# taz.de -- Neues Buch von Christina Clemm: Gedanken von der Nebenklagebank
> Strafrechtlerin Christina Clemm vertritt Gewaltbetroffene. „Ein
> ungehaltenes Plädoyer“ ringt mit der Ungerechtigkeit, die im Gerichtssaal
> oft fortgesetzt wird.
(IMG) Bild: Monumental bis furchteinflößend: das Kriminalgericht Berlin-Moabit
Was kann eine Frau, die häusliche Gewalt überlebt hat, vor Gericht
erwarten? Was ein Schwarzer Mann, der nur knapp rassistischen Angriffen
entkommen ist? Und die Person, die realisiert, dass das, was sie erlebt
hat, allen Definitionen einer Vergewaltigung entspricht? Gerechtigkeit?
Angesichts der Zahlen, angesichts dessen, [1][wie selten Vergewaltigungen
in einer Verurteilung enden], wie selten häusliche Gewalt überhaupt nur zur
Anzeige gebracht wird, klingt das vermessen.
Die Strafrechtlerin Christina Clemm vertritt seit 25 Jahren Menschen vor
Gericht, die von solch systemischer Gewalt betroffen sind. Unter ihren
Mandant:innen sind Frauen und queere Menschen, die sexualisierte und
häusliche Gewalt erlebt haben, unter anderem Collien Fernandes oder Claudia
Wuttke. Ebenso sind da Angehörige, [2][die Schwestern, Töchter oder Mütter
durch einen Femizid verloren haben] und jene, deren Familienmitglieder vom
[3][rassistischen und rechtsextremistischen NSU-Trio] ermordet wurden.
Über die Jahre hat Clemm erlebt, wie unzureichend Strafverfahren die
Betroffenen berücksichtigen, insbesondere jene, die nicht weiß, männlich
und cis sind: „Immer wieder sehe ich, wie Mandant:innen neben mir
zerstört werden“, schreibt sie. „Während wir, die Gerichtsprofis, über
Beweisregeln, Teilhaberechte, rechtliches Gehör und notwendige Belastungen
in Verfahren nachdenken und die Notwendigkeit akzeptieren, den Menschen
einiges zuzumuten, tolerieren wir, dass Betroffene beschädigt werden. Ich
bin Teil dieser Gewalt.“
Mit jener Gewalt, die, nach der bereits erlebten Gewalt, vom deutschen
Justizsystem ausgeht, setzt sich die Anwältin in ihrem neuen Buch „Ein
ungehaltenes Plädoyer“ auseinander. Die Lesenden begleiten die Autorin
dafür ans Strafgericht Berlin-Moabit, in den Gerichtssaal und auf die Bank
der Nebenklage. An diesem Tag vertritt Clemm ihre Mandantin Lina C., eine
Frau aus Syrien, verheiratet mit einem deutschen Arzt, mit ihm hat sie ein
Kind, von ihm wurde sie in der Ehe [4][misshandelt, betäubt und
vergewaltigt]. Mandantin C. gibt es so nicht, ebenso wenig wie die
Hauptverhandlung, beides hat Clemm zum Zweck dieses Buchs entworfen. Die
Gewalt jedoch, die C. erlebte, gibt es.
Hunderte von Clemms realen Mandat:innen kennen sie, ebenso wie
Hunderttausende weitere Frauen, die jährlich sexualisierte, psychische,
physische oder digitale Gewalt erleben oder erlebt haben, größtenteils
[5][ausgeübt von Männern]. Jeden dritten Tag passiert in Deutschland ein
Femizid, das heißt, ein Mann tötet seine Partnerin oder Ex-Partnerin. Fast
jeden Tag gibt es einen Tötungsversuch. Aus der [6][Dunkelfeldstudie
LeSuBia des BKA] geht hervor, dass nur 3 Prozent der psychischen und
körperlichen Gewalt in Partnerschaften angezeigt wird. Bereits in ihren
beiden vorherigen Büchern „[7][Akteneinsicht]“(2020) und „Gegen Frauenhass“
(2023) widmet sich Clemm dieser [8][epidemischen, geschlechtsspezifischen
Gewalt].
## „Auch Täter sind unter uns“
In ihrem entworfenen Szenario steht Clemm also auf von der Bank der
Nebenklage und fängt an zu sprechen: „Sehr geehrte Anwesende“, beginnt sie
ihr Plädoyer. Wir wissen nicht, was in dieser Situation normalerweise
folgt, denn dann beginnt ein innerer Monolog. Als Lesende stiftet das kurz
Verwirrung, bis man sich auf das ungewöhnliche Format eingelassen hat, das
der Strafrechtlerin erlaubt, jene Gedanken und Assoziationen auszubreiten,
die ihr wohl in Momenten wie diesem durch den Kopf schießen.
