# taz.de -- Palantir in Deutschland: Überwachung first, Bedenken second
> Bundesinnenminister Dobrindt hält an der Überwachungssoftware Palantir
> fest. Eine taz-Recherche zeigt: Damit steht er fast alleine da. Grund zur
> Entwarnung ist das nicht.
(IMG) Bild: Bundesweit setzt die Polizei zunehmend auf Überwachungssoftware
Es ist eine einfache Verkehrskontrolle in Frankfurt/Main, doch dann stellen
die Beamten fest, dass ein Gefährder im Wagen sitzt. Ein Islamist, dem
schwerste Gewalttaten zugetraut werden, und mit ihm ein zweiter Mann, der
bisher nur durch Drogendelikte auffiel. Gefährder, das ist die Schwelle,
mit der Juliane Stieg [1][Hessendata] anschmeißen kann, die hessische
Palantir-Software. Die Polizistin tippt dort die Namen der Männer ein und
erhält in Sekundenschnelle: deren Adressen, Fotos, begangene Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten, ihre Autokennzeichen, Telefonnummern. Ein zweiter
Klick wirft ein Schaubild mit Linien zu Kontaktpersonen auf den Bildschirm.
Und siehe da: Der Begleiter hatte bereits telefonischen Kontakt zu drei
anderen Gefährdern. Beim Staatsschutz Hessen löst das Alarm aus. Es wird
eine Observation des Manns veranlasst.
Juliane Stieg führt all dies an einem Donnerstagvormittag im sechsten
Stockwerk eines Hochhausneubaus am Frankfurter Mainufer vor, dem
sogenannten Innovation Hub 110 der hessischen Polizei. Polizeibeamte und
Informatiker entwickeln dort neue Polizeitechnik, hinter Glasfronten mit
direktem Blick auf den Main. Der genannte Fall mit dem Gefährder ist zwar
fiktiv – die Software aber ist real: Gotham heißt sie, ein Produkt des
US-Unternehmens Palantir, das hier als Hessendata firmiert und das Stieg
bei der Polizei verantwortet. Hessen wurde damit zum Pionier: 2017 führte
es unter Schwarz-Grün als erstes Bundesland die Palantir-Software ein.
Und Stieg zeigt auf einem Bildschirm, wie der Fall weitergeht. Das
kontrollierte Auto wird in einem Frankfurter Wohngebiet gefunden und mit
einem Peilsender bestückt. Was noch fehlt: die Adresse des Gesuchten.
Hessendata hilft auch hier: Die Software wirft die Namen aller Straftäter
aus, die in der Wohngegend leben. Und darunter ist auch der Gesuchte. Und
die Software zeigt auch an, wohin sich der Peilsender bewegt, eine
Eingreiftruppe folgt dem Punkt. Dann, als er vor einem Gebäude zum Stehen
kommt, erfolgt die Festnahme.
Polizistin Stieg preist Hessendata: „Was früher mehrere Tage dauerte oder
personell gar nicht möglich war, geht heute in Sekunden.“ Verschiedenste
Datentöpfe hätten damals mit jeweils eigenen Programmen durchforstet werden
müssen. Nun würden alle Erkenntnisse auf einen Klick verknüpft und sofort
ausgespuckt. So könnten Ermittlungen geführt werden, die sonst gar nicht
möglich wären, sagt Stieg. Das sei „ein echter Sicherheitsgewinn“.
Das ist die eine Sicht der Dinge. Die andere ist: Hier in Hessen arbeiten
sie mit einer weitreichenden Überwachungssoftware, die von einem nach
rechts außen abdriftenden US-Unternehmen verkauft wird. [2][Palantir wurde
mitgegründet von Peter Thiel], einem frühen Förderer von Donald Trump, der
als Verfechter antidemokratischer Ideologien und Verkäufer von Technik für
den autoritären Umbau von Gesellschaften auftritt. Ein Unternehmen, das bei
völkerrechtswidrigen Überfällen auf andere Länder hilft und die rigide
Abschiebepraxis der Trump-Regierung durch die ICE-Truppen unterstützt. Und
dessen Geschäftsführer Alex Karp in einem dystopischen „Manifest“ für
KI-Waffen wirbt und die Überlegenheit der „westlichen Zivilisation“
proklamiert.
