# taz.de -- Prozess in Hannover: Vergewaltigung zugegeben
       
       > Ein 39-Jähriger hat gestanden, seine damalige Partnerin sediert,
       > vergewaltigt und Videos davon verbreitet zu haben. Bisher hatte er
       > geschwiegen.
       
 (IMG) Bild: Mit dem Aktenordner vorm Gesicht: der Angeklagte im Gerichtssaal
       
       Seit gut einem Monat steht ein 39-Jähriger aus Hannover wegen
       Vergewaltigung vor Gericht. Jetzt hat er gestanden, seine frühere
       Lebensgefährtin immer wieder betäubt, vergewaltigt, gefilmt und diese
       Aufnahmen verbreitet zu haben. Also genau genommen hat er eingeräumt, dass
       auf den Videos, die sich die Prozessbeteiligten im Rahmen der
       Beweisaufnahme stundenlang anschauten, sein Bauch, sein Penis und seine
       Ex-Partnerin zu sehen sind.
       
       Es ist eines dieser Verfahren, wie sie [1][in Deutschland derzeit an
       mehreren Gerichten geführt] werden und die an den [2][Pelicot-Prozess in
       Frankreich] erinnern. Es geht um Männer, die ihre Partnerinnen betäuben,
       vergewaltigen, filmen und diese Aufnahmen ganz offen auf Pornoseiten
       hochladen und sich in geschlossenen Telegram- und Snapchat-Gruppen mit
       anderen Männern darüber austauschen, womit man eine Frau am besten sediert
       und wie man eine bewusstlose Frau möglichst spurlos vergewaltigt.
       
       Im Fall von Grzegorz C., der vor dem Landgericht Hannover verhandelt wird,
       weil der Angeklagte in Ronnenberg, einem Vorort von Hannover, lebt, geht es
       um 103 Fälle, bei denen die Polizei mit hinreichender Sicherheit die Videos
       einem konkreten Datum zuordnen konnte. Viele weitere Taten und viele
       weitere Videos sind gar nicht Teil der Anklage geworden.
       
       Von November 2021 bis März 2026 hat er, davon ist die Staatsanwaltschaft
       überzeugt, seine damalige Lebensgefährtin immer wieder [3][mit Ketamin und
       dem Schlafmittel Zolpidem betäubt] und sie dann vergewaltigt und gefilmt:
       einmal in einem Hotel, sonst immer in der gemeinsamen Wohnung.
       
       ## Öffentlichkeit ausgeschlossen
       
       Bisher hatte er im Prozess auf Rat seines Anwalts geschwiegen und in den
       polizeilichen Vernehmungen behauptet, er und seine Freundin teilten einen
       Fetisch und es sei alles einvernehmlich gewesen. Das streitet sie ab. Im
       Prozess tritt sie als Nebenklägerin auf, was ihr über ihre Anwältin
       Akteneinsicht verschafft. Sie ist zu belastet, um öffentlich auszusagen,
       und für die Vorführung der Tatvideos wurde die Öffentlichkeit aus dem
       Prozess ausgeschlossen.
       
       Deshalb ein paar Beispiele aus der Anklageverlesung am ersten Prozesstag,
       die eine knappe Stunde dauerte, um hier einen Eindruck zu vermitteln, was
       die Prozessbeteiligten zu sehen bekamen: In einem der Videos stimuliert der
       Angeklagte mit der reglosen Hand seiner bewusstlosen Lebensgefährtin seinen
       Penis und hat ihr einen Zettel auf den Kopf gelegt, auf dem „VIP Group
       only. Sleeping Slut“, „schlafende Schlampe“, steht.
       
       Manchmal, so trug es die Staatsanwältin vor, machte der Angeklagte sich
       vier oder fünf Stunden lang an seiner Lebensgefährtin zu schaffen,
       masturbierte neben ihr, spuckte ihr ins Gesicht, penetrierte sie oral, anal
       und vaginal mit Holzstöcken, Gurken oder Glasdildos.
       
       Die Taten wurden im Laufe der Jahre heftiger und häufiger. Allein auf
       seinen zwei Handys wurden im Laufe der Ermittlungen rund 42.000 Videos
       sichergestellt und gesichtet, knapp 1.400 davon sind für das laufende
       Verfahren relevant.
       
       Daniel Brunkhorst, der an diesem Prozesstag für die Anwältin der
       Nebenklägerin eingesprungen war, sagte, im öffentlichen Teil der Sitzung
       habe der Angeklagte über seinen Anwalt fragen lassen, ob die Vorführung der
       Videos abgebrochen werden könne, wenn er einräume, dass er und die
       Nebenklägerin auf den Videos zu sehen seien. Er leide zu sehr unter der
       Vorführung, so seine Begründung.
       
       Gericht und Staatsanwaltschaft hätten das abgelehnt und klargemacht, nur
       ein vollumfassendes Geständnis könne das Verfahren erheblich abkürzen, so
       schildert es Brunkhorst. Nach einer 45 Minuten langen Unterbrechung habe
       der Angeklagte dann unter dem Hinweis auf die erhebliche Belastung durch
       das Anschauen der Tatvideos alles gestanden, auch, dass er seine
       Lebensgefährtin gegen ihren Willen betäubt hat.
       
       Mindestens zehn Jahre Haft stehen im Raum, auch eine
       [4][Sicherungsverwahrung] sei nicht ausgeschlossen, sagte Brunkhorst. Die
       ist für jene Täter, die auch nach ihrer Haft als so gefährlich eingeschätzt
       werden, dass sie nicht auf die Gesellschaft losgelassen werden sollen.
       
       Für die Verhandlung sind noch vier weitere Fortsetzungstermine bis Anfang
       November geplant.
       
       16 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ilka Kreutzträger
       
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