# taz.de -- Pelicot-Verfahren in Niedersachsen: Zwölf Jahre Haft für den weinenden Vergewaltiger
       
       > Jahrelang soll Grzegorz C. seine Lebensgefährtin immer wieder betäubt,
       > vergewaltigt und gefilmt haben. Jetzt ist in Hannover das Urteil
       > gefallen.
       
 (IMG) Bild: Angeklagter hinterm Aktenordner: Hohe Haftstrafe für schwere Vergewaltigungen und schwere sexuelle Nötigung
       
       Die Hand, mit der sich der Angeklagte Grzegorz C. wie so oft in diesem
       Prozess in Hannover den Aktenordner vors Gesicht hält, zittert. Sie tut das
       schon vor der Urteilsverkündung. [1][Grzegorz C. ist der Mann, der seine
       Lebensgefährtin] über viereinhalb Jahre hinweg in ihrer gemeinsamen Wohnung
       im Ortsteil Ronnenberg immer wieder betäubt, vergewaltigt und gefilmt hat,
       um diese Videos mit anderen Männern zu teilen. Er weiß, dass ihm eine hohe
       Haftstrafe droht.
       
       Zwölf Jahre verkündet das Gericht schließlich. Zwölf Jahre für 33 schwere
       Vergewaltigungen und sieben Fälle von schwerer sexueller Nötigung in
       Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und der Verletzung des
       höchstpersönlichen Lebensbereiches durch das Fertigen von Bildaufnahmen.
       
       Zwölf Jahre – das ist das höhere Ende des Strafrahmens, der hier maximal 15
       Jahre erlaubt hätte. [2][Das Strafmaß fällt damit ähnlich aus wie im Fall
       Frank S. aus Berlin], bei dem allerdings außerdem noch eine
       Sicherungsverwahrung angeordnet wurde – was bedeutet, dass für ihn unklar
       ist, ob und wann er überhaupt wieder rauskommt.
       
       Darauf hat das Landgericht Hannover verzichtet. Denn im Gegensatz zu Frank
       S., der sich über Jahre hinweg immer neue Opfer auf Datingplattformen
       suchte, ist Grzegorz C. kein Serientäter. Der psychiatrische Gutachter
       hatte betont, welche Wirkung die Verhaftung, das Verfahren und die drohende
       Haftstrafe bei C. von Anfang an zeigten.
       
       ## Liebste Ausrede: Die Drogen waren schuld
       
       Bei einem Mann, der doch bis vor kurzem noch tadellos funktioniert hatte,
       wie der Gutachter betont: Verheiratet, zwei Kinder, immer ordentlich
       gearbeitet, nicht vorbestraft. Auch sein Verteidiger Marcin Raminski sagt:
       „Das ist kein abgebrühter Typ, der das hier auf einer Pobacke lächelnd
       absitzt.“
       
       Seine liebste Ausrede nahm ihm der Sachverständige (und ihm folgend dann
       auch das Gericht) allerdings auch nicht ab: Die Drogen und der Alkohol
       seien schuld, hatte der Angeklagte behauptet. Immer mehr habe er konsumiert
       und sich in diese perversen Sexspielchen hineingesteigert.
       
       Dass dieser Konsum möglicherweise enthemmend gewirkt habe, hielt der
       Sachverständige sehr wohl für möglich. Aber eine Beeinträchtigung seiner
       Steuerungsfähigkeit oder eine eingeschränkte Schuldfähigkeit vermochte hier
       niemand zu erkennen. Dazu, führte der Vorsitzende Richter in seiner
       Urteilsbegründung noch einmal aus, waren die Handlungen einfach zu komplex,
       dazu nahm die Vor- und Nachbereitung zu lange Zeiträume in Anspruch.
       
       Grzegorz C. besorgte sich das Schlafmittel vom Hausarzt, mischte es seiner
       Lebensgefährtin in den Tee oder andere Getränke, vergewaltigte und filmte
       zum Teil über Stunden wie er sie fesselte, schlug und anspuckte, sie oral,
       vaginal und anal mit seinem Penis, Sexspielzeugen, einem Holzstab, Flaschen
       oder Gemüse penetrierte.
       
       Danach schnitt er die Videos und lud sie auf Plattformen wie Motherless und
       Telegram hoch, brüstete sich mit seinen Taten, freute sich über Lob und
       Zuspruch, erteilte Ratschläge wie viel Miligram Zolpidem man ungefähr
       brauche, um eine Frau mit dieser Statur so auszuknocken.
       
       ## Der Angeklagte behauptet, er liebe sie immer noch
       
       In seinen Einlassungen vor Gericht behauptet er trotzdem, er liebe die
       Frau, die er in den Chats nur Hure, Schlampe oder schlafende Hündin nennt,
       immer noch und weinte. Wie das zusammen geht, sagt der Richter mit hörbarem
       Kopfschütteln, gehöre wohl zu den Fragen, die in diesem Prozess nicht
       befriedigend zu beantworten waren.
       
       Die gezeigte Reue, das umfassende Geständnis, die Bereitschaft Fragen zu
       beantworten und an weiteren Ermittlungen mitzuwirken, hat das Gericht dem
       Angeklagten trotzdem zu Gute gehalten. Dazu gehört auch ein weiteres,
       bizarres Detail: So nimmt die Kammer es als erwiesen an, dass C. zumindest
       ein paar Mal versucht habe, so etwas wie eine kleine Beichte einzuleiten.
       
       Am Frühstückstisch habe er der Lebensgefährtin gegenüber Andeutungen
       gemacht, dass er im Schlaf sexuelle Handlungen an ihr vollzogen habe. Doch
       die hat das abgetan. Weil sie dachte, dass sie davon ja sicher aufgewacht
       wäre. Er hat diese Annahme nicht korrigiert.
       
       [3][Mit dem Geständnis habe er aber immerhin auch das Beweisprogramm] und
       das Verfahren insgesamt abgekürzt. So blieb es auch dem Gericht erspart,
       sich noch weitere Tage mit dem „maximal verstörenden“ Videomaterial, wie
       der Richter sagte, befassen zu müssen.
       
       Für das Opfer, das macht ihre Anwältin Christina Rust nach der Verhandlung
       noch einmal deutlich, ist das nicht so leicht abgetan. Die Vorstellung,
       dass dieses Videomaterial immer noch irgendwo da draußen herumgeistert und
       jederzeit wieder auftauchen kann, setzt ihr zu. Auch der Prozess und die
       umfangreiche Medienberichterstattung hätten sie stark belastet. Aber sie
       habe die Hoffnung, dass nun so etwas wie Ruhe einkehre. Und dann vielleicht
       so langsam eine Art Verarbeitung stattfinden könne.
       
       2 Nov 2026
       
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