# taz.de -- Datenschützerin über Geheimdienstreform: Der BND rüstet auf
> Die Bundesdatenschutzbeauftragte Specht-Riemenschneider schlägt wegen der
> geplanten Geheimdienstreform Alarm. Sie hält sie für hochgradig
> verfassungswidrig.
(IMG) Bild: Darf bald auch hacken: BND-Zentrale in Berlin
Würde man die Kritik der Bundesbeauftragten für Datenschutz, Louisa
Specht-Riemenschneider, an der geplanten Geheimdienstreform aus
Beamtendeutsch in Alltagssprache übersetzen, hieße das wohl: Seid ihr
eigentlich komplett bescheuert und was macht ihr eigentlich beruflich?!
Oder inhaltlich zusammengefasst: Die Bürger*innen werden mit einem
komplett aufgerüsteten Geheimdienst allein gelassen.
Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU)
wollen gern „echte Geheimdienste“ haben, die nicht nur überwachen, sondern
auch Aktionen durchführen können. Den 700-seitigen Gesetzentwurf will
Dobrindt über die [1][Sommerpause durchs Kabinett peitschen], entsprechend
kurz sind die Fristen für Stellungnahmen.
Dennoch hat es die von Deutschlands oberster Datenschützerin in sich:
Wörtlich [2][schreibt Specht-Riemenschneiders Behörde] zu den geplanten
Gesetzesänderungen: „Mit dem vorliegenden Entwurf geht eine massive
Ausweitung von Befugnissen für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
und den Bundesnachrichtendienst (BND) einher, die wiederum in deutlichem
Widerspruch zur Einschränkung von Betroffenenrechten steht. Dies ist
gepaart mit einer Einschränkung der effektiven Kontrolle.“ Beides lasse
deutliche Zweifel an der Verfassungskonformität aufkommen. Der
Gesetzesentwurf werde dem Anspruch an einen Ausgleich zwischen Sicherheits-
und Freiheitsrechten nicht gerecht.
Es sind ungewöhnlich deutliche Sätze der Bundesbehörde an dem Vorhaben des
Innenministers. Klar ist: Dobrindt will die Kompetenzen des BND und des
Verfassungsschutzes [3][umfassend erweitern] – inklusive staatlichem
Hacking, KI-Nutzung und biometrischer Videoüberwachung, eventuell sogar mit
rechtlich [4][fragwürdig eingekauften Werbedaten], die über Smartphones
standortgenaue Profile über Nutzer*innen enthalten können.
Als wäre das nicht dystopisch genug, will Dobrindt die Kontrolle
gleichzeitig herunterfahren. Auch indem er die bisher zuständige
Bundesdatenschutzbeauftragte aus dem Verfahren herausnimmt und die
Kontrolle beim Unabhängigen Kontrollrat (UK-Rat) zentralisiert. Der aber
ist dafür weder gerüstet noch hat er das technische Know-how.
## Zwei Jahre Blindflug
Die Behörde von Specht-Riemenschneider ist bisher die einzige mit einem
vollständigen Überblick über alle Nachrichtendienste und Bundespolizeien.
Sie ist gewissermaßen Anwalt der Bürger*innen. Dorthin können sich auch
Betroffene wenden, wenn sie wissen wollen, ob sie möglicherweise überwacht
werden und wie das im Einklang mit dem Fernmeldegeheimnis und Datenschutz
steht.
Entsprechend heißt es in der Stellungnahme, dass man dort die Verlagerung
der Datenschutzaufsicht zum Kontrollrat für „einen schwerwiegenden Fehler“
halte. Zumal der Gesetzentwurf nicht einmal eine Begründung gebe, warum die
Aufsicht verlagert werde. Insgesamt schaffe die Geheimdienstreform „einen
erheblichen Überwachungsdruck für die Gesellschaft“.