## Kaum noch Palantir-Verfechter
All das hat die Debatte in Deutschland beeinflusst. Bis vor Kurzem wurde
noch erwogen, Palantir bundesweit für deutsche Sicherheitsbehörden
einzusetzen – so, wie es die Polizei in Hessen tut, und auch in Bayern und
in Nordrhein-Westfalen. Auch in Baden-Württemberg kaufte die CDU die
Palantir-Software erst im vergangenen Jahr ein, für 25 Millionen Euro und
mit fünf Jahren Laufzeit – ohne Absprache mit den Grünen, die zwar
protestierten, den Einsatz letztlich aber nicht verhinderten. Und auch
Bundesinnenminister [3][Alexander Dobrindt (CSU) hält die Nutzung von
Palantir in Bundesbehörden bis heute offen].
Kürzlich aber erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), sie
sehe nicht mehr, [4][dass die Palantir-Software für Bundesbehörden komme].
Man dürfe sich nicht „in gefährliche Abhängigkeiten begeben“.
Niedersachsens SPD-Innenministerin Daniela Behrens versicherte, in ihrem
Bundesland werde eine Polizeisoftware „definitiv nicht von Palantir
kommen“. Aufgrund der politischen Entwicklung in den USA und den „zutiefst
irritierenden und demokratiefeindlichen Äußerungen“ der Palantir-Führung
könne sie das nicht verantworten. Hamburgs SPD-Innenminister Andy Grote
warnte vor „unabsehbaren Folgen“. Und auch ein Sprecher von BKA-Chef Holger
Münch betont, die Datenarchitektur der Polizei müsse „souverän“ aufgebaut
sein.
Auch in einer taz-Umfrage in allen 16 Bundesländern findet sich aktuell –
jenseits von Bayern und Hessen – kein offensiver Verfechter von Palantir
mehr. Nicht nur SPD-regierte Länder lehnen den US-Anbieter ab, auch
CDU-Innenministerin Magdalena Finke in Schleswig-Holstein.
Baden-Württemberg will mit Vertragsende 2030 wieder aus dem gerade erst
geschlossenen Vertrag raus. Fast alle Bundesländer sprechen sich inzwischen
für eine europäische Software aus, um unabhängig von den USA zu bleiben –
perspektivisch auch Hessen und Bayern. Worin sich die Länder aber
weitgehend einig sind: Eine automatisierte Datenauswertung sollen die
Sicherheitsbehörden auf jeden Fall bekommen.
Womit sich neue Fragen stellen: Welche Alternativen gibt es zu Palantir?
Und sind sie tatsächlich harmloser als die US-Software?
## Auch Alternativen bergen Risiken
Auch darum wird es ab Mittwoch in den vertraulichen Gesprächen der
Innenministerkonferenz (IMK) in Hamburg gehen. Bezogen auf den
Verfassungsschutz gibt es dafür auch einen eigenen Tagesordnungspunkt, der
nach taz-Informationen dem Dienst „Werkzeuge zur Analyse großer
Datenbestände sowie zur automatisieren OSINT-Recherche“ ermöglichen will.
OSINT meint frei zugängliche Onlinedaten. Es brauche „gezielte
Investitionen in technische Analysefähigkeiten“, so eine Beschlussvorlage.
Für die Polizei wird schon seit Jahren auf Bundesebene an einem gemeinsamen
Datenprogramm gearbeitet, dem Projekt „P20“. Weil die Länderpolizeien mit
einer Vielzahl an Datentöpfen arbeiten, die längst nicht alle kompatibel
sind. Laut Bundesinnenministerium wird dabei neben Eigenprodukten auch auf
„marktverfügbare Kaufprodukte“ gesetzt. Palantir-Software wollte ein
Sprecher auf taz-Nachfrage dabei explizit nicht ausschließen.
Ein Sprecher des hessischen Innenministers Roman Poseck (CDU) sagt derweil,
man teile das Ziel einer europäischen Software. Aber solange eine
„gleichwertige marktverfügbare Lösung“ fehle, sei ein Verzicht auf die
Technologie von Palantir „eindeutig das größere Sicherheitsrisiko“. Auch
Bayern betont, dass die Palantir-Software bei Ermittlungen „von großem
Wert“ sei und etwa die Prüfung von eingehenden Hinweisen nach dem Anschlag
auf das israelische Generalkonsulat in München im September 2024
beschleunigt habe. Bis eine Alternative „verlässlich“ verfügbar sei, könne
man darauf „nicht verzichten“.
Datenschützer und SPD bis Linke überzeugt das nicht. Zwar konnte die
Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider die
Palantir-Software – mangels Anwendung im Bund – noch nicht konkret prüfen.
Ihr Sprecher aber warnt, dass automatisierte Datenanalysen gleich eine
ganze Reihe Risiken bergen: „fehlerhafte oder verzerrte Modelle,
intransparente Entscheidungen, Diskriminierung, Missachtung von
Datenschutzgrundsätzen sowie eine Gefahr von Massenüberwachung“.
