# taz.de -- Palantir in Deutschland: Überwachung first, Bedenken second
       
       > Bundesinnenminister Dobrindt hält an der Überwachungssoftware Palantir
       > fest. Eine taz-Recherche zeigt: Damit steht er fast alleine da. Grund zur
       > Entwarnung ist das nicht.
       
 (IMG) Bild: Bundesweit setzt die Polizei zunehmend auf Überwachungssoftware
       
       Es ist eine einfache Verkehrskontrolle in Frankfurt/Main, doch dann stellen
       die Beamten fest, dass ein Gefährder im Wagen sitzt. Ein Islamist, dem
       schwerste Gewalttaten zugetraut werden, und mit ihm ein zweiter Mann, der
       bisher nur durch Drogendelikte auffiel. Gefährder, das ist die Schwelle,
       mit der Juliane Stieg [1][Hessendata] anschmeißen kann, die hessische
       Palantir-Software. Die Polizistin tippt dort die Namen der Männer ein und
       erhält in Sekundenschnelle: deren Adressen, Fotos, begangene Straftaten und
       Ordnungswidrigkeiten, ihre Autokennzeichen, Telefonnummern. Ein zweiter
       Klick wirft ein Schaubild mit Linien zu Kontaktpersonen auf den Bildschirm.
       Und siehe da: Der Begleiter hatte bereits telefonischen Kontakt zu drei
       anderen Gefährdern. Beim Staatsschutz Hessen löst das Alarm aus. Es wird
       eine Observation des Manns veranlasst.
       
       Juliane Stieg führt all dies an einem Donnerstagvormittag im sechsten
       Stockwerk eines Hochhausneubaus am Frankfurter Mainufer vor, dem
       sogenannten Innovation Hub 110 der hessischen Polizei. Polizeibeamte und
       Informatiker entwickeln dort neue Polizeitechnik, hinter Glasfronten mit
       direktem Blick auf den Main. Der genannte Fall mit dem Gefährder ist zwar
       fiktiv – die Software aber ist real: Gotham heißt sie, ein Produkt des
       US-Unternehmens Palantir, das hier als Hessendata firmiert und das Stieg
       bei der Polizei verantwortet. Hessen wurde damit zum Pionier: 2017 führte
       es unter Schwarz-Grün als erstes Bundesland die Palantir-Software ein.
       
       Und Stieg zeigt auf einem Bildschirm, wie der Fall weitergeht. Das
       kontrollierte Auto wird in einem Frankfurter Wohngebiet gefunden und mit
       einem Peilsender bestückt. Was noch fehlt: die Adresse des Gesuchten.
       Hessendata hilft auch hier: Die Software wirft die Namen aller Straftäter
       aus, die in der Wohngegend leben. Und darunter ist auch der Gesuchte. Und
       die Software zeigt auch an, wohin sich der Peilsender bewegt, eine
       Eingreiftruppe folgt dem Punkt. Dann, als er vor einem Gebäude zum Stehen
       kommt, erfolgt die Festnahme.
       
       Polizistin Stieg preist Hessendata: „Was früher mehrere Tage dauerte oder
       personell gar nicht möglich war, geht heute in Sekunden.“ Verschiedenste
       Datentöpfe hätten damals mit jeweils eigenen Programmen durchforstet werden
       müssen. Nun würden alle Erkenntnisse auf einen Klick verknüpft und sofort
       ausgespuckt. So könnten Ermittlungen geführt werden, die sonst gar nicht
       möglich wären, sagt Stieg. Das sei „ein echter Sicherheitsgewinn“.
       
