# taz.de -- Juristin über Vergewaltigungsprozesse: „Das Dunkelfeld ist riesig“
> Netzwerke von Vergewaltigern hat es schon immer gegeben, sagt die
> Rechtswissenschaftlerin Susanne Beck. Neu ist allerdings die digitale
> Verbreitung.
(IMG) Bild: Es gibt gute Gründe für Betroffene, keine Strafanzeige zu stellen. Dann gibt es meist auch keinen Prozess. Hier: Landgericht Essen
taz: Frau Beck, derzeit laufen [1][bundesweit mehrere Prozesse] gegen
Männer, die ihre (Ex-)Partnerinnen betäubt, vergewaltigt und die Taten
gefilmt und hochgeladen haben. Ist das Phänomen neu oder wird es jetzt erst
sichtbar?
Susanne Beck: Wahrscheinlich beides, das lässt sich aufgrund des großen
Dunkelfelds leider schwer sagen. Wir können davon ausgehen, dass es
ähnliche Fälle schon immer gab. Neu ist jedoch die digitale Verbreitung.
Zugleich können Ermittlungsbehörden heute besser auf solche Strukturen
stoßen.
taz: Warum bekommen die Fälle hierzulande so viel weniger Aufmerksamkeit
als der Fall von Gisèle Pelicot, die über zehn Jahre hinweg von ihrem
Ehemann betäubt, vergewaltigt und 70 anderen Männern zur Vergewaltigung
„angeboten“ wurde?
Beck: Der Fall Pelicot hat viel Beachtung gefunden, weil viele Männer
beteiligt waren und sie während des gesamten Verfahrens sehr präsent war.
Daraus dürfen wir aber nicht ableiten, dass Betroffene „stark“ auftreten
müssen, damit ihr Fall Aufmerksamkeit bekommt. Das wäre eine zusätzliche
Zumutung. Ich sehe den Flaschenhals bei den Medien. Sie bestimmen
maßgeblich mit, welche Fälle Öffentlichkeit bekommen.
taz: Das Bundeskriminalamt (BKA) hat keine verlässlichen Zahlen dazu, wie
viele Vergewaltigungs-Chatgruppen es im deutschsprachigen Raum gibt und wie
viele Frauen betroffen sind. Gibt es Schätzungen dazu?
Beck: Nein, nicht dass ich wüsste. Was feststeht: Das Dunkelfeld ist
riesig. Nur sehr wenige Taten werden angezeigt. Viele Betroffene wissen
zudem gar nicht, dass sie vergewaltigt wurden. Es ist eher Zufall, ob sie
es irgendwann herausfinden.
taz: Warum ist es so schwierig, diese Chatgruppen einzudämmen?
Beck: Es gibt mehrere Hürden. Grenzüberschreitende Ermittlungen sind
kompliziert, die Daten sind häufig pseudonymisiert, und die Behörden sind
auf die Zusammenarbeit der Plattformen angewiesen. Insbesondere Telegram
ist dabei nicht besonders kooperativ.
taz: Wenn die Daten vorliegen, können bei Chatmitgliedern
Hausdurchsuchungen angeordnet werden?
Beck: Dazu braucht es einen konkreten Verdacht auf eine Straftat. Allein
die Mitgliedschaft in einer solchen Chatgruppe ist nach aktuellem Recht
nicht ohne Weiteres strafbar. Auch der Besitz und das Herunterladen der
Videos ist legal, sogar wenn eine betäubte Frau zu sehen ist, die
vergewaltigt wird. Nur die Verbreitung ist strafbar.
taz: Regt sich dagegen Widerstand?
Beck: Es gibt Forderungen, bereits den Besitz pornografischer Aufnahmen von
Vergewaltigung – wie bei Kinderpornografie – unter Strafe zu stellen. Das
würde Ermittlungsbehörden erleichtern, schon beim Verdacht auf Besitz tätig
zu werden.
taz: Es gibt auch Forderungen, die Verjährungsfrist für Vergewaltigung zu
verlängern. Seit der Reform des Sexualstrafrechts 2016 beträgt sie nur fünf
Jahre. Halten sie das für angemessen?
