# taz.de -- Vergewaltigungsprozess in Berlin: „Kaum zu begreifen“
       
       > 12 Jahre und Sicherungsverwahrung – so lautet das Urteil im Fall Frank S.
       > Doch wann können 44 verbleibende Geschädigte mit Gerechtigkeit rechnen?
       
 (IMG) Bild: Das Urteil im Prozess gegen Frank S. am Kriminalgericht in Moabit ist gesprochen
       
       Als der Richter das Urteil spricht, halten die beiden Nebenklägerinnen sich
       an der Hand. Sie sind die einzigen Geschädigten, die am Mittwoch zur
       [1][Urteilsverkündung am Kriminalgericht Moabit] erschienen sind. Mit ihrer
       Entscheidung für 12 Jahre und Sicherungsverwahrung liegt die Kammer recht
       nah an der Forderung der Staatsanwaltschaft von 13 Jahren und
       Sicherungsverwahrung. Die Strafverteidigung hatte 8 Jahre ohne weitere
       Maßnahme gefordert.
       
       Der – jetzt nicht mehr mutmaßliche – Täter hatte in seiner Wohnung 14
       Frauen [2][in 22 Fällen betäubt und vergewaltigt]. Einige der Taten hat er
       gefilmt. Dabei konnte jedoch keine Verbreitung der Videos im Internet
       festgestellt werden. An 2 der Nebenklägerinnen muss der Täter 30.000 Euro
       Schadensersatz zahlen, an eine weitere 15.000 Euro. Er hat außerdem die
       Verfahrenskosten zu tragen.
       
       In allen 22 Fällen liege eine gefährliche Körperverletzung vor, indem den
       Opfern auf hinterlistige Weise gesundheitsgefährdende Stoffe verabreicht
       wurden. In 9 Fällen liege zusätzlich eine Verletzung des höchstpersönlichen
       Lebensbereichs durch Bild-, Video- oder Tonaufnahmen vor. In den anderen
       Fällen war diese bereits verjährt. [3][Eine verminderte Schuldfähigkeit]
       gesteht das Gericht dem Mann nicht zu.
       
       Die Sicherungsverwahrung begründete der Vorsitzende Richter Jakob Weber mit
       einem ausgeprägten Hang des Täters, weitere Straftaten zu begehen. Dieser
       Hang sei besonders durch seine auf den Videos festzustellende „Ruhe und
       Routine“ sichtbar geworden. Häufig habe er nach den Taten rauchend an
       seinem Computer gesessen, während er die Aufnahmen aufbereitet habe.
       Meistens hätten in diesen Momenten die Opfer noch bewusstlos neben ihm
       gelegen.
       
       ## S. suchte extra nach verletzlichen Frauen
       
       „Sie haben die Frauen mit Intelligenz, Charme, Wortgewandtheit,
       Anpassungsfähigkeit und Manipulationsfähigkeit geduldig angelockt“, sagte
       Weber. Dabei habe Herr S. bewusst nach besonders verletzlichen Frauen
       gesucht. Die Frauen wollten Nähe in einer Phase ihres Lebens, in der sie
       sich – wie der Angeklagte wusste – alleine fühlten. Sie waren teilweise
       verwitwet, hatten sich gerade aus einer belasteten Beziehung getrennt oder
       in manchen Fällen sogar gerade eigene Kinder verloren.
       
       „Es ist bezeichnend, dass die Opfer sich Vorwürfe für ihre
       Leichtgläubigkeit machen. Es sollte selbstverständlich sein, anderen zu
       vertrauen“, sagte Weber. Dabei sei allen Frauen gemein, dass keine von
       ihnen auch nur das geringste Misstrauen entwickelte. „Sie waren zu Beginn
       ein freundlicher, sympathischer, ein ganz normaler Mann.“ Durch diese Art
       habe der Täter es geschafft, die Frauen in seine Wohnung zu locken.
       