       Das ist die eine Sicht der Dinge. Die andere ist: Hier in Hessen arbeiten
       sie mit einer weitreichenden Überwachungssoftware, die von einem nach
       rechts außen abdriftenden US-Unternehmen verkauft wird. [2][Palantir wurde
       mitgegründet von Peter Thiel], einem frühen Förderer von Donald Trump, der
       als Verfechter antidemokratischer Ideologien und Verkäufer von Technik für
       den autoritären Umbau von Gesellschaften auftritt. Ein Unternehmen, das bei
       völkerrechtswidrigen Überfällen auf andere Länder hilft und die rigide
       Abschiebepraxis der Trump-Regierung durch die ICE-Truppen unterstützt. Und
       dessen Geschäftsführer Alex Karp in einem dystopischen „Manifest“ für
       KI-Waffen wirbt und die Überlegenheit der „westlichen Zivilisation“
       proklamiert.
       
       ## Kaum noch Palantir-Verfechter
       
       All das hat die Debatte in Deutschland beeinflusst. Bis vor Kurzem wurde
       noch erwogen, Palantir bundesweit für deutsche Sicherheitsbehörden
       einzusetzen – so, wie es die Polizei in Hessen tut, und auch in Bayern und
       in Nordrhein-Westfalen. Auch in Baden-Württemberg kaufte die CDU die
       Palantir-Software erst im vergangenen Jahr ein, für 25 Millionen Euro und
       mit fünf Jahren Laufzeit – ohne Absprache mit den Grünen, die zwar
       protestierten, den Einsatz letztlich aber nicht verhinderten. Und auch
       Bundesinnenminister [3][Alexander Dobrindt (CSU) hält die Nutzung von
       Palantir in Bundesbehörden bis heute offen].
       
       Kürzlich aber erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), sie
       sehe nicht mehr, [4][dass die Palantir-Software für Bundesbehörden komme].
       Man dürfe sich nicht „in gefährliche Abhängigkeiten begeben“.
       Niedersachsens SPD-Innenministerin Daniela Behrens versicherte, in ihrem
       Bundesland werde eine Polizeisoftware „definitiv nicht von Palantir
       kommen“. Aufgrund der politischen Entwicklung in den USA und den „zutiefst
       irritierenden und demokratiefeindlichen Äußerungen“ der Palantir-Führung
       könne sie das nicht verantworten. Hamburgs SPD-Innenminister Andy Grote
       warnte vor „unabsehbaren Folgen“. Und auch ein Sprecher von BKA-Chef Holger
       Münch betont, die Datenarchitektur der Polizei müsse „souverän“ aufgebaut
       sein.
       
       Auch in einer taz-Umfrage in allen 16 Bundesländern findet sich aktuell –
       jenseits von Bayern und Hessen – kein offensiver Verfechter von Palantir
       mehr. Nicht nur SPD-regierte Länder lehnen den US-Anbieter ab, auch
       CDU-Innenministerin Magdalena Finke in Schleswig-Holstein.
       Baden-Württemberg will mit Vertragsende 2030 wieder aus dem gerade erst
       geschlossenen Vertrag raus. Fast alle Bundesländer sprechen sich inzwischen
       für eine europäische Software aus, um unabhängig von den USA zu bleiben –
       perspektivisch auch Hessen und Bayern. Worin sich die Länder aber
       weitgehend einig sind: Eine automatisierte Datenauswertung sollen die
       Sicherheitsbehörden auf jeden Fall bekommen.
       
       Womit sich neue Fragen stellen: Welche Alternativen gibt es zu Palantir?
       Und sind sie tatsächlich harmloser als die US-Software?
       
       ## Auch Alternativen bergen Risiken
       
       Auch darum wird es ab Mittwoch in den vertraulichen Gesprächen der
       Innenministerkonferenz (IMK) in Hamburg gehen. Bezogen auf den
       Verfassungsschutz gibt es dafür auch einen eigenen Tagesordnungspunkt, der
       nach taz-Informationen dem Dienst „Werkzeuge zur Analyse großer
       Datenbestände sowie zur automatisieren OSINT-Recherche“ ermöglichen will.
       OSINT meint frei zugängliche Onlinedaten. Es brauche „gezielte
       Investitionen in technische Analysefähigkeiten“, so eine Beschlussvorlage.
       