Der Gerichtssaal beispielsweise. Dort sitzt und steht die
Nebenklagevertreterin Richter:innen, Schöff:innen, Staatsanwält:innen,
Angeklagten und Zeug:innen gegenüber, alles folgt einer eingeübten
Choreografie: „Nichts in diesen Räumen ist dem Zufall überlassen, niemand
kann sich aussuchen, wo er sitzt oder steht. Wer sich für einen bestimmten
Beruf entschieden hat, wählt damit auch seinen Platz im Gerichtssaal.“ Die
Ansprache, die Sitzordnung, die Hierarchie zwischen den einzelnen
Beteiligten, alles ist klar definiert.
Trotz der strikten Ordnung menschelt es im Gericht. Da sind Verbindungen,
geteilte Erfahrungen, Affären. Welche Richter:innen „als cholerisch,
verteidigungsfreundlich, rassistisch, frauenfeindlich oder besonders
opferfreundlich“ gelten, wissen Anwält:innen oft. Und dann sind auch
unter den Verfahrensbeteiligten Betroffene, ebenso wie Täter. Clemm erzählt
von Richterinnen, Staatsanwältinnen und Kolleginnen, die selbst häusliche
und sexualisierte Gewalt erlebt haben. „Sie zeigen die Tat in der Regel
nicht an“, schreibt sie. „Auch Täter sind unter uns. In diesen Räumen,
hier, besonders häufig.“
Der strukturelle Personalmangel, die chronische Überlastung bei Polizei und
Gerichten, die fehlende Diversität in den Ämtern von Richter:innen und
Staatsanwält:innen – dieses Umfeld, das dem individuellen Fall
vorgelagert ist, macht Clemm sichtbar. Dazu gehören auch persönliche
Schutzmechanismen, die sich Jurist:innen im Laufe einer langen Karriere
angeeignet haben, die in manchen Fällen jedoch in menschliche Kälte
umschlagen: Sie kenne Staatsanwält:innen, schreibt Clemm, „die im Laufe der
Jahre eine Abgeklärtheit entwickelt haben, die menschenverachtender kaum
sein kann“.
## Um Nachweisbarkeit wird vor Gericht bitter gestritten
Erst nachdem dieser Kontext aufgearbeitet ist, geht es um den einzelnen
Fall – um die Verletzten oder deren Angehörigen, um die Angeklagten, um
das, was geschehen ist, und das, was bewiesen werden kann. „Oft sagen meine
Mandant:innen, es sei ihnen egal, wie das Urteil am Ende laute, sie wollten
lediglich Gerechtigkeit. Was auch immer sie darunter verstehen. Aber darum
geht es im Gericht nicht, sondern nur um die Nachweisbarkeit konkreter
Taten“, schreibt Clemm. Und um diese Nachweisbarkeit wird vor Gericht
bitter gestritten.
„Manche Verteidiger:innen setzen im Streit für die Rechte ihrer
Mandant:innen die Erniedrigung der Zeug:innen fort, der diese bereits
in den Taten ausgesetzt war“, schreibt Clemm. Sie beschreibt Kolleg:innen,
die Mandant:innen von ihr im Gerichtssaal anschreien, auslachen,
beschimpfen. Sie erzählt von Verteidiger:innen, die behaupten, eigentlich
sei es mit denjenigen am leichtesten, die wirklich Schlimmes erlebt hätten:
Man müsse sie nur an ihrem Trauma packen, dann fielen sie auseinander.
Fallen sie dann auseinander, stört das den Ablauf in der – wie aus den
NSU-Protokollen zitiert wird – „gefriertrockneten“ Welt des Gerichts.
Ihre Mandant:innen wiederum, schreibt Clemm, versuchen „meist
verzweifelt, sich an die Regeln zu halten, den Emotionen keinen Raum und
keine Lautstärke zu geben. Dabei ist der Schmerz oft nicht leise, die
Erniedrigung nicht lautlos, die erlebte Verachtung nicht zart, nicht
still.“ Während sie im Gerichtssaal die ihnen widerfahrene Gewalt und die
Retraumatisierung konfrontieren, müssen sie außerhalb des Gerichts
weiterleben. Müssen sie versuchen das Erlebte zu verarbeiten oder um
Getötete zu trauern, tragen sie Sorgeverantwortung für Kinder, leisten sie
Lohnarbeit und nehmen sich für die Gerichtstermine womöglich extra Urlaub,
bangen sie um ihren Aufenthaltstitel oder bezahlen Schulden ab.
