# taz.de -- Kritik an Geheimdienstreform: Dobrindts Schnüffeloffensive
> Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Kompetenzen von
> Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst ausweiten. Expert*innen
> schlagen Alarm.
(IMG) Bild: Dürfen bald James Bond spielen: Innenminister Alexander Dobrindt (rechts) und der Verfassungsschutzpräsident Sinan Selen
Eines muss man dem Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) lassen: Er weiß,
wie es geht. Pünktlich zu Beginn der Berliner Sommerferien und mitten
während der Fußballweltmeisterschaft veröffentlicht sein Ministerium einen
[1][weitreichenden und 700-seitigen Gesetzentwurf zur Geheimdienstreform].
Die Hoffnung wohl: Die umfassende Ausweitung der Geheimdienstkompetenzen
soll niemand so richtig mitbekommen. Und so könnten die
Grundrechtsbeschneidungen als weiteres Grundrauschen im allgemeinen Abbau
der Menschenrechte in Zeiten des Rechtsrucks auch mal untergehen.
Dabei ist der schnöde „Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts“
übertitelte [2][Referentenentwurf] mehr als eine kleine Reform. Es handelt
sich um eine umfassende Stärkung der Geheimdienste mit [3][zahlreichen
fragwürdigen Kompetenzausweitungen]. Die Ankündigung Dobrindts, die
Geheimdienste, insbesondere Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz,
zu „echten Geheimdiensten“ auszubauen, ist damit erstmals als Gesetz
ausbuchstabiert.
Zusammengefasst: Die Geheimdienste sollen nicht mehr nur Informationen
sammeln, sondern auch eingreifen können. Dass Verfassungsschutz und
Bundesnachrichtendienst hierzulande selbst keine Eingriffskompetenz haben,
ist dabei historisch gewachsen: In der NS-Zeit arbeiteten Gestapo und
Polizei eng zusammen. Deswegen gibt es in der Bundesrepublik eine scharfe
Trennung zwischen Überwachung (Nachrichtendienste) und Gewaltmonopol
(Polizei).
Dobrindt will diese Trennung aufweichen: Behörden sollen selbst zu Hackern
werden, er will aktive Eingriffe in IT-Systeme ermöglichen. Dienste sollen
für Übergriffe „KI“ nutzen, kaufen und trainieren, dabei möglicherweise
auch auf US-Software (Grüße an Peter Thiel) setzen. Für Gesichtserkennung
sollen in Echtzeit öffentliche und sogar private Kameras angezapft werden
dürfen. Zudem kommt Überwachung in großem Stil von Internetdaten.
Gleichzeitig sollen Transparenz und Kontrolle erschwert werden.
Gerechtfertigt wird das mit der „verschärften Bedrohungslage im In- und
Ausland“ und einem Bundesverfassungsgerichtsurteil, das tatsächlich
Reformen bis Ende des Jahres verlangt.
## BSI soll Sicherheitslücken dem Geheimdienst stecken
Angriffe auf fremde IT-Systeme soll vor allem der BND durchführen dürfen.
Experten kritisieren dabei immer wieder, dass dafür in der Regel riskante
Sicherheitslücken von IT-Systemen bewusst offen gelassen werden, um für
staatliche Stellen Einfallstore für Cyberangriffe offen zu halten.
Laut Gesetzentwurf soll künftig sogar das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) solche Sicherheitslücken an den BND weitergeben,
der diese dann für eigene Cyberangriffe nutzen kann. Aber auch der
Verfassungsschutz soll Geräte manipulieren dürfen, Daten umleiten, löschen
oder Fake-Informationen verbreiten dürfen, also sogenannte [4][„Hackbacks“]
durchführen.
Ebenso sollen Verfassungsschutz und BND künftig KI nutzen, um Daten
automatisiert auszuwerten und selbst eigene KI-Anwendungen mit
personenbezogenen Daten trainieren. Die Auswertung von personenbezogenen
Daten soll bei einer „erheblichen Bedrohung“ erfolgen – namentlich
„organisierte Kriminalität“, „Extremismus“ oder „hybride Einflussnahme“.
Die Frage bleibt allerdings – wie immer bei Geheimdiensten: Wie wird das
interpretiert? Und vor allem: Wer kontrolliert das und wie will man
Missbrauch vorbeugen?
Kontrollen sollen zentralisiert werden: Die Kontrollkommission von Bund und
Ländern für Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis, die sogenannte
G10-Kommission, soll gänzlich wegfallen. Die Kontrolle soll künftig im
Unabhängigen Kontrollrat (UK-Rat) gebündelt werden, der dem
parlamentarischen Kontrollgremium im Bundestag zuliefern soll. Bislang ist
der UK-Rat nur für den BND zuständig, laut Dobrindts Entwurf soll er
künftig auch den Verfassungsschutz kontrollieren. Der Kontrollrat soll
Einzelmaßnahmen genehmigen und kontrollieren – während zugleich die
Kompetenzen der aus Sicht der Geheimdienste lästigen
Bundesdatenschutzbeauftragten erfolgreich beschnitten werden sollen.
