# taz.de -- Neues Buch von Christina Clemm: Gedanken von der Nebenklagebank
       
       > Strafrechtlerin Christina Clemm vertritt Gewaltbetroffene. „Ein
       > ungehaltenes Plädoyer“ ringt mit der Ungerechtigkeit, die im Gerichtssaal
       > oft fortgesetzt wird.
       
 (IMG) Bild: Monumental bis furchteinflößend: das Kriminalgericht Berlin-Moabit
       
       Was kann eine Frau, die häusliche Gewalt überlebt hat, vor Gericht
       erwarten? Was ein Schwarzer Mann, der nur knapp rassistischen Angriffen
       entkommen ist? Und die Person, die realisiert, dass das, was sie erlebt
       hat, allen Definitionen einer Vergewaltigung entspricht? Gerechtigkeit?
       Angesichts der Zahlen, angesichts dessen, [1][wie selten Vergewaltigungen
       in einer Verurteilung enden], wie selten häusliche Gewalt überhaupt nur zur
       Anzeige gebracht wird, klingt das vermessen.
       
       Die Strafrechtlerin Christina Clemm vertritt seit 25 Jahren Menschen vor
       Gericht, die von solch systemischer Gewalt betroffen sind. Unter ihren
       Mandant:innen sind Frauen und queere Menschen, die sexualisierte und
       häusliche Gewalt erlebt haben, unter anderem Collien Fernandes oder Claudia
       Wuttke. Ebenso sind da Angehörige, [2][die Schwestern, Töchter oder Mütter
       durch einen Femizid verloren haben] und jene, deren Familienmitglieder vom
       [3][rassistischen und rechtsextremistischen NSU-Trio] ermordet wurden.
       
       Über die Jahre hat Clemm erlebt, wie unzureichend Strafverfahren die
       Betroffenen berücksichtigen, insbesondere jene, die nicht weiß, männlich
       und cis sind: „Immer wieder sehe ich, wie Mandant:innen neben mir
       zerstört werden“, schreibt sie. „Während wir, die Gerichtsprofis, über
       Beweisregeln, Teilhaberechte, rechtliches Gehör und notwendige Belastungen
       in Verfahren nachdenken und die Notwendigkeit akzeptieren, den Menschen
       einiges zuzumuten, tolerieren wir, dass Betroffene beschädigt werden. Ich
       bin Teil dieser Gewalt.“
       
       Mit jener Gewalt, die, nach der bereits erlebten Gewalt, vom deutschen
       Justizsystem ausgeht, setzt sich die Anwältin in ihrem neuen Buch „Ein
       ungehaltenes Plädoyer“ auseinander. Die Lesenden begleiten die Autorin
       dafür ans Strafgericht Berlin-Moabit, in den Gerichtssaal und auf die Bank
       der Nebenklage. An diesem Tag vertritt Clemm ihre Mandantin Lina C., eine
       Frau aus Syrien, verheiratet mit einem deutschen Arzt, mit ihm hat sie ein
       Kind, von ihm wurde sie in der Ehe [4][misshandelt, betäubt und
       vergewaltigt]. Mandantin C. gibt es so nicht, ebenso wenig wie die
       Hauptverhandlung, beides hat Clemm zum Zweck dieses Buchs entworfen. Die
       Gewalt jedoch, die C. erlebte, gibt es.
       
       Hunderte von Clemms realen Mandat:innen kennen sie, ebenso wie
       Hunderttausende weitere Frauen, die jährlich sexualisierte, psychische,
       physische oder digitale Gewalt erleben oder erlebt haben, größtenteils
       [5][ausgeübt von Männern]. Jeden dritten Tag passiert in Deutschland ein
       Femizid, das heißt, ein Mann tötet seine Partnerin oder Ex-Partnerin. Fast
       jeden Tag gibt es einen Tötungsversuch. Aus der [6][Dunkelfeldstudie
       LeSuBia des BKA] geht hervor, dass nur 3 Prozent der psychischen und
       körperlichen Gewalt in Partnerschaften angezeigt wird. Bereits in ihren
       beiden vorherigen Büchern „[7][Akteneinsicht]“(2020) und „Gegen Frauenhass“
       (2023) widmet sich Clemm dieser [8][epidemischen, geschlechtsspezifischen
       Gewalt].
       
