# taz.de -- Reform im Kabinett: Geheimdienste mit so viel Macht wie nie zuvor
> Die Bundesregierung erweitert die Befugnisse von BND und
> Verfassungsschutz massiv. Deren Agenten sollen künftig sabotieren,
> überwachen und durchsuchen.
(IMG) Bild: BND-Zentrale in Berlin
Es ist ein echter Hammer, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen
will. Aus Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesverfassungsschutz sollen
„echte Geheimdienste“ werden, wie es Innenminister Alexander Dobrindt (CSU)
formuliert. Agenten sollen aktiv eingreifen, statt nur zu beobachten wie
bisher. Sie sollen in Wohnungen einbrechen dürfen, Fabriken im Ausland
sabotieren und automatisiert das Netz durchsuchen. Kommt das Gesetz wie
bisher geplant, haben die Geheimdienste so viel Macht wie nie zuvor.
Die Bundesregierung verkauft es als eine Art zweite [1][Zeitenwende]: eine
Reform analog zur Aufrüstung der Bundeswehr, bitter nötig, um die Gefahr
aus Russland abzuwehren. Tatsächlich haben die deutschen Geheimdienste,
verglichen mit anderen, Aufholbedarf.
Sinnbildlich für deren bisherige Arbeit ist die Episode, in der der
damalige BND-Chef im Februar 2022 mit einem Auto aus Kyjiw fliehen musste,
weil der Dienst bis zur letzten Sekunde nicht an einen russischen Einmarsch
geglaubt hatte. Und im Inland können viele Anschläge nur deshalb vereitelt
werden, weil zuvor Tipps von anderen Diensten kommen, meist aus den USA
oder Israel. Mit der Reform soll sich das ändern.
Die dramatischste geplante Änderung ist, dass Verfassungsschutz und BND
auch aktive Aufgaben im Inland übernehmen sollen, die derzeit der Polizei
vorbehalten sind. Hatten die Behörden bislang etwa einen mutmaßlichen
Islamisten oder einen feindlichen Spion identifiziert, mussten sie die
Durchsuchung seiner Wohnung der Polizei überlassen.
Indem die Bundesregierung das ändert, reißt sie eine Grenze ein, die einst
als Lehre aus dem NS-Terror ganz bewusst gezogen wurde: Die Geheime
Staatspolizei (Gestapo) vereinte das klandestine Vorgehen eines
Geheimdienstes mit Gewaltmonopol und praktischen Fähigkeiten der Polizei in
einer Behörde. Die Männer im Ledermantel spielten eine erhebliche Rolle
beim Mord an den europäischen Juden und der Verfolgung von
Widerstandskämpfer*innen in ganz Europa. Auch die Stasi in der DDR
kombinierte geheime Überwachung und aktive Polizeiarbeit.
Niemand behauptet nun, dass BND und Verfassungsschutz unmittelbar mit
Inkrafttreten des Gesetzes zu einer Geheimpolizei werden. Es eröffnen sich
aber zumindest neue Möglichkeiten. Wer weiß, welche Partei in Zukunft die
Bundesregierung stellt.
## Angeblich keine „Lizenz zum Töten“
Die aktuelle Bundesregierung betont, dass bei allen neuen Möglichkeiten für
die Geheimdienste eine Grenze bestehen bliebe: Aktionen, die Leib und Leben
anderer Personen gefährden, sind weiterhin verboten. Eine generelle „Lizenz
zum Töten“, wie sie die Bild zwischenzeitlich in den Gesetzen zu erkennen
meinte, bekommen die Dienste zwar nicht. Nur im Kriegsfall entfällt diese
Einschränkung.
Auch außerhalb des Kriegszustands dürfte der BND laut Gesetzentwurf
allerdings Rüstungsfabriken in anderen Ländern sabotieren, deren
Internet-Infrastruktur hacken oder Kriegsgerät auf dem Weg in ein
Konfliktgebiet lahmlegen. Ebenso dürften beide Geheimdienste im In- und
Ausland das Internet systematisch überwachen, Fotos von Zielpersonen
automatisiert mit dem Internet abgleichen und AI-Programme nutzen, um
riesige Datensätze auszuwerten. Zwar soll dabei nicht das umstrittene
Programm Palantir aus den USA zum Einsatz kommen, allerdings haben die
Dienste offenbar eine ähnliche Anwendung eines französischen Anbieters im
Blick.
