# taz.de -- Juristin über Vergewaltigungsprozesse: „Das Dunkelfeld ist riesig“
       
       > Netzwerke von Vergewaltigern hat es schon immer gegeben, sagt die
       > Rechtswissenschaftlerin Susanne Beck. Neu ist allerdings die digitale
       > Verbreitung.
       
 (IMG) Bild: Es gibt gute Gründe für Betroffene, keine Strafanzeige zu stellen. Dann gibt es meist auch keinen Prozess. Hier: Landgericht Essen
       
       taz: Frau Beck, derzeit laufen [1][bundesweit mehrere Prozesse] gegen
       Männer, die ihre (Ex-)Partnerinnen betäubt, vergewaltigt und die Taten
       gefilmt und hochgeladen haben. Ist das Phänomen neu oder wird es jetzt erst
       sichtbar? 
       
       Susanne Beck: Wahrscheinlich beides, das lässt sich aufgrund des großen
       Dunkelfelds leider schwer sagen. Wir können davon ausgehen, dass es
       ähnliche Fälle schon immer gab. Neu ist jedoch die digitale Verbreitung.
       Zugleich können Ermittlungsbehörden heute besser auf solche Strukturen
       stoßen.
       
       taz: Warum bekommen die Fälle hierzulande so viel weniger Aufmerksamkeit
       als der Fall von Gisèle Pelicot, die über zehn Jahre hinweg von ihrem
       Ehemann betäubt, vergewaltigt und 70 anderen Männern zur Vergewaltigung
       „angeboten“ wurde? 
       
       Beck: Der Fall Pelicot hat viel Beachtung gefunden, weil viele Männer
       beteiligt waren und sie während des gesamten Verfahrens sehr präsent war.
       Daraus dürfen wir aber nicht ableiten, dass Betroffene „stark“ auftreten
       müssen, damit ihr Fall Aufmerksamkeit bekommt. Das wäre eine zusätzliche
       Zumutung. Ich sehe den Flaschenhals bei den Medien. Sie bestimmen
       maßgeblich mit, welche Fälle Öffentlichkeit bekommen.
       
       taz: Das Bundeskriminalamt (BKA) hat keine verlässlichen Zahlen dazu, wie
       viele Vergewaltigungs-Chatgruppen es im deutschsprachigen Raum gibt und wie
       viele Frauen betroffen sind. Gibt es Schätzungen dazu? 
       
       Beck: Nein, nicht dass ich wüsste. Was feststeht: Das Dunkelfeld ist
       riesig. Nur sehr wenige Taten werden angezeigt. Viele Betroffene wissen
       zudem gar nicht, dass sie vergewaltigt wurden. Es ist eher Zufall, ob sie
       es irgendwann herausfinden.
       
       taz: Warum ist es so schwierig, diese Chatgruppen einzudämmen? 
       
       Beck: Es gibt mehrere Hürden. Grenzüberschreitende Ermittlungen sind
       kompliziert, die Daten sind häufig pseudonymisiert, und die Behörden sind
       auf die Zusammenarbeit der Plattformen angewiesen. Insbesondere Telegram
       ist dabei nicht besonders kooperativ.
       
       taz: Wenn die Daten vorliegen, können bei Chatmitgliedern
       Hausdurchsuchungen angeordnet werden? 
       
       Beck: Dazu braucht es einen konkreten Verdacht auf eine Straftat. Allein
       die Mitgliedschaft in einer solchen Chatgruppe ist nach aktuellem Recht
       nicht ohne Weiteres strafbar. Auch der Besitz und das Herunterladen der
       Videos ist legal, sogar wenn eine betäubte Frau zu sehen ist, die
       vergewaltigt wird. Nur die Verbreitung ist strafbar.
       
       taz: Regt sich dagegen Widerstand? 
       
       Beck: Es gibt Forderungen, bereits den Besitz pornografischer Aufnahmen von
       Vergewaltigung – wie bei Kinderpornografie – unter Strafe zu stellen. Das
       würde Ermittlungsbehörden erleichtern, schon beim Verdacht auf Besitz tätig
       zu werden.
       
       taz: Es gibt auch Forderungen, die Verjährungsfrist für Vergewaltigung zu
       verlängern. Seit der Reform des Sexualstrafrechts 2016 beträgt sie nur fünf
       Jahre. Halten sie das für angemessen? 
       