       Anhand der Videos kann laut Richter Weber sicher ausgeschlossen werden,
       dass der Zustand der Frauen nur auf Alkoholkonsum beruht. Durch die
       Verabreichung der Substanzen habe sich für die Frauen eine große abstrakte
       Lebensgefahr ergeben. Dabei sei es „reiner Zufall“, dass es bei keinem der
       Opfer zu einer konkreten Lebensgefahr oder gar zum Tod gekommen sei.
       
       Die Taten beschrieb der Kammervorsitzende als „herzlos“ und „kaum zu
       begreifen“. Keine der Frauen habe ihr Einverständnis gegeben. „Es ist
       bezeichnend, dass sich die Opfer Vorwürfe gemacht haben, dass sie weiter
       Kontakt wollten oder sogar Gefühle entwickelt haben“, sagte Weber. „Aus
       unserer Sicht spricht das nicht im Ansatz gegen die Glaubhaftigkeit der
       Zeuginnen.“ Die Reaktionen der Opfer seien vielmehr eine Folge davon, dass
       der Täter sich Frauen ausgesucht habe, die „so gern einen Menschen in ihrem
       Leben haben wollten, dass sie dafür auch mögliche Störgefühle
       unterdrückten“.
       
       ## Gericht kann keine echte Reue erkennen
       
       Nach Einschätzung des Gerichts sei der Täter von echter tiefer Reue noch
       weit entfernt. „Wir sind überzeugt, dass Sie bis heute nicht ganz
       verstanden haben, was Sie da getan haben“, richtete sich Weber direkt an
       den Täter. Als Beispiel dafür sei anzuführen, dass der als Reaktion auf die
       Beschimpfungen durch eine der Nebenklägerinnen im Gerichtssaal die Hand
       gehoben und „Sorry“ geäußert habe.
       
       „Sie haben die Urangst eines jeden Menschen zur Realität gemacht, die
       Handlungsfähigkeit und Erinnerungsfähigkeit zu verlieren“, sagte Weber. Die
       Frauen habe er wie Gegenstände behandelt. Aber: „Diese Frauen waren keine
       Gegenstände.“
       
       „Sie haben versucht, den Frauen die Würde zu nehmen“, sagte der Richter.
       „Das ist Ihnen aber nicht gelungen.“ Der Prozess sei als Berlins
       Pelicot-Fall bezeichnet worden. „Die Opfer sind aber nicht Gisèle Pelicot,
       sondern Frauen mit anderen Namen, Persönlichkeiten, Wünschen und
       Haltungen“, sagte Weber. Und vor allem: nicht weniger mutig als Gisèle
       Pelicot.
       
       Wie geht es jetzt für die verbleibenden 44 Geschädigten weiter? Ein
       Verfahren musste bereits wegen Verjährung eingestellt werden. Die
       Ermittlungen in den Verfahren dauerten an, hieß es vonseiten der
       Staatsanwaltschaft. Es wäre eventuell zu erwarten, dass Frank S. erneut
       angeklagt wird, sobald die Polizei neue Fälle ermittelt hat, sagte Alan
       Bauer, Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft. „Die Strafe aus dem
       ersten Verfahren würde in dem Fall dann berücksichtigt und es würde mit der
       Strafe aus einem zweiten Verfahren eine Gesamtstrafe gebildet werden“,
       erklärte Bauer.
       
       Die erneute Anklage widerspreche auch nicht dem Grundsatz, dass ein
       Tatverdächtiger für dieselbe Tat nur einmal vor Gericht gestellt werden
       dürfe – dem sogenannten „Strafanklageverbrauch“. „Auch wenn es der gleiche
       Tatbestand ist, sind die einzelnen Vergewaltigungen jeweils andere Taten“,
       sagte Bauer. Die Ermittlungen zu den weiteren Sachverhalten dauerten an.
       Sollte es zu einer weiteren Anklage kommen, sei es wahrscheinlich, dass der
       Fall von einem anderen Richter und einer anderen Kammer verhandelt werde.
       
       28 Oct 2026
       
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