       Für die Polizei wird schon seit Jahren auf Bundesebene an einem gemeinsamen
       Datenprogramm gearbeitet, dem Projekt „P20“. Weil die Länderpolizeien mit
       einer Vielzahl an Datentöpfen arbeiten, die längst nicht alle kompatibel
       sind. Laut Bundesinnenministerium wird dabei neben Eigenprodukten auch auf
       „marktverfügbare Kaufprodukte“ gesetzt. Palantir-Software wollte ein
       Sprecher auf taz-Nachfrage dabei explizit nicht ausschließen.
       
       Ein Sprecher des hessischen Innenministers Roman Poseck (CDU) sagt derweil,
       man teile das Ziel einer europäischen Software. Aber solange eine
       „gleichwertige marktverfügbare Lösung“ fehle, sei ein Verzicht auf die
       Technologie von Palantir „eindeutig das größere Sicherheitsrisiko“. Auch
       Bayern betont, dass die Palantir-Software bei Ermittlungen „von großem
       Wert“ sei und etwa die Prüfung von eingehenden Hinweisen nach dem Anschlag
       auf das israelische Generalkonsulat in München im September 2024
       beschleunigt habe. Bis eine Alternative „verlässlich“ verfügbar sei, könne
       man darauf „nicht verzichten“.
       
       Datenschützer und SPD bis Linke überzeugt das nicht. Zwar konnte die
       Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider die
       Palantir-Software – mangels Anwendung im Bund – noch nicht konkret prüfen.
       Ihr Sprecher aber warnt, dass automatisierte Datenanalysen gleich eine
       ganze Reihe Risiken bergen: „fehlerhafte oder verzerrte Modelle,
       intransparente Entscheidungen, Diskriminierung, Missachtung von
       Datenschutzgrundsätzen sowie eine Gefahr von Massenüberwachung“.
       
       Auch Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
       warnt. Millionen Daten würden verknüpft – wie genau, sei unklar. Auch
       Unbeteiligte, die keine Straftaten begingen, aber in einer Polizeiakte
       auftauchten, könnten ins System geraten. „Es besteht die Gefahr, dass die
       Software unbemerkt Fehler macht und Menschen diskriminiert.“
       
       ## Ohne Abhängigkeit geht es nicht
       
       Die GFF legte schon 2019 gegen das Palantir-Programm in Hessen eine
       Verfassungsbeschwerde ein, und auch der hessische Datenschutzbeauftragte
       stimmte der Kritik zu. [5][Das Bundesverfassungsgericht gab ihnen 2023
       recht]: Die Regelungen seien zu weit gefasst und verstießen gegen die
       informationelle Selbstbestimmung.
       
       In Frankfurt sagt Polizistin Juliane Stieg, zur politischen Debatte müssten
       sich andere äußern. Aber sie betont: Schon vor der Verfassungsbeschwerde
       sei der Zugang zu Hessendata begrenzt gewesen. Nur 2.000 Beamten, die zu
       schweren Straftaten ermittelten, sei der Zugriff auf die Software möglich.
       Und es gebe weitere Einschränkungen: Wer zu Kindesmissbrauch ermittle,
       bekomme keine Daten von Terrorverdächtigen angezeigt und andersrum. Zudem
       würden mit der Palantir-Software keine neuen Daten erhoben, sondern nur
       bestehende Datentöpfe verknüpft. Daten von Opfern oder Zeugen landeten
       nicht im System, Inhalte von Social-Media-Profilen würden nur manuell als
       PDF abgespeichert. Jeder Klick werde protokolliert, auch sei Hessendata
       keine lernende KI. Die Software befinde sich auf einer Hardware der Polizei
       selbst, die Server stünden in gesicherten Räumen ohne Anschluss ans
       Internet. Ein Abfluss der Daten an Palantir sei nicht möglich, versichert
       Stieg.
       
