# taz.de -- Vergewaltigungsprozess in Berlin: „Kaum zu begreifen“
> 12 Jahre und Sicherungsverwahrung – so lautet das Urteil im Fall Frank S.
> Doch wann können 44 verbleibende Geschädigte mit Gerechtigkeit rechnen?
(IMG) Bild: Das Urteil im Prozess gegen Frank S. am Kriminalgericht in Moabit ist gesprochen
Als der Richter das Urteil spricht, halten die beiden Nebenklägerinnen sich
an der Hand. Sie sind die einzigen Geschädigten, die am Mittwoch zur
[1][Urteilsverkündung am Kriminalgericht Moabit] erschienen sind. Mit ihrer
Entscheidung für 12 Jahre und Sicherungsverwahrung liegt die Kammer recht
nah an der Forderung der Staatsanwaltschaft von 13 Jahren und
Sicherungsverwahrung. Die Strafverteidigung hatte 8 Jahre ohne weitere
Maßnahme gefordert.
Der – jetzt nicht mehr mutmaßliche – Täter hatte in seiner Wohnung 14
Frauen [2][in 22 Fällen betäubt und vergewaltigt]. Einige der Taten hat er
gefilmt. Dabei konnte jedoch keine Verbreitung der Videos im Internet
festgestellt werden. An 2 der Nebenklägerinnen muss der Täter 30.000 Euro
Schadensersatz zahlen, an eine weitere 15.000 Euro. Er hat außerdem die
Verfahrenskosten zu tragen.
In allen 22 Fällen liege eine gefährliche Körperverletzung vor, indem den
Opfern auf hinterlistige Weise gesundheitsgefährdende Stoffe verabreicht
wurden. In 9 Fällen liege zusätzlich eine Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereichs durch Bild-, Video- oder Tonaufnahmen vor. In den anderen
Fällen war diese bereits verjährt. [3][Eine verminderte Schuldfähigkeit]
gesteht das Gericht dem Mann nicht zu.
Die Sicherungsverwahrung begründete der Vorsitzende Richter Jakob Weber mit
einem ausgeprägten Hang des Täters, weitere Straftaten zu begehen. Dieser
Hang sei besonders durch seine auf den Videos festzustellende „Ruhe und
Routine“ sichtbar geworden. Häufig habe er nach den Taten rauchend an
seinem Computer gesessen, während er die Aufnahmen aufbereitet habe.
Meistens hätten in diesen Momenten die Opfer noch bewusstlos neben ihm
gelegen.
## S. suchte extra nach verletzlichen Frauen
„Sie haben die Frauen mit Intelligenz, Charme, Wortgewandtheit,
Anpassungsfähigkeit und Manipulationsfähigkeit geduldig angelockt“, sagte
Weber. Dabei habe Herr S. bewusst nach besonders verletzlichen Frauen
gesucht. Die Frauen wollten Nähe in einer Phase ihres Lebens, in der sie
sich – wie der Angeklagte wusste – alleine fühlten. Sie waren teilweise
verwitwet, hatten sich gerade aus einer belasteten Beziehung getrennt oder
in manchen Fällen sogar gerade eigene Kinder verloren.
„Es ist bezeichnend, dass die Opfer sich Vorwürfe für ihre
Leichtgläubigkeit machen. Es sollte selbstverständlich sein, anderen zu
vertrauen“, sagte Weber. Dabei sei allen Frauen gemein, dass keine von
ihnen auch nur das geringste Misstrauen entwickelte. „Sie waren zu Beginn
ein freundlicher, sympathischer, ein ganz normaler Mann.“ Durch diese Art
habe der Täter es geschafft, die Frauen in seine Wohnung zu locken.
Anhand der Videos kann laut Richter Weber sicher ausgeschlossen werden,
dass der Zustand der Frauen nur auf Alkoholkonsum beruht. Durch die
Verabreichung der Substanzen habe sich für die Frauen eine große abstrakte
Lebensgefahr ergeben. Dabei sei es „reiner Zufall“, dass es bei keinem der
Opfer zu einer konkreten Lebensgefahr oder gar zum Tod gekommen sei.
Die Taten beschrieb der Kammervorsitzende als „herzlos“ und „kaum zu
begreifen“. Keine der Frauen habe ihr Einverständnis gegeben. „Es ist
bezeichnend, dass sich die Opfer Vorwürfe gemacht haben, dass sie weiter
Kontakt wollten oder sogar Gefühle entwickelt haben“, sagte Weber. „Aus
unserer Sicht spricht das nicht im Ansatz gegen die Glaubhaftigkeit der
Zeuginnen.“ Die Reaktionen der Opfer seien vielmehr eine Folge davon, dass
der Täter sich Frauen ausgesucht habe, die „so gern einen Menschen in ihrem
Leben haben wollten, dass sie dafür auch mögliche Störgefühle
unterdrückten“.
## Gericht kann keine echte Reue erkennen
Nach Einschätzung des Gerichts sei der Täter von echter tiefer Reue noch
weit entfernt. „Wir sind überzeugt, dass Sie bis heute nicht ganz
verstanden haben, was Sie da getan haben“, richtete sich Weber direkt an
den Täter. Als Beispiel dafür sei anzuführen, dass der als Reaktion auf die
Beschimpfungen durch eine der Nebenklägerinnen im Gerichtssaal die Hand
gehoben und „Sorry“ geäußert habe.
„Sie haben die Urangst eines jeden Menschen zur Realität gemacht, die
Handlungsfähigkeit und Erinnerungsfähigkeit zu verlieren“, sagte Weber. Die
Frauen habe er wie Gegenstände behandelt. Aber: „Diese Frauen waren keine
Gegenstände.“
„Sie haben versucht, den Frauen die Würde zu nehmen“, sagte der Richter.
„Das ist Ihnen aber nicht gelungen.“ Der Prozess sei als Berlins
Pelicot-Fall bezeichnet worden. „Die Opfer sind aber nicht Gisèle Pelicot,
sondern Frauen mit anderen Namen, Persönlichkeiten, Wünschen und
Haltungen“, sagte Weber. Und vor allem: nicht weniger mutig als Gisèle
Pelicot.
Wie geht es jetzt für die verbleibenden 44 Geschädigten weiter? Ein
Verfahren musste bereits wegen Verjährung eingestellt werden. Die
Ermittlungen in den Verfahren dauerten an, hieß es vonseiten der
Staatsanwaltschaft. Es wäre eventuell zu erwarten, dass Frank S. erneut
angeklagt wird, sobald die Polizei neue Fälle ermittelt hat, sagte Alan
Bauer, Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft. „Die Strafe aus dem
ersten Verfahren würde in dem Fall dann berücksichtigt und es würde mit der
Strafe aus einem zweiten Verfahren eine Gesamtstrafe gebildet werden“,
erklärte Bauer.
Die erneute Anklage widerspreche auch nicht dem Grundsatz, dass ein
Tatverdächtiger für dieselbe Tat nur einmal vor Gericht gestellt werden
dürfe – dem sogenannten „Strafanklageverbrauch“. „Auch wenn es der gleiche
Tatbestand ist, sind die einzelnen Vergewaltigungen jeweils andere Taten“,
sagte Bauer. Die Ermittlungen zu den weiteren Sachverhalten dauerten an.
Sollte es zu einer weiteren Anklage kommen, sei es wahrscheinlich, dass der
Fall von einem anderen Richter und einer anderen Kammer verhandelt werde.
28 Oct 2026
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## AUTOREN
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