# taz.de -- Datenschützerin über Geheimdienstreform: Der BND rüstet auf
       
       > Die Bundesdatenschutzbeauftragte Specht-Riemenschneider schlägt wegen der
       > geplanten Geheimdienstreform Alarm. Sie hält sie für hochgradig
       > verfassungswidrig.
       
 (IMG) Bild: Darf bald auch hacken: BND-Zentrale in Berlin
       
       Würde man die Kritik der Bundesbeauftragten für Datenschutz, Louisa
       Specht-Riemenschneider, an der geplanten Geheimdienstreform aus
       Beamtendeutsch in Alltagssprache übersetzen, hieße das wohl: Seid ihr
       eigentlich komplett bescheuert und was macht ihr eigentlich beruflich?!
       Oder inhaltlich zusammengefasst: Die Bürger*innen werden mit einem
       komplett aufgerüsteten Geheimdienst allein gelassen.
       
       Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU)
       wollen gern „echte Geheimdienste“ haben, die nicht nur überwachen, sondern
       auch Aktionen durchführen können. Den 700-seitigen Gesetzentwurf will
       Dobrindt über die [1][Sommerpause durchs Kabinett peitschen], entsprechend
       kurz sind die Fristen für Stellungnahmen.
       
       Dennoch hat es die von Deutschlands oberster Datenschützerin in sich:
       Wörtlich [2][schreibt Specht-Riemenschneiders Behörde] zu den geplanten
       Gesetzesänderungen: „Mit dem vorliegenden Entwurf geht eine massive
       Ausweitung von Befugnissen für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
       und den Bundesnachrichtendienst (BND) einher, die wiederum in deutlichem
       Widerspruch zur Einschränkung von Betroffenenrechten steht. Dies ist
       gepaart mit einer Einschränkung der effektiven Kontrolle.“ Beides lasse
       deutliche Zweifel an der Verfassungskonformität aufkommen. Der
       Gesetzesentwurf werde dem Anspruch an einen Ausgleich zwischen Sicherheits-
       und Freiheitsrechten nicht gerecht.
       
       Es sind ungewöhnlich deutliche Sätze der Bundesbehörde an dem Vorhaben des
       Innenministers. Klar ist: Dobrindt will die Kompetenzen des BND und des
       Verfassungsschutzes [3][umfassend erweitern] – inklusive staatlichem
       Hacking, KI-Nutzung und biometrischer Videoüberwachung, eventuell sogar mit
       rechtlich [4][fragwürdig eingekauften Werbedaten], die über Smartphones
       standortgenaue Profile über Nutzer*innen enthalten können.
       
       Als wäre das nicht dystopisch genug, will Dobrindt die Kontrolle
       gleichzeitig herunterfahren. Auch indem er die bisher zuständige
       Bundesdatenschutzbeauftragte aus dem Verfahren herausnimmt und die
       Kontrolle beim Unabhängigen Kontrollrat (UK-Rat) zentralisiert. Der aber
       ist dafür weder gerüstet noch hat er das technische Know-how.
       
       ## Zwei Jahre Blindflug
       
       Die Behörde von Specht-Riemenschneider ist bisher die einzige mit einem
       vollständigen Überblick über alle Nachrichtendienste und Bundespolizeien.
       Sie ist gewissermaßen Anwalt der Bürger*innen. Dorthin können sich auch
       Betroffene wenden, wenn sie wissen wollen, ob sie möglicherweise überwacht
       werden und wie das im Einklang mit dem Fernmeldegeheimnis und Datenschutz
       steht.
       
       Entsprechend heißt es in der Stellungnahme, dass man dort die Verlagerung
       der Datenschutzaufsicht zum Kontrollrat für „einen schwerwiegenden Fehler“
       halte. Zumal der Gesetzentwurf nicht einmal eine Begründung gebe, warum die
       Aufsicht verlagert werde. Insgesamt schaffe die Geheimdienstreform „einen
       erheblichen Überwachungsdruck für die Gesellschaft“.
       