Specht-Riemenschneiders Behörde befürchtet „nicht hinnehmbare
Einschränkungen der Kontrolle und der Grundrechte“. Unangekündigte
Prüfungen seien nicht mehr möglich, ebenso entstehe durch die Verlagerung
der Kontrolle laut Gesetzentwurf eine Berichtslücke, weil der Kontrollrat
erst 2031 erstmals über seine Tätigkeit berichten müsse. „Im Anschluss an
die wohl umfassendste Nachrichtendienstreform gleich für mehrere Jahre
keine öffentliche Berichterstattung vorzusehen, ist eine Missachtung der
demokratischen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger“, heißt es in der
Stellungnahme.
Ein Schwerpunkt der Kritik liegt bei Betroffenenrechten: Die Prüfung von
individuellen Ersuchen soll nach der Reform erst zum 1. Januar 2029
beginnen, das Gesetz allerdings bereits am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Das wären verfassungswidrig „zwei Jahre ohne Rechtsschutz“. Weitere
Schwachstellen und viele Fragezeichen gebe es bei Auskunftsrechten und
Mitteilungspflichten sowie der Verlängerung der maximalen
Datenspeicherdauer auf 15 Jahre.
Für Individualbeschwerden fordert die Datenschutzbeauftragte eine
Übergangsregelung, sodass sie für die Kontrolllücke von zwei Jahren weiter
zuständig wäre. Zudem will ihre Behörde eine rechtliche Grundlage dafür,
dass sie den bald zuständigen Kontrollrat mit ihrer Expertise unterstützen
kann. Gleiches gelte für den Austausch mit den Landesdatenschutzbehörden.
Hohe verfassungsrechtliche Risiken werden zudem bei IT-Eingriffen und
automatisierter Datenanalyse gesehen. Es fehle die Rechtsgrundlage für die
Verarbeitungen von Personendaten – etwa aus öffentlich recherchierbaren
Quellen (OSINT-Daten), aber auch bei Datenbrokern angekaufte Werbedaten
(ADINT-Daten). Genauso fragwürdig sei die Rechtsgrundlage für
Rückwärtsbildersuchen und komplexe biometrische Analysen über massenhafte
Bildbestände. „Anstatt diese Befugnis eingriffsschwellengerecht als
nachrichtendienstliche Mittel zu kategorisieren (und eine gesonderte
Rechtsgrundlage dafür zu schaffen), wird sie verharmlosend mit der Nutzung
von Onlineenzyklopädien auf eine Stufe gestellt“, so die
Datenschutzbehörde.
Deutliche Kritik übt sie auch daran, dass die Geheimdienste öffentliche und
private Videoüberwachung anzapfen wollen. „Bedenkt man, dass (…) ein
Großteil privater Videoüberwachungen rechtswidrig in Betrieb ist, ist sehr
kritisch zu sehen, dass die Dienste uneingeschränkten Zugriff auf diese
rechtswidrig erhobenen oder gespeicherten Daten haben sollen – erst recht,
sofern, gerade bei Aufnahmen des gesprochenen Wortes, die Aufnahme sogar
strafbar sein dürfte“, kritisiert Specht-Riemenschneiders Haus.
Die Datenschutzbeauftragte steht mit ihrer Kritik nicht allein. Auch das
Bundessicherheitsamt BSI, die Gesellschaft für Freiheitsrechte GFF und die
Arbeitsgemeinschaft Kritische Infrastruktur haben die angestrebte Reform
bereits bemängelt. Die Bundesregierung kontert die Kritik mit Verweis auf
die „ernste Sicherheitslage“. Man wolle auf Augenhöhe mit „anderen
europäischen Nachrichtendiensten“ arbeiten.
23 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Kritik-an-Geheimdienstreform/!6196285
(DIR) [2] https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/2026/Stgn_Reform-Nachrichtendienst.html?nn=251880
(DIR) [3] /Kritik-an-Geheimdienstreform/!6196285
(DIR) [4] https://netzpolitik.org/2026/aufruestung-der-geheimdienste-innenministerium-laesst-datenkaeufe-in-der-grauzone/
## AUTOREN
(DIR) Gareth Joswig
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