       Überprüfbar ist das nicht: Der Quellcode der Palantir-Software ist geheim.
       Mehrere Innenministerien verweisen auf einen Prüfbericht des
       Fraunhofer-Instituts von 2023, der keine Bedenken sah. Er ist aber nicht
       öffentlich – und durch Updates der Software inzwischen wohl auch überholt.
       Auch gibt es keine wissenschaftliche Begleitung bei der Einführung oder ein
       wirkliches Evaluationsverfahren.
       
       Und eine Zusammenarbeit mit Palantir geht nicht ohne Abhängigkeiten, für
       den Betrieb ist die Polizei auf Mitarbeiter des Techkonzerns angewiesen.
       Das bayerische Innenministerium bestätigt, dass sieben Palantir-Mitarbeiter
       über eine „personalisierte Zugangskennung“ für das LKA verfügen. Der
       Support finde aber nur mit „eingeschränkten Zugriffsrechten“ statt. Dennoch
       hätten die Palantir-Mitarbeiter auch Zugriff auf „sensible Daten“. Die
       könnten jedoch nicht abfließen, alle externen Mitarbeiter seien
       sicherheitsüberprüft, Zugriffe würden protokolliert, manuelle Arbeiten im
       Rechenzentrum des LKA würden beaufsichtigt, heißt es.
       
       Auch in Hessen waren laut Polizistin Stieg Palantir-Mitarbeiter bei der
       Installation der Software beteiligt und sind es bei Updates. Diese dürften
       dafür aber nur geprüfte Laptops benutzen und könnten keine Daten nach außen
       leiten. Palantir selbst antwortete nicht auf taz-Anfrage.
       
       Die GFF überzeugen die Beruhigungen der Polizei und Ministerien nicht. Die
       NGO legte 2024 auch gegen das reformierte hessische Polizeigesetz erneut
       Verfassungsbeschwerde ein – und gleiches auch in Bayern. Eine Entscheidung
       steht in beiden Ländern aus. Auch eine Prüfung des hessischen
       Datenschutzbeauftragte von Hessendata lauft.
       
       Und aktuelle Zahlen dürften die Kritiker nicht beruhigen. So wurde in
       Bayern laut Innenministerium die dortige Palantir-Software, die als VeRa
       firmiert, im vergangenen Jahr zu 107 Einsätzen eingesetzt, in diesem Jahr
       bisher zu 31. Laut Antwort auf eine aktuelle Grünen-Anfrage, die der taz
       vorliegt, waren indes nur gut ein Drittel schwere Straftaten. Der Rest
       betraf weniger schwere Taten, in einem Viertel der Taten ging es lediglich
       um „Eigentums- und Vermögenswerte“. Zugleich stiegen die Kosten seit
       Einführung der Palantir-Software in Bayern im Jahr 2024 auf inzwischen 25
       Millionen Euro. Der Grüne Benjamin Adjei, der die Anfrage stellte,
       kritisiert: „Wer der Polizei ein so tief in Grundrechte eingreifendes
       Daten-Tool gibt, muss klare Grenzen ziehen. Es darf nicht schleichend zum
       Alltagswerkzeug werden.
       
       In NRW sind die Zahlen noch größer: Dort spricht das Innenministerium
       davon, dass man die Software für Recherchen und Einzelabfragen täglich
       einsetze. Noch weiter vorn liegt Hessen, wo es rund 15.000 Abrufe im Jahr
       geben soll. Polizistin Stieg kann zu den Zahlen keine genauen Angaben
       machen – betont aber, dass auch Eigentumsdelikte wie Einbrüche schwere und
       traumatisierende Delikte seien.
       