       ## „Auch Täter sind unter uns“
       
       In ihrem entworfenen Szenario steht Clemm also auf von der Bank der
       Nebenklage und fängt an zu sprechen: „Sehr geehrte Anwesende“, beginnt sie
       ihr Plädoyer. Wir wissen nicht, was in dieser Situation normalerweise
       folgt, denn dann beginnt ein innerer Monolog. Als Lesende stiftet das kurz
       Verwirrung, bis man sich auf das ungewöhnliche Format eingelassen hat, das
       der Strafrechtlerin erlaubt, jene Gedanken und Assoziationen auszubreiten,
       die ihr wohl in Momenten wie diesem durch den Kopf schießen.
       
       Der Gerichtssaal beispielsweise. Dort sitzt und steht die
       Nebenklagevertreterin Richter:innen, Schöff:innen, Staatsanwält:innen,
       Angeklagten und Zeug:innen gegenüber, alles folgt einer eingeübten
       Choreografie: „Nichts in diesen Räumen ist dem Zufall überlassen, niemand
       kann sich aussuchen, wo er sitzt oder steht. Wer sich für einen bestimmten
       Beruf entschieden hat, wählt damit auch seinen Platz im Gerichtssaal.“ Die
       Ansprache, die Sitzordnung, die Hierarchie zwischen den einzelnen
       Beteiligten, alles ist klar definiert.
       
       Trotz der strikten Ordnung menschelt es im Gericht. Da sind Verbindungen,
       geteilte Erfahrungen, Affären. Welche Richter:innen „als cholerisch,
       verteidigungsfreundlich, rassistisch, frauenfeindlich oder besonders
       opferfreundlich“ gelten, wissen Anwält:innen oft. Und dann sind auch
       unter den Verfahrensbeteiligten Betroffene, ebenso wie Täter. Clemm erzählt
       von Richterinnen, Staatsanwältinnen und Kolleginnen, die selbst häusliche
       und sexualisierte Gewalt erlebt haben. „Sie zeigen die Tat in der Regel
       nicht an“, schreibt sie. „Auch Täter sind unter uns. In diesen Räumen,
       hier, besonders häufig.“
       
       Der strukturelle Personalmangel, die chronische Überlastung bei Polizei und
       Gerichten, die fehlende Diversität in den Ämtern von Richter:innen und
       Staatsanwält:innen – dieses Umfeld, das dem individuellen Fall
       vorgelagert ist, macht Clemm sichtbar. Dazu gehören auch persönliche
       Schutzmechanismen, die sich Jurist:innen im Laufe einer langen Karriere
       angeeignet haben, die in manchen Fällen jedoch in menschliche Kälte
       umschlagen: Sie kenne Staatsanwält:innen, schreibt Clemm, „die im Laufe der
       Jahre eine Abgeklärtheit entwickelt haben, die menschenverachtender kaum
       sein kann“.
       
       ## Um Nachweisbarkeit wird vor Gericht bitter gestritten
       
       Erst nachdem dieser Kontext aufgearbeitet ist, geht es um den einzelnen
       Fall – um die Verletzten oder deren Angehörigen, um die Angeklagten, um
       das, was geschehen ist, und das, was bewiesen werden kann. „Oft sagen meine
       Mandant:innen, es sei ihnen egal, wie das Urteil am Ende laute, sie wollten
       lediglich Gerechtigkeit. Was auch immer sie darunter verstehen. Aber darum
       geht es im Gericht nicht, sondern nur um die Nachweisbarkeit konkreter
       Taten“, schreibt Clemm. Und um diese Nachweisbarkeit wird vor Gericht
       bitter gestritten.
       