       Beck: Nein, das ist definitiv zu kurz. Es gibt Vermutungen, dass diese
       kurze Verjährungsfrist bei der Gesetzesänderung mehr oder weniger
       durchgerutscht ist. Die Frist sollte auf jeden Fall verlängert werden.
       
       taz: Seit diesem Sommer geht das BKA mit der von Europol koordinierten
       Aktion „Projekt Medusa“ erstmals gezielt gegen
       Online-Vergewaltigernetzwerke vor. Auch bei Landeskriminalämtern gibt es
       inzwischen Sonderkommissionen. Was hat sich noch bei der Strafverfolgung
       solcher Taten verändert? 
       
       Beck: Es gibt mehr Bewusstsein für die Problematik und mehr spezialisierte
       Stellen, die proaktiv versuchen, in diese Gruppen zu kommen und zu
       ermitteln. Auch die Expertise der Ermittlungsbehörden im digitalen Bereich
       wird besser. Zudem scheint Telegram inzwischen etwas kooperativer bei der
       Herausgabe von Daten zu sein. Auf die Plattformen müsste aber noch deutlich
       stärker eingewirkt werden.
       
       taz: Wo sehen Sie weitere Stellschrauben? 
       
       Beck: Sowohl im Strafverfahren als auch bei der Polizei gibt es bei der
       Unterstützung der Betroffenen viel Luft nach oben. Aber auch da gibt es
       schon Verbesserungen: Fortbildungen bei Staatsanwaltschaften und Polizei …
       
       taz: … die allerdings nicht verpflichtend sind, weil Richter*innen
       argumentieren, das könne ihre Objektivität beeinflussen … 
       
       Beck: … und psychosoziale Prozessbegleitungen …
       
       taz: … bei denen Betroffenen geraten wird, sie erst nach dem Prozess in
       Anspruch zu nehmen, weil sie sonst „beeinflusst“ werden könnten. 
       
       Beck: Das Grundproblem ist die Perspektive, die wir in Ermittlungs- und
       Strafverfahren auf Betroffene haben. Sie werden primär als Zeug*innen der
       Tat gesehen, nicht als Opfer, die Unterstützung brauchen.
       
       taz: Betroffene berichten, sich im Prozess teilweise selbst wie Täter
       behandelt zu fühlen. Laut BKA-Befragung nennt ein Drittel der Betroffenen
       von Vergewaltigung die Angst vor einem Gerichtsverfahren als Grund, keine
       Anzeige erstattet zu haben. 
       
       Beck: Unser Recht ist in einem patriarchalen System entstanden. Das ist ein
       strukturelles Problem und lässt sich nur bedingt durch einzelne
       Stellschrauben beheben. Aber es sollte grundsätzlich nicht so sein, dass
       ausschließlich die Ermittlungen im Fokus stehen und nicht die Unterstützung
       des Opfers. Frauen dürfen keine Angst haben müssen, dem Täter im
       Gerichtssaal gegenüberzusitzen oder dass ihre neue Adresse an ihn
       weitergegeben wird. Andere Länder arbeiten zumindest ergänzend mit Ansätzen
       der „Restorative Justice“, der wiederherstellenden Gerechtigkeit. Dabei
       geht es weniger um die Frage „Welche Strafe bekommt der Täter?“, als um die
       Frage: „Was brauchen die Betroffenen, um mit dem Geschehen weiterleben zu
       können?“ Aber es gibt auch in Deutschland Unterstützung für Betroffene,
       jedenfalls wenn diese aktiv danach suchen, etwa „Weißer Ring e. V.“.
       
       taz: Die Ermittlungen greifen erst, wenn die Tat bereits geschehen ist. Was
       bräuchte es vorher? 
       
       Beck: Wo am meisten passieren muss, ist in der Prävention. Es braucht
       Bildung an Schulen über toxische Männlichkeitsbilder und es braucht Männer,
       die bei sexistischen Sprüchen nicht mitlachen, sich über solche Taten
       empören, sie bei Kenntnis davon anzeigen und im Umgang mit Frauen positive
       Vorbilder für Jungs sind.
       
       26 Sep 2026
       
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