Den Mitarbeitern der Dienste wäre zudem erlaubt, auf Daten aller
Überwachungskameras in Deutschland zuzugreifen sowie private
Sicherheitsunternehmen oder Betreiber von Internet-Services zur Herausgabe
ihrer Daten zu zwingen.
Anders als bei Maßnahmen der Polizei haben Betroffene dabei kaum
Möglichkeiten, sich zu wehren. Weder müssen sie im Nachhinein informiert
werden, wenn sie überwacht, ihre Wohnung durchsucht oder ihr Smartphone
gehackt wurde, noch können sie einem Verdacht nachgehen, in dem sie auf
Akteneinsicht klagen. Die Dienste und ihre Aktivitäten bleiben im
Verborgenen.
Für ihre Aktivitäten im Internet sollen BND und Verfassungsschutz außerdem
vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über
Sicherheitslücken informiert werden. Statt dass betroffene Unternehmen
informiert und die Probleme behoben werden, sollen diese von Hackern der
Nachrichtendienste für Cyber-Spionage und -Angriffe genutzt werden. Dem der
Cybersicherheit verpflichteten BSI droht damit ein gewaltiger
Vertrauensverlust – und den Bürger*innen eine Situation, in der sie im
Netz Sicherheitslücken ausgesetzt sind, die von den Behörden künstlich
offengehalten werden.
## Geheimdienste nicht verantwortungsvoll
All diese Pläne riefen schon im Frühsommer [2][scharfe Kritik
verschiedenster Bürgerrechtler*innen und Organisationen] hervor, als
erstmals Entwürfe für die Reform bekannt wurden. Das hat auch damit zu tun,
dass die deutschen Geheimdienste schon mit ihrer bisherigen Machtfülle
nicht besonders verantwortungsvoll umgingen.
So hatte Edward Snowden im Jahr 2013 nicht nur die globale Überwachung des
Internets durch US-Dienste enthüllt, sondern auch, dass der BND Beihilfe
leistete. Zwei Jahre zuvor war der NSU-Terror ans Licht gekommen, von dem
der Verfassungsschutz mehr als ein Jahrzehnt lang [3][nichts mitbekommen
haben wollte]. Einiges deutet darauf hin, dass mindestens einzelne V-Leute
des Verfassungsschutzes selbst in den NSU-Komplex verstrickt waren.
Da wirkt es besonders unverantwortlich, den Diensten nicht nur neue
Möglichkeiten zu geben, sondern darüber hinaus die Kontrollmechanismen
umzubauen und zumindest teilweise zu schwächen. Die Gremien, die die
Dienste bisher kontrolliert haben, sollen in einem unabhängigen Kontrollrat
aufgehen, besetzt mit Jurist*innen und hohen Beamt*innen. Dieser soll
geplante geheimdienstliche Maßnahmen prüfen und so dafür sorgen, dass
gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Außerdem bleiben die Geheimdienste
wie bisher dem parlamentarischen Kontrollgremium rechenschaftspflichtig,
das mit Abgeordneten besetzt ist.
Das Amt der Bundesdatenschutzbeauftragten soll dagegen komplett entmachtet
werden, was die Kontrolle der Dienste angeht. [4][Louisa
Specht-Riemenschneider], die den Posten derzeit innehat, sprach zuletzt von
einem „schwerwiegenden Fehler“ und warnte vor einem „erheblichen
Überwachungsdruck für die Gesellschaft“.
Dass solche Kritik Dobrindt umstimmen kann, scheint allerdings fraglich. Er
hatte mit dem Bundespolizeigesetz zuletzt schon ein anderes
Gesetzesvorhaben durch den Bundestag gebracht, das Datenschützer*innen
die Haare zu Berge stehen ließ. Und auch bei der Geheimdienstreform macht
der Minister Druck. Der Gesetzentwurf soll unmittelbar nach Ende der
Sommerpause erstmals im Parlament diskutiert werden.
11 Aug 2026
## LINKS
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(DIR) [2] /Kritik-an-Geheimdienstreform/!6196285
(DIR) [3] /Fehler-bei-NSU-Ermittlungen/!5080459
(DIR) [4] /Louisa-Specht-Riemenschneider/!6033681
## AUTOREN
(DIR) Frederik Eikmanns
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