Auch Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
warnt. Millionen Daten würden verknüpft – wie genau, sei unklar. Auch
Unbeteiligte, die keine Straftaten begingen, aber in einer Polizeiakte
auftauchten, könnten ins System geraten. „Es besteht die Gefahr, dass die
Software unbemerkt Fehler macht und Menschen diskriminiert.“
## Ohne Abhängigkeit geht es nicht
Die GFF legte schon 2019 gegen das Palantir-Programm in Hessen eine
Verfassungsbeschwerde ein, und auch der hessische Datenschutzbeauftragte
stimmte der Kritik zu. [5][Das Bundesverfassungsgericht gab ihnen 2023
recht]: Die Regelungen seien zu weit gefasst und verstießen gegen die
informationelle Selbstbestimmung.
In Frankfurt sagt Polizistin Juliane Stieg, zur politischen Debatte müssten
sich andere äußern. Aber sie betont: Schon vor der Verfassungsbeschwerde
sei der Zugang zu Hessendata begrenzt gewesen. Nur 2.000 Beamten, die zu
schweren Straftaten ermittelten, sei der Zugriff auf die Software möglich.
Und es gebe weitere Einschränkungen: Wer zu Kindesmissbrauch ermittle,
bekomme keine Daten von Terrorverdächtigen angezeigt und andersrum. Zudem
würden mit der Palantir-Software keine neuen Daten erhoben, sondern nur
bestehende Datentöpfe verknüpft. Daten von Opfern oder Zeugen landeten
nicht im System, Inhalte von Social-Media-Profilen würden nur manuell als
PDF abgespeichert. Jeder Klick werde protokolliert, auch sei Hessendata
keine lernende KI. Die Software befinde sich auf einer Hardware der Polizei
selbst, die Server stünden in gesicherten Räumen ohne Anschluss ans
Internet. Ein Abfluss der Daten an Palantir sei nicht möglich, versichert
Stieg.
Überprüfbar ist das nicht: Der Quellcode der Palantir-Software ist geheim.
Mehrere Innenministerien verweisen auf einen Prüfbericht des
Fraunhofer-Instituts von 2023, der keine Bedenken sah. Er ist aber nicht
öffentlich – und durch Updates der Software inzwischen wohl auch überholt.
Auch gibt es keine wissenschaftliche Begleitung bei der Einführung oder ein
wirkliches Evaluationsverfahren.
Und eine Zusammenarbeit mit Palantir geht nicht ohne Abhängigkeiten, für
den Betrieb ist die Polizei auf Mitarbeiter des Techkonzerns angewiesen.
Das bayerische Innenministerium bestätigt, dass sieben Palantir-Mitarbeiter
über eine „personalisierte Zugangskennung“ für das LKA verfügen. Der
Support finde aber nur mit „eingeschränkten Zugriffsrechten“ statt. Dennoch
hätten die Palantir-Mitarbeiter auch Zugriff auf „sensible Daten“. Die
könnten jedoch nicht abfließen, alle externen Mitarbeiter seien
sicherheitsüberprüft, Zugriffe würden protokolliert, manuelle Arbeiten im
Rechenzentrum des LKA würden beaufsichtigt, heißt es.
Auch in Hessen waren laut Polizistin Stieg Palantir-Mitarbeiter bei der
Installation der Software beteiligt und sind es bei Updates. Diese dürften
dafür aber nur geprüfte Laptops benutzen und könnten keine Daten nach außen
leiten. Palantir selbst antwortete nicht auf taz-Anfrage.
Die GFF überzeugen die Beruhigungen der Polizei und Ministerien nicht. Die
NGO legte 2024 auch gegen das reformierte hessische Polizeigesetz erneut
Verfassungsbeschwerde ein – und gleiches auch in Bayern. Eine Entscheidung
steht in beiden Ländern aus. Auch eine Prüfung des hessischen
Datenschutzbeauftragte von Hessendata lauft.
Und aktuelle Zahlen dürften die Kritiker nicht beruhigen. So wurde in
Bayern laut Innenministerium die dortige Palantir-Software, die als VeRa
firmiert, im vergangenen Jahr zu 107 Einsätzen eingesetzt, in diesem Jahr
bisher zu 31. Laut Antwort auf eine aktuelle Grünen-Anfrage, die der taz
vorliegt, waren indes nur gut ein Drittel schwere Straftaten. Der Rest
betraf weniger schwere Taten, in einem Viertel der Taten ging es lediglich
um „Eigentums- und Vermögenswerte“. Zugleich stiegen die Kosten seit
Einführung der Palantir-Software in Bayern im Jahr 2024 auf inzwischen 25
Millionen Euro. Der Grüne Benjamin Adjei, der die Anfrage stellte,
kritisiert: „Wer der Polizei ein so tief in Grundrechte eingreifendes
Daten-Tool gibt, muss klare Grenzen ziehen. Es darf nicht schleichend zum
Alltagswerkzeug werden.
