# taz.de -- Prozess in Hannover: Vergewaltigung zugegeben
> Ein 39-Jähriger hat gestanden, seine damalige Partnerin sediert,
> vergewaltigt und Videos davon verbreitet zu haben. Bisher hatte er
> geschwiegen.
(IMG) Bild: Mit dem Aktenordner vorm Gesicht: der Angeklagte im Gerichtssaal
Seit gut einem Monat steht ein 39-Jähriger aus Hannover wegen
Vergewaltigung vor Gericht. Jetzt hat er gestanden, seine frühere
Lebensgefährtin immer wieder betäubt, vergewaltigt, gefilmt und diese
Aufnahmen verbreitet zu haben. Also genau genommen hat er eingeräumt, dass
auf den Videos, die sich die Prozessbeteiligten im Rahmen der
Beweisaufnahme stundenlang anschauten, sein Bauch, sein Penis und seine
Ex-Partnerin zu sehen sind.
Es ist eines dieser Verfahren, wie sie [1][in Deutschland derzeit an
mehreren Gerichten geführt] werden und die an den [2][Pelicot-Prozess in
Frankreich] erinnern. Es geht um Männer, die ihre Partnerinnen betäuben,
vergewaltigen, filmen und diese Aufnahmen ganz offen auf Pornoseiten
hochladen und sich in geschlossenen Telegram- und Snapchat-Gruppen mit
anderen Männern darüber austauschen, womit man eine Frau am besten sediert
und wie man eine bewusstlose Frau möglichst spurlos vergewaltigt.
Im Fall von Grzegorz C., der vor dem Landgericht Hannover verhandelt wird,
weil der Angeklagte in Ronnenberg, einem Vorort von Hannover, lebt, geht es
um 103 Fälle, bei denen die Polizei mit hinreichender Sicherheit die Videos
einem konkreten Datum zuordnen konnte. Viele weitere Taten und viele
weitere Videos sind gar nicht Teil der Anklage geworden.
Von November 2021 bis März 2026 hat er, davon ist die Staatsanwaltschaft
überzeugt, seine damalige Lebensgefährtin immer wieder [3][mit Ketamin und
dem Schlafmittel Zolpidem betäubt] und sie dann vergewaltigt und gefilmt:
einmal in einem Hotel, sonst immer in der gemeinsamen Wohnung.
## Öffentlichkeit ausgeschlossen
Bisher hatte er im Prozess auf Rat seines Anwalts geschwiegen und in den
polizeilichen Vernehmungen behauptet, er und seine Freundin teilten einen
Fetisch und es sei alles einvernehmlich gewesen. Das streitet sie ab. Im
Prozess tritt sie als Nebenklägerin auf, was ihr über ihre Anwältin
Akteneinsicht verschafft. Sie ist zu belastet, um öffentlich auszusagen,
und für die Vorführung der Tatvideos wurde die Öffentlichkeit aus dem
Prozess ausgeschlossen.
Deshalb ein paar Beispiele aus der Anklageverlesung am ersten Prozesstag,
die eine knappe Stunde dauerte, um hier einen Eindruck zu vermitteln, was
die Prozessbeteiligten zu sehen bekamen: In einem der Videos stimuliert der
Angeklagte mit der reglosen Hand seiner bewusstlosen Lebensgefährtin seinen
Penis und hat ihr einen Zettel auf den Kopf gelegt, auf dem „VIP Group
only. Sleeping Slut“, „schlafende Schlampe“, steht.
Manchmal, so trug es die Staatsanwältin vor, machte der Angeklagte sich
vier oder fünf Stunden lang an seiner Lebensgefährtin zu schaffen,
masturbierte neben ihr, spuckte ihr ins Gesicht, penetrierte sie oral, anal
und vaginal mit Holzstöcken, Gurken oder Glasdildos.
Die Taten wurden im Laufe der Jahre heftiger und häufiger. Allein auf
seinen zwei Handys wurden im Laufe der Ermittlungen rund 42.000 Videos
sichergestellt und gesichtet, knapp 1.400 davon sind für das laufende
Verfahren relevant.
Daniel Brunkhorst, der an diesem Prozesstag für die Anwältin der
Nebenklägerin eingesprungen war, sagte, im öffentlichen Teil der Sitzung
habe der Angeklagte über seinen Anwalt fragen lassen, ob die Vorführung der
Videos abgebrochen werden könne, wenn er einräume, dass er und die
Nebenklägerin auf den Videos zu sehen seien. Er leide zu sehr unter der
Vorführung, so seine Begründung.
Gericht und Staatsanwaltschaft hätten das abgelehnt und klargemacht, nur
ein vollumfassendes Geständnis könne das Verfahren erheblich abkürzen, so
schildert es Brunkhorst. Nach einer 45 Minuten langen Unterbrechung habe
der Angeklagte dann unter dem Hinweis auf die erhebliche Belastung durch
das Anschauen der Tatvideos alles gestanden, auch, dass er seine
Lebensgefährtin gegen ihren Willen betäubt hat.
Mindestens zehn Jahre Haft stehen im Raum, auch eine
[4][Sicherungsverwahrung] sei nicht ausgeschlossen, sagte Brunkhorst. Die
ist für jene Täter, die auch nach ihrer Haft als so gefährlich eingeschätzt
werden, dass sie nicht auf die Gesellschaft losgelassen werden sollen.
Für die Verhandlung sind noch vier weitere Fortsetzungstermine bis Anfang
November geplant.
16 Oct 2026
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## AUTOREN
(DIR) Ilka Kreutzträger
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