## Clemm will nicht alle Ungerechtigkeiten hinnehmen
In Clemms Text wird sichtbar, was Foucault in „Überwachen und Strafen“ als
Machtpraktiken bezeichnete. Jene Instrumente, die auf der Suche nach einer
vermeintlich neutralen Wahrheit eingesetzt werden, gegen die Zeug:innen,
die Angeklagten und auch die Verletzten. Als erfahrene Anwältin ist Clemm
nicht naiv, sie kennt die Werkzeuge ihrer Profession, den Wert von
Strafverteidiger:innen und die Grundsätze des deutschen Strafrechts.
Der Zweifelsgrundsatz, schreibt sie, ist zwingend einzuhalten. „Das führt
selbstverständlich zu Ungerechtigkeiten, die in einem Rechtsstaat
hinzunehmen sind.“
Und trotzdem will sie nicht alles hinnehmen: Gegen die vorherrschende
Empathielosigkeit gegenüber den Betroffenen und gegen deren
Unsichtbarmachung schreibt Clemm in ihrem „ungehaltenen Plädoyer“ an.
„Ungehalten“ lässt sich dabei im doppelten Wortsinn verstehen. Was vor
Gericht nicht passieren kann – nämlich dass vom individuellen Fall auf das
große Ganze abstrahiert wird –, macht die Autorin in diesem Buch. Sie zieht
Verbindungen zwischen der Rolle in einem begrenzten Verfahren und dem
(Weiter-)Existieren in der Welt, zwischen dem Einzelfall und der Struktur
einer misogynen, rassistischen, queer- und transfeindlichen Gesellschaft.
Manchmal schweift sie dabei in ihren Assoziationen und Gedankengängen ab,
wird sehr groß und allgemein, gelegentlich wird der Ton predigend. In ihrer
Kernaussage bleibt Clemm jedoch klar: Auch im Gerichtssaal wird ein System
gestützt, welches Gewalt gegen manche Menschen normalisiert, sie teils
sogar noch mehr verletzt, anstatt zu schützen; auch das Geschehen im
Gerichtssaal birgt Verantwortung. Und zu häufig wird dieser nicht
nachgekommen. Dass das nicht gut genug sein kann, macht die unermüdliche
Strafrechtlerin ein ums andere Mal deutlich.
25 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Gewalt-gegen-Frauen/!6128143
(DIR) [2] /Neue-Studie-zu-Femiziden/!6131363
(DIR) [3] /Blick-in-verschlossene-NSU-Akten/!6186702
(DIR) [4] /Juristin-ueber-Vergewaltigungsprozesse/!6211188
(DIR) [5] /Rechtsanwaeltin-zu-patriarchaler-Gewalt/!vn6215356/
(DIR) [6] /Gewalt-in-Deutschland/!6153305
(DIR) [7] /Misogynie-in-Berliner-Theatern/!6056769
(DIR) [8] /Missbrauchsprozesse-in-Deutschland/!6214048
## AUTOREN
(DIR) Amelie Sittenauer
## TAGS
(DIR) Politisches Buch
(DIR) Sachbuch
(DIR) Strafgerichtshof
(DIR) Sexualisierte Gewalt
(DIR) Partnerschaftsgewalt
(DIR) Gerichtsprozess
(DIR) Nebenkläger
(DIR) Sexualstrafrecht
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Nach dem CSD-Anschlag: Viele Bekundungen, kaum Konkretes
Für den Schutz der queeren Community tut die Bundesregierung weiterhin
wenig – weder finanziell noch gesetzlich. Das zeigt eine kleine Anfrage der
Grünen.
(DIR) Missbrauchsprozesse in Deutschland: Vernetzte Vergewaltiger
Überall im Land werden Prozesse gegen Männer geführt, die Frauen betäuben,
vergewaltigen und filmen. Die Ermittlungen führen zu immer mehr Tätern.
(DIR) Juristin über Vergewaltigungsprozesse: „Das Dunkelfeld ist riesig“
Netzwerke von Vergewaltigern hat es schon immer gegeben, sagt die
Rechtswissenschaftlerin Susanne Beck. Neu ist allerdings die digitale
Verbreitung.
(DIR) Neues Buch von Manon Garcia: Wider die Penis-Monologe
Wie gelingt guter Sex, fragt sich die Philosophin Manon Garcia. Mal wieder
hat Simone de Beauvoir es schon vorgedacht.