In NRW sind die Zahlen noch größer: Dort spricht das Innenministerium
davon, dass man die Software für Recherchen und Einzelabfragen täglich
einsetze. Noch weiter vorn liegt Hessen, wo es rund 15.000 Abrufe im Jahr
geben soll. Polizistin Stieg kann zu den Zahlen keine genauen Angaben
machen – betont aber, dass auch Eigentumsdelikte wie Einbrüche schwere und
traumatisierende Delikte seien.
## Palantir bleibt im Rennen
Inzwischen aber gibt es europäische und deutsche Alternativen zu Palantir.
Firmen wie Secunet, SAP, Almato oder die Telekom-Tochter Rola bringen sich
ins Spiel. Oder das [6][französische ChapsVision], dessen Software ArgonOS
jüngst das Bundesamt für Verfassungsschutz einkaufte. Der Geheimdienst
selbst schweigt dazu: Man wolle keine Rückschlüsse auf seine Arbeitsweise
zulassen. Auch ChapsVision selbst äußerte sich auf Anfrage nicht.
ChapsVision gab aber unlängst eine Kooperation mit Rola bekannt, für eine
„europäische Big-Data-Analyseplattform“. Damit sei es möglich, „komplexe
Datenlandschaften effizient und transparent auszuwerten, ohne
Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern“. Und Rola wirbt damit,
schon heute Social-Media-Daten oder Bloginhalte auf Schlagwörter für
Ermittler zu durchsuchen – oder auch vermummte Personen über
KI-Bildabgleiche identifizieren zu können.
Franziska Görlitz von der GFF beobachtet auch das mit Argwohn. „Auch bei
Anbietern wie Chapsvision bestehen die gleichen Probleme, auch dort wird
mit riesigen Datenmengen gearbeitet und das genauso wenig transparent.“
Und: Es gebe bisher für das Bundesamt gar keine Rechtsgrundlage, solch eine
Software zu benutzen. Das Bundesinnenministerium erklärte dazu auf
Grünen-Anfrage, eine Gesetzesnovelle sei in Planung. Auch aktuell führe der
Verfassungsschutz aber automatisierte Datenanalysen „auf der Grundlage des
geltenden Rechts“ durch.
Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz lobt zwar die Entscheidung des
Verfassungsschutz gegen Palantir als „völlig richtig“. Dass der Dienst aber
ohne klare Rechsgrundlage automatisierte Analysen durchführe, werfe
„tiefgreifende Fragen auf“. Es brauche „glasklare und bestimmte
Rechtsgrundlagen“ und dürfe keine „rechtswidrigen Super-Datenbanken“ geben.
Schon zuletzt brachte Dobrindt indes ein Gesetz für digitale
Ermittlungsbefugnisse durchs Kabinett – inklusive der Möglichkeit der
Erfassung von biometrischen Daten und Gesichtserkennung. Die GFF nennt den
Entwurf „zum Großteil verfassungswidrig“. Das Dobrindt-Gesetz ist ein
Muster, das sich derzeit auch in vielen Landespolizeigesetzen findet. Es
gilt das Motto: Überwachung first, Bedenken second. In mehreren
Bundesländern werden großzügig Befugnisse geschaffen zur Nutzung
automatisierter Datenanalyse, ohne Grenzen für die Grundrechtseingriffe
genau zu definieren, wie es eigentlich das Bundesverfassungsgericht
vorgeschrieben hat. So hat etwa ausgerechnet Sachsen-Anhalt gerade erst im
März die Polizeibefugnisse ausgeweitet – [7][nach der Landtagswahl könnten
die im schlimmsten Fall einem AfD-Innenminister zur Verfügung stehen].
Wie es derweil mit Palantir weitergeht, könnte sich bald in
Nordrhein-Westfalen entscheiden. Dort läuft im Oktober der Vertrag mit dem
US-Unternehmen aus, derzeit läuft eine Ausschreibung. Bekäme auch hier ein
anderer Anbieter den Zuschlag, könnte das die Abkehr von Palantir weiter in
Stein meißeln. Der Markt habe sich zuletzt vergrößert, betont ein Sprecher
von Innenminister Herbert Reul (CDU). Am Ende aber gewinne die
„bestmögliche Software“. Womit Palantir weiter im Rennen bleibt.
15 Jun 2026
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