       ## Palantir bleibt im Rennen
       
       Inzwischen aber gibt es europäische und deutsche Alternativen zu Palantir.
       Firmen wie Secunet, SAP, Almato oder die Telekom-Tochter Rola bringen sich
       ins Spiel. Oder das [6][französische ChapsVision], dessen Software ArgonOS
       jüngst das Bundesamt für Verfassungsschutz einkaufte. Der Geheimdienst
       selbst schweigt dazu: Man wolle keine Rückschlüsse auf seine Arbeitsweise
       zulassen. Auch ChapsVision selbst äußerte sich auf Anfrage nicht.
       
       ChapsVision gab aber unlängst eine Kooperation mit Rola bekannt, für eine
       „europäische Big-Data-Analyseplattform“. Damit sei es möglich, „komplexe
       Datenlandschaften effizient und transparent auszuwerten, ohne
       Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern“. Und Rola wirbt damit,
       schon heute Social-Media-Daten oder Bloginhalte auf Schlagwörter für
       Ermittler zu durchsuchen – oder auch vermummte Personen über
       KI-Bildabgleiche identifizieren zu können.
       
       Franziska Görlitz von der GFF beobachtet auch das mit Argwohn. „Auch bei
       Anbietern wie Chapsvision bestehen die gleichen Probleme, auch dort wird
       mit riesigen Datenmengen gearbeitet und das genauso wenig transparent.“
       Und: Es gebe bisher für das Bundesamt gar keine Rechtsgrundlage, solch eine
       Software zu benutzen. Das Bundesinnenministerium erklärte dazu auf
       Grünen-Anfrage, eine Gesetzesnovelle sei in Planung. Auch aktuell führe der
       Verfassungsschutz aber automatisierte Datenanalysen „auf der Grundlage des
       geltenden Rechts“ durch.
       
       Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz lobt zwar die Entscheidung des
       Verfassungsschutz gegen Palantir als „völlig richtig“. Dass der Dienst aber
       ohne klare Rechsgrundlage automatisierte Analysen durchführe, werfe
       „tiefgreifende Fragen auf“. Es brauche „glasklare und bestimmte
       Rechtsgrundlagen“ und dürfe keine „rechtswidrigen Super-Datenbanken“ geben.
       
       Schon zuletzt brachte Dobrindt indes ein Gesetz für digitale
       Ermittlungsbefugnisse durchs Kabinett – inklusive der Möglichkeit der
       Erfassung von biometrischen Daten und Gesichtserkennung. Die GFF nennt den
       Entwurf „zum Großteil verfassungswidrig“. Das Dobrindt-Gesetz ist ein
       Muster, das sich derzeit auch in vielen Landespolizeigesetzen findet. Es
       gilt das Motto: Überwachung first, Bedenken second. In mehreren
       Bundesländern werden großzügig Befugnisse geschaffen zur Nutzung
       automatisierter Datenanalyse, ohne Grenzen für die Grundrechtseingriffe
       genau zu definieren, wie es eigentlich das Bundesverfassungsgericht
       vorgeschrieben hat. So hat etwa ausgerechnet Sachsen-Anhalt gerade erst im
       März die Polizeibefugnisse ausgeweitet – [7][nach der Landtagswahl könnten
       die im schlimmsten Fall einem AfD-Innenminister zur Verfügung stehen].
       
       Wie es derweil mit Palantir weitergeht, könnte sich bald in
       Nordrhein-Westfalen entscheiden. Dort läuft im Oktober der Vertrag mit dem
       US-Unternehmen aus, derzeit läuft eine Ausschreibung. Bekäme auch hier ein
       anderer Anbieter den Zuschlag, könnte das die Abkehr von Palantir weiter in
       Stein meißeln. Der Markt habe sich zuletzt vergrößert, betont ein Sprecher
       von Innenminister Herbert Reul (CDU). Am Ende aber gewinne die
       „bestmögliche Software“. Womit Palantir weiter im Rennen bleibt.
       
       15 Jun 2026
       
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