stellt, als Schuldzuweisung
verstanden werden könnten, ordnet er diese vorher ein. Beispiel: „Bitte
verstehen Sie meine Frage nicht als Vorwurf. Ich muss Sie das fragen: Wie
viele Cocktails hatten Sie an dem Abend, als Sie Frank S. kennenlernten?“
Der wertschätzende Umgang mit den Geschädigten ist in Fällen dieser Art, so
erzählt es eine Referendarin, leider außergewöhnlich.
26 Sep 2026
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