## „Verpolizeilichung“ der Sicherheitsbehörden
Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, hatte
das bereits kommen sehen. Sprecher Karsten Füllhase teilte auf taz-Anfrage
mit: „Die geplante Ausgestaltung der Kontrolle würde sich nach erster
Prüfung massiv zulasten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger auswirken
und rechtsstaatliche Standards senken.“ Die geplanten Änderungen
entsprächen „nach hiesiger Einschätzung nicht dem Standard einer wirksamen
Kontrolle“. Das Resümee der Datenschutzbeauftragten: „Die Kontrolle über
die Nachrichtendienste würde nicht gestärkt, sondern erheblich geschwächt.“
Strukturen würden ineffizienter.
Obwohl der Entwurf erst ein paar Tage öffentlich ist, gibt es schon jetzt
entsprechend viel Kritik daran. Die Stellungnahme der Gesellschaft für
Freiheitsrechte (GFF) liegt der taz vor: „Die Regelungen greifen
unverhältnismäßig in die Grundrechte ein. Der Entwurf ist daher in weiten
Teilen verfassungswidrig“, heißt es darin insbesondere mit Blick auf neue
Eingriffsbefugnisse.
GFF-Volljuristin Franziska Görlitz kritisiert strukturelle Verschiebungen
im gesamten Gefüge der Sicherheitsbehörden – „operatives Handeln“ des BND
und des Verfassungsschutzes führten zu einer „Verpolizeilichung“. Görlitz
sagte der taz: „Es gibt neue Überwachungsbefugnisse auf neuem Niveau –
gleichzeitig beschränkt man die Kontrolle der Geheimdienste.“ Dass der
Bundesdatenschutzbeauftragten die Aufsicht entzogen werde, schwäche die
grundrechtsschützende Kontrolle, zumal dem UK-Rat die technische Expertise
sowie der personelle Unterbau fehlen würden.
Deutliche Kritik gibt es auch mit Blick darauf, dass das BSI potenzielle
Schwachstellen mit den Nachrichtendiensten teilen soll. So sagt Manuel Atug
von der Arbeitsgemeinschaft Kritische Infrastruktur (AG Kritis) der taz:
Bislang teilten Unternehmen, aber auch zivilgesellschaftliche Akteure
solche Schwachstellen mit dem BSI. Damit könnte dann Schluss sein, vermutet
Atug: „Die Wirtschaft inklusive Betreiber von kritischer Infrastruktur
müssen sich die Frage stellen, wie vertrauenswürdig das BSI dann noch für
sie sein kann, wenn alle hochsensiblen und unternehmensgefährdenden
Informationen weitergegeben werden.“
## Deutliche Kritik von Grünen und Linken
Ähnlich sieht das auch Konstantin von Notz (Grüne), stellvertretender
Vorsitzender des parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag: „Im
Bereich der operativen Cyberfähigkeiten ist es fahrlässig und gegen die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass das BSI verpflichtet werden
soll, Sicherheitslücken an den BND zu melden.“ Diese Regelung gefährde die
Rolle des BSI als Hüterin der Cybersicherheit und sei mit den dezidierten
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar.
Der Entwurf des Bundesverfassungsschutzgesetzes zeuge davon, dass der
Bundesinnenminister sich weder mit der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts noch mit den Lehren aus der deutschen Geschichte
auseinandergesetzt hat, so von Notz: „Aus gutem Grund gibt es keine geheim
agierende Behörde, die mit polizeilichen Befugnissen gegen
Staatsbürgerinnen und -bürger vorgehen kann.“ Im parlamentarischen
Verfahren werde es entscheidende Korrekturen brauchen, fordert von Notz.
Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger nannte den Gesetzentwurf einen
„Abgesang auf die Bürgerrechte in diesem Land“. SPD und Union trügen das
Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst endgültig zu Grabe, so
Bünger: „Es soll wieder eine echte deutsche Geheimpolizei geben. Die
Bundesregierung treibt damit den autoritären Umbau des Staates
rücksichtslos voran.“
Vor Jahren hätte das Vorgehen der NSA nach den Enthüllungen von Edward
Snowden in der SPD noch als Skandal getaugt, nun solle der BND selbst genau
diese totale Überwachung an Internetknoten auch inlandsbezogen durchführen
dürfen, kritisierte Bünger. Rechtsschutz für Bürger*innen sei wegen
mangelnder Kontrollen verunmöglicht.
Sie dürfte damit wohl in Teilen der SPD einen wunden Punkt treffen. Anders
ist es allerdings beim innenpolitischen Sprecher der SPD, Sebastian
Fiedler. Der sagte auf taz-Anfrage: „Ich freue mich, dass wir nach der
Sommerpause die Gelegenheit haben, über die Reform des Rechts der
Nachrichtendienste zu beraten.“ Er verwies auf die äußerst ernste
Sicherheitslage. Vor diesem Hintergrund tue man gut daran, die rechtlichen
Grundlagen für den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für
Verfassungsschutz auf die Höhe der Zeit zu bringen. Die Dienste sollten
„auf Augenhöhe mit anderen europäischen Nachrichtendiensten arbeiten
können“.
15 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/OESI2/nachrichtendienstrecht.html
(DIR) [2] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/OESI2/NDRefG.pdf?__blob=publicationFile&v=1
(DIR) [3] https://netzpolitik.org/2026/geheimdienstreform-zeitenwende-fuer-spione/
(DIR) [4] /Gesetzentwurf-zur-Cybersicherheit/!6182259
## AUTOREN
(DIR) Gareth Joswig
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