Beck: Nein, das ist definitiv zu kurz. Es gibt Vermutungen, dass diese
kurze Verjährungsfrist bei der Gesetzesänderung mehr oder weniger
durchgerutscht ist. Die Frist sollte auf jeden Fall verlängert werden.
taz: Seit diesem Sommer geht das BKA mit der von Europol koordinierten
Aktion „Projekt Medusa“ erstmals gezielt gegen
Online-Vergewaltigernetzwerke vor. Auch bei Landeskriminalämtern gibt es
inzwischen Sonderkommissionen. Was hat sich noch bei der Strafverfolgung
solcher Taten verändert?
Beck: Es gibt mehr Bewusstsein für die Problematik und mehr spezialisierte
Stellen, die proaktiv versuchen, in diese Gruppen zu kommen und zu
ermitteln. Auch die Expertise der Ermittlungsbehörden im digitalen Bereich
wird besser. Zudem scheint Telegram inzwischen etwas kooperativer bei der
Herausgabe von Daten zu sein. Auf die Plattformen müsste aber noch deutlich
stärker eingewirkt werden.
taz: Wo sehen Sie weitere Stellschrauben?
Beck: Sowohl im Strafverfahren als auch bei der Polizei gibt es bei der
Unterstützung der Betroffenen viel Luft nach oben. Aber auch da gibt es
schon Verbesserungen: Fortbildungen bei Staatsanwaltschaften und Polizei …
taz: … die allerdings nicht verpflichtend sind, weil Richter*innen
argumentieren, das könne ihre Objektivität beeinflussen …
Beck: … und psychosoziale Prozessbegleitungen …
taz: … bei denen Betroffenen geraten wird, sie erst nach dem Prozess in
Anspruch zu nehmen, weil sie sonst „beeinflusst“ werden könnten.
Beck: Das Grundproblem ist die Perspektive, die wir in Ermittlungs- und
Strafverfahren auf Betroffene haben. Sie werden primär als Zeug*innen der
Tat gesehen, nicht als Opfer, die Unterstützung brauchen.
taz: Betroffene berichten, sich im Prozess teilweise selbst wie Täter
behandelt zu fühlen. Laut BKA-Befragung nennt ein Drittel der Betroffenen
von Vergewaltigung die Angst vor einem Gerichtsverfahren als Grund, keine
Anzeige erstattet zu haben.
Beck: Unser Recht ist in einem patriarchalen System entstanden. Das ist ein
strukturelles Problem und lässt sich nur bedingt durch einzelne
Stellschrauben beheben. Aber es sollte grundsätzlich nicht so sein, dass
ausschließlich die Ermittlungen im Fokus stehen und nicht die Unterstützung
des Opfers. Frauen dürfen keine Angst haben müssen, dem Täter im
Gerichtssaal gegenüberzusitzen oder dass ihre neue Adresse an ihn
weitergegeben wird. Andere Länder arbeiten zumindest ergänzend mit Ansätzen
der „Restorative Justice“, der wiederherstellenden Gerechtigkeit. Dabei
geht es weniger um die Frage „Welche Strafe bekommt der Täter?“, als um die
Frage: „Was brauchen die Betroffenen, um mit dem Geschehen weiterleben zu
können?“ Aber es gibt auch in Deutschland Unterstützung für Betroffene,
jedenfalls wenn diese aktiv danach suchen, etwa „Weißer Ring e. V.“.
taz: Die Ermittlungen greifen erst, wenn die Tat bereits geschehen ist. Was
bräuchte es vorher?
Beck: Wo am meisten passieren muss, ist in der Prävention. Es braucht
Bildung an Schulen über toxische Männlichkeitsbilder und es braucht Männer,
die bei sexistischen Sprüchen nicht mitlachen, sich über solche Taten
empören, sie bei Kenntnis davon anzeigen und im Umgang mit Frauen positive
Vorbilder für Jungs sind.
26 Sep 2026
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