       „Manche Verteidiger:innen setzen im Streit für die Rechte ihrer
       Mandant:innen die Erniedrigung der Zeug:innen fort, der diese bereits
       in den Taten ausgesetzt war“, schreibt Clemm. Sie beschreibt Kolleg:innen,
       die Mandant:innen von ihr im Gerichtssaal anschreien, auslachen,
       beschimpfen. Sie erzählt von Verteidiger:innen, die behaupten, eigentlich
       sei es mit denjenigen am leichtesten, die wirklich Schlimmes erlebt hätten:
       Man müsse sie nur an ihrem Trauma packen, dann fielen sie auseinander.
       Fallen sie dann auseinander, stört das den Ablauf in der – wie aus den
       NSU-Protokollen zitiert wird – „gefriertrockneten“ Welt des Gerichts.
       
       Ihre Mandant:innen wiederum, schreibt Clemm, versuchen „meist
       verzweifelt, sich an die Regeln zu halten, den Emotionen keinen Raum und
       keine Lautstärke zu geben. Dabei ist der Schmerz oft nicht leise, die
       Erniedrigung nicht lautlos, die erlebte Verachtung nicht zart, nicht
       still.“ Während sie im Gerichtssaal die ihnen widerfahrene Gewalt und die
       Retraumatisierung konfrontieren, müssen sie außerhalb des Gerichts
       weiterleben. Müssen sie versuchen das Erlebte zu verarbeiten oder um
       Getötete zu trauern, tragen sie Sorgeverantwortung für Kinder, leisten sie
       Lohnarbeit und nehmen sich für die Gerichtstermine womöglich extra Urlaub,
       bangen sie um ihren Aufenthaltstitel oder bezahlen Schulden ab.
       
       ## Clemm will nicht alle Ungerechtigkeiten hinnehmen
       
       In Clemms Text wird sichtbar, was Foucault in „Überwachen und Strafen“ als
       Machtpraktiken bezeichnete. Jene Instrumente, die auf der Suche nach einer
       vermeintlich neutralen Wahrheit eingesetzt werden, gegen die Zeug:innen,
       die Angeklagten und auch die Verletzten. Als erfahrene Anwältin ist Clemm
       nicht naiv, sie kennt die Werkzeuge ihrer Profession, den Wert von
       Strafverteidiger:innen und die Grundsätze des deutschen Strafrechts.
       Der Zweifelsgrundsatz, schreibt sie, ist zwingend einzuhalten. „Das führt
       selbstverständlich zu Ungerechtigkeiten, die in einem Rechtsstaat
       hinzunehmen sind.“
       
       Und trotzdem will sie nicht alles hinnehmen: Gegen die vorherrschende
       Empathielosigkeit gegenüber den Betroffenen und gegen deren
       Unsichtbarmachung schreibt Clemm in ihrem „ungehaltenen Plädoyer“ an.
       „Ungehalten“ lässt sich dabei im doppelten Wortsinn verstehen. Was vor
       Gericht nicht passieren kann – nämlich dass vom individuellen Fall auf das
       große Ganze abstrahiert wird –, macht die Autorin in diesem Buch. Sie zieht
       Verbindungen zwischen der Rolle in einem begrenzten Verfahren und dem
       (Weiter-)Existieren in der Welt, zwischen dem Einzelfall und der Struktur
       einer misogynen, rassistischen, queer- und transfeindlichen Gesellschaft.
       
       Manchmal schweift sie dabei in ihren Assoziationen und Gedankengängen ab,
       wird sehr groß und allgemein, gelegentlich wird der Ton predigend. In ihrer
       Kernaussage bleibt Clemm jedoch klar: Auch im Gerichtssaal wird ein System
       gestützt, welches Gewalt gegen manche Menschen normalisiert, sie teils
       sogar noch mehr verletzt, anstatt zu schützen; auch das Geschehen im
       Gerichtssaal birgt Verantwortung. Und zu häufig wird dieser nicht
       nachgekommen. Dass das nicht gut genug sein kann, macht die unermüdliche
       Strafrechtlerin ein ums andere Mal deutlich.
       
       25 Oct 2026
       
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