       Specht-Riemenschneiders Behörde befürchtet „nicht hinnehmbare
       Einschränkungen der Kontrolle und der Grundrechte“. Unangekündigte
       Prüfungen seien nicht mehr möglich, ebenso entstehe durch die Verlagerung
       der Kontrolle laut Gesetzentwurf eine Berichtslücke, weil der Kontrollrat
       erst 2031 erstmals über seine Tätigkeit berichten müsse. „Im Anschluss an
       die wohl umfassendste Nachrichtendienstreform gleich für mehrere Jahre
       keine öffentliche Berichterstattung vorzusehen, ist eine Missachtung der
       demokratischen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger“, heißt es in der
       Stellungnahme.
       
       Ein Schwerpunkt der Kritik liegt bei Betroffenenrechten: Die Prüfung von
       individuellen Ersuchen soll nach der Reform erst zum 1. Januar 2029
       beginnen, das Gesetz allerdings bereits am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
       Das wären verfassungswidrig „zwei Jahre ohne Rechtsschutz“. Weitere
       Schwachstellen und viele Fragezeichen gebe es bei Auskunftsrechten und
       Mitteilungspflichten sowie der Verlängerung der maximalen
       Datenspeicherdauer auf 15 Jahre.
       
       Für Individualbeschwerden fordert die Datenschutzbeauftragte eine
       Übergangsregelung, sodass sie für die Kontrolllücke von zwei Jahren weiter
       zuständig wäre. Zudem will ihre Behörde eine rechtliche Grundlage dafür,
       dass sie den bald zuständigen Kontrollrat mit ihrer Expertise unterstützen
       kann. Gleiches gelte für den Austausch mit den Landesdatenschutzbehörden.
       
       Hohe verfassungsrechtliche Risiken werden zudem bei IT-Eingriffen und
       automatisierter Datenanalyse gesehen. Es fehle die Rechtsgrundlage für die
       Verarbeitungen von Personendaten – etwa aus öffentlich recherchierbaren
       Quellen (OSINT-Daten), aber auch bei Datenbrokern angekaufte Werbedaten
       (ADINT-Daten). Genauso fragwürdig sei die Rechtsgrundlage für
       Rückwärtsbildersuchen und komplexe biometrische Analysen über massenhafte
       Bildbestände. „Anstatt diese Befugnis eingriffsschwellengerecht als
       nachrichtendienstliche Mittel zu kategorisieren (und eine gesonderte
       Rechtsgrundlage dafür zu schaffen), wird sie verharmlosend mit der Nutzung
       von Onlineenzyklopädien auf eine Stufe gestellt“, so die
       Datenschutzbehörde.
       
       Deutliche Kritik übt sie auch daran, dass die Geheimdienste öffentliche und
       private Videoüberwachung anzapfen wollen. „Bedenkt man, dass (…) ein
       Großteil privater Videoüberwachungen rechtswidrig in Betrieb ist, ist sehr
       kritisch zu sehen, dass die Dienste uneingeschränkten Zugriff auf diese
       rechtswidrig erhobenen oder gespeicherten Daten haben sollen – erst recht,
       sofern, gerade bei Aufnahmen des gesprochenen Wortes, die Aufnahme sogar
       strafbar sein dürfte“, kritisiert Specht-Riemenschneiders Haus.
       
       Die Datenschutzbeauftragte steht mit ihrer Kritik nicht allein. Auch das
       Bundessicherheitsamt BSI, die Gesellschaft für Freiheitsrechte GFF und die
       Arbeitsgemeinschaft Kritische Infrastruktur haben die angestrebte Reform
       bereits bemängelt. Die Bundesregierung kontert die Kritik mit Verweis auf
       die „ernste Sicherheitslage“. Man wolle auf Augenhöhe mit „anderen
       europäischen Nachrichtendiensten“ arbeiten.
       
       23 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kritik-an-Geheimdienstreform/!6196285
 (DIR) [2] https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/2026/Stgn_Reform-Nachrichtendienst.html?nn=251880
 (DIR) [3] /Kritik-an-Geheimdienstreform/!6196285
 (DIR) [4] https://netzpolitik.org/2026/aufruestung-der-geheimdienste-innenministerium-laesst-datenkaeufe-